Protocol of the Session on September 21, 2017

Vor dem Hintergrund, dass ich seit dem Jahr 2003 diesem Hohen Hause angehören darf und mir kein einziger Fall erinnerlich ist, in dem bei einer Vorlage vertraulicher Unterlagen durch die Landesregierung zunächst der Ausschuss, der diese Unterlagen erbeten hat, präventiv die Vertraulichkeit beschließen musste - vielmehr wurde immer der übliche und vereinbarte Weg gewählt, dass die Landesregierung zunächst selbst Unterlagen einstuft, diese dann der Landtagsverwaltung übersendet mit der Maßgabe, dass diese vertraulich oder sogar geheim zu behandeln sind, und danach der Ausschuss diese Einstufung beschließt -, frage ich die Landesregierung: Warum wird in diesem besonderen Fall dieser ungewöhnliche Weg - nämlich andersherum - gewählt?

(Zustimmung bei der CDU - Helge Limburg [GRÜNE]: Genau so hat sie es doch gemeint!)

Vielen Dank, Herr Bode. - Es antwortet Frau Justizministerin Niewisch-Lennartz.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Uns liegt jegliche Absicht fern, die Vorlage dieses Gutachtens zu verzögern. Es gibt keine offizielle Sitzung des Umweltausschusses mehr; deswegen können wir diese Verfahrensweise im

Augenblick nicht wählen. Tun Sie das - wie auch immer -, und wir legen das Gutachten vor. Wir haben das so beschlossen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD - Björn Thümler [CDU]: Das ist ja unglaublich lächerlich!)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Herr Dr. Genthe stellt jetzt eine Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die Justizministerin eben von „dem Staatsanwalt“ in Verden sprach, der da Ermittlungen tätigt, frage ich die Landesregierung, ob tatsächlich nur eine Person mit dieser Angelegenheit beschäftigt ist und ob die Landesregierung das, insbesondere angesichts der Länge des gesamten Verfahrens, für angemessen hält.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU - Gerd Ludwig Will [SPD]: Das ist eine Gaga-Frage!)

Vielen Dank, Herr Dr. Genthe. - Bitte, Frau Ministerin!

Herr Präsident! Lieber Herr Genthe, die Staatsanwaltschaft Verden ist eine ganz vorzügliche Staatsanwaltschaft. Sie ist weltberühmt durch die Zerschlagung von Bot-Netzen in 48 Ländern. Aber nicht nur diese Abteilung der Staatsanwaltschaft Verden ist vorzüglich, sondern alle anderen Abteilungen sind es auch. Ich habe die Staatsanwaltschaft gerade vor vier Wochen bereist.

Sie dürfen sich also absolut darauf verlassen, dass gerade dieses wichtige Verfahren in einer Abteilung mit hinreichender personeller Ausstattung geführt wird. In keinem einzigen Bericht der Berichte, die mir aus der Staatsanwaltschaft Verden oder aus der Generalstaatsanwaltschaft Celle vorliegen, wird eine fehlende personelle Ausstattung oder eine fehlerhafte Wahrnehmung der Geschäfte moniert. Wenn das so wäre - darauf dürfen Sie sich verlassen -, dann hätte der Generalstaatsanwalt in Celle dem nachhaltig entgegengewirkt.

Es gibt nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür, dass die Staatsanwaltschaft Verden dieses wichti

ge Verfahren nicht mit dem notwendigen - auch personellen - Einsatz vorantreibt.

Vielen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD - Dr. Marco Genthe [FDP]: Und warum haben Sie dann von einem Staatsanwalt gespro- chen?)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Herr Kollege Bode, Sie stellen die nächste Zusatzfrage. Bitte schön!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass der 23. Parlamentarische Untersuchungsausschuss zu Fragen der terroristischen und salafistischen Bedrohung von der Landesregierung als „für den Dienstgebrauch“, „vertraulich“ und sogar „geheim“ eingestufte Unterlagen erhalten hat, Abgeordnete des Untersuchungsausschuss diese selbstverständlich eingesehen haben, der Untersuchungsausschuss allerdings erst in seiner letzten Sitzung den entsprechenden Vertraulichkeitsbeschluss gefasst hat, frage ich die Landesregierung: Warum bestehen Sie nach Ihrer eben gegebenen Antwort darauf, dass ein Ausschuss noch tagen muss, um einen solchen Beschluss zu fassen, wenn es doch geübte Praxis und zwischen Landesregierung und Landtag vereinbart ist, dass auch ohne diesen Beschluss unter Abgabe einer entsprechenden Erklärung, die Unterlagen vertraulich zu behandeln, die Unterlagen von Abgeordneten eingesehen werden können? Das war in jedem anderen Fall so. Sprich: Warum weigern Sie sich tatsächlich, diese Unterlagen zu übergeben?

(Zustimmung bei der CDU - Volker Bajus [GRÜNE]: Das ist abstrus! Das Gegenteil ist der Fall!)

Vielen Dank. - Frau Ministerin Niewisch-Lennartz, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Niedersächsische Landesregierung verweigert sich der Herausgabe dieses Gutachtens gerade nicht.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Die Staatsanwaltschaft und auch der Betreiber der Firma haben der Aushändigung dieses Gutachtens nachhaltig widersprochen. Wir sehen Ihr Recht auf Einsichtnahme aber als so durchschlagend an, dass wir die Bedenken der Staatsanwaltschaft und des Inhabers dieses Betriebes hintangestellt haben.

(Jens Nacke [CDU]: Dann her damit!)

Bitte verstehen Sie aber, dass wir natürlich die Bedenken der Staatsanwaltschaft Verden, denen sich der Generalstaatsanwalt in Celle angeschlossen hat, ernst nehmen und deswegen sichergestellt sein muss, dass der Inhalt dieses Gutachten für vertraulich erklärt wird!

(Jens Nacke [CDU]: Das ist doch si- chergestellt!)

Das ist alles. Nur darum geht es. Uns liegt kein offizielles Akteneinsichtsgesuch vor, sondern eine Bitte, diese ganz konkrete Unterlage ausgehändigt zu bekommen. Das wollen wir sehr gerne tun.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD - Jens Nacke [CDU]: Das ist doch ein Akteneinsichtsbegehren! Und wenn es nur ein Zettel wäre!)

Vielen Dank. - Herr Kollege Bode, ich sehe Sie mit dem Zettel kommen. Dann haben Sie auch die Gelegenheit, die vierte Zusatzfrage für die FDP zu stellen. Bitte!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, jetzt möchte ich wirklich gerne mal wissen, woran es tatsächlich scheitert, dass dieser Landtag die Unterlage bekommt.

(Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN: Es scheitert doch gar nicht! Gerd Ludwig Will [SPD]: Man muss den Weg einhalten!)

- Moment! Ich möchte gerne wissen, woran es scheitert.

(Ottmar von Holtz [GRÜNE]: Es schei- tert ja nicht!)

- Ich möchte der Landesregierung gerne eine Frage stellen und nicht untereinander diskutieren.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Sie sind doch sonst so diskutierfreudig!)

Das sollen Sie jetzt auch. - Meine Damen und Herren, Herr Bode stellt hier eine Frage, und nicht das Plenum antwortet darauf. - Stellen Sie sie einfach! Bitte!

Vor dem Hintergrund, dass ich die ersten Antworten der Ministerin so verstanden habe, dass das daran scheitert, dass der Umweltausschuss einen entsprechenden Beschluss über die Vertraulichkeit fassen muss, die letzte Antwort aber eben war, dass es daran scheitert, dass es kein Aktenvorlagebegehren gibt, sondern nur ein Dokument angefordert worden ist - wobei ich nicht weiß, worin der Unterschied zwischen einem Aktenvorlagebegehren und der Anforderung eines Dokumentes tatsächlich besteht -, frage ich die Landesregierung, woran es tatsächlich scheitert, dass die Unterlagen übergeben werden können.

(Jens Nacke [CDU]: Das ist Jura ers- tes Semester!)

Sprich: Was müssten wir eventuell noch tun, damit das eigentlich übliche Verfahren zur Vorlage von Unterlagen hier tatsächlich mal startet - das ist doch die spannende Frage - und wann kommt das dann?

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Frau Ministerin, bitte schön!

Ich wüsste nicht, was einer Entscheidung entgegenstehen könnte, dass der Ausschuss zusammentritt, er das beschließt und am selben Tag sofort das Gutachten bekommt.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD - Volker Bajus [GRÜNE]: Das ist doch ein guter Vorschlag! - Jens Nacke [CDU]: Das ist eine unüb- liche Praxis! Wahrscheinlich ist das sogar verfassungswidrig!)

Vielen Dank. - Die fünfte und letzte Zusatzfrage der FDP stellt der Kollege Dr. Genthe.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich teile ausdrücklich die Einschätzung der Justizministerin, dass es sich bei der Staatsanwaltschaft Verden um eine sehr gute Staatsanwaltschaft handelt. Allerdings wurde meine Frage nicht beantwortet.

Vor diesem Hintergrund frage ich noch mal: Wie viele Staatsanwälte sind tatsächlich an diesem Verfahren beteiligt und damit beschäftigt? Das frage ich insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Belastung der Staatsanwaltschaften im Moment sehr hoch ist. PEBB§Y 1.0 ist noch lange nicht erreicht.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Genthe. - Frau Ministerin Niewisch-Lennartz antwortet. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf jeden Fall sind ein Staatsanwalt und zusätzlich auch der Abteilungsleiter der Staatsanwaltschaft ganz konkret damit befasst, auch weitere Mitglieder der Abteilung sind damit befasst, und die Leiterin der Staatsanwaltschaft in Verden ist damit befasst, sodass es nicht die geringsten Zweifel gibt, dass daran ordentlich gearbeitet wird. Ich halte ein solches Misstrauen gegenüber der Staatsanwaltschaft für völlig abwegig.

Solange noch kein Gutachten vorliegt, kann ein Staatsanwalt bzw. können mehrere daran arbeitende Staatsanwälte nicht vorankommen. Das ist ein Problem bei Verfahren, die von der Vorlage von Gutachten abhängen. Dieses ist ein solches Verfahren und deswegen zu meinem eigenen großen Bedauern mit entsprechenden zeitlichen Verzögerungen behaftet.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)