Protocol of the Session on September 20, 2017

Ich möchte Ihnen eines mit auf den Weg geben: Sie alle wissen, dass Geduld dazugehört. Ich hoffe, dass auch Sie mit Leidenschaft und mit Herzblut, so wie ich gekämpft habe, weiter kämpfen werden - in der Sache. In der Sache sollten Sie das auch akzeptieren, nicht nur weil es politisch Andersdenkende sind. Das sind in den allermeisten Fällen kluge, ehrliche und ehrenwerte Personen und Kolleginnen und Kollegen. Das heißt also, durchaus auch einmal das anzunehmen, was politisch Andersdenkende sagen und das nicht gleich in Bausch und Bogen zu verdammen. Auch das habe ich gelernt. Ich möchte es Ihnen mit auf den Weg geben.

Hier wurde mehrfach über die parteiübergreifende Zusammenarbeit gesprochen. Ich fand es sehr angenehm, dass wir in vielen Sachfragen - Meta Janssen-Kucz, ich denke an die erste Legislaturperiode - draußen gestanden und gesagt haben: Eigentlich sind wir uns inhaltlich einig. Aber wir können es nicht durchsetzen, weil die Finanzen nicht da sind. Man muss eben sein Spiel spielen. - Aber lassen Sie bei dem Spiel-Spielen nicht zu, dass Sie selber an Gesicht verlieren, dass Sie selber sich in Ihrer Position in dem Moment kleiner machen, als Sie sind.

Ich wünsche Ihnen ganz viel Erfolg für Ihre weiteren politischen Lebensläufe und sage: Danke für Ihr Engagement! Danke, dass ich dabei sein durfte! Für mich ist ein Kapitel zu Ende. Ich schließe es ohne Wehmut und freue mich, einen neuen Lebensabschnitt begehen zu dürfen.

Herzlichen Dank.

(Starker, lang anhaltender Beifall - Die Abgeordneten erheben sich)

Vielen Dank, Frau Vockert, für Ihren Redebeitrag. Wir wünschen Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute!

Frau Piel, wollen Sie antworten? - Das war eine Kurzintervention. Aber Sie müssen nicht. Das war vielleicht auch nicht so verstanden.

Aber die Ministerin hat sich gemeldet. Frau Ministerin Rundt, Sie haben das Wort. Bitte schön!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass es heute doch noch zur Einbringung eines Gesetzentwurfs kommt, der mir besonders am Herzen liegt, nämlich die Novellierung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes.

Nach umfangreicher Ressortbeteiligung - anders als behauptet -, nach Verbandsanhörungen und nach intensiven Beratungen des Regierungsentwurfs sowohl mit dem GBD als auch im Sozialausschuss stand Anfang November eigentlich die Verabschiedung des Entwurfs - - -

(Unruhe)

Frau Ministerin, ich darf Sie ganz kurz unterbrechen. - Ich möchte das Haus bitten, jetzt der Rede der Ministerin zu lauschen. Das geht nur, wenn man einigermaßen konzentriert auf die Rednerin hört.

(Jens Nacke [CDU]: Wir erwarten aber nichts Neues!)

Es ist ein bisschen laut im Haus.

Bitte schön, Frau Ministerin!

Aufgrund der Auflösung des Landtags am 21. August sowie der scheinbar fehlenden Mehrheiten für dieses Gesetzesvorhaben schienen die Signale aber so zu sein, dass eine Verabschiedung nun nicht mehr möglich sein würde. Umso erfreulicher ist es, dass dieser Gesetzentwurf hier heute von den Fraktionen eingebracht wird und wir damit heute Gelegenheit haben, etwas für die tatsächliche Gleichberechtigung von Männern und Frauen zu tun und uns hier für dieses Gesetz auszusprechen.

Das Grundgesetz gilt seit 1949. Seit über 65 Jahren warten Frauen also darauf, dass das Versprechen unserer Verfassung auf Gleichberechtigung und auf Gleichheit auch bei der Vergabe von wirklich verantwortungsvollen Jobs in die Tat umgesetzt wird.

Der Fraktionsentwurf ist verfassungsgemäß, anders als von der CDU behauptet. Er ist auch strukturell anders aufgebaut als das Gesetz, das es in

Nordrhein-Westfalen gegeben hat und dessen Verfassungsmäßigkeit angezweifelt wird.

Der jetzige Regierungsentwurf hat zwei große Ziele: Zum einen geht es um die Gleichstellung von Frauen im öffentlichen Dienst. Diese soll vorangebracht werden, damit Frauen in öffentlichen Ämtern nicht mehr unterrepräsentiert sind, wenn es um Führungspositionen geht. Vielmehr soll so lange gefördert werden, bis die hälftige Teilhabe tatsächlich erreicht ist.

Zum anderen geht es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst und darum, sie so zu gestalten, dass sowohl Männer als auch Frauen Familie und Beruf miteinander vereinbaren können; denn Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eben kein Frauenproblem, sondern ein Problem von Männern und Frauen.

Es geht um die sogenannte Quote, also das Streitthema schlechthin im Bereich der Gleichstellungspolitik. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Frauen immer dann, wenn in Bereichen Unterrepräsentanz von Frauen gegeben ist, bei gleicher Eignung und unter bestimmten Voraussetzungen zu bevorzugen sind. Alle Untersuchungen zeigen, dass die verringerte Repräsentanz in Führungspositionen noch immer allein ein Frauenproblem ist. Das Schneckentempo der Veränderung beweist sich vor allen Dingen darin, dass freiwillige Maßnahmen ganz offensichtlich keine Effekte erzielen. Zudem dauern sie zu lange. Den grundgesetzlichen Auftrag der Gleichberechtigung erfüllen sie nicht.

Das Gesetz von 1994 dagegen war durchaus federführend. Es war ein gutes Frauenfördergesetz. Es hat mit Frauenbeauftragten und Frauenförderplänen eine wirksame Infrastruktur geschaffen, um Frauen zu fördern und ihre Belange zu vertreten.

Diese Ansätze sind durch die Novellierung des NGG 2010 völlig konterkariert worden. Die gravierendste Änderung war, dass das gemeinsame Ziel für alle Dienststellen, Frauen so lange zu fördern, bis sie in jeder Besoldungs- und Vergütungsgruppe 50 % erreicht haben, entfallen ist. Jede Dienststelle kann bis jetzt noch willkürlich selbst festlegen, wie wichtig ihr Frauenförderung ist. Das bedeutet dann eben, dass aufgrund der Rollenvorstellungen und -prägungen der Auswählenden - typischerweise der Männer - die Auswahl dann strukturell zulasten der Frauen geht.

Ein gesetzlicher Vorrang steuert dagegen. Deshalb ist der Gesetzentwurf so wichtig. Ich kann daher den Abgeordneten, denen die Gleichstellung von

Frauen ein wirkliches Anliegen ist, denen die Rechte von Frauen ein Anliegen sind, nur empfehlen, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen, damit der Plan, die Gleichstellung im Niemandsland verschwinden zu lassen, nicht gelingt.

Vielen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir sind am Ende der Beratung.

Frau Dr. Wernstedt hat für die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, den Gesetzentwurf heute gleich in zweiter Beratung zu behandeln und die Schlussabstimmung in namentlicher Abstimmung durchzuführen.

Dazu folgender Hinweis: Nach § 27 Abs. 1 der Geschäftsordnung kann der Landtag einen Gesetzentwurf am Ende der ersten Beratung an einen Ausschuss überweisen. Eine Überweisung an einen Ausschuss gilt als beschlossen, wenn mindestens 30 Mitglieder des Landtags dafür stimmen.

Ich frage daher zunächst: Wer ist für eine Ausschussüberweisung? - Das ist eine ganze Fraktion und sind damit wesentlich mehr als 30. Das erforderliche Quorum von 30 Mitgliedern des Landtags hat sich für eine Ausschussüberweisung ausgesprochen. Sie ist damit zustande gekommen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration federführend und an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen zur Mitberatung zu überweisen. Wer diesem Vorschlag folgen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Wie viele Leute fehlen?

(Zuruf: Abzählen! - Gerald Heere [GRÜNE]: Das ist beraten worden! Das brauchen wir nicht mehr im Aus- schuss! - Christian Grascha [FDP]: Es geht doch nur um den Ausschuss! - Miriam Staudte [GRÜNE]: Die wollen ja nur die Abstimmung vermeiden!)

Das Erste war die Mehrheit; dann ist so beschlossen worden.

(Schriftführerin Ingrid Klopp: Da hinten fehlen noch so viele!)

- Ja, das ist jetzt aber nicht so entscheidend.

(Heiterkeit und Beifall)

Ich glaube, das haben wir alle verstanden.

Ich rufe jetzt auf den

Tagesordnungspunkt 17: Abschließende Beratung: Verkauf eines Erbbaurechts mit Gebäude an die Niedersächsische Staatstheater Hannover GmbH (Bornumer Str. 154) - Antrag der Landesregierung - Drs. 17/8647 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/8687

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, der beantragten Veräußerung des landeseigenen Erbbaurechts nach Artikel 63 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung in Verbindung mit § 63 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung zuzustimmen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre keinen Widerspruch.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit dem Antrag der Landesregierung in der Drucksache 17/8647 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig beschlossen.

Wir sind am Ende der Tagesordnung für den heutigen Tag. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. Besuchen Sie den Parlamentarischen Abend, wenn Sie sich angemeldet haben. Alles Gute! Bis morgen!

Schluss der Sitzung: 18.24 Uhr.