Protocol of the Session on August 16, 2017

Das Gleiche gilt für die Schadensermittlung in Land- und Forstwirtschaft. Das wird auch wie nach den Erfahrungen der Flut 2013 abgewickelt. Die rechtlichen Regelungen werden parallel erarbeitet.

Bis Ende nächster Woche läuft die Schadensermittlung im Bereich der kommunalen Infrastruktur. Die Kommunen hatten gebeten, nicht zu enge Fristen zu setzen, damit die Schäden von den Kommunen sachgerecht erfasst werden können. Es soll das Prinzip „Sorgfalt vor Eile“ gelten. Gleichwohl arbeiten das Innenministerium und das Sozialministerium intensiv an den rechtlichen Regelungen.

Insgesamt ist festzustellen: Die Soforthilfe ist in Gang gesetzt. Die weiteren Programme werden mit Hochdruck bearbeitet. Wir sind zuversichtlich, dass wir die Förderrichtlinien komplett bis Ende des Monats fertiggestellt haben werden. Dann können wir gemeinsam - die Regierung und alle Fraktionen des Landtags - für uns in Anspruch nehmen, dass wir hier auf ein nicht vorhersehbares Ereignis sachgerecht, schnell und angemessen reagiert haben.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Schneider. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die allgemeine Beratung schließen kann.

Bevor wir zur Einzelberatung kommen, halte ich Sie für damit einverstanden, dass wir zunächst über die Änderungsempfehlung des Ausschusses zu Einzelplan 13 abstimmen, die in der Anlage 2 zu Artikel 1 des Gesetzes enthalten ist. Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Änderungsempfehlung ist einstimmig angenommen.

Wir kommen nun zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1 einschließlich Anlagen 1 und 2. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz seine Zustimmung geben möchte, bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Sie haben den Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Ich rufe jetzt auf den

Tagesordnungspunkt 4: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Verankerung der Pflichten von Schülerinnen und Schülern im Niedersächsischen Schulgesetz - Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drs. 17/7023 - Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 17/8554 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/8584

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Ich eröffne die Beratung und erteile das Wort Herrn Kollegen Dr. Birkner, FDP-Fraktion. Bitte, Herr Kollege!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir freuen uns, dass heute ein Gesetzentwurf insbesondere zu der Frage des Tragens des Nikab im Schulunterricht beschlossen werden soll, der auf einem Entwurf der FDP-Fraktion beruht.

(Vizepräsident Klaus-Peter Bachmann übernimmt den Vorsitz)

Bevor wir zu der konkreten Regelung kommen, möchte ich auf die Entwicklung bei diesem Ge

setzentwurf hinweisen. Ausgangspunkt war, dass in Belm eine Schülerin im Unterricht einen Nikab getragen hat, dass sie mehr oder minder vollverschleiert aufgetreten ist. Die Landesregierung hat damals signalisiert, dass es zwar nicht wünschenswert sei und dass man bei weiterführenden Schulen sicherstellen wolle, dass das nicht mehr gegeben ist. Sie hat aber gleichzeitig behauptet - die Ministerin und der Ministerpräsident waren das -, dass man dazu im Moment quasi auch nicht die rechtlichen Möglichkeiten habe, dass man eben nichts dagegen machen könne.

So haben Sie - - - Nein, andersherum: Die Landesregierung hat gesagt - ich zitiere die Ministerin -:

„Ein Nikab hat in den niedersächsischen Schulen nichts zu suchen. Wir haben ganz klare Regelungen im Rahmen des Niedersächsischen Schulgesetzes, und so gehen wir auch vor.“

Der Innenminister hat damals gesagt:

„Es ist für Schülerinnen nach dem geltenden Recht jedoch nicht zulässig, einen Gesichtsschleier in der Schule zu tragen.“

Die Argumentation war also: An sich darf man das nicht tun, aber wir dulden das jetzt, weil die Schule - angeblich - einen Fehler gemacht hat und würden das dann bei einer weiterführenden Schule korrigieren.

Wir haben diese Argumentation von Anfang an bezweifelt, und wir finden sie nach wie vor auch nicht fair, weil man das Problem damit auf die Schule verlagert. Man sagt: Die Schule hat den Fehler gemacht. Sie hat das geduldet und damit eine Art Vertrauenstatbestand geschaffen. Jetzt will man dem nicht mehr entgegentreten. Aber eigentlich ist politisch und auch rechtlich entschieden, dass man das Tragen des Nikab verbieten kann. - Wir kritisieren weiterhin, dass Sie die Schule mit diesem Problem alleine gelassen haben, dass Sie sich ein Stück weit hinter der Schule versteckt und die Kollegen dort im Stich gelassen haben.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung von Jörg Hillmer [CDU])

Wir als FDP-Fraktion haben sehr schnell gesagt, dass wir da eine Regelungslücke sehen, dass gesetzlich eben nicht klar geregelt ist, dass man einen Nikab nicht tragen darf, und dass eine Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes erfor

derlich ist. - Wir freuen uns, dass dies mittlerweile Konsens in den Fraktionen ist.

Mit der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes stellen wir heute klar, dass Kleidung in der Schule die Kommunikation nicht in besonderer Weise erschweren darf. Damit ist unmissverständlich klargestellt, dass Nikab und Burka in der Schule nicht geduldet werden müssen. Es ist nach wie vor unsere inhaltliche Überzeugung, dass diese Regelung nötig ist, um die freie Kommunikation in der Schule zu ermöglichen und am Ende auch den Schulfrieden sicherzustellen. Diese Formulierung im Schulgesetz ist ein klarer Fortschritt. Sie schafft Klarheit für alle Beteiligten - für die Schulen, aber auch für die Landesregierung.

(Beifall bei der FDP)

Wir bedauern, dass aus unserem Gesetzentwurf die Möglichkeit gestrichen wurde, den Schülerinnen und Schülern zu verbieten, in der Schule - etwa auf der Kleidung - Symbole zu tragen und zu zeigen, die zwar nicht allgemein verboten, aber klar extremistisch und damit geeignet sind, den Schulfrieden zu beeinträchtigen und zu gefährden. Beispiele sind die Reichskriegsflagge und andere Embleme sowie Modemarken, die klar mit einer politischen Äußerung verbunden sind.

Auch wenn das nicht mit aufgenommen worden ist, begrüßen wir dieses neue Gesetz ausdrücklich. Denn wir schaffen damit Rechtssicherheit, ermöglichen dauerhaft eine offene Kommunikation an der Schule und geben der Schulleitung die Möglichkeit, bestimmte Dinge rechtssicher zu unterbinden.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Birkner. - Das Wort hat jetzt für die SPD-Fraktion Herr Kollege Stefan Politze.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mit einem Dankeschön an die Fraktionen aller Parteien in diesem Haus für den gemeinsamen Gesetzentwurf beginnen. Ich glaube, es ist der Sache auch angemessen, dass man hier nicht aus wahltaktischen Gründen agiert, sondern in Gemeinsamkeit ein Schulgesetz ändert und wir diesen gemeinsamen Weg trotz aller verschiedenen Ausgangspunkte, Herr Dr. Birkner, gesucht und mit einer rechtssicheren Formulierung, mit der

die Schulen künftig umgehen können, auch gefunden haben.

Ich möchte auch Professor Wißmann von dieser Stelle aus noch einmal für sein sehr fundiertes Gutachten danken, welches uns die Arbeit am Ende deutlich leichter gemacht hat. Ich möchte auch dem GBD und dem Rechtsreferat im Kultusministerium danken, die das Ganze begleitet haben.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ausgangspunkt war in der Tat ein Fall unter 800 000 Schülerinnen und Schülern in Niedersachsen, um den es an dieser Stelle geht. Insgesamt gab es fünf Fälle im niedersächsischen Schulwesen, von denen alle fünf mit dem derzeit gültigen Schulgesetz gelöst werden konnten; auch darauf muss man an dieser Stelle hinweisen.

Es gab diesen einen Fall in Belm, der etwas damit zu tun hatte, dass es für die Schülerin einen sogenannten Rechtsschutz gab und vor allen Dingen der Schulfrieden laut Auskunft der Schule nicht gestört war. Deswegen hatte die Schulleitung richtigerweise den Bildungsauftrag im Blick und hat diese Schülerin zu einem Schulabschluss geführt.

Genau das muss es sein, was uns trägt, nämlich dass wir Schülerinnen und Schüler zu einem guten Schulabschluss bringen

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

und zu einer Verhaltensänderung in dieser Frage bewegen wollen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Jens Nacke [CDU]: Das ist aber nicht gelungen, Herr Kollege! Das wissen Sie ganz genau!)

- Doch, das ist ganz offensichtlich gelungen, Herr Nacke, weil in Niedersachsen keine Schülerin mit einer Vollverschleierung eine Schule besucht. Von daher ist das natürlich gelungen.

(Jens Nacke [CDU]: Wo ist die Schü- lerin geblieben?)

- Die Schülerin befindet sich nicht mehr in der Schule. Das wissen auch Sie. Von daher stellt sich diese Frage derzeit nicht.

Die entscheidende Frage ist doch, wie wir den Schulen Rechtssicherheit geben. Deswegen bin ich froh, dass wir uns die Zeit ab Dezember gegönnt haben, um uns mit der Frage der Gesetzes

änderung zu beschäftigen. Es ist gut, dass wir darüber keine politische Auseinandersetzung geführt haben, sondern die Rechtssicherheit für Schulen im Blick hatten.