technik. Viele Installationen stammen aus der Errichtungszeit der 60er- und 70er-Jahre und entsprechen nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen und anerkannten Regeln der Technik. Es besteht ein Gefahrenpotenzial, welches sich jederzeit in konkrete Gefahren mit unbekanntem Schadens- und Haftungspotenzial wandeln kann.
Auch bei der Medizintechnik besteht ein zumindest latentes Ausfallrisiko, das zu Versorgungsengpässen führen kann.
Die schlechte energetische Situation führt zu hohen Wärmeverlusten im Bereich der Fassaden und Fenster und damit zu stark erhöhten Betriebskosten. Allein die Energiekosten beider Einrichtungen laufen mit steigender Tendenz auf etwa 20 Millionen Euro pro Jahr zu.
Die in der Anfrage angesprochenen Bauvorhaben an der MHH - Diagnostiklabor und Zentrale Notaufnahme - sind Vorhaben, die durch die Vorgängerregierung begonnen wurden, das Diagnostiklabor sogar mit Planungsbeginn im Jahr 2008.
Vorhaben wie das Bildgebungszentrum wurden in der Amtszeit der Vorgängerregierung begonnen, aber ohne Ergebnis wieder beendet. Die ehemalige Hausspitze des MWK mag auch hierzu Gespräche geführt haben. Ihrer Verantwortung für den größten Landesbetrieb ist sie aber nicht gerecht geworden.
Die Vorgängerregierung hatte zwei Legislaturperioden Zeit und Gelegenheit, dem Sanierungsstau entgegenzutreten. Stattdessen hat sich die Gesamtsituation durch fehlendes Handeln verschlechtert.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Dr. Gabriele Andretta [SPD]: Genau so ist das! Was wahr ist, muss wahr bleiben!)
Im Zeitraum von 2004 bis 2012 hat die Vorgängerregierung durchschnittlich rund 25 Millionen Euro pro Jahr für große Baumaßnahmen an der MHH verausgabt. Wenn der Landesrechnungshof daher 2016 schreibt - ich zitiere -,
„Zu einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft gehört daher auch der Erhalt des Staatsvermögens. Die laufenden öffentlichen In
vestitionen müssen wenigstens die vorhandene Vermögensubstanz sichern. Ansonsten droht eine Erosion der öffentlichen Infrastruktur und damit eine materielle Staatsverschuldung …“,
Demgegenüber hat die aktuelle Landesregierung bereits in den ersten vier Jahren ihrer Amtszeit den Ausgabendurchschnitt für die MHH auf rund 42 Millionen Euro pro Jahr erhöht. Damit liegen die Investitionen pro Jahr um 70 % höher als in den vergangenen Legislaturperioden.
Entscheidend ist der Beschluss dieser Landesregierung, einen eindeutigen Schwerpunkt im Bereich der Sanierung und des ersetzenden Neubaus zu definieren. Bereits zum Haushalt 2015 wurde ein Sonderprogramm für die Sanierung der Hochschulmedizin mit insgesamt 160 Millionen Euro aufgelegt, wobei MHH und Universitätsmedizin Göttingen jeweils etwa die Hälfte erhielten. Mit diesen Mitteln wurden und werden dringende Sanierungsmaßnahmen insbesondere in der Betriebstechnik, der Medienversorgung und dem Brandschutz durchgeführt. Seither stärken wir beide Kliniken auch mit jährlich insgesamt rund 11 Millionen Euro für zusätzliche Investitionen in Gerätebeschaffung.
Zum Haushalt 2017/2018 hat die Landesregierung weiterhin zusätzliche 68 Millionen Euro für die MHH zur Brandschutz- und Techniksanierung im Zentralklinikum im Kapitel 0604 veranschlagt. Für die UMG hat der Haushaltsausschuss vor wenigen Wochen den Startschuss für den Bauabschnitt 1 A der Klinik für rund 150 Millionen Euro erteilt.
Um den Sanierungsstau auch großflächig anzugehen, haben Finanz- und Wissenschaftsministerium im August 2016 gemeinsam beschlossen, neue Lösungen zur Sanierung oder zum Neubau besonders der Infrastrukturen für die Krankenversorgung der beiden Universitätskliniken in Niedersachsen zu finden.
Vor zwei Tagen hat das Kabinett in Konsequenz dessen beschlossen, den Gesetzentwurf für ein Sondervermögen zur Nachholung von Investitio
Mit der Einrichtung eines Sondervermögens von zunächst 750 Millionen Euro, davon 600 Millionen Euro für die Hochschulmedizin, geht die Landesregierung konsequent einen weiteren wichtigen Schritt für die langfristige Entwicklung der Hochschulmedizin in Niedersachsen.
An beiden Kliniken werden derzeit baulich-strukturelle Masterplanungen erstellt, die bis Ende des Jahres 2017 in bauliche Entwicklungsplanungen überführt und schrittweise realisiert werden sollen. Mit dem parallelen Neubau der Universitätskliniken in Göttingen und Hannover entstehen zwei der modernsten Hochleistungszentren der forschungsnahen Patientenversorgung in Deutschland. Neben der lokalen Exzellenz streben wir dabei eine enge Vernetzung der beiden Standorte an. Dieser Prozess wird es ermöglichen, dass die Patientinnen und Patienten in Niedersachsen, wenn sie der besonderen Kompetenzen der Universitätsmedizin bedürfen, sowohl in den Volkskrankheiten als auch in speziellen Versorgungsbereichen in infrastrukturell neue, weltweit führende Krankenhäuser kommen. Damit wird Niedersachsen in diesem Teil der Krankenversorgung für den anstehenden demografischen Wandel gerüstet sein.
Zu 1: Nach den noch vorliegenden und nachvollziehbaren Termindaten wurden seitens der Hausspitze - Ministerin/Minister und/oder Staatssekretärin /Staatssekretär - jeweils folgende Anzahl an persönlichen Gesprächen, darunter auch anberaumte Telefonate, mit Präsidiumsmitgliedern der MHH geführt: 2010 11 Gespräche, 2011 10 Gespräche, 2012 17 Gespräche, 2013 13 Gespräche, 2014 14 Gespräche, 2015 22 Gespräche, 2016 7 Gespräche.
Zu 2: Der erhebliche Investitionsbedarf der niedersächsischen Universitätskliniken ist seit über einem Jahrzehnt bei allen Verantwortlichen in den Kliniken der Verwaltung und der Politik bekannt. Die Landesregierung hat bis zum Jahr 2013 allerdings nicht die erforderlichen Initiativen entwickelt, um dem fortschreitenden Verfall der Gebäude entgegenzuwirken. Unmittelbar nach der Übernahme seiner Amtsgeschäfte als Ministerpräsident
hat Stephan Weil auf den drängenden Handlungsbedarf hingewiesen. Seither setzt sich die Landesregierung konsequent für die Verbesserung der baulichen Situation der Hochschulkliniken in Niedersachsen ein.
Der bauliche Modernisierungsprozess der MHH wird durch die Landesregierung eng begleitet. Der Ministerpräsident lässt sich durch die zuständige Ministerin für Wissenschaft und Kultur regelmäßig unterrichten. Flankierend hat sich der Ministerpräsident auch persönlich in zahlreichen Gesprächen und Telefonaten über die bauliche Situation der MHH informiert. Mit dem Präsidium der MHH hat es Kontakte am 15. März 2013, 4. September 2013, 4. Februar 2014, 28. Februar 2014, 14. Juli 2014, 15. April 2015, 16. Juli 2015, 16. Dezember 2015, 3. Februar 2016 und 12. Januar 2017 gegeben,
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Dr. Stephan Siemer [CDU]: Ich wollte auch die Uhrzeiten haben!)
bei denen häufig auch die bauliche Situation erörtert wurde. Auch als Mitglied des Kabinetts ist der Ministerpräsident regelmäßig, etwa im Rahmen der Haushaltsberatungen, mit der Thematik befasst.
Zu 3: Bei Entscheidungen im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen ist zwischen konkreten Bauprojekten und Entscheidungen hinsichtlich der organisatorischen Abläufe bzw. Rahmenbedingungen zu unterscheiden. Die Hausspitze des Finanzministeriums in Funktion des Staatssekretärs wird grundsätzlich bei allen großen Baumaßnahmen ab 3 Millionen Euro im Rahmen der Mitwirkung des MF bei den jeweiligen Vorlagen für den Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages beteiligt. Diese werden federführend durch das MWK erstellt und vom MF mitgezeichnet.
Für die MHH waren dies seit 2013 folgende große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Großgeräte nach Artikel 143 c des Grundgesetzes:
- Sanierung der Medienversorgung, 3. Kälteversorgung, 1. Teilmaßnahme - MF-Mitzeichnung vom 16. Mai 2013,
- Neubau Ambulanzgebäude für Dermatologie und Urologie, Nachtrag - MF-Mitzeichnung vom 25. Februar 2014,
- Einbau einer Zentralsterilisation und eines Rechenzentrums im Gebäude K 15 - MF-Mitzeichnung vom 20. November 2014,
- Sanierung der Stromversorgung, 2. Bauabschnitt, allgemeine Stromversorgung - MF-Mitzeichnung vom 30. Oktober 2015,
- Sanierung der Medienversorgung, 3. Kälteversorgung, 2. Teilmaßnahme - MF-Mitzeichnung vom 28. November 2016,
- Großgerät Biplane-Röntgen-Herzkatheteranlage mit HD-Messplatz - MF-Mitzeichnung vom 10. März 2017.
Darüber hinaus wird die Hausspitze des MF in Einzelfällen über operative Entscheidungen mit haushalterischen Auswirkungen, auch wenn keine Ausschussvorlage erfolgt, informiert. Weiterhin ist die Hausspitze des MF im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen im weiteren Sinne an den Entscheidungen zu dem Thema „Sanierung der Hochschulkliniken“ - hier insbesondere bei der Errichtung eines Sondervermögens - regelmäßig beteiligt. Dieser Prozess wurde 2013 begonnen und wird kontinuierlich weitergeführt. Dazu zählt insbesondere auch die Einrichtung der Arbeitsgruppe „Hochschulmedizin“.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Meine Damen und Herren, dann und wann war es im Plenarsaal zu unruhig, zu einem bestimmten Zeitpunkt insbesondere auch im oder vor dem Treppenhaus. Deswegen möchte ich die Gruppe dort bitten, sich aufzu
(Helge Limburg [GRÜNE]: Das Ver- sammlungsgesetz ist noch nicht ver- kündet! - Anja Piel [GRÜNE]: Spon- tandemos gehen!)