Protocol of the Session on April 6, 2017

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat führen die niedrigen Agrarpreise in der letzten Zeit und die gesellschaftlichen Debatten um die Landwirtschaft zu einer erhöhten Nachfrage nach professioneller Krisenberatung.

Diese Landesregierung unterstützt landwirtschaftliche Familien in schwierigen Zeiten durch eine verbesserte sozioökonomische Beratung, durch Familienberatung und durch Sorgentelefone sogar deutlich stärker als zu Ihren Zeiten.

(Zuruf von der FDP: Wer hat denn dieses Thema auf die Tagesordnung gebracht, Herr Minister?)

- Ihr Antrag lautet „Landwirtschaftliche Familien in Krisensituationen nicht alleinlassen - Professionelle Beratung und Betreuung ausbauen“. Deshalb möchte ich das, was Sie gefordert haben, nämlich professionelle Beratung und Betreuung auszubauen, gerne darstellen, weil wir das nämlich getan haben.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Zum einen haben wir jetzt der Landwirtschaftskammer rund 590 000 Euro Landesmittel für die sozioökonomische Beratung der Landwirte bereitgestellt

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

und ganz bewusst als Aufgabe mit besonderem Landesinteresse eingestuft und somit aufgewertet. Sie wissen: Damit wird sie jetzt zu 100 % vom Land finanziert. Vorher, zu Ihren Zeiten, gab es ja die Mischfinanzierung, bei der ein Teil aus den Kammerbeiträgen der Landwirte finanziert werden musste.

(Zuruf von den GRÜNEN: Hört, hört!)

Herr Minister, Herr Dammann-Tamke würde Ihnen gern eine Zwischenfrage stellen.

Nein, so, wie er mich vorhin bezeichnet hat, glaube ich nicht, dass das eine sachliche Frage wird.

(Zustimmung bei den GRÜNEN - Zu- ruf von der FDP: Er hat Ihnen nur ei- nen Spiegel vorgehalten, Herr Minis- ter! Das tut weh!)

- Ja, das kennt man: So, wie man hineinruft, ruft es zurück.

Hinzu kommt die einzelbetriebliche Beratungsförderung im Rahmen von PFEIL. Darin sind 2 Millionen Euro pro Jahr für Landwirte enthalten. Die Kosten für eine gezielte sozioökonomische Beratung sind bis zu 80 % förderfähig. Die sozioöko

nomische Beratung wird insbesondere von den Beratungsringen angeboten.

Die Landwirtschaftskammer und die Beratungsringe können den Familien in Krisensituationen auf diese Weise ganz konkrete Hilfestellungen anbieten, die wenig oder gar nichts kosten. Die meisten Beratungskräfte sind nicht nur fachlich - Sie haben ja Professionalität eingefordert -, sondern auch methodisch spezialisiert und halten berufsbegleitende Schulungen und Supervision ab.

Die landwirtschaftlichen Sorgentelefone und die ländliche Familienberatung werden von dieser Landesregierung ebenfalls dauerhaft finanziell unterstützt. Ich war 2013 - einer meiner ersten Termine - direkt vor Ort und habe mir das angehört. Nach dem, was die Beraterinnen und Berater dort sagen, sind übrigens die meisten Konflikte auf den Höfen Generationenkonflikte.

Sie haben gesagt, dass sie früher bei der alten Regierung jedes Jahr einen Antrag stellen und betteln mussten. Dank der Fraktionen von Rot und Grün haben wir jetzt im Haushalt einen eigenen Titel von zurzeit 45 000 Euro. Diesen haben wir aufgestockt gegenüber den vorigen Etats, allein abgesichert, und zwar dauerhaft festgeschrieben für die landwirtschaftlichen Sorgentelefone und die ländliche Familienberatung. Diese leistet eine hervorragende Arbeit. Die Landwirte können niedrigschwellig, anonym, ohne Termin von zu Hause, vom Traktor oder aus dem Stall über ihre Sorgen sprechen. Ihnen wird eine gute Beratung und Hilfe gegeben.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Wir freuen uns, dass das ein fester Bestandteil des Landeshaushaltes geworden ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, Landwirte sind viel unter Druck, gerade wenn ich an die Milchpreise denke. Ich habe in den letzten Tagen mit vielen Landwirten über den Agrarmarkt gesprochen. Gestern habe ich mit sehr zufriedenen Landwirten aus der konventionellen Landwirtschaft gesprochen, die das Landes-Raumordnungsprogramm gelobt haben, weil wir den Torfabbau beendet haben.

(Zuruf von den GRÜNEN: Die waren sehr begeistert!)

Da können Sie auch gerne einmal nachfragen.

Als ich beim Bauerntag in Hannover war, hat der Deutsche Bauernverband sehr gelobt, dass sich

dieser Minister sehr wohltuend vor die Landwirte stellt und eben nicht solche Diffamierungen oder etwas macht, was Sie mir unterstellen. Es gibt dafür keine Belege. Es gibt dafür keine Zitate. Das gilt übrigens auch für das, was Sie gesagt haben. Es gibt kein Interview mit der Aussage des Ministers, Ställe machten krank. Es gibt diese Überschrift nicht. Es gibt dieses Zitat von mir nicht. Das wird Ihnen morgen in sieben Antworten auf die Mündlichen Anfragen von uns beantwortet.

Das ist übrigens auch ein Punkt: Ich würde mir auch im Sinne der Landwirte mehr Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit in den Debatten wünschen.

(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN - Zuruf von der FDP: Donnerwetter!)

Herr Dammann-Tamke hat für die CDU-Fraktion um zusätzliche Redezeit nach der Landesregierung gebeten. Sie haben anderthalb Minuten Redezeit, da der Minister nicht überzogen hat. Bitte schön, Herr Kollege!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, nur zur Klarstellung: „Ställe machen krank“. Rufen Sie Google auf. Sie kommen auf diesen Bericht, Sie kommen in dem Bericht auf Ihr Interview, und Sie kommen in dem Interview auf die von mir erwähnte subtile Art. Das geht von Feinstaub bis hin zu Krebs und ist alles nachzulesen. Es steht heute noch im Netz. Das Netz vergisst nie.

Ich habe mich aber aus einem ganz anderen Grund gemeldet, nämlich weil der Minister ausgeführt hat, dass die finanziellen Mittel für die Ausgestaltung der sozioökonomischen Beratung ja so gut seien. Herr Minister, können Sie uns bestätigen, dass jemand, der heute um einen Termin bei der Kammer ersucht, um eine sozioökonomische Beratung zu bekommen, weil er in ernsthaften Schwierigkeiten ist, frühestens im Juni oder Juli einen solchen Termin bekommt?

Im Controllingbericht der Landwirtschaftskammer wird ja ausgeführt, wie sich die Nachfragen nach Beratung über die Jahre verändert haben. Wären Sie bereit, uns diese Zahlen aus den jeweiligen Controllingberichten der Landwirtschaftskammer - beginnen wir mal im Jahr 2010 - nachzureichen? Ich kann Ihnen so viel schon vorweg verraten - für alle Grünen, die mir aufmerksam zuhören -: Die Steigerungsraten waren insbesondere in den letzten beiden Jahren exorbitant.

(Beifall bei der CDU - Helge Limburg [GRÜNE]: Wenn Sie irgendwann ein- mal etwas Sachliches sagen, hören wir auch zu, Herr Kollege! Das pas- siert nur leider nicht! In viereinhalb Jahren ist es nicht passiert!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass ich die Besprechung abschließen kann.

Wir kommen zur Abstimmung.

Die auf Ablehnung lautende Beschlussempfehlung ist die weitergehende Empfehlung. Nach § 39 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 unserer Geschäftsordnung stimmen wir daher zunächst über die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses ab. Nur falls die Beschlussempfehlung abgelehnt wird, stimmen wir abschließend noch über den vorliegenden Änderungsantrag ab. Mit anderen Worten: Um zu einer Abstimmung über den von der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingereichten Änderungsantrag zu kommen, müsste zunächst die Beschlussempfehlung abgelehnt werden.

Wir kommen also zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung.

Wer stimmt der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu? - Ich sehe, das tut niemand im Hause. Ich frage nach den Gegenstimmen. - Das ist die Mehrheit. Damit ist die Beschlussempfehlung abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 17/7589.

Wer dem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Ich frage nach den Gegenstimmen. - Das Erste war die Mehrheit. Dem Änderungsantrag wurde gefolgt. Damit wurde der Antrag in der Fassung des Änderungsantrages angenommen.

Wir schließen damit den Tagesordnung 28, und ich rufe den für heute letzten Tagesordnungspunkt auf, nämlich den

Tagesordnungspunkt 29: Abschließende Beratung: Verfassungsgerichtliches Verfahren - Verfahren

zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob § 24 Abs. 1 Niedersächsisches Besoldungsgesetz in der Fassung des Haushaltsbegleitgesetzes 2014 vom 16. Dezember 2013 (Nds. GVBl S. 310) und in der Fassung des Haushaltsbegleitgesetzes 2015 vom 18. Dezember 2014 (Nds. GVBl S. 477) mit Artikel 3 Abs. 1 und Artikel 33 Abs. 5 GG vereinbar ist. - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2015 - 2 C 49.13 - 2 BvL 3/15 - Schreiben des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts vom 23.01.2017 - 2 BvL 3/15 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 17/7621

Der Ausschuss empfiehlt, von einer Äußerung gegenüber dem Bundesverfassungsgericht abzusehen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. Höre ich Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Somit können wir abstimmen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 17/7621 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Enthaltungen? - Sie sind einstimmig der Ausschussempfehlung gefolgt.

Ich schließe den heutigen Sitzungstag. Der Landtag trifft sich morgen früh um 9 Uhr wieder. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend.

Schluss der Sitzung: 18.59 Uhr.