der nirgendwo im Internet stand, der nirgendwo in der Öffentlichkeit diskutiert werden konnte. Und als Sie mit Ihren Verhandlungen fertig waren, haben Sie ihn auf den Tisch gelegt und uns gesagt: Fresst oder sterbt! Wir erwarten von euch, dass ihr zustimmt.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Johanne Modder [SPD]: Meine Güte, was soll das denn? - Zuruf von den GRÜNEN: Betreiben Sie doch keine Geschichtsklitterung! - Weitere Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN)
Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen. - Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen hier nicht vor. Damit schließen wir die zweite Beratung zu diesem Entschließungsantrag.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/7423 ablehnen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Ich frage nach den Gegenstimmen. - Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dann sind Sie mit Mehrheit der Ausschussempfehlung gefolgt.
Tagesordnungspunkt 8: Abschließende Beratung: Konsequent gegen gefährliches Verhalten im Straßenverkehr - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/6247 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 17/8168
Wir treten in die Beratung ein. Für die antragstellenden Fraktionen hat Frau Kollegin Meta JanssenKucz, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Wort. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im August letzten Jahres haben wir in unserem rot-grünen Antrag deutlich gemacht, dass wir konsequent gegen gefährliches Verhalten im Straßenverkehr eintreten und vorgehen wollen.
Im vergangenen Jahr starben wieder 3 200 Männer, Frauen und Kinder im Straßenverkehr. Auch wenn die Zahl der Opfer abnimmt, ließen sich sehr viele Fälle allein durch Beachtung der Geschwindigkeitsvorschriften vermeiden. Rasen, zu dichtes Auffahren und Drängeln sind weiterhin die größten Gefahren auf unseren Straßen.
und dass die Zeiten der Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht vorbei sind. Rasen und Drängeln im Straßenverkehr sind keine Kavaliersdelikte.
Für mich ist absolut nicht nachvollziehbar, warum Rasen und illegale Rennen auf öffentlichen Straßen, auf denen die Straßenverkehrsordnung gilt, bisher als Ordnungswidrigkeiten und eben nicht als Straftaten geahndet wurden.
Bei den illegalen Autorennen ist es noch heftiger. Sie sind illegal, aber die Teilnahme daran wird nur mit einem Bußgeld von 400 Euro und/oder drei Monaten Fahrverbot geahndet - eben weil das nur eine Ordnungswidrigkeit ist.
Der Bundesrat hat unsere Initiative im September 2016 aufgenommen und eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht. Darin werden endlich Haftstrafen für Beteiligte an illegalen Autorennen vom Bundesverkehrsministerium eingefordert. Sie sollen bis zu zehn Jahren betragen, wenn jemand bei einem solchen Rennen schwer verletzt oder getötet wird. In den letzten Jahren haben diese illegalen Autorennen zugenommen. Dabei sind Menschen nicht nur schwer verletzt, sondern auch getötet worden.
Wir alle haben im Februar ein Urteil der Berliner Richter verfolgt, durch das erstmals zwei junge Männer zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt wurden und durch das ihnen lebenslang der Füh
rerschein entzogen wurde. Diese jungen Männer haben billigend in Kauf genommen, dass Unbeteiligte getötet werden. Ihre PS-starken Autos haben diese Männer als gemeingefährliches Mittel eingesetzt.
Nächste Woche wird der Bundesgerichtshof dazu ein mit großem Interesse erwartetes Urteil über zwei andere Autoraser aus Köln sprechen. In diesem Fall wurde eine junge Radfahrerin getötet.
Trotz aller Aufforderungen - auch des Bundesrates - ist im Bundestag und im Hause Dobrindt wenig bis gar nichts passiert.
Jetzt haben die Grünen im Bundestag eine Gesetzesnovelle auf den Weg gebracht, die genauso wie Rot-Grün in Niedersachsen stärkere Strafen vorsieht. Uns ist wichtig, dass es dabei nicht nur um illegale Rennen geht, sondern auch um die alltägliche Raserei, wie ich eingangs deutlich gemacht habe.
Ganz wichtig ist, unsere Justiz in die Lage zu versetzen, die Autos von Rasern einzuziehen und ein Fahrverbot von bis zu zwölf Monaten Länge zu erteilen. Wir haben die Aufgabe, gerade Kinder und ältere Menschen vor diesen hemmungslosen Rasern zu schützen.
Empfindliche Strafen für sehr verkehrsgefährdendes Rasen tragen dazu bei, dass unsere Straßen ein Stück weit sicherer werden. Lassen sie uns den Antrag beschließen! Hören Sie auf mit Ihrer Abwehr! Lassen Sie uns weiter Druck aufbauen! Die Menschenleben sind es wert.
Vielen Dank, Frau Janssen-Kucz. - Jetzt hat sich zu Wort gemeldet Jan-Christoph Oetjen für die FDP-Fraktion. Bitte schön!
Sie hier erzählt haben, ist ja alles schön und gut. Aber leider steht davon überhaupt nichts in dem Antrag, den SPD und Grüne in den Niedersächsischen Landtag eingebracht haben.
Dort steht, dass zu dichtes Auffahren, Drängeln und überhöhte Geschwindigkeit zu den größten Gefahren auf deutschen Straßen gehören - das stimmt ja auch - und dass die Bußgelder dafür deutlich angehoben werden sollen. Man kann jetzt darüber streiten, ob diese Forderung richtig ist oder nicht. Aber von Straßenrennen
- bzw. illegalen Autorennen - steht in Ihrem Antrag überhaupt nichts. Es wäre gut, wenn Sie auch dazu mal einen Antrag einbringen würden.
Das haben Sie aber nicht getan, sondern Sie haben einen Antrag zu dem eingebracht, was 50 bis 80 % aller Autofahrer täglich im Straßenverkehr erleben. Es sind diese Autofahrer, die Sie mit Ihrem Antrag ansprechen, nicht die illegalen Raser und die Teilnehmer an Autorennen.
Die Begründung, die Sie herangezogen haben, finde ich durchaus spannend. Im Innenausschuss wurde uns gesagt, es gibt Länder in der Europäischen Union, in denen die Strafen höher sind, und dort gibt es weniger Unfalltote. Das stimmt. Es gibt aber auch Länder mit niedrigeren Strafen und weniger Unfalltoten. Und es gibt Länder mit höheren Strafen und mehr Unfalltoten als in Deutschland.