Protocol of the Session on May 17, 2017

Frau Ministerin!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist genau der Punkt, an dem wir gerade überlegen. Insofern kommt die Frage eine Woche oder zwei Wochen zu früh - weil wir eben genau das noch klären müssen.

(Christian Grascha [FDP]: Das Prob- lem sind nicht unsere Fragen, son- dern dass Ihre Arbeit immer zu spät kommt!)

Die nächste Frage stellt der Kollege Horst Schiesgeries.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin, ist die Landesregierung der Auffassung, dass entsprechend dem Behindertengleichstellungsgesetz noch Ausnahmen von der Barrierefreiheit aus dem Gesetzentwurf des Niedersächsischen Behindertenteilhabegesetzes zu streichen sind? - Ich hoffe, Sie haben die Frage verstanden.

Die Frage ist angekommen. - Frau Ministerin!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich höre gerade, da geht es um Feuerwehrhäuser und Ähnliches, also um Spezialeinrichtungen. Auch da sind wir noch in der Diskussion. Auch da sind die kommunalen Spitzen natürlich mit uns noch in intensiver Diskussion.

Vielen Dank. - Die nächste Frage stellt Anette Meyer zu Strohen.

Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass Sie sich am 4. Mai 2017 in der HAZ dahin gehend äußerten, dass sich mit einer präziseren Altersfeststellung kein Geld sparen ließe, weil das Land ja auch für die Betreuung und Unterbringung junger Volljähriger aufkommen müsse, frage ich Sie: Dürfen denn bereits Volljährige vom Jugendamt in Obhut genommen werden?

(Zustimmung bei der CDU)

Frau Ministerin!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist so, dass Minderjährige in Obhut genommen werden. Aber wie gesagt: Es macht keinen Sinn, bei denen, die dann in Obhut genommen wurden, zu überprüfen, ob sich möglicherweise über eine Altersfeststellung ein späteres Alter herausstellen lässt - weil die Kommunen dann längst Jugendhilfeleistungen auch für Ältere bewilligt haben. Wir haben z. B. - das stellen wir bei den unbegleiteten Minderjährigen in unseren Statistiken fest - in allen Kommunen einen extrem hohen Anteil an unbegleiteten Minderjährigen, die inzwischen volljährig sind und dennoch voll unter die Jugendhilfe und damit auch voll unter die Erstattungspflicht des Landes fallen.

(Ulf Thiele [CDU]: Es ist doch ein Un- terschied, ob sie da rechtmäßig hin- eingekommen sind oder widerrecht- lich!)

Vielen Dank. - Rainer Fredermann, nächste Zusatzfrage. Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Ministerin, Bezug nehmend auf Ihre Antwort von eben, frage ich Sie: Weshalb lässt sich dann bei einer präzisen Altersfeststellung kein Geld sparen?

(Zustimmung bei der CDU)

Frau Ministerin!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kein einziges der uns bekannten Altersfeststellungsverfahren ist so präzise, dass wir wirklich ganz genau das Alter bestimmen könnten. Insofern glaube ich, es ist recht und billig und insbesondere auch dem Kindeswohl geschuldet, dass wir an dieser Stelle auch die entsprechenden Jugendhilfeleistungen anbieten.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, wenn Sie eine Frage stellen wollen, müssen Sie bitte einen Zettel abgeben. Auf bloße Meldungen können wir jetzt in dieser Form nicht reagieren. - Die nächste Frage stellt der Kollege Holger Ansmann. Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund der vielen zum Teil sehr komplexen Gesetzesvorhaben, die bereits verabschiedet wurden, frage ich die Landesregierung, wie sich aus ihrer Sicht die Zusammenarbeit mit dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtags darstellt.

(Zuruf von der CDU: Oh!)

Frau Ministerin!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zusammenarbeit stellt sich ganz hervorragend dar. Wir wissen die Fachkompetenz des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sehr zu schätzen.

(Christian Dürr [FDP]: Sie bringen schlechte Gesetze ein, und die ma- chen sie wieder richtig! Das ist die Ar- beitsteilung!)

Es gibt naturgemäß - wie das so ist, wenn mehrere Juristen zusammensitzen - sehr unterschiedliche Meinungen. Wir sind aber immer gemeinsam zu sehr, sehr guten Ergebnissen gekommen, und das schätzen wir sehr.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. - Die nächste Frage stellt die Kollegin Heidemarie Mundlos. Bitte schön!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der Tatsache, dass ein Krebsregister kein Selbstzweck ist und dem Wohle von Patienten dienen soll, und angesichts der Tatsache, dass der Faktor Zeit bei Gesundheit eine nicht unerhebliche Rolle spielt, frage ich die Landesregierung nach der Zeitschiene: Soll es noch in dieser Wahlperiode ein Krebsregistergesetz geben, das den Vorgaben des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes Rechnung tragen wird?

(Zustimmung bei der CDU)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beabsichtigen, dieses Gesetz zum Anfang nächsten Jahres in Kraft treten zu lassen. Das müsste nach unseren Überlegungen und Strategien auch noch gelingen, wenn alle mitziehen. Ich gehe davon aus, dass der Landtag das tut.

(Beifall bei der SPD)

Die nächste Frage stellt der Kollege Christian Dürr, FDP-Fraktion.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auf die Frage der Kollegin Joumaah bejahte die Frau Ministerin gerade, dass sich in vielen niedersächsischen Behörden Männer gegenseitig den Aufstieg versprechen, dass von Ausschreibungen abgesehen wird und sich dann Seilschaften durchsetzen. Ich frage die Landesregierung deshalb - und wende mich, da der Ministerpräsident derzeit nicht im Raum ist, an seinen Stellvertreter Stefan Wenzel -, welche Konsequenzen aus diesen Kenntnissen der Landesregierung gezogen werden, die die Frau Ministerin eben noch einmal bestätigt hat. Danach wird massenhaft und reihenweise bei der Besetzung von Stellen in Niedersachsen gegen Recht und Gesetz verstoßen,

(Zuruf von der SPD: Das hat sie nicht gesagt!)

es wird von Ausschreibungen abgesehen, und Seilschaften setzen sich durch. Deshalb frage ich die Landesregierung, welche Konsequenzen sie bisher gezogen hat und welche Disziplinarverfahren in dem Zusammenhang gegen Vorgesetzte bisher eröffnet worden sind.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Frau Ministerin!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gehe fest davon aus, dass es solche Besprechungen und Verabredungen untereinander gibt.

(Ulf Thiele [CDU]: Wie können Sie das? - Christian Dürr [FDP]: Sie wer- fen das Ihren eigenen Mitarbeitern vor! - Zuruf von der CDU: Unglaublich! - Weitere Zurufe von der CDU)

Ich gehe aber genauso davon aus, dass dies unter den derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen auch durchaus rechtmäßig ist. Das ist genau der Grund, weshalb wir das Gesetz ändern.

(Beifall von der SPD - Christian Dürr [FDP]: Bitte was? - Ulf Thiele [CDU]: Entschuldigung, Frau Ministerin, das geht nicht! - Christian Dürr [FDP]: Das geht nicht! - Unruhe)

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, die dazwischenrufen: Sie haben, wenn ich das richtig sehe, immer noch die Möglichkeit, eine Frage zu stellen. - Die nächste Frage stellt Karin BertholdesSandrock. Bitte schön!

Danke. - Herr Präsident! Meine Frage bezieht sich auf die Niedersächsische Bauordnung, die vorsieht, dass die Bedürfnisse behinderter Menschen berücksichtigt werden. Ich frage die Landesregierung: Ist beabsichtigt, dass die Verbände, die Behindertenbeiräte und Behindertenbeauftragten in die Niedersächsische Bauordnung einbezogen werden, und zwar verbindlich und durch konkrete Beteiligungsrechte, z. B. im Bereich der Barrierefreiheit, aber auch anderer?

Darf ich meine andere Frage auch noch stellen?

Das können Sie machen.

Die nächste Frage bezieht sich auf das Behindertenteilhabegesetz. Ich würde gern wissen, ob die Landesregierung entsprechend dem Behindertengleichstellungsgesetz noch von der vorhandenen Möglichkeit Gebrauch machen möchte, Zielvereinbarungen mit Unternehmen und Unternehmensverbänden zu schließen. Diese könnten noch in den Entwurf des Niedersächsischen Behindertenteilhabegesetzes aufgenommen werden.

Das sind die beiden Fragen. Danke.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke schön. - Frau Ministerin!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die NBauO, aber auch für das NGG gilt: Sie liegen im Landtag. Das heißt, die Verbandsbeteiligung bei uns im Ministerium ist längst gelaufen.