(Jens Nacke [CDU]: Das ist ganz falsch! - Weitere Zurufe von der CDU: Das ist falsch! So ein Kokolores!)
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Ich frage die Ministerin auch zu diesem Thema: Wie haben sich in der Verbandsanhörung die Bestatter zum Thema „Sargpflicht“ geäußert?
(Zustimmung bei der CDU - Reinhold Hilbers [CDU]: Das hat sie sich nicht gemerkt! Die guckt jetzt nach!)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf liegen uns vor. Wir haben sie aber noch nicht vollständig ausgewertet. Deswegen kann ich Ihre Frage noch nicht beantworten. Das wird sicherlich mit dabei sein, wenn das Gesetzpaket Sie erreicht.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Reinhold Hilbers [CDU]: Sicherlich! - Weitere Zurufe von der CDU)
(Reinhold Hilbers [CDU]: Stellt doch mal eine Entlastungsfrage! - Zuruf von Ulrich Watermann [SPD] - Weitere Zu- rufe)
- Herr Watermann, ich glaube, es ist nicht Ihre Aufgabe, zu beurteilen, was Sternstunden sind oder nicht.
Ich frage die Landesregierung: Wie stellt die Landesregierung mit ihrem Gesetzentwurf zum NPsychKG sicher, dass die zuständigen Fachgremien wie z. B. der Landesfachbeirat Psychiatrie bzw. der Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung mit in die Beratung einbezogen werden?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn ich mich die ganze Zeit frage, was das alles mit der eigentlichen Anfrage zu tun hat, will ich Ihre Frage trotzdem gern beantworten. - Auch in diesem Fall ist es so: Dieses Gesetz liegt dem Landtag vor. Es liegt völlig in der Hand des Landtages, Änderungen einzubringen, Anhörungen durchzuführen usw. Insofern ist das, glaube ich, eine Frage, die von meiner Seite aus nicht beantwortet werden kann.
Ich frage die Landesregierung, warum das Krankenhausgesetz und die Änderung des Bestattungsgesetzes erst jetzt kommen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist bei diesen beiden Gesetzen so wie bei dem einen oder anderen Gesetz auch. Wir haben nämlich auf die entsprechende Zuarbeit warten müssen. Manchmal sind es EU-Richtlinien, die wir brauchen, um sie umsetzen zu können, manchmal ist es Bundesrecht, das wir brauchen, um es in Landesrecht umsetzen zu können.
In diesem Fall haben wir auf den Unterausschuss des Landtages gewartet, der sich ja sehr intensiv - das muss man wirklich sagen - mit der dramatischen Frage der Krankenhausmorde in Delmenhorst und in Oldenburg auseinandergesetzt und auch einen Maßnahmenkatalog erarbeitet hat, wie man solche wirklich schwerwiegenden Vorfälle künftig weitestgehend verhindern kann.
- Entschuldigung: des Sonderausschusses -, sind wir an die Arbeit gegangen und haben nunmehr die entsprechenden gesetzlichen Änderungen entworfen.
Danke. - Herr Präsident! Erlauben Sie mir eine kleine Vorbemerkung: Der Sonderausschuss für Patientensicherheit war 2015 fertig. Zwischenzeitlich haben wir hier noch einen Antrag von RotGrün beraten, der auch Aussagen dazu gemacht hat und nicht mit unseren Stimmen verabschiedet worden ist. Ich glaube, es war also Zeit genug dafür vorhanden.
Aber lassen Sie mich, Herr Präsident, noch eine weitere Frage zum Themenkomplex Krankenhausgesetz stellen. Inwieweit will die Landesregierung sicherstellen, dass die in der Novelle zum Krankenhausgesetz vorgegebenen Änderungen - z. B.
die kostenintensive Maßnahme auf Einführung von Stationsapothekern oder von Fehlermeldesystemen - nicht zu hohen Mehrkosten für die Krankenhäuser führen, was dann in der Folge möglicherweise einem weiteren Krankenhaussterben Vorschub leistet?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich höre gerade, dass der Sonderausschuss auch 2016 noch getagt hat. Im Übrigen: Inhaltlich ist beim Krankenhausgesetz die Frage der Stationsapotheker - das war zu erkennen - eine der Fragen, die am umstrittensten ist.
Wir wissen aber, dass das sicherlich Geld kostet. Wir wissen auch, dass es hier eigentlich um andere Probleme als nur das des reinen Geldes geht. Aus den Stellungnahmen ging weniger die Tatsache, dass es Geld kostet, wenn man Stationsapotheken hat, hervor als die Frage, ob es genug Fachkräfte für diesen Bereich gibt, um das Konzept umzusetzen. Auf der anderen Seite wird es Ersparnisse geben, wenn Medikamente besser und sparsamer eingesetzt werden können, weil dann noch einmal fachlich draufgeguckt wird. Aber hinsichtlich der Frage, wie das Ganze konkret umgesetzt wird, kann ich wieder nur darauf verweisen, dass das jetzt allein in Ihrer Hand liegt. Natürlich steht es Ihnen allen frei, Änderungen nach Ihren Wünschen dort einzubringen.
Meine Damen und Herren, es ist jetzt 15.32 Uhr. Weitere Wortmeldungen für Fragen liegen nicht vor, sodass wir die Fragestunde beenden.
Die Antworten der Landesregierung zu den Anfragen, die jetzt nicht mehr aufgerufen werden konnten - also zu allen anderen -, werden nach § 47 Abs. 6 unserer Geschäftsordnung zu Protokoll gegeben. Entsprechend einer Vereinbarung im Ältestenrat sollte dies bis morgen zum Ende der Plenarsitzung geschehen. Die Antworten stehen Ihnen folglich in diesem Fall erst morgen, nach
dem Ende der Plenarsitzung, im Intranet oder Internet als unkorrigierte Drucksache elektronisch zur Verfügung.2
Tagesordnungspunkt 16: 42. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 17/8025 - strittige und unstrittige Eingaben - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/8096 - Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/8107
Wir kommen zunächst zur Behandlung der unstrittigen Eingaben. Ich rufe dazu diejenigen Eingaben aus der Drucksache 17/8025 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.
Wer diesen unstrittigen Eingaben seine Zustimmung geben will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit haben wir über die unstrittigen Eingaben beschlossen.
Wir kommen jetzt zur Behandlung der strittigen Eingaben. Ich rufe diejenigen Eingaben aus der 42. Eingabenübersicht in der Drucksache 17/8025 auf, zu denen die erwähnten Änderungsanträge vorliegen.
Wir kommen zur Beratung. Die erste Wortmeldung ist vom Kollegen Kai Seefried von der CDUFraktion. Sie haben das Wort, Herr Seefried. Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zur Petition 02701. Hier wendet sich eine Mutter als Petentin an den Niedersächsischen Landtag und wirbt für eine verbesserte Förderung für Kinder mit besonderen Lernschwierigkeiten. Sie setzt sich zum einen für sehr konkrete Veränderungen in der Bildungspolitik in Niedersachsen ein, fordert aber insbesondere, dass der gesamte Bereich der Schülerinnen und Schüler mit besonderen Lernschwächen verstärkt in den Fokus genommen werden muss.
2(Die Antworten zu den Anfragen 2 bis 60, die nicht in der 129. Sitzung des Landtages am 17. Mai 2017 be- handelt und daher zu Protokoll gegeben wurden, sind in der Drucksache 17/8120 abgedruckt.)
In ihrer Petition fordert die Petentin das Verbot des sogenannten Schreibens nach Gehör oder des Lesens nach Schreiben, sie fordert eine Evaluation der Eingangsstufen in den Grundschulen mit den Auswirkungen gerade mit Blick auf Kinder mit besonderen Wahrnehmungsschwierigkeiten, und sie fordert eine Verbesserung der Lehrerausbildung, um frühzeitiger auf diesen Bereich der Lernschwierigkeiten eingehen zu können.