Protocol of the Session on September 21, 2017

(Zustimmung bei den GRÜNEN - Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Genau!)

Wir haben zusätzliche Fachkräfte für den Spracherwerb der Flüchtlings- und Migrantenkinder eingestellt, um einen möglichst schnellen Erwerb der deutschen Sprache und damit eine möglichst zügige Integration in die Klassengemeinschaft und den gemeinsamen Wissenserwerb sicherzustellen.

Wir haben die Leitungen kleiner Schulen von Verwaltungsaufgaben entlastet, indem wir Teile dieser Aufgaben zum 1. Februar 2018 auf die Landesschulbehörde übertragen.

All diese Maßnahmen machen niedersächsische Schulen zu attraktiven Arbeitsorten für junge Lehrkräfte, die heute sehr mobil sind und sich aussuchen können, in welchem Bundesland sie künftig tätig sein wollen.

Natürlich spielt auch die Besoldung eine Rolle bei der Entscheidung, ob sich die jungen Lehrkräfte bei uns bewerben. In Niedersachsen werden grundsätzlich alle Lehrkräfte verbeamtet. Das ist nicht selbstverständlich und erhöht die Attraktivität unseres Landes als Arbeitgeber deutlich. In Berlin beispielsweise wurden sämtliche neuen Lehrkräfte als Tarifbeschäftigte eingestellt. Das heißt, sie arbeiten zu deutlich unattraktiveren Bedingungen als in Niedersachsen.

Wir werden in der nächsten Wahlperiode sicherlich auch Einkommensverbesserungen für Lehrkräfte und Schulleitungen prüfen. Die Grenzen liegen hier natürlich im Beamtenbesoldungsrecht. Alle Änderungen müssen gesetzlich geregelt werden. Bestimmte Grundsätze, wie z. B. das Abstandsgebot zwischen den Ämtern, sind zwingend zu beachten. Unser Ziel ist es jedoch, die Schulleitungen gerade kleinerer Grundschulen besserzustellen. Es ist wichtig, dass wir dazu kommen, im Falle von kleinen Grundschulen mit A 13 zu besolden.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich persönlich würde aber noch weitergehen. Für die Forderung nach „A 13 für alle“ habe ich durchaus großes Verständnis. Der Lehrerberuf hat sich in den letzten Jahren sehr gewandelt, die Anforderungen sind höher, die zeitliche Belastung ist gewachsen. Hinzu kommt, dass sich die Ausbildungsdauer von Gymnasiallehrkräften und GHRLehrkräften mittlerweile angeglichen hat. Insofern ist eine einheitliche Eingangsbesoldung durchaus überlegenswert.

Inwieweit es rechtlich und haushälterisch möglich sein wird, grundsätzliche Einkommensverbesserungen für bestimmte Gruppen von Lehrkräften zu ermöglichen, ist dem neuen Landtag vorbehalten.

Zu Frage 3: Der Landesregierung ist es ein großes Anliegen, zugewanderten Kindern und Jugendlichen ohne ausreichende Deutschkenntnisse die Sprachförderung zuteilwerden zu lassen, die sie benötigen. Dies gilt selbstverständlich auch für die Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr z. B. im Wege des Familiennachzugs zu uns kommen. Deshalb hat die Landesregierung das für besondere Fördermaßnahmen festgelegte Kontingent, das sich im Schuljahr 2015/2016 und den Vorjahren auf 36 910 Stunden belief, auf 50 910 Stunden angehoben. Nachdem sich im Vorfeld des diesjährigen Schuljahresanfangs gezeigt hat, dass auch das erhöhte Stundenkontingent den Bedarf der Schulen nicht decken kann, hat die Landesregierung erneut zusätzlich 4 000 Stunden zur Verfügung gestellt. Mit diesen zusätzlichen Ressourcen ist eine bedarfsgerechte Ausstattung der Schulen gewährleistet.

Die Schulen erhalten also die Ressourcen für Sprachförderung, die sie benötigen. Dabei möchte ich betonen, dass sich der Runderlass „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nicht deutscher Herkunftssprache“ vom 1. Juli 2014 als Rahmen für die Beschulung der Kinder bewährt hat. Die mit dem Erlass in der Praxis gemachten Erfahrungen sind in die Hinweise und Empfehlungen zur Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen ohne ausreichende Deutschkenntnisse eingeflossen, die eine Kommission in meinem Auftrag erarbeitet hat.

Die Erfahrungen haben gezeigt, gute Sprachförderung lässt sich nicht allein an der Anzahl von Sprachlernklassen bemessen. Manche Schulen verzichten im Übrigen bewusst auf die Einrichtung einer Sprachlernklasse, auch wenn diese nach dem Erlass möglich gewesen wäre, und setzen von vornherein auf die Beschulung in Regelklassen zuzüglich Sprachförderung in Sprachlerngruppen.

Mir ist es wichtig, deutlich zu machen, dass eine intensive Sprachlerneingangsphase wie in Sprachlernklassen und anderen Sprachlerngruppen als Übergangssystem zu verstehen ist. Ziel ist es, durch intensive Sprachförderung die stetig steigende Teilnahme am Unterricht in einer Regelklasse zu gewährleisten. Dafür stellen wir die notwendigen Ressourcen zur Verfügung

(Unruhe - Björn Försterling [FDP]: Ein bisschen mehr Aufmerksamkeit für die Ministerin bei den Grünen!)

für umfassende Sprachfördermaßnahmen, die den neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen fachlich und sprachlich Anschluss an ihre deutschsprachigen Altersgenossen ermöglichen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist ein sehr umfangreicher Fragenkatalog gewesen, in dem alle unterschiedlichen Bereiche von der Inklusion über die Sprachförderung bis zur Unterrichtsversorgung enthalten waren.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin für die Beantwortung. - Jetzt hat der Kollege Scholing eine erste Zusatzfrage angemeldet. Bitte!

(Björn Försterling [FDP]: Ich dachte, er hätte sich gestern schon verab- schiedet!)

Es wird ja eine Frage, keine Rede.

(Jens Nacke [CDU]: Das war noch nicht ausreichend beantwortet! - Björn Försterling [FDP]: Vor dem Hinter- grund, dass Sie das endlich hinter sich haben?)

- Herr Försterling, ich brauche keinen Souffleur. Wenn ich in meinem zukünftigen Berufsleben einen Souffleur brauche, weiß ich jetzt, an wen ich mich zu wenden habe.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass sich das Berufsbild der Förderschullehrer in den letzten Jahren vor allem natürlich durch den Einsatz in der inklusiven Schule stark verändert hat - das Berufsbild der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übrigens auch -, und vor dem Hintergrund des persönlichen Interesses an dieser Berufsgruppe frage ich, was die Landesregierung zur Unterstützung der Förderschullehrkräfte und der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Weg gebracht hat.

(Jens Nacke [CDU]: Frau Schröder würde jetzt sagen: Frage?)

Vielen Dank, Herr Kollege Scholing. - Frau Kultusministerin Heiligenstadt antwortet. Bitte schön!

(Björn Försterling [FDP]: Zufälliger- weise hat sie etwas vorbereitet!)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für Förderschullehrkräfte sowie für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt es einige Arbeitsbedingungen, die den Arbeitsalltag auf ganz besondere Weise belasten. Denn das Berufsbild hat sich, wie Herr Scholing auch ausgeführt hat, absolut verändert, gravierend verändert.

Es war notwendig geworden, verlässliche Bedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen, damit das sonderpädagogische Personal seine hervorragende Arbeit tatsächlich weiterführen kann.

Dank der hervorragenden und vertrauensvollen Zusammenarbeit von Kultusministerium und Schulhauptpersonalrat ist es gelungen, am 12. September dieses Jahres eine Dienstvereinbarung zum Einsatz des sonderpädagogischen Personals an allgemeinen Schulen zu schließen, die wichtige Arbeitsbedingungen des sonderpädagogischen Personals klärt.

Mit dieser Vereinbarung ist nun geregelt, dass sonderpädagogisches Personal nicht mehr als an zwei Schulen tätig ist, Teilabordnungen für ein ganzes Schuljahr erfolgen und ein Wechsel des Einsatzortes am selben Tag zu vermeiden ist.

Um die unterrichtliche Qualität zu erhalten, eröffnet die Vereinbarung im Übrigen weiterhin die Möglichkeit, eigenverantwortlichen Unterricht zu erteilen, wenn dies im Rahmen der Versorgung der Schule sinnvoll umzusetzen ist.

Außerdem wird dem sonderpädagogischen Personal das Recht auf Teilnahme an Dienstbesprechungen und Fortbildung des zuständigen RZI oder des Förderzentrums zugesprochen.

Ein ganz wichtiger weiterer Aspekt ist auch die Beratungsarbeit, die von den Förderschullehrkräften geleistet wird und über das übliche Maß hinausgeht. Förderschullehrkräfte beraten oft auch Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte und weitere an der Förderung beteiligte Personen von Schülerinnen und Schülern, die eben nicht planmäßig von der Förderschullehrkraft unterrichtet werden. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn überlegt wird, prä

ventiv zu arbeiten, oder wenn ein Feststellungsverfahren eingeleitet werden muss, das also kurz bevorsteht.

Nicht zuletzt beraten sie auch die Schulleitungen der allgemeinen Schulen hinsichtlich der Umsetzung der Inklusion in ihrem Haus.

Mit dem Abschluss der Dienstvereinbarung erkennt das Kultusministerium diese Beratungsarbeit als Bestandteil des Aufgabenbereichs des sonderpädagogischen Personals und den Rahmen des Stundenkontingents der sonderpädagogischen Versorgung an, der dann entsprechend zu berücksichtigen ist.

Als letzter, aber nicht minder wichtiger Punkt wird die Teilnahme an außerunterrichtlichen Veranstaltungen geregelt. Beim Einsatz an zwei oder mehr Schulen kann es z. B. zu erhöhten Belastungen kommen, weil Gesamt- oder Zeugniskonferenzen an allen Schulen durchgeführt werden. Eine Teilnahme an allen wichtigen Veranstaltungen kann aus Kapazitätsgründen des sonderpädagogischen Personals, aber auch schlicht aus terminlichen Gründen oft gar nicht geleistet werden. Dem sonderpädagogischen Personal wird zur Teilnahme an außerunterrichtlichen Veranstaltungen durch ein Vorschlagsrecht eine deutliche Mitbestimmung gewährt.

Insgesamt, so denke ich, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die Dienstvereinbarung für den Einsatz des sonderpädagogischen Personals an allgemeinen Schulen ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wichtige Aspekte des Aufgabenfeldes werden hier geklärt und im Sinne des sonderpädagogischen Personals geregelt.

Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen in meinem Haus, die an diesen Verhandlungen mitgewirkt haben, beim Schulhauptpersonalrat. Ich sage auch ein Dankeschön in Richtung von Heiner Scholing, der sich als Abgeordneter im Kultusausschuss immer ganz deutlich mit seinen Kolleginnen und Kollegen sowohl aus der SPDFraktion wie auch aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dafür eingesetzt hat.

Ganz herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Heinrich Scholing [GRÜ- NE]: Vielen Dank!)

Vielen Dank. - Gleich die zweite Zusatzfrage, Herr Scholing? Sie hatten beide Wortmeldungen zu

Anfang abgegeben und sind deshalb auch dran. Bitte!

Vor dem Hintergrund, dass dies die letzte Wortmeldung von Heiner Scholing im Niedersächsischen Landtag ist, frage ich zu einer Berufsgruppe, die mich in meinem Berufsleben immer sehr stark interessiert hat, weil ich mir um die Bedeutung des Einsatzes von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl in der inklusiven Schule als auch in der Förderschule bewusst bin, was die Landesregierung zur Einstellung dieser Berufsgruppe tut.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Björn Försterling [FDP]: Ich könnte mir vorstellen, dass da et- was vorbereitet ist! - Gegenruf von Heinrich Scholing [GRÜNE]: Das glaube ich nicht, denn die Frage ist von so großer Bedeutung! - Jens Na- cke [CDU]: So, das ist erledigt! Dann können wir rausgehen!)

Bitte, Frau Ministerin!

Hier herrscht Ordnung, meine sehr verehrten Damen und Herren! So ist das.

(Björn Försterling [FDP]: Die Frage ist, ob Sie unsere Fragen auch beantwor- ten können!)

Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat 650 neue Stellen für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung gestellt. Genauer gesagt: Es sind 650 Vollzeiteinheiten. Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Unterricht sehr vielfältig einsetzbar. Sie unterstützen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte gleichermaßen im Unterricht und sind somit ein Gewinn für jede Schule.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)