Ich darf aber vielleicht die Gelegenheit nutzen, einen Punkt, der sicherlich sonst noch angesprochen wird, mit Ihrer Erlaubnis anzusprechen. Er betrifft die Frage, ob wir gestern falsch unterrichtet haben, Herr Thümler. Der Vorwurf sitzt tief, und er ist falsch.
Sie haben behauptet, ich hätte es meinerseits so dargestellt, dass es hier zwingend eine Versetzung aus dienstlichen Gründen gegeben hätte.
und lese mit Ihrer gütigen Erlaubnis drei Sätze vor. Ich habe gesagt: „Der Regelfall bei einem solchen Wechsel ist die Versetzung aus dienstlichen Gründen.“ Das ist ein Satz. Dann habe ich einen anderen Satz gesagt: „Es hat Bemühungen gegeben, durch das Konstrukt ‚persönliche Gründe’ vom normalen Weg abzuweichen.“ Ich habe dann erläutert, dass es eine Kommunikationspanne gegeben hat und dass dann durch Rechtsetzung der Nordrhein-Westfalen
unter Billigung des Landwirtschaftsministeriums Niedersachsen eine bestimmte rechtliche Situation entstanden ist.
Ich darf Ihnen hier ganz wenig vorlesen. Es gab eine Mail von Nordrhein-Westfalen am 19. Februar: Anliegendes Versetzungsschreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir die erfolgte Versetzung umgehend bestätigen würden. - Das Versetzungsschreiben selbst sagt: Aus dienstlichen Gründen im Einvernehmen mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Landesentwicklung
Dann hat es eine weitere Mail gegeben, nämlich von Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen. Kurz ein Satz: Hiermit bestätige ich Ihnen die Versetzung von Herrn Paschedag an mein Haus.
Was ich gestern dargestellt habe, ist, dass die Absicht, das anders zu regeln, damit zunichte gemacht wurde - - -
- Natürlich durch eigenes Handeln! Das habe ich doch gestern gar nicht bestritten. Ich habe doch nur gesagt, dass damit eine rechtliche Situation - - -
Moment! Wir haben die Fragestunde. Das heißt, Sie fragen von hier vorne, und die Landesregierung antwortet von hier vorne. Keine Zwischenfragen, bitte!
Also noch einmal zurück auf den Vorgang gestern. Ich habe gesagt, vom Regelfall sollte abgewichen werden. Das ist danebengegangen. Das habe ich gestern so dargestellt. Und dann ist durch das eben zitierte Geschehen eine rechtliche Lage entstanden. Zu dieser rechtlichen Lage habe ich gesagt: Die ist nun rechtens. - Ob man das wollte, das ist dabei unerheblich. Das ist, denke ich, unbestritten.
Herr Thümler, wenn Sie das Protokoll richtig lesen, werden Sie auch feststellen, dass ich niemals gesagt habe, es wäre nur eine Versetzung aus dienstlichen Gründen möglich gewesen. Sondern ich habe gesagt: Der Regelfall - das steht hier - ist die Versetzung aus dienstlichen Gründen. Und dieser Regelfall ist durch den eben geschilderten Vorgang eingetreten - eigentlich bedauerlicherweise, aus Sicht der Landesregierung; denn beabsichtigt war etwas anderes.
Das ist das, was ich gestern erklärt habe. Das habe ich hier gern wiederholt. Ich weise jedenfalls den Vorwurf, dass ich hier die Unwahrheit gesagt habe, ganz entschieden zurück.
Zur Geschäftsordnung hat sich nun Herr Kollege Schönecke, CDU-Fraktion, gemeldet. Bitte! Sie kennen die Geschäftsordnung.
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Ich habe den Minister bzw. die Landesregierung danach gefragt, warum sie den Kabinettsbeschluss vom 19. Februar 2013 dem Haushaltsausschuss verschwiegen hat. Darauf hätten wir gern eine Antwort gehabt.
Ich sehe keine weiteren Meldungen aus den Fraktionen. Wir werden daher in der Fragestunde fortfahren. Es hat nun - - -
- Moment! Wir sind noch in der Geschäftsordnungsdebatte. Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Abgeordneter Weil gemeldet?
- Das ist nicht der Fall. Also schließe ich damit die Debatte zur Geschäftsordnung, da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen.
Wir fahren fort in der Fragestunde. Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Hilbers von der CDU-Fraktion. Bitte schön!
(Christian Dürr [FDP]: Aber die Lan- desregierung hat sich doch zu Wort gemeldet! - Björn Thümler [CDU]: Die Landesregierung darf immer reden! Das wissen Sie doch! - Unruhe)