Protocol of the Session on May 17, 2017

Diese Arbeit wollen wir aus Niedersachsen beflügeln, indem wir dieses Modellprojekt machen: Wir messen vorher. Wir messen im Verfahren. Wir analysieren das über ein Gutachten. Wir stellen fest, an welchen Stellen wir die StraßenverkehrsOrdnung verändern müssen, um die rechtlichen Grundlagen für eine Temporeduzierung zu schaffen. - Das ist die Zielsetzung, die wir damit verbinden.

Ich will ein anderes Beispiel nennen. Das hat übrigens auch Geld gekostet; das gebe ich zu. Wir haben in der Debatte über die Lärmimmissionen an den Autobahnen gesagt: Es hat keinen Zweck, dass wir immer mit den Menschen darüber streiten, ob es wirklich zu laut ist und ob die Immissionen über den vorgegebenen Planungswerten liegen. - Also haben wir an der A 1 über einen relativ langen Zeitraum gemessen - ich gebe zu: das hat entsprechende Kosten verursacht -, um zu sehen, ob die realen Lärmimmissionswerte an der Autobahn den Planwerten, die einmal Grundlage waren, entsprechen oder ob die Lärmschutzmaßnahmen - Lärmwälle und was man sonst so baut - verstärkt werden müssen. Da hat sich gezeigt, dass die Simulationswerte gut sind und die be

rechneten Werte durch die Messungen sogar unterschritten werden.

Uns geht es um nichts anderes als darum, in der Lage zu sein, objektiv zu bewerten, welche Maßnahme etwas bringt. Wir wollen nicht sozusagen nach Gefühl entscheiden, sondern objektiv.

An der Autobahn ist uns das gelungen. Da können wir jetzt zumindest ein bisschen besser argumentieren.

Wir können auch nicht jede Autobahn auf Tempo 120 beschränken. Da haben wir die gleiche Debatte. Auch da gibt es viele Forderungen, und die kommen - das will ich in dieser Runde sagen - nicht nur von der SPD und von den Grünen. Ich könnte, glaube ich, Briefe von Bürgermeistern und Ratsvertretern aus allen im Parlament vertretenen Parteien zeigen, mit denen ich gebeten werde, Temporeduzierungen herbeizuführen.

Lassen Sie uns diesen sachlichen Weg doch gemeinsam gehen! Das ist ein Modellprojekt, das am Ende Ergebnisse liefert, die dann wiederum in einem klugen Verfahren in die StraßenverkehrsOrdnung übernommen werden können. Dann ist es keine Willkür. Dann ist es keine pauschale Lösung, sondern eine sachgerechte Lösung, die Erhebungen und Messungen zur Grundlage hat. Das muss doch im Interesse von uns allen sein.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Lies. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Ich schließe die Beratung und komme zur Ausschussüberweisung.

Beraten soll diesen Antrag der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Sie haben es so beschlossen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung: Moderne Technik für eine ausgewogene Videoüberwachung - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/8016

Zur Einbringung erteile ich das Wort Herrn Kollegen Oetjen. Bitte!

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Videoüberwachung gehört zu einer modernen Sicherheitsarchitektur. An Kriminalitätsschwerpunkten ist sie sinnvoll und hat sie sich bewährt, insbesondere zur Strafverfolgung.

In Zeiten von Terroranschlägen werden die Rufe nach mehr Videoüberwachung allerdings lauter. Sie ist jedoch kein Allheilmittel. Schon gar nicht schützt Videoüberwachung vor Terroranschlägen.

(Zustimmung bei der FDP)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich sage hier ganz klar: Wir brauchen keine flächendeckende Ausweitung der Videoüberwachung, wie sie von Teilen der Union gefordert wird. Denn diese schafft kein Mehr an Sicherheit.

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung bei der SPD)

Wir Freien Demokraten wollen Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten aber beibehalten. Sie dient an solchen Standorten der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung. Diese Standorte der Videoüberwachung müssen jedoch regelmäßig darauf überprüft werden, ob der Grundrechtseingriff noch gerechtfertigt ist.

Die Videotechnik befindet sich in Niedersachsen im Wesentlichen hier in der Landeshauptstadt Hannover. Sie stammt aus der Zeit der Weltausstellung. Ich weiß nicht, wer sich noch an die EXPO 2000 erinnern kann. Damals wurde die Videotechnik in Hannover installiert. Sie ist dementsprechend etwa 20 Jahre alt. In den vergangenen 20 Jahren hat sich die Technik jedoch deutlich weiterentwickelt - eine Weiterentwicklung, die im Rahmen der Videotechnik allerdings nicht nachvollzogen wurde.

Wir Freien Demokraten fordern daher eine Modernisierungsoffensive für die Videoüberwachung.

(Christian Dürr [FDP]: Richtig!)

Im Ausschuss haben wir die Landesregierung in den vergangenen Monaten regelmäßig gefragt: Wann kommt die Modernisierungsoffensive? Wann wollen Sie die alten Kameras abbauen und neue Kameras aufstellen? - Die Antwort war immer: Das wissen wir nicht.

Bisher tut die Landesregierung hier gar nichts. Das finden wir fahrlässig.

(Beifall bei der FDP)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, moderne Videotechnik bringt datenschutzrechtliche Vorteile mit sich, beispielsweise durch die Verpixelung von privatem Raum, der durch staatliche Kameras nicht eingesehen werden soll.

Moderne Videotechnik ermöglicht mit der Lightfinder-Technologie gute Aufnahmen auch bei Nebel oder sonstigen schlechten Sichtverhältnissen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wissen alle, dass es in Norddeutschland zwar wunderschön ist, die Sonne hier aber nicht immer scheint. Manchmal haben wir schlechte Sichtverhältnisse. Da hilft die Lightfinder-Technologie.

Moderne Videotechnik wäre also ein Gewinn für Datenschutz und Strafverfolgung.

(Christian Dürr [FDP]: Richtig!)

Meine Damen und Herren, ich verstehe nicht, dass die Landesregierung hier so zögerlich ist.

(Beifall bei der FDP - Christian Dürr [FDP]: Das ist nicht nachvollziehbar, Herr Minister!)

Moderne Videotechnik hat aber auch Funktionen, die wir ausschließen sollten. Ich will nicht, dass irgendwann ein Innenminister einen Modellversuch auf den Weg bringt, bei dem eine Gesichtserkennungssoftware auf die öffentliche Videoüberwachung aufgeschaltet wird. Solch eine Technologie ist heute theoretisch möglich. Solche Möglichkeiten sollten wir von vornherein gesetzlich ausschließen. Denn der Eingriff des Staates in die Privatsphäre der Bürger muss auch Grenzen haben.

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will keine Verhältnisse wie in amerikanischen Filmen, die halb Fiktion und halb Wahrheit sind, wo jedes Gesicht gescannt wird und dann bei der Polizei ein Lebenslauf auftaucht. Aber solche Technik ist heute möglich. Wir als Politik sollten frühzeitig und rechtzeitig - nicht erst, wenn groß darüber diskutiert wird - entscheiden, ob wir so etwas wollen oder nicht wollen. Wir wollen das nicht.

(Beifall bei der FDP)

Aber wir wollen, dass die Kameras in Niedersachsen im Monitoringverfahren geführt werden. Was bedeutet das? - Das bedeutet, dass ein Kollege von der Polizei die Kameras, beispielsweise hier in Hannover, überwacht, damit er im Ernstfall sofort Hilfe schicken kann.

Die meisten Menschen, die eine Videokamera sehen, denken doch, dass „hinter“ dieser Kamera jemand sitzt, der auf sie aufpasst. Deswegen fühlen sie sich sicher. Aber das ist bisher überhaupt nicht der Fall. Bisher wird in Niedersachsen keine einzige Kamera im Monitoringverfahren geführt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das sollten wir ändern.

(Beifall bei der FDP)

Insbesondere im ÖPNV, in dem sich die Menschen zum Teil unsicher fühlen, ist das Monitoringverfahren richtig. Aber die Landesregierung plant gerade im Bereich ÖPNV etwas anderes. Diese Landesregierung von SPD und Grünen will eine flächendeckende, tageszeitunabhängige Videoüberwachung im ÖPNV ermöglichen. Das aber halten wir für den falschen Weg.

(Beifall bei der FDP)

Im öffentlichen Raum kann das Monitoringverfahren jedoch auch andere Vorteile bringen. In Kombination mit Lautsprechern z. B. kann sich die Einsatztaktik der Polizei an akute Situationen anpassen. Wenn es z. B. am Steintor auf einmal zu einer Schlägerei kommt, kann ein Polizeibeamter über die Lautsprecher akustisch eingreifen, schon bevor die Kolleginnen und Kollegen am Ort sind und die Lage vor Ort klären können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, solche Möglichkeiten haben sich in anderen Ländern bewährt. Ich finde, dass wir eine solche Verbesserung der polizeilichen Möglichkeiten nicht ungenutzt lassen sollten, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, unser Entschließungsantrag soll ein Anstoß für die Beratungen zum Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz sein. Wir wissen ja alle nicht, ob dieses Niedersächsische Gefahrenabwehrgesetz in dieser Legislaturperiode überhaupt noch beschlossen werden wird, verehrte Kolleginnen und Kollegen.

(Christian Grascha [FDP]: Eher un- wahrscheinlich!)

Denn da kommen ja noch Anhörungen. Aber der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat uns ja gesagt, dass noch zahlreiche Abstimmungen mit dem Innenministerium geführt werden müssen. Wenn wir dann in die Beratungen einsteigen und die verfassungsrechtlichen Abwägungen vorzunehmen haben, wissen Sie auch, verehrte Damen und Herren, dass sich das noch über Monate hinziehen kann.

(Ulrich Watermann [SPD]: Sie wollen sich also verweigern?)

Ich persönlich hielte es übrigens für besser, wenn dieses Niedersächsische Gefahrenabwehrgesetz, wie es von Rot-Grün vorgeschlagen wurde, in dieser Legislaturperiode nicht mehr beschlossen würde, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Meta Janssen-Kucz [GRÜNE]: Ge- nau daran arbeiten wir!)