(Björn Thümler [CDU]: Das sollte es auch, Herr Meyer! - Weitere Zurufe - Unruhe - Glocke der Präsidentin)
Ich stelle zunächst einmal fest, dass wir in allen vorliegenden Anträgen im Grundsatz eine gemeinsame Position dahin gehend einnehmen - ich habe sie übrigens nicht erst in Norwegen, sondern schon bei der Österreich-Reise genannt; ich habe sie schon seit Längerem; Reisen bildet immer; die anderen waren ja in Finnland -, dass tierisches Protein in der Fütterung von Nichtwiederkäuern zugelassen werden soll und muss. Dafür gibt es eine Vielzahl von Gründen, die auch genannt worden sind. Zum einen geht es um die Verschwendung von Rohstoffen. Zum anderen geht es darum, Gensoja zu ersetzen. Wir können jetzt über den Umfang diskutieren. Es ist klar: Das, was sonst nicht verwertet werden kann, würde anderweitig eingesetzt. Das würde ja sonst verbrannt oder als Blutmehl, Knochenmehl oder Fleischknochenmehl verwendet. Deshalb bedaure ich, dass es hier keine Übereinstimmung zu den Anträgen gibt.
Zu den Erfahrungen, die in Finnland gemacht worden sind: Natürlich kann nicht bestritten werden, dass die Verfütterung dieser Mehle eine günstige Wirkung auf die Gesunderhaltung der Tiere hat. Auch das ist im Ausschuss gesagt worden. Das ist, glaube ich, auch klar.
Es gibt auch Hinweise darauf, dass diese Mehle dazu beitragen können, Verhaltensstörungen wie Schwanzbeißen oder Schnäbelpicken zu begegnen. Sie stellen das aber in einen Zusammenhang, als ob die Voraussetzung für einen Verzicht auf das Kupieren von Schnäbeln und Schwänzen die Zulassung von tierischen Mehlen ist. Sie stellen das hier so dar, als wäre das die Voraussetzung.
Deshalb habe ich das Beispiel Österreich angesprochen. Ich habe das da gefordert. Österreich ist schon ziemlich lange ein EU-Mitglied; Finnland, wo der Agrarausschuss war, auch. In Österreich wird seit 2005 trotz des Verbots des Einsatzes von tierischen Mehlen auf das Schnabelkürzen verzichtet - und es geht! Niedersachsen hat am 1. Januar das Verbot des Schnabelkürzens eingeleitet - und es geht auch ohne diesen Punkt! Natürlich wäre es schön. Aber es gibt viele Gründe, die dafür spre
chen. Sie machen das zu einer Bedingung, indem Sie schreiben, dass das sozusagen ein ganz wichtiger Punkt ist. Dann wollen Sie das als Voraussetzung für den Verzicht auf eine solche Maßnahme heranziehen. Norwegen kann es. Das Hauptargument sind aber eine andere Haltung und eine andere Betreuung. Schweden und Finnland, die das ja auch machen - das haben Sie sich angesehen -, sind ja auch EU-Mitglieder. Dort gilt die gleiche Regelung.
Sie werfen uns immer vor, dass wir einseitig sind und monokausal handeln würden. Wir haben hier ganz oft gesagt: Es gibt viele Ursachen für Schwanzbeißen und Schnabelpicken. Sie stellen das jetzt aber in einen einseitigen Zusammenhang.
Deshalb noch einmal: Wir sollten uns gegenüber der EU dafür einsetzen, dass tierische Fette für Nichtwiederkäuer zugelassen werden. Mit dieser Forderung ist diese Landesregierung nicht allein. Sie ist in beiden Anträgen enthalten. Deshalb werden wir uns bei der EU dafür einsetzen im Sinne der Tierhalter, im Sinne der Tiere, aber auch im Sinne der Umwelt, was eine bessere Verwertung dieser Fleischreste angeht.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit wurde der Ausschussempfehlung gefolgt.
Tagesordnungspunkt 25: Abschließende Beratung: Bundeseinheitliche Regelung zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Frauen mit geringem Einkommen schaffen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/6904 - Beschlussempfehlung des
- Wenn Ruhe eingekehrt ist, erhält das Wort für die SPD-Fraktion Frau Dr. Wernstedt. Wir warten aber noch einen kleinen Moment. - Ich bitte, auch die Beratungen am Rande des Plenums einzustellen. - Das betrifft auch die Beratungen in den Fluren. Herr Kollege Siebels, damit sind Sie gemeint.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben im November 2016 erstmals über das Thema „Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen im Sozialleistungsbezug“ debattiert. Ich rufe noch einmal kurz die wichtigen Punkte in Erinnerung:
Seit 2004 werden Verhütungsmittel im Sozialleistungsbezug nicht mehr gesondert finanziert, sondern müssen aus den allgemeinen Gesundheitsaufwendungen genommen werden. Die monatliche Zuwendung für Gesundheitsmittel ist jedoch zu niedrig angesetzt, um selbst das preiswerteste Hormonpräparat zu kaufen. Schwangerschaftsabbrüche bei nicht gewollten Schwangerschaften werden jedoch von den Sozialämtern bezahlt.
Frau Kollegin, Sie müssen hier nicht gegen diese Lärmkulisse anreden. - Ich bitte noch einmal diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die dieser Debatte nicht folgen wollen, den Plenarsaal zu verlassen. - Wir werden erst fortfahren, wenn Ruhe eingekehrt ist. - Herr Kollege Klare! - Herr Klare, ich rede mit Ihnen! Ich bitte um Aufmerksamkeit.
Schwangerschaftsabbrüche bei nicht gewollten Schwangerschaften werden jedoch von den Sozialämtern bezahlt. Dieser Zustand tut moralisch regelrecht weh. Da muss praktisch erst eine
Schwangerschaft eingetreten sein, um sie dann abbrechen zu können, weil man nicht genug Geld zur Verfügung hat, um sein Selbstbestimmungsrecht über Familienplanung ausüben zu können. Ich glaube, niemand hier im Raum findet es richtig, wenn beginnendes Leben abgebrochen wird, weil der deutsche Sozialstaat lebensferne Regelungen aufrechterhält.
Wir haben im Ausschuss versucht, zu einem gemeinsamen Antrag zu kommen. Dies ist trotz einiger Gespräche nicht gelungen. Wir glauben, dass es richtig ist, auf Bundesebene eine Regelung zu treffen, die die Übernahme der Kosten für Verhütungsmittel gesondert regelt und Frauen zur Verfügung stellt, um ihr Selbstbestimmungsrecht auf Familienplanung zu sichern. Wir wollen in Deutschland nicht dauerhaft einen Flickenteppich tolerieren, weil manche Kommunen in der Not eigene Fonds dafür gebildet haben und andere nicht.
Heute wollen wir mit den Stimmen der Grünen, der SPD und auch der FDP den Antrag beschließen und die Landesregierung beauftragen, sich über den Bundesrat für eine bundesgesetzliche Regelung zur unbürokratischen Übernahme von Kosten für Verhütungsmittel für einkommensschwache Frauen aus dem Sozialleistungsbezug einzusetzen und dabei ebenfalls eine rückwirkende Erstattung von vorverauslagten Kosten für Notfallkontrazeptiva zu berücksichtigen. Es ist zwar ein leises Thema und interessiert nicht so viele Leute, wie wir gerade sehr aktiv hier sehen konnten. Aber es ist frauenpolitisch ein wichtiges Thema. Wir stärken hier das Selbstbestimmungsrecht von Frauen und indirekt auch von Männern in Bezug auf ihre Familienplanung.
Ich finde es schade, dass sich die CDU-Fraktion nicht durchringen konnte mitzustimmen, obwohl auch sie den Antrag von der Sache her richtig findet.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Dr. Wernstedt, es stimmt. In einem Punkt bezüglich des vorliegenden Antrages herrscht nach wie vor - und davon bin ich überzeugt - parteiübergreifend Einigkeit. Wenn alle Frauen Zugang zu einer sicheren Verhütung hätten, ließen sich ganz sicher viele ungewollte Schwangerschaften, vor allem aber viele ungewollte Schwangerschaftsabbrüche verhindern. Das ist unser gemeinsames Ziel. Da herrscht Konsens.
Aber, meine liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, dann ist es mit der Einigkeit schon vorbei.
Die Ausschussberatungen haben gezeigt, dass es auf dem Weg zu diesem Ziel zwischen uns doch ganz erhebliche unterschiedliche Sichtweisen gibt. Sie verlangen eine bundesweite Regelung, wissend, dass in der Stellungnahme der Bundesregierung zum Beschluss der Jugend- und Familienkonferenz zur Kostenübernahme für ärztlich verordnete Mittel zur Empfängnisverhütung Folgendes steht - ich zitiere -:
„Die Einschätzung von Länderseite, dass finanziell bedürftige Frauen die Kosten für Verhütungsmittel nicht tragen können und aus diesem Grund dem Risiko ungewollter Schwangerschaften ausgesetzt sind, kann insoweit nicht geteilt werden.“
Da steht noch etwas anderes - und auch das ist ein wichtiger Aspekt; gestatten Sie mir bitte noch einmal, ganz kurz zu zitieren -:
„Die Gleichbehandlung von Leistungsberechtigten nach SGB II und SGB XII mit nicht hilfebedüftigen Beziehern geringer Einkommen würde aufgegeben.“
Wir nehmen also zur Kenntnis: erst einmal Ablehnung durch den Bund. Ablehnung bedeutet aber nicht, dass das Thema für immer erledigt ist. Der Bund bewegt sich. Seit Oktober 2016 fördert das Bundesfamilienministerium für den Zeitraum von drei Jahren das bundesweite Modellprojekt „Zugang zu verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln. Kostenübernahme, Informationen und Beratung für Frauen mit Anspruch auf Sozialleistungen“. Standort dieses Projektes ist hier bei uns in Niedersachsen die Stadt Wilhelmshaven. Die Daten und die Zahlen, die ganz sicher zu erwarten
Deshalb, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, hätten wir uns klugerweise erst einmal um die Lage hier bei uns in Niedersachsen kümmern sollen. Wir wissen, dass die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche in den letzten zehn Jahren glücklicherweise beständig gesunken ist. Wir haben aber keine Informationen darüber, wie viele Schwangerschaftsabbrüche insgesamt bei einkommensschwachen Frauen vorgenommen wurden. Da können wir nur spekulieren, da das MS auf Nachfrage im Ausschuss ausgeführt hat, dass in der Statistik über Schwangerschaftsabbrüche die Daten anonymisiert erhoben werden und die finanzielle Situation der betroffenen Frauen nicht abgefragt wird.