Der Vollständigkeit halber muss ich Folgendes dazu sagen: Die Petition hängt inhaltlich eng zusammen mit einer Kleinen Anfrage des Kollegen Seefried vom 6. August 2015. Das teilt uns die Petentin in ihrer Eingabe übrigens auch mit.
Damit wird auch deutlich, Herr Seefried, dass es Ihnen nicht unbedingt um den Einzelfall geht. Hätten Sie nämlich die sehr ausführliche Stellungnahme des Ministeriums zu dieser Petition gelesen, hätten Sie möglicherweise in Teilen auf Ihren Redebeitrag verzichtet.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei der Ministerin und beim Ministerium für die sehr differenzierte Stellungnahme zu bedanken. Frau Heiligenstadt, bitte geben Sie diesen Dank gern in Ihr Haus weiter.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, um auch das klarzustellen: Natürlich sind die Inklusion und die Debatte um den richtigen Weg auch weiterhin notwendig. Das ist doch keine Frage. Ich darf auch feststellen: Das macht der Kultusausschuss eigentlich regelmäßig. Wir sind ja noch lange nicht am Ende einer insgesamt für alle zufriedenstellenden inklusiven Pädagogik in Niedersachsen.
Ich möchte an dieser Stelle gern noch einmal den einen oder anderen Passus aus der Stellungnahme des Ministeriums vortragen. Die Ganztagsschule Ritterhude ist die größte Grundschule vor Ort, und sie ist Schwerpunktschule für Inklusion in der dortigen Gemeinde. Dort werden 360 Schülerinnen und Schüler von 39 Lehrkräften und - man höre und staune - von 17 pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie von sechs Schulassistenzen und von zehn Lesepaten unterrichtet, unterstützt und begleitet.
Das Ministerium hat selbstverständlich sowohl die Schule als auch die Niedersächsische Landesschulbehörde um Stellungnahmen gebeten. Und aus diesen Stellungnahmen geht hervor, dass zahlreiche Gespräche auf der Ebene der Schule, der Schulleitung, der Lehrkräfte, der Förderschullehrkräfte, der Beratungslehrkräfte und auch auf der Ebene der Niedersächsischen Landesschulbehörde geführt wurden. Kernsatz, Herr Seefried: Die Schule hat die Gespräche in vorbildlicher Weise dokumentiert, inklusive der individuellen Lernentwicklung.
Also noch einmal: Für eine gedeihliche Zusammenarbeit im Sinne der Schülerinnen und Schüler im Laufe der Schulzeit und insbesondere bei der Beratung im Hinblick auf die Gewährung eines Nachteilsausgleichs oder durch Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung ist ein auf Vertrauen basierender Zugang der Eltern zu den professionellen Sichtweisen der Schule auf das jeweilige Kind erforderlich.
Ich darf vielleicht ganz persönlich hinzufügen: Das gilt besonders auch für überaus engagierte Erziehungsberechtigte, und zwar dann auch in beide Richtungen.
Ich will auf zwei weitere Punkte hinweisen. Es bleibt festzustellen, dass die Unterrichtsgestaltung einer jeden Schule in der pädagogischen Verantwortung der jeweiligen Lehrkraft und in den verbindlichen Absprachen in den Gremien der Eigenverantwortlichen Schule liegt. Da sollten wir uns
Meine sehr geehrten Damen und Herren der Oppositionsfraktionen, Ihr Änderungsantrag, die Petition der Landesregierung als Material zu überweisen, läuft deshalb aus unserer Sicht ins Leere. Auch vor dem Hintergrund der sechsseitigen Stellungnahme und einer darin enthaltenen ausführlichen Darstellung des Sachverhalts beantragen wir Sach- und Rechtslage. Das Ministerium hat sich bereits sehr ausführlich mit dieser Petition beschäftigt. Auch mit den Nachträgen zur Petition und den darin enthaltenen Hinweisen hat es sich ausführlich befasst.
Vielen Dank, Herr Kollege Borngräber. - Zu dieser Eingabe jetzt auch eine Wortmeldung vom Kollegen Kai Seefried. Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auf die letzte Wortmeldung von Herrn Borngräber muss ich dann doch noch einmal erwidern.
Herr Borngräber nimmt anscheinend für sich in Anspruch, der Einzige zu sein, der sich intensiv mit solchen Petitionen auseinandersetzt, alles liest und sich vorbereitet. Er stellt sich hier als Oberlehrer ans Rednerpult
(Ottmar von Holtz [GRÜNE]: So einer will Schulpolitik machen! - Miriam Staudte [GRÜNE]: Besser als die Lümmel von der letzten Bank! - Jo- hanne Modder [SPD]: Unverschämt- heit!)
- ich glaube, das war die Wahrnehmung hier im Haus, die sehr deutlich war -, belehren zu müssen: Sie haben das doch gar nicht gelesen! Sie wissen
das gar nicht im Detail! Sie setzen sich damit gar nicht auseinander! - Entschuldigung, das ist für mich oberlehrerhaftes Verhalten, was ich hier erlebt habe.
Ich habe sehr wohl sehr intensiv die Petition gelesen. In einer solchen Petition geht es natürlich einerseits immer um den Einzelfall. Die Petentin hat aber andererseits auch sehr ausführlich dargestellt, wie das Thema „Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lernschwäche, mit besonderen Förderbedarfen“ insgesamt nicht ausreichend gewürdigt wird und welche Probleme insgesamt in einer Schullandschaft mit der derzeitigen Ausstattung auf solche Schülerinnen und Schüler zukommen. Deswegen muss man diese Petition in der Gesamtheit betrachten.
Ich möchte auf einen zweiten Punkt eingehen: Ich kritisiere überhaupt nicht die Mitarbeiter des Kultusministeriums, die die Stellungnahmen dazu geschrieben haben. Ich vermeide es sowieso, die Mitarbeiter des Ministeriums zu kritisieren. Wenn etwas schiefläuft, dann in der Hausspitze. Dann haben die die Verantwortung dafür und nicht Mitarbeiter, die hier eine Stellungnahme schreiben.
Ich möchte nur den letzten Satz der Stellungnahme zitieren. - Sie haben ja nun auch wieder gesagt, Sie hätten sie detailliert gelesen und ich anscheinend nicht. - Die Petentin hat, wie ich vorhin erwähnt habe, die IQB-Studie angeführt. Sie hat sie extra nachgereicht und gesagt, wie es ist: Niedersachsen liegt auf dem dritten Platz von hinten bei der Lesekompetenz. - Dann hat die Petentin gefragt: Welche Konsequenzen will das Land Niedersachsen daraus ziehen? Was passiert denn jetzt tatsächlich im Rahmen ihrer Petition? - In der Stellungnahme des Kultusministeriums steht: Eine solche Studie bedarf der detaillierten Auswertung, bevor Konsequenzen gezogen werden, die gegebenenfalls weitreichende Folgen haben könnten. - Das ist die Antwort des Kultusministeriums. Es mag auch sein, dass das die Antwort des Ministeriums ist. Das kann Ihnen als Abgeordneten im Petitionsausschuss aber doch nicht ausreichend sein!
Deswegen stelle ich wirklich einmal die Frage: Herr Borngräber, welches Verständnis haben Sie von Ihrer Aufgabe, die Sie hier als Abgeordneter wahrzunehmen haben? - Ich habe ein anderes, und ich bin dankbar, dass Herr Scholing gesagt hat, dass er „Material“ mitträgt,
(Ottmar von Holtz [GRÜNE]: Er hat sich versprochen! - Helge Limburg [GRÜNE]: Das war ein Versprecher! Er meinte „Sach- und Rechtslage“! Das wissen Sie genau!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin bereits von meinem Fraktionsgeschäftsführer darauf aufmerksam gemacht worden: Ich plädiere auf „Sach- und Rechtslage“.
(Zustimmung bei den GRÜNEN - La- chen bei der CDU - Editha Lorberg [CDU]: Das ist ja so peinlich! - Jens Nacke [CDU]: So viel zum freien Mandat des Abgeordneten!)
Gut. Vielen Dank für die Klarstellung, Herr Scholing. - Damit ist die Grundlage für die Abstimmung zu dieser Petition geklärt. Die entsprechenden Anträge sind gestellt.
Ich stelle fest, dass zu den strittigen Eingaben keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, sodass wir jetzt zu den Abstimmungen kommen.
Wir stimmen jetzt über die Eingaben ab, zu denen die bekannten Änderungsanträge gestellt worden sind. Ich rufe sie einzeln bzw. bei gleichem Sachinhalt im Block auf und lasse zunächst über die Änderungsanträge und, falls diese abgelehnt werden, dann über die Ausschussempfehlung abstimmen.
Ich rufe die laufende Nr. 6 der Eingabenübersicht auf: die Eingabe 02701/11/17. Sie betrifft die Förderung von Kindern mit Lernschwierigkeiten.
Hierzu liegen gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP vor. Beide lauten darauf, diese Eingabe der Landesregierung als Material zuzuleiten. Wer diesen Änderungsanträgen der beiden Fraktionen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich frage nach den Gegenstimmen. - Gibt es Enthaltungen? - Das Zweite war die Mehrheit. Damit sind die Änderungsanträge abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die da lautet: Überweisung an die Landesregierung zur Unterrichtung der Petentin über die Sach- und Rechtslage. - Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich ums Handzeichen.
- Nein, Entschuldigung! Das ist vollkommen klar: Abstimmung über die Benachrichtigung der Petentin über die Sach- und Rechtslage - so hat es der Petitionsausschuss empfohlen.