Verehrter Herr Präsident Busemann, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Hanne, ich behalte Sie alle in guter Erinnerung und freue mich, wenn Sie es mir nachtun. Auf jeden Fall werde ich die Landespolitik weiterhin aufmerksam verfolgen und mich auch ohne Mandat zu Wort melden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf hier als Vorsitzender im Sitzungsvorstand für diesen Abschnitt unserer heutigen Tagung sagen: Es ist ein bewegender Moment, zu erleben, dass sich eine langjährige Kollegin - seit 1994 mit kurzer Unterbrechung - und ein Kollege, der seit kurzer Zeit im Parlament ist, hier mit hervorragenden Worten verabschiedet haben, die Beifall bei allen Fraktionen gefunden haben. Es waren Worte, die wir alle beherzigen sollten, nicht nur was die Stasisituation, die weitere Aufarbeitung und das Im-BewusstseinHalten angeht, sondern in besonderer Weise auch das, was der Kollege Höntsch gesagt hat.
Lieber Michael, mit Verlaub - ich sage das jetzt einfach so -: Du sprachst davon, hier Freunde gefunden zu haben. Das gilt für den amtierenden Sitzungspräsidenten, der Braunschweiger ist, und den Hannoveraner Abgeordneten, der sich eben verabschiedet hat, auch. Das geht also! Alles Gute für die Zukunft!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist nicht ganz einfach, einen Übergang hinzubekommen. Vielleicht doch eine Bemerkung von mir, Michael Höntsch betreffend, die alle SPD-Mitglieder sicherlich kennen, die anderen möglicherweise nicht.
Die Vorgeschichte, die hier mit anklang, war eine Wahlkreiskonferenz, in der der auch von mir sehr geschätzte Kollege Höntsch nicht wieder aufgestellt worden ist. Das Erste, was er in der Fraktion der SPD erklärt hat, war, dass er selbstverständlich bis zum Ende der Legislaturperiode in der Solidarität der Fraktion steht.
Gestatten Sie mir, das Fazit zu ziehen: Sie erwecken hier den Eindruck, wir würden die Kommunen bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten im Regen stehen lassen, und stellen eine millionenschwere zusätzliche Leistung des Landes in den Raum, ohne ein Wort zur Gegenfinanzierung und ohne ein Wort darüber zu sagen, wie das Ganze überhaupt haushaltsrechtlich umgesetzt werden könnte. Das ist faktisch in den jetzt vor uns liegenden Abläufen unmöglich. Lassen Sie mich deshalb zur Klärung der vermeintlichen Faktenlage ein paar Zahlen nennen. Das ist ja die übliche Aufgabe des Finanzministers.
Meine Damen und Herren, die niedersächsischen Kommunen erhalten für das laufende Jahr 2017 vom Land insgesamt eine Kostenabgeltung für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern von nunmehr insgesamt 981 Millionen Euro. Das sind rund 200 Millionen Euro mehr als ursprünglich angenommen. Der Hintergrund sind die aktuell und erst seit Kurzem vorliegenden Angaben der Asylbewerberleistungsstatistik sowie die Quartalsmeldungen der Kommunen. Danach sind nunmehr gegenüber 75 500 ursprünglich angenommenen Personen insgesamt 87 600 Personen in der Statistik enthalten und zu finanzieren, also rund 12 000 Personen mehr, als wir bei der Haushaltsaufstellung unterstellt haben.
Darüber hinaus sind die Kosten der Kommunen je Leistungsempfängerin bzw. Leistungsempfänger gestiegen, sodass die zu zahlende Pauschale - die 10 000 Euro, die Sie kennen - auf 11 200 Euro angehoben wird. Ich darf erinnern: Noch 2013 betrug dieser Betrag 6 200 Euro. Wir haben uns dann in längeren Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden auf die Anhebung der Pauschale auf 10 000 Euro verständigt. Grundlage für die 10 000 Euro war ein Mittelwert der durchschnittlich je Person anfallenden Nettoausgaben plus eine Pauschale von 1 500 Euro, die für sonstige Ausgaben der Kommunen gedacht war und sich nicht unmittelbar aus der Asylbewerberleistungsstatistik ableiten lässt.
Geregelt wurde seinerzeit für den Fall der Erhöhung der Durchschnittskosten eine Anpassung. Dieser Fall ist jetzt eingetreten. Es bleibt also bei der Pauschale von 1 500 Euro, die obendrauf kommt. Die wird nicht angefasst. Aber die zugrunde liegenden Nettoausgaben werden angepasst, sodass sich insgesamt diese knapp 11 200 Euro - genau genommen 11 192 Euro - ergeben. Gegenüber 2013 ist das also fast eine Verdoppelung der Kostenabgeltungspauschale.
Das allein zeigt, meine Damen und Herren, dass wir die Kommunen hier keineswegs alleine lassen, sondern dass wir kräftig helfen. Die nun zu leistende Auszahlung aus den ursprünglich im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben ist nicht möglich. Deshalb hat das Finanzministerium auf Antrag des Innenministeriums mit Schreiben vom 28. Juli einer überplanmäßigen Ausgabe - also als Folge einer Rechtsverpflichtung - in der Größe von 201 Millionen Euro zugestimmt. Gegenbuchung: Finanzierung Minderausgaben bei der Landesaufnahmebehörde.
Das ist, wie gesagt - ich betone das noch einmal -, die Bedienung einer fälligen Rechtsverpflichtung. Insofern war ein Nachtragshaushalt dafür nicht notwendig. Aber angesichts der Größenordnung ist natürlich der Landtag zu unterrichten. Das ist durch Übersendung einer entsprechenden Unterlage an den Haushaltsausschuss und den Innenausschuss heute geschehen. Weil heute eine Plenarsitzung stattfindet, wollte ich die Gelegenheit nutzen, um auch das Plenum insgesamt darüber zu unterrichten.
Die Kommunen erhalten damit in diesem Jahr fast 1 Milliarde Euro, genau: 981 Millionen Euro. Ein Vorschuss von 290 Millionen Euro darauf hat es bereits in 2016 gegeben. Er ist aber natürlich auf
Daneben fallen weitere 272 Millionen Euro für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer an, die an die Kommunen gezahlt werden, zusammen also 1,25 Milliarden Euro Leistungen des Landes an die Kommunen. Dagegen beteiligt sich der Bund - im Zusammenhang mit dieser Förderung wird ja immer wieder einmal das Märchen verbreitet, wir hätten klebrige Finger - im Jahr 2017 mit 450 Millionen Euro. Den 1,25 Milliarden Euro, die wir an die Kommunen zahlen, stehen also als Gegenleistung 450 Millionen Euro gegenüber, die der Bund erstattet.
Dabei haben wir nicht berücksichtigt, dass wir außer den Zahlungen an die Kommunen natürlich auch eigene Lasten haben. Ich erinnere an die zusätzlichen Stellen im Bereich der Sprachförderung, im gesamten Sozialbereich, an die zusätzliche Ausweitung im Schulbereich, und das alles auch vor dem Hintergrund der gestiegenen Kinderzahlen
- Nein, das ist überhaupt nicht an der Sache vorbei. Warten Sie das Ende meiner Rede ab. Ich komme auf Sie noch einmal zurück.
Was die eigenen Kosten angeht, sind wir im vorigen Jahr, das abgerechnet ist, bei der LAB NI mit 450 Millionen zusätzlich dabei gewesen. Alles in allem trägt das Land ganz deutlich die finanzielle Hauptlast, entgegen der Behauptung, die Ihrem Antrag zugrunde liegt.
Angesichts dieser Tatsache stellen Sie weitere unbezahlbare Forderungen. Das ist dem Wahlkampf geschuldet - so ist das -; sonderlich verantwortlich ist das nicht, Herr Oetjen. So, wie Sie mit Ihrem Antrag handeln, handelt typischerweise jemand, der sicher damit rechnet, nicht in die Verantwortung zu kommen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die antragstellende Fraktion hat durch den Kollegen Oetjen um zusätzliche Redezeit gebeten. Herr Oetjen, die bekommen Sie, plus Ihrer Restredezeit, kumuliert auf maximal vier Minuten. Bitte sehr!
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister Schneider, so wie Sie hier gerade geredet haben, redet typischerweise jemand, der in der Materie null zu Hause ist.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Widerspruch bei der SPD und bei den GRÜNEN - Filiz Polat [GRÜNE]: Hört, hört! - Gerd Ludwig Will [SPD]: Das sagt der Richtige!)
Sie haben zum Inhalt des Antrags nichts gesagt, sehr geehrter Herr Minister. Sie haben hier viel darüber geredet, was das Land den Kommunen zur Verfügung stellt. Sie haben auch recht. Ja, die Pauschale wurde erhöht. Ja, es gibt jetzt 200 Millionen Euro mehr für die Kommunen. Das sind aber Leistungen aus dem Aufnahmegesetz. Das ist für Asylbewerber, die das Asylverfahren durchlaufen.
Das, worüber wir als FDP an dieser Stelle reden und wozu wir einen Antrag gestellt haben, ist, eine Integrationspauschale für Menschen auf den Weg zu bringen, die das Asylverfahren schon durchlaufen haben, irgendwo wohnen und für die es dann keine Mittel des Landes mehr für die Kommunen gibt.
Das ist der entscheidende Unterschied, sehr geehrter Herr Minister Schneider, und dazu haben Sie nicht ein Wort gesagt.
- Frau Kollegin Polat, Sie wissen ganz genau, dass das, was ich hier sage, stimmt. Wir müssen doch dafür sorgen, dass nach dem Durchlaufen des Asylverfahrens, wenn beispielsweise ein Antragsteller anerkannt wurde oder wenn beispielsweise ein subsidiärer Schutz erteilt wurde, die Kommunen, in denen diese Menschen dann wohnen, weiterhin finanzielle Mittel haben, um sich um diese Menschen zu kümmern.
Diese gibt es aber nicht mehr, weil es sie nur gibt, solange das Asylverfahren läuft, sehr geehrter Herr Minister Schneider. Das ist der entscheidende Punkt, zu dem Sie an dieser Stelle nichts gesagt haben. Deswegen gilt für Sie: Sie haben in dieser Materie gerade völlig an der Sache vorbeigeredet.
Sie haben hier völlig an der Sache vorbeigeredet. Das ist einer Landesregierung wirklich nicht würdig. Ganz ehrlich: Wenn Sie schon wissen, dass Sie zu einem Tagesordnungspunkt reden, hören Sie doch bitte auch den Rednern der Oppositionsfraktionen zu, und lesen Sie nicht nur vor, was Ihnen aufgeschrieben wurde.
Vielen Dank, Herr Kollege Oetjen. - Zu diesem Entschließungsantrag gibt es keine weiteren Wortmeldungen. Deswegen kann ich die Beratung schließen.