der Landesregierung geblieben sind. Ich habe bisher nicht gesehen, dass Sie den inhaltlichen Anspruch, den Sie hier gerade vorgetragen haben, irgendwie einmal zu Papier gekriegt hätten.
Kein Vorschlag von Ihnen, keine Kritik an den Fragestellungen zum Gesetz, und dann hier so eine Rede zu halten - ich hätte mir gewünscht, Sie hätten etwas auf den Tisch gelegt. Damit hätte man sich ja auseinandersetzen können.
Dann zu der Frage, wer hier welche Verantwortung für den Justizvollzug in den letzten Jahren getragen hat: Wenn Sie auch nur eine Seite des umfangreichen Berichts des Landesrechnungshofs zur JVA Bremervörde gelesen hätten und zu dem, was Sie dort zu Ihrer Politik in Niedersachsen, als Sie Verantwortung getragen haben, ins Stammbuch geschrieben bekommen haben, dann würden Sie nicht mit dem Finger auf andere zeigen, sondern in Demut hier ans Rednerpult gehen.
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Herr Brunotte, mit Ihrem Hinweis auf Bremervörde haben Sie deutlich gemacht, worum es Ihnen geht: nicht um die Sache!
Es geht lediglich um Ihre Ideologie. In Bremervörde gibt es nicht mehr und nicht weniger Probleme als in allen anderen Gefängnissen in Niedersachsen auch.
Bremervörde ist beispielhaft für seine Arbeit. Ihr Genöle daran ist nur das Ergebnis dessen, dass Sie es nicht ertragen können, dass dies dort ge
(Marco Brunotte [SPD]: Lesen Sie einmal den Bericht des Landesrech- nungshofs! - Zuruf von der SPD: Wer- den Sie mal konkret!)
Das gilt genauso für die anderen Vorwürfe, die Sie hier gemacht haben. Auch die haben mit der Realität in diesem Ausschuss und in unserem Land nichts zu tun. Wenn wir Vorschläge machen, bügeln Sie sie ab. Ich kann mich nicht erinnern, dass Sie jemals auf irgendeinen Vorschlag konstruktiv eingegangen wären.
Wenn wir hier in aller Deutlichkeit unsere Vorschläge einbringen, dann bügeln Sie das ab, nehmen es nicht zur Kenntnis. Sie nölen hier rum, dass Sie von Ihrer Regierung nicht genug Geld bekommen, und sagen, das müssen wir dann erreichen und erarbeiten, das werde sich dann ergeben. - Nichts wird sich ergeben! Es wird nicht ausreichend sein. Was Sie hier machen, ist Flickschusterei und hilft niemandem, der in diesem Bereich tätig ist.
Vielen Dank, Herr Kollege Deppmeyer. - Ich möchte die Gelegenheit nutzen, Sie darauf hinzuweisen, dass „nölen“ oder „Genöle“ nicht der Sprachgebrauch ist, den wir hier pflegen wollen.
Wir fahren in der Rednerliste fort, wenn Ruhe eingekehrt ist. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat noch einmal Herr Kollege Limburg das Wort. Herr Kollege Limburg, Sie haben noch knapp eine Minute Redezeit.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Genthe hat mich ausdrücklich darum gebeten. Deshalb will ich dem gern nachkommen und auch noch einmal das Wort ergreifen.
Zunächst zu Ihnen, Herr Deppmeyer: Soweit Sie das Fehlen der ausreichenden Unterstützung der Straffälligenhilfe kritisieren, empfehle ich Ihnen, § 181 Abs. 1 Satz 1 NJVollzG zu lesen. Da finden
Sie die Stellen zur Straffälligenhilfe ausdrücklich erwähnt. Ihre einzige inhaltliche Kritik hat also keine Grundlage.
Nun zu Ihnen, Herr Dr. Genthe: Soweit Sie die Regelungen zu Ausführung von Sicherungsverwahrten kritisieren, muss man doch einmal mit einer Mär aufräumen. Diese Regelungen stammen aus dem Jahr 2012 und sind mit schwarz-gelber Regierungsmehrheit beschlossen worden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Was die FDP im Jahr 2012 gut fand, kritisiert sie in Schärfe im Jahr 2017.
Verlässliche Politik ist das nicht, Herr Kollege Dr. Genthe. Verlässliche Politik machen SPD und Grüne hier in diesem Land.
Vielen Dank, Herr Kollege Limburg. - Auf Ihren Beitrag gibt es nun eine Kurzintervention des Kollegen Dr. Genthe. Bitte!
Herr Kollege Limburg, hätten Sie mal auf meinen Rat gehört und sich nicht zu Wort gemeldet. Denn wenn Sie mir zugehört hätten, hätten Sie bemerkt, dass ich gesagt habe, dass ich zu den Regelungen zur Ausführung von Sicherungsverwahrten gesagt habe, dass die Personalausstattung nicht ausreicht.
Ich habe nicht die Regelungen an sich kritisiert; das ist schon alles in Ordnung. Allerdings ist jetzt die Personaldecke viel zu dünn geworden, und dafür sind Sie verantwortlich. Sie haben nichts, aber auch rein gar nichts getan, um an dieser Tatsache irgendetwas zu ändern. Sie haben weder für den notwendigen Nachwuchs noch für eine anständige Bezahlung der Bediensteten dort gesorgt.
Darum drücken Sie sich die ganze Zeit herum. Stellen Sie sich den Problemen, die wir wirklich haben! Sprechen Sie einmal mit den Justizvollzugsbeamten! Dann werden Sie einiges zu hören bekommen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Kollege Dr. Genthe, ich habe Ihnen sehr genau zugehört. Sie haben zunächst die angeblich zu umfangreichen Regelungen zur Ausführung von Sicherungsverwahrten kritisiert. Wenn im Jahr 2012 dabei unzureichende Personalplanung erfolgt ist, dann - lieber Herr Dr. Genthe, es tut mir leid - fällt das auf die damalige schwarz-gelbe Landesregierung, die aber zum Glück im Januar 2013 abgewählt worden ist, zurück.
Was die Personalausstattung heute angeht: Wir reden selbstverständlich mit den Justizvollzugsbediensteten. Deswegen hat diese Landesregierung bereits vor einigen Jahren u. a. die Reisekosten- und Reiseentschädigungsregelungen modernisiert - etwas, was Sie damals verabsäumt und liegen gelassen haben. Jetzt haben wir angemessene Regelungen speziell für den Bereich der Sicherungsverwahrung, damit die Bediensteten, die die Ausführungen machen, nicht auch noch auf ihren Verpflegungskosten sitzen bleiben. Das sind alles Regelungen, die SPD und Grüne im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angepasst haben, an die Schwarz und Gelb keinen einzigen Gedanken verschwendet haben.
Und noch etwas, Herr Dr. Genthe: Es waren SPD und Grüne, die in den letzten Jahren kontinuierlich - auch gegen die engagierte Kritik der Opposition - den Justizhaushalt erweitert haben und mehr Mittel für die Justiz in Niedersachsen zur Verfügung gestellt haben.
Tun Sie doch nicht so, als habe die Opposition in diesem Lande um massiv mehr Stellen gekämpft! Gerade erst beim vorletzten Tagesordnungspunkt hat Herr Dr. Birkner Stellenausweitungen kritisiert - an anderer Stelle fordern Sie sie.
Fakt ist: Die CDU, Ihr Partner in der Opposition, hat im letzten Jahr - Herr Brunotte hat es schon gesagt - einen drastischen Kahlschlag im Haushalt der Justiz beantragt. So etwas werden SPD und Grüne jedenfalls nicht mitmachen.
Vielen Dank, Herr Kollege Limburg. - Für die Landesregierung hat nun das Wort Frau Justizministerin Niewisch-Lennartz. Bitte!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich ganz außerordentlich, dass wir heute die Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes abschließen können. Wir haben ein modernes, ein innovatives Vollzugsgesetz auf den Weg gebracht, das dazu beitragen wird, die Qualität unseres ohnehin schon leistungsstarken niedersächsischen Justizvollzuges weiter zu verbessern.
Die Novelle verfolgt konsequent die Ziele der Resozialisierung und damit der Sicherheit der Allgemeinheit, insbesondere unter dem Aspekt des Opferschutzes. Verbesserungen setzen überall dort an, wo bei der oder dem Gefangenen persönliche Entwicklungen gefördert und damit neue Straftaten vermieden werden können.
Die Folgen der Straftaten werden von Beginn des Vollzuges einer Freiheits- oder Jugendstrafe an sorgfältig betrachtet und stehen damit im Fokus der nachfolgenden Behandlung.
Durch die Berücksichtigung von Opferinteressen in allen Phasen des Vollzuges, die Schaffung von Angeboten zur Förderung der Übernahme der Verantwortung für die Straftat und die Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedergutmachung der Tatfolgen werden künftig im Justizvollzug Opferschutz und Opferbelange stärker in den Blick genommen.
Meine Damen und Herren, bereits bei der Einbringung dieses Gesetzentwurfes in den Landtag habe ich betont, welch wichtige Rolle der Behandlung im Justizvollzug zukommt. Eine individuelle Vollzugsplanung aber erfordert Flexibilität. So muss die Teilnahme an Hilfs- oder Therapiemaßnahmen, die für die Resozialisierung höchste Priorität haben, auch während der Arbeitszeit möglich sein. Mit einer Regelung, die genau dies ermöglicht, setzen wir unseren Anspruch im Strafvollzug konsequent um. Denn wenn Gefangene nicht wieder straffällig werden, ist das der beste Opferschutz.
Meine Damen und Herren, Besuche sind oftmals die einzige Möglichkeit, soziale Bindungen während einer Inhaftierung aufrechtzuerhalten. Die Erweiterung des Besuchsanspruchs und die Möglichkeit mehrstündiger, unbeaufsichtigter Langzeitbesuche tragen dazu bei, dass der für die Zeit „danach" so wesentliche Empfangsraum gestärkt wird. An den Lebensverhältnissen in Freiheit orientierte Besuchszeiten und vor allen Dingen kindergeeignete Räumlichkeiten erleichtern - im wortwörtlichen wie im übertragenen Sinne - den Weg in die Justizvollzugsanstalt und ebnen dem Inhaftierten den Weg in ein Leben ohne Straftaten. Bereits im Vorgriff auf die Novelle haben wir eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die ein landesweites Konzept zur Umsetzung der familienorientierten Besuchsgestaltung erarbeitet.
Vieles von dem, was wir für ein gelungenes Übergangsmanagement und eine wirksame Resozialisierung auf den Weg bringen, bedarf keiner neuen gesetzlichen Grundlage. Um alle im normativen Rahmen vorhandenen Chancen der Resozialisierung zu nutzen, hat eine interdisziplinär besetzte Projektgruppe in meinem Haus Empfehlungen für eine an verbindlichen Standards ausgerichtete Zusammenarbeit zwischen dem Justizvollzug, dem Ambulanten Justizsozialdienst Niedersachsen und den Anlaufstellen für Straffällige vorgelegt. Um die Resozialisierung als gemeinsame Aufgabe schnellstmöglich voranzubringen, haben wir auch schon mit der Umsetzung dieser Empfehlungen begonnen.