Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Birkner, bei aller Wertschätzung: Ich wundere mich, dass die FDP hier immer wieder Redner auflaufen lässt, die nicht im zuständigen Fachausschuss sind.
Wenn das mal umgekehrt der Fall wäre, hätten Sie sich die eine oder andere Unterstellung an dieser Stelle sparen können.
Fakt ist: Die Landesregierung hat das gemacht, was nach den Gerichtsurteilen gefordert ist. Sie hat einen Gesetzentwurf vorgelegt.
Fakt ist, dass der Sozialausschuss ihn anberaten hat und einmütig eine öffentliche Anhörung für den 7. September festgelegt hat. Das ist - einmütig festgestellt - der frühestmögliche Termin.
Am 30. November tagt der Ältestenrat das letzte Mal in dieser Legislaturperiode zur Vorbereitung der Annahme von Gesetzentwürfen im Plenum.
(Christian Grascha [FDP] und Christi- an Dürr [FDP]: Der Gesetzentwurf ist zu spät eingebracht worden!)
Wir alle wissen, dass das Ladenschlussgesetz ein ausgesprochen komplexes, sehr heterogenes Gesetz ist. Ich erinnere an die Ausführungen von Herrn Nacke anlässlich der letzten Novelle, die wir hier machen mussten. Dabei weiß man von vornherein genau, wie tief die Gräben sind. Insofern haben wir entschieden, eine öffentliche Anhörung
zu machen. Aber man muss dann fairerweise auch sagen, dass in den für die Beratung verbleibenden sechs Wochen ein derart komplexer Gesetzentwurf unter Umständen nicht zu Ende beraten werden kann.
(Christian Dürr [FDP]: Ihr kriegt nichts gebacken! Er hätte viel früher einge- bracht werden müssen!)
Ich finde, das ist eine faire Aussage. Da muss man hier nicht rumeiern. Wenn das nicht zu schaffen ist, müsste das der Landtag der nächsten Legislaturperiode anpacken.
- Nein, das hat nichts mit SPD und Grünen zu tun! Wir haben eine sehr klare gemeinsame Aussage dazu getroffen. Wir werden den Gesetzentwurf sorgfältig beraten.
Wenn wir es hinbekommen, wird er durch das Parlament gehen. Wenn wir es nicht hinbekommen, muss es der Landtag der nächsten Wahlperiode machen.
(Christian Dürr [FDP]: Herr Schwarz, sagen Sie doch mal etwas zu dieser Frage: Warum ist der Gesetzentwurf erst jetzt gekommen?)
(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei den GRÜNEN - Christian Dürr [FDP]: Warum ist der Gesetzentwurf erst jetzt gekommen? Blicken Sie noch etwas, Herr Schwarz? Sie sind doch blind!)
Es gab 2009 ein Bundesverfassungsgerichtsurteil. Damals hat die alte Landesregierung gesagt: Wir sehen für Niedersachsen überhaupt keinen Änderungsbedarf, alles ist absolut paletti!
Dann hat die Vorgängerlandesregierung auf dem Verordnungswege dazu beigetragen, am Sonntag alle Blumenläden dichtzumachen. Das musste dann dieser Landtag einvernehmlich regeln. Also tun Sie doch nicht so!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Kollege Schwarz, Sie haben eben noch einmal deutlich gemacht, wie wichtig ausführliche parlamentarische Beratungen sind und wie wichtig es ist, dass man im Fachausschuss gründlich berät. Daran kann kein Zweifel bestehen.
Ich möchte Sie aber fragen, warum Ihre Landesregierung, die Sie mit einer Einstimmenmehrheit tragen und die selbst erklärt hat, dass sie diesen Gesetzentwurf aufgrund eines Gerichtsurteils aus dem Oktober 2015 vorgelegt hat, Jahre gewartet
Sehr geehrter Herr Dürr, ich weiß ja nicht, wo Sie rechnen gelernt haben. Ich weiß aber: Von Oktober 2015, als das Urteil herausgekommen ist, bis Mitte 2017 sind nicht „Jahre“.
Das ist nun mal so. Die Landesregierung hat sofort damit angefangen, ist in die Anhörung gegangen und hat die Verbandsanhörung ausgewertet. Sie sind ja selber mal an der Regierung gewesen - Sie selbst nicht, aber andere Kolleginnen und Kollegen, die wissen, dass bei einem solchen Gesetz eine Auswertung ausgesprochen lange dauert.
Ich sage Ihnen: Beim Ladenschlussgesetz wird es immer 50 % geben, die sagen „Das Ergebnis gefällt uns nicht“, während die anderen 50 % sagen: „Das Ergebnis gefällt uns!“
Deshalb sage ich noch einmal: Es wird Aufgabe des Landtages sein, diese Abwägung sehr sorgfältig vorzunehmen. Und ich kann Ihnen auch sagen: Wir werden das auch machen!
Ich komme noch einmal darauf zurück: Wir arbeiten auf der Basis eines Ladenschlussgesetzes der alten Regierung. Es gab ein Verfassungsgerichtsurteil, das nur mittelmäßig beachtet worden ist - im Kern überhaupt nicht. Es gab das Urteil des Verwaltungsgerichtes. Aber jetzt gibt es gerade wieder ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in Lüneburg. Das ist in der letzten Woche gekommen.