An den niedersächsischen Schulen arbeiten ca. 2 500 pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hinzu kommen viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den verlässlichen Grundschulen.
Für die kommenden Einstellungsrunden im Haushaltsjahr 2018 ist es die Zielsetzung meines Hauses, alle im Bereich der allgemeinbildenden Schulen zu den Einstellungsterminen 1. Februar und 1. August 2018 frei werdenden Stellen wiederzubesetzen. Für das Schuljahr 2017/2018 wird auf der Grundlage der prognostizierten Zahlen ausscheidender Lehrkräfte von wiederzubesetzenden Stellen in einem Umfang von ungefähr 2 550 Vollzeitlehrereinheiten auszugehen sein. Demgegenüber werden im nächsten Jahr voraussichtlich zum 1. Februar rund 1 000 und zum 1. August rund 1 460 Anwärterinnen und Anwärter und Referendarinnen und Referendare ihren Vorbereitungsdienst in Niedersachsen abschließen. Diese werden dann für Einstellungen in den Schuldienst zur Verfügung stehen. Es ist daher mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die auszuschreibenden Stellen auch besetzt werden können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit ist die Landesregierung in der Lage, jeder Absolventin und jedem Absolventen eines niedersächsischen Studienseminars eine faktische Einstellungsgarantie zu geben, wenn er oder sie die persönliche und fachliche Eignung tatsächlich belegen kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bildungspolitische Maßnahmen wie der Ganztagsausbau, die aufsteigende Einführung der Inklusion, aber auch die Bereitstellung von erforderlichen Sprachfördermaßnahmen für vor Krieg geflüchtete Schülerinnen und Schüler haben dazu geführt, dass die erforderlichen Lehrkräftesollstunden in der Summe angewachsen sind. Für diese Verbesserungen in der Schulqualität mit Ganztag, Berufsorientierung und mehr Zeit und mehr Stunden am Gymnasium sowie der Inklusion, zu der ich auch noch gern etwas ausführe, benötigen wir viele Lehrkräfte.
Die „Zukunftsoffensive Bildung“ dieser Landesregierung entfaltet ihre Wirkung. Wir haben 74 neue Ganztagsschulen für das laufende Schuljahr am Start - wir rechnen auch im kommenden Schuljahr mit weiteren Anträgen -, und damit sind rund 1 800 Schulen von 2 640 öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen Ganztagsschulen. Das entspricht einem Anteil von rund 70 %. Auch der
Zum Thema Inklusion - einer weiteren Herausforderung, der wir uns gestellt haben -: Die inklusive Schule ist nun bereits vom ersten bis zum neunten Schuljahrgang in öffentlichen allgemeinbildenden Schulen eingeführt. In diesen Jahrgängen haben Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung einen Anspruch auf eine entsprechende Förderung in der inklusiven Schule. Die Möglichkeiten des gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung wird von den Erziehungsberechtigten gut angenommen. Ein großer Fortschritt für einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang zu den niedersächsischen Schulen ist Realität geworden. Lange Jahre harter Kämpfe von Eltern von Kindern mit Beeinträchtigungen gegen die Verpflichtung, in einer Förderschule beschult zu werden, haben durch die Schaffung gleicher Teilhaberechte im Bildungsbereich zum Erfolg geführt.
Nun lassen Sie uns noch ein Blick auf die von Ihnen abgefragten veranlassten notwendigen Sprachfördermaßnahmen werfen!
Für das Schuljahr 2016/2017 wurden durch zwei Erlasse im Frühjahr dieses Jahres weitere 185 Vollzeiteinheiten für Abschlüsse von Verträgen „Spracherwerb Flüchtlinge“ befristet zur Verfügung gestellt. Damit stehen der Niedersächsischen Landesschulbehörde im Haushaltsjahr 2017 insgesamt 323 Vollzeiteinheiten für Verträge „Spracherwerb Flüchtlinge“ zur Verfügung. Diese Regierung hat ganz bewusst auf die Reduzierung oder Streichung von Zusatzbedarfen und Anrechnungsstunden verzichtet, die jetzt von den Fraktionen der CDU und der FDP ins Gespräch gebracht worden sind.
(Björn Försterling [FDP]: Das stimmt gar nicht! Wo kann man das denn bei uns nachlesen, bitte? Das zeigt man mir mal!)
Der Bedarf an Lehrkräftestunden der Schulen wurde gerade nicht reduziert, und auf der anderen Seite wurde die Entlastung der Lehrkräfte mit besonderen Aufgaben oder die Entlastung für besondere Bildungsprojekte ebenfalls nicht abgemindert. Aufgrund dessen ist weiterhin gewährleistet, dass die Schulleitungen entsprechend der „Arbeitszeitverordnung Schule“ die notwendigen Entlastungen für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit für die Schü
Zum Ausgleich der besonderen Situation bezüglich der Unterrichtsversorgung an Grundschulen ist jetzt die Solidarität der anderen Schulen und der dort unterrichtenden Lehrkräfte gefordert. Eine vorübergehende Abordnung an Grundschulen kann insbesondere von sehr gut versorgten, großen Systemen - das sind z. B. Gesamtschulen oder Gymnasien - erfolgen. Dies betraf mit Stand September 2017 landesweit 421 Lehrkräfte mit einem Umfang von 2 133 Stunden. Das entspricht 76,2 Vollzeitlehrereinheiten bzw. einem durchschnittlichen Abordnungsvolumen von ca. 5,1 Stunden pro Lehrkraft.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Solidarität wurde schon mehrfach in der Vergangenheit, beispielsweise in den Jahren 2009 bis 2011, in Anspruch genommen und erfolgreich praktiziert, damals übrigens als solidarische Maßnahme von Grund-, Haupt- und Realschulen in Richtung der Gymnasien nach der Auflösung der Orientierungsstufe; das sei nur am Rande erwähnt. Solidarität bedeutet eben stets Geben und Nehmen, Solidarität ist keine Einbahnstraße.
Zum Schuljahresbeginn 2017/2018 konnten wir trotz der bereits geschilderten erschwerten Rahmenbedingungen auf die rund 1 800 ausgeschriebenen Stellen 1 649 Lehrkräfte an unseren öffentlichen allgemeinbildenden Schulen, davon 226 als Quereinsteiger, einstellen.
Im Bereich der öffentlichen berufsbildenden Schulen konnten zur Stabilisierung der Unterrichtsversorgung im vergangenen Jahr kurzfristig zusätzliche 94 Einstellungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Im aktuellen Haushaltsjahr 2017 konnten damit erneut die Voraussetzungen für ein überdurchschnittliches Einstellungsergebnis und damit für eine weitere Stabilisierung der Unterrichtsversorgung an den berufsbildenden Schulen geschaffen werden. Mit Stand vom 13. September 2017 wurden bereits auf rund 550 ausgeschriebenen Stellen rund 400 Einstellungen realisiert. Auch das ist wiederum deutlich mehr als der Durchschnitt der Einstellungen zur Zeit von SchwarzGelb.
Auch bei den Einstellungen in den Vorbereitungsdienst an berufsbildenden Schulen konnten große Fortschritte erzielt werden. Die Zulassung aller
Bewerberinnen und Bewerber mit einem Master-ofEducation-Abschluss für das Lehramt an berufsbildenden Schulen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllten, konnte erfolgen. Daneben wurden noch Bewerberinnen und Bewerber mit gleichwertigen Studienabschlüssen im Rahmen des Quereinstiegs in den Vorbereitungsdienst zugelassen. Die Möglichkeit des Quereinstiegs in den Vorbereitungsdienst wurde zwischenzeitig auf die Zulassung mit allen beruflichen Fachrichtungen und jeweils einem Unterrichtsfach erweitert.
Auch für das laufende Haushaltsjahr und die Planungen für 2018 gehen wir davon aus, erneut Lehrkräfte in derselben Größenordnung einstellen zu können.
In den vergangenen Einstellungsrunden im Schuljahr 2015/2016, 2016/2017 und zum ersten Schulhalbjahr 2017/2018 wurden 9 475 Besetzungen für die niedersächsischen allgemeinbildenden Schulen vorgenommen. Gegenwärtig werden in allen Bundesländern händeringend Lehrkräfte gesucht. Der Markt stellt nicht mehr genügend Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung. Dieser bundesweiten Herausforderung hat sich das Niedersächsische Kultusministerium u. a. mit dem „17-PunkteAktionsplan zur Lehrkräftegewinnung“ gestellt, um kurz-, mittel- und auch langfristige Wirkung zu erzielen.
Der Aktionsplan sieht u. a. vor, Einstellungen im Rahmen des Quereinstiegs künftig auch an Grundschulen zu ermöglichen, um dem Lehrkräftebedarf an dieser Schulform kurzfristig zu begegnen. Seit Inkrafttreten des 17-Punkte-Aktionsplans konnten mit Abschluss des Einstellungsverfahrens zum 31. Juli 2017 273 Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger als Lehrkräfte an Grund-, Haupt- und Realschulen eingestellt werden. Insgesamt haben wir an allen Schulformen bis zum Einstellungstermin zum 31. Juli 2017 657 Quereinsteiger an den allgemeinbildenden Schulen eingestellt.
Auch wird der Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst erleichtert; denn bisher konnten sich Bewerberinnen und Bewerber ohne Lehramtsstudium nur
um die Zulassung zum Vorbereitungsdienst bewerben, sofern ihr Studienabschluss zwei Fächern - davon mindestens einem Bedarfsfach - zugeordnet werden kann. Diese Bedarfsfachregelung entfällt zukünftig. Dadurch weitet sich der Personenkreis potenzieller Lehrkräfte auch hier aus.
Ferner können Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, die ihre Prüfung erfolgreich abgelegt haben und auf eine Stelle im niedersächsischen Schuldienst ausgewählt wurden, ihr Stundendeputat bis zur Vollbeschäftigung erhöhen. Voraussetzung ist, dass Ausbildungsbelange dem nicht entgegenstehen. Von dieser Möglichkeit wurde zuletzt im Einstellungsverfahren zum 1. Februar 2016 im großen Umfang Gebrauch gemacht. Insgesamt haben über 120 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst Unterrichtsaufträge im Umfang von rund 3 250 Stunden erhalten.
Anwärterinnen und Anwärter sowie Referendarinnen und Referendare, die ihren Vorbereitungsdienst bis Ende Oktober 2016 abgeschlossen hatten, konnten zum Einstellungstermin 1. August 2016 ebenfalls eingestellt werden und im direkten Anschluss an den abgeschlossenen Vorbereitungsdienst ihren Dienst aufnehmen. Damit kamen zusätzliche Lehrkräfte schneller an die Schulen; der nächste Einstellungstermin wäre erst zum 1. Februar 2017 gewesen. Landesweit konnten 48 Anwärter und Referendare, die ihren Vorbereitungsdienst bis Ende Oktober 2016 abgeschlossen hatten, zum Einstellungstermin 1. August 2016 eingestellt werden.
Um potenzielle Lehrkräfte für eine Tätigkeit im niedersächsischen Schulwesen zusätzlich zu motivieren, wurde die Zusage zur Umzugskostenvergütung auch auf Neueinstellungen von Lehrkräften in Niedersachsen ausgeweitet. Das bedeutet, dass die Zusage zur Umzugskostenvergütung auch erteilt werden kann, wenn an der Einstellung im Einzelfall ein besonderes dienstliches Interesse besteht und die Bewerberin oder der Bewerber ihre bzw. seine Zusage zur Aufnahme einer Tätigkeit im niedersächsischen Schuldienst von der Zusage der Umzugskostenvergütung abhängig macht.
Darüber hinaus können Ganztagsschulen mehr Lehrerstunden als bisher für den Ganztag kapitalisieren, um Ganztagsangebote mit außerschulischen Kooperationspartnern zu finanzieren. Ganztagsschulen können die ihnen zum Einstellungstermin zugewiesenen und bisher nicht besetzten
Einstellungsermächtigungen kapitalisieren. Tatsächlich wurden dadurch 163 Vollzeitlehrerstellen im Rahmen dieser Maßnahme kapitalisiert.
Weiter wurden die fachspezifischen Bedarfsregelungen für die Einstellung in den Schuldienst flexibilisiert. Aufgrund der Bewerberlage können für Gymnasien und Gesamtschulen auch Stellenausschreibungen mit Fächern erfolgen, für die an der jeweiligen Schule kein ausgeprägter fachspezifischer Bedarf besteht. Das bedeutet, dass Einstellungsermächtigungen bedarfsunabhängig zugewiesen werden. Voraussetzung dafür ist, dass zur Sicherung der Unterrichtsversorgung Abordnungen oder Versetzungen von Gymnasien und Gesamtschulen an Grund-, Haupt-, Real- und Oberschulen erfolgen. Die abordnende Schule gewinnt eine zusätzliche Einstellungsermächtigung, sodass keine Verluste bei der Unterrichtsversorgung entstehen. Bei der aufnehmenden Schule steigt die Unterrichtsversorgung.
Der positive Nebeneffekt ist, dass schon jetzt das Land, vorausschauend auf den künftigen Bedarf, der durch den zusätzlichen Schuljahrgang im Schuljahr 2020/2021 an den Gymnasien und den nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen im Rahmen der Wiedereinführung von G 9 entstehen wird, reagiert.
Darüber hinaus können Lehrkräfte auch kurzfristig mehr Unterricht erteilen, indem Teilzeiterhöhungen vorgenommen werden. Hierzu ist für das erste Schulhalbjahr 2016/2017 ein Stellenvolumen von rund 30 Vollzeiteinheiten zur Verfügung gestellt worden. Im ersten Schulhalbjahr machten landesweit 128 Personen von dieser Maßnahme Gebrauch in einem Gesamtumfang von 7 009 Stunden. Im zweiten Schulhalbjahr nutzten landesweit 29 Personen diese Maßnahme in einem Gesamtumfang von 1 612 Stunden. Insgesamt wurden im vergangenen Schuljahr aus dieser Maßnahme ca. 8 621 Stunden generiert.
Für Vertretungsverträge standen im Haushaltsjahr 2016 über 31 Millionen Euro zur Verfügung. Der Einstellungstermin für Vertretungslehrkräfte ist für besondere Fälle, insbesondere Grundschulen, deutlich vorgezogen worden. Zum Schuljahresbeginn 2016/2017 wurden 548 vorzeitige Vertretungsverträge abgeschlossen im Umfang von ca. 10 630 Wochenstunden. Im gesamten Schuljahr 2016/2017 wurden landesweit rund 2 700 Vertretungsverträge abgeschlossen mit insgesamt ca. 45 000 Wochenstunden. Für das aktuelle Schuljahr lagen mit Stand 31. Juli 2017 ca. 500 Anträge
Für den Sprachförderunterricht für Flüchtlingskinder über befristete Arbeitsverträge standen im Schuljahr 2016/2017 und stehen für das aktuelle Schuljahr rund 140 Lehrerstellen - dies entspricht einem finanziellen Volumen in Höhe von 11,3 Millionen Euro - zur Verfügung. Hiermit können vor allem pensionierte Lehrkräfte, Bewerberinnen und Bewerber für die Einstellung in den Vorbereitungs- bzw. Schuldienst oder Lehramtsstudierende mit Sprachfördererfahrung auch im laufenden Schuljahr eingestellt werden und die Lehrkräfte im Bereich der Sprachförderung entlasten.
Seit der Einführung der Möglichkeit, Verträge für die Sprachförderung für Flüchtlingskinder abzuschließen, wurden im Kalenderjahr 2016 152 Vollzeiteinheiten, in 2017 ein Beschäftigungsvolumen in Höhe von 196 Vollzeiteinheiten und für 2018 42 Vollzeiteinheiten geplant. In 2017 hat es über die bereits zugewiesenen Vollzeiteinheiten im Frühjahr dieses Jahres weitere Zuweisungen in Höhe von 185 Vollzeiteinheiten gegeben, die bis zum 31. Januar 2018 befristet sind.
In Abstimmung der Schulen untereinander werden auch vermehrt Abordnungen oder Versetzungen geprüft. Im Schuljahr 2016/2017 waren es landesweit ca. 6 700 Abordnungen im Bereich der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen. Vorübergehende Abordnungen von Gymnasien an Grundschulen nehmen in diesem Zusammenhang mit 421 Fällen in einem Volumen von umgerechnet 76 Vollzeiteinheiten lediglich einen geringen Anteil ein. Versetzungsanträgen von Grund-, Haupt- und Realschullehrkräften, die an Gymnasien oder Gesamtschulen unterrichten und an eine Grund-, Haupt- oder Realschule wechseln wollen, soll dabei unverzüglich entsprochen werden. Seit August 2016 gab es landesweit 124 Versetzungen von Lehrkräften, die von einem Gymnasium bzw. einer Gesamtschule an eine GHR-Schule versetzt wurden.
Die Landesschulbehörde steuert zudem Einstellungen von Lehrkräften über die sogenannten Bezirksstellen, indem Personen an Gymnasien eingestellt und zunächst für drei Jahre an eine andere Schulform abgeordnet werden. Im Anschluss wechseln diese Gymnasiallehrkräfte an ein Gymnasium oder eine Gesamtschule, wo aufgrund des anstehenden G 9 zukünftig mehr Lehrkräfte benötigt werden. Im Schuljahr 2016/2017 waren insge
In besonders dringenden Einzelfällen kann bei einer akuten Bedarfslage auch die Zahlung eines achtprozentigen Besoldungszuschlags auf das Grundgehalt für die Dauer des Hinausschiebens der Altersgrenze und einem damit verbundenen späteren Eintritt in den Ruhestand gewährt werden.
Diese Landesregierung lässt nichts unversucht, meine sehr verehrten Damen und Herren, um so viele Lehrkräfte und Lehrerstunden wie möglich für die niedersächsischen Schulen und damit für eine gute Unterrichtsversorgung zu gewinnen.
Zu Frage 2: Niedersachsen ist auch für Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern ein attraktiver Arbeitgeber. So wurden zum 31. Juli 2017 rund 380 Personen für eine Einstellung ausgewählt, die aus anderen Bundesländern kamen, was einen Anteil von rund 23 % der Einstellungen ausmacht. Der niedersächsische Schuldienst stellt also für Lehrkräfte aus anderen Ländern bereits ein attraktives Beschäftigungsumfeld dar.
Wir in Niedersachsen unterstützen die Lehrinnen und Lehrer durch weitere, nicht lehrende Fachkräfte. Unser Ziel sind multiprofessionelle Teams an Schulen. Schule ist heute wesentlich mehr als Unterricht nach der Pflichtstundentafel. Schule bedeutet Ganztag, Sprachförderung und Inklusion. Gerade an sozialen Brennpunkten muss Schule heute auch ganz wesentlich durch Sozialarbeit gestärkt werden. Wir haben daher die Schulsozialarbeit zur Landesaufgabe gemacht. Damit stärken wir die soziale Arbeit an Schulen und entlasten die Lehrkräfte. Auch das ist attraktiv für Lehrkräfte aus anderen Bundesländern. Rund 1 100 Schulen werden zurzeit durch Schulsozialarbeit unterstützt.
Zusätzlich haben wir 650 Stellen für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an inklusiven Regelschulen und an Förderschulen ausgeschrieben. Wir sind mitten im Einstellungsverfahren. Auch dies stärkt die Lehrkräfte, fördert die Inklusion und die Akzeptanz der inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler und gibt dem Lehrpersonal mehr zeitlichen Freiraum im Unterricht.