Protocol of the Session on April 5, 2017

(Karin Bertholdes-Sandrock [CDU]: So ein Pech, Herr Onay!)

Die Wünsche wurden innerhalb der Redezeit artikuliert. Bei Herrn Thiele hat er es zugelassen, bei Frau Bertholdes-Sandrock nicht.

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen mir im Moment weitere Wortmeldungen nicht vor.

(Ulf Thiele [CDU]: Die Landesregie- rung redet dazu nicht?)

Meine Damen und Herren, Bedarf an weiteren Wortmeldungen besteht offenbar nicht.

(Ulf Thiele [CDU]: Der Innenminister redet dazu nicht?)

Die Beratung ist geschlossen, und die Ausschussüberweisung steht an.

Federführend soll der Kultusausschuss tätig werden, mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen. Wer so verfahren möchte, den bitte ich um ein Handzeichen.

(Petra Tiemann [SPD]: Federführend der Innenausschuss!)

- Kultusausschuss.

(Ulf Thiele [CDU]: Das stimmt doch nicht! - Petra Tiemann [SPD]: Das ist falsch!)

- Die Vorlage lautet auf Kultusausschuss. Das ist offenbar so. Wer dafür ist, der hebe die Hand. - Die Gegenprobe!

(Widerspruch)

Herr Nacke, zur Geschäftsordnung. Bitte! - Wir klären das zwischendurch.

Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen. Wenn es Unklarheiten gegeben hat, möchte ich für die Antragsteller ausdrücklich beantragen, dass dieser Gesetzentwurf federführend vom Innenausschuss beraten werden soll. Gesetzentwürfe werden vom Rechtsausschuss immer mitberaten. Insofern muss die Mitberatung im Rechtsausschuss nicht gesondert beschlossen werden.

Ich beantrage dies, weil wir es hier ausdrücklich nicht mit einer Religionsfrage zu tun haben, wie von Ihrer Seite aus mehrfach argumentiert wurde. Wir sagen: Der Innenausschuss ist der richtige Ausschuss.

Frau Tiemann, bitte sehr! - Ich kann das aber auch schon aufklären. Wenn jedoch auch Sie für den Innenausschuss sind, dann machen wir es rund. - Bitte!

Zum einen sind auch wir für den Innenausschuss. Zum anderen möchten wir, dass der Gesetzentwurf - ich glaube, so ist es auch im Ältestenrat besprochen worden - vom Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen mitberaten wird.

(Jens Nacke [CDU]: Der ist doch so- wieso mitberatend! - Weitere Zurufe)

Danke, Frau Tiemann. - Letzteres war unstreitig. Irgendwie hat sich im Geschäftsablauf wie von Geisterhand ein Schreib- oder Druckfehler eingeschlichen. Die Ausgangslage ist in der Tat, dass federführend der Innenausschuss tätig werden soll, mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen - bei aller Wertschätzung des Kultusausschusses.

Wir waren mit der Abstimmung ja noch nicht ganz durch.

Wer also dafür ist, dass federführend der Innenausschuss und mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen tätig werden, der hebe die Hand. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.

Danke schön.

Ich rufe jetzt auf den

Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes - Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drs. 17/7673

Einbringen möchte den Gesetzentwurf für die Fraktion der FDP die Kollegin Almuth von BelowNeufeldt. Frau von Below-Neufeldt, Sie haben das Wort, bitte!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein großer Fehler der rotgrünen Mehrheit: Alle Diplomgrade wurden mit der NHG-Novelle abgeschafft. Damit war in Niedersachsen plötzlich auch das Diplom für Juristen mit dem Ersten Staatsexamen weg. Das Hochschulgesetz braucht deshalb eine Novelle, um genau diesen Fehler zu heilen. Wir bringen heute genau deshalb einen entsprechenden Gesetzentwurf ein, und zwar zur Wiedereinführung des Juradiploms.

Meine Damen und Herren, wir Freien Demokraten dachten tatsächlich an ein Versehen der Landesregierung. Deswegen haben wir im August 2016 in der Drucksache 17/6391 eine Anfrage gestellt. Die Antwort erging in der Drucksache 17/6666. Wir hatten darauf abgestellt, dass die Verleihung des Juradiploms immer möglich war. Mit der Novelle zum Hochschulgesetz in 2015 aber konnte nur noch für Studierende in Diplomstudiengängen und nur noch übergangsweise eine Verleihung des Diploms erfolgen. Das wiederum betraf nicht die Jurastudenten; denn sie studieren nicht in Diplomstudiengängen, sondern sie haben das Ziel Staatsexamen. Damit war die Verleihung des Diploms für Juristen verbaut; das hat auch die Landesregierung in ihrer Antwort an uns bestätigt. Das war aber ein Fehler von Rot-Grün.

Zur Frage, welchen Grad die Hochschulen den Jurastudenten nach Bestehen des Ersten Staatsexamens künftig verleihen könnten, beschreibt die Landesregierung zunächst sehr, sehr ausführlich und sehr raumgreifend mit verschiedensten Argumenten und in Auslegung verschiedener Gerichtsbeschlüsse und -urteile, dass es für Juristen gar keinen Bedarf für den Titel „Diplom“ gebe. Der Wert des ersten juristischen Staatsexamens stehe für sich.

Liebe Landesregierung, was für eine Fehleinschätzung! Das sehen Sie jetzt ja selber ein. Wir stehen die ganze Zeit für den Erhalt des Diploms. Im Dezember 2016 hatte ich ein Gespräch mit Jurastudierenden, die teils kurz vor dem ersten Staatsexamen standen. Deren Erfahrungen und deren Kenntnisse über den Wert des Diploms waren gänzlich anders als die des Ministeriums. Sie kamen nicht vom grünen Tisch, sondern sie kamen aus der Praxis. Für mich heißt das: Ideologie statt Gespräch.

(Zustimmung bei der FDP)

Die Studierenden, meine Damen und Herren, baten ausdrücklich darum, dass der Standortnachteil, den ein Jurastudent in Niedersachsen wegen des fehlenden Diploms erleiden muss, ausgeglichen werden möge. In anderen Bundesländern gebe es weiterhin das Diplom. Wer in Niedersachsen studiere, habe zwar eine vergleichbare Leistung erbracht, bekomme aber viel weniger. Im Wettbewerb um attraktive Stellen z. B. in der Wirtschaft ist das ein absoluter Nachteil. Wer sich mit Diplom bewirbt, hat nämlich deutlich mehr zu bieten.

Liebes Kollegium von Rot-Grün,

(Helge Limburg [GRÜNE]: Kollegium?)

Sie enthalten den erfolgreichen Absolventen ganz Entscheidendes für den Start in ein erfolgreiches Berufsleben wissentlich vor. Auch auf dem späteren Karriereweg ist ein Diplom nur vorteilhaft. Umso mehr ist es ein Nachteil für alle diejenigen, die ein Diplom nur deshalb nicht haben, weil sie hier in Niedersachsen ihr juristisches Staatsexamen gemacht haben. Meine Damen und Herren, die Argumente liegen also auf der Hand.

Deutlich wurde mir in dem Gespräch mit den Studierenden, dass es vonseiten des Ministeriums trotz unserer Anfrage gar keine Kommunikation mit den Betroffenen gegeben haben konnte. Meine Damen und Herren, sprechen nicht gerade Sie immer von Transparenz? Wo ist die denn eigentlich geblieben? - Rot-Grüne Lippenbekenntnisse, denen aber keine Handlung folgt, wenn es von Bedeutung ist! Das merkt der Wähler so langsam aber auch. Jurastudenten mit erstem Staatsexamen aus Niedersachsen haben also Nachteile gegenüber Absolventen in anderen Bundesländern. Rot-Grün hat diesen Unterschied zu verantworten.

Meine Damen und Herren, nun kommt aber ganz aktuell von Rot-Grün ein Zaubertrick. Nicht im Gesetz- und Verordnungsblatt ist das zu leisen, nein,

im Rundblick Nr. 59 vom 28. März 2017: eine Abmachung, meine Damen und Herren, die bis 2025 gelten soll und die den Hochschulen zugesteht, den Juristen ein Diplom zu verleihen, nach Bestehen des ersten Staatsexamens. - Ich frage Sie, wer die berechtigten Verhandlungspartner waren und wie verbindlich diese Abmachung auch nach dieser Legislaturperiode bleibt.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung - das bleibt festzustellen - hat umgeschwenkt. Die Antwort auf unsere Anfrage ist auf den Kopf gestellt. Das dient zwar der Sache, aber Niedersachsen ist keine Bananenrepublik. Wir sind ein Rechtsstaat. Die Verleihung eines akademischen Grades bedarf nach unserer Auffassung der Rechtssicherheit und damit auch der gesetzlichen Grundlage. Deshalb schlagen wir eine Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes vor. Diese Novelle zielt darauf ab, Juristen mit dem Bestehen des ersten Staatsexamens ein Diplom verleihen zu können.

Wir machen das klar und transparent. Die Regelung kann dann geändert werden, wenn sich z. B. auf Bundesebene eine länderübergreifende Neuordnung ergibt. Bis dahin aber haben alle Seiten Rechtssicherheit und werden gleichbehandelt für gleiche Leistung. Und das, meine Damen und Herren, nenne ich gerecht.

Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss und empfehle Ihnen schon heute, sich unserem Antrag fraktionsübergreifend anzuschließen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Frau von Below-Neufeldt. - Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Kollege Jörg Hillmer. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! SPD und Grüne haben zum 1. Januar 2016 den Hochschulgrad Diplom-Jurist ersatzlos aus dem Niedersächsischen Hochschulgesetz gestrichen und damit den Hochschulen die Möglichkeit genommen, einen solchen Titel zu verleihen.

Damit verlassen Jurastudentinnen und -studenten die Hochschulen in Niedersachsen ohne akademischen Titel, wenn sie das zweite Staatsexamen nicht anstreben oder aber nicht bestehen. Wer also fünf Jahre lang erfolgreich Jura studiert und

das erste Staatsexamen besteht, darf sich nach Ihrer Vorstellung dann als Abiturient bewerben.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Nein, das stimmt nicht!)

Das ist ein klarer Wettbewerbsnachteil für die niedersächsischen Hochschulen. Rundherum gibt es Jura mit akademischem Zwischenabschluss - in Niedersachsen nicht mehr. Dieser Zustand hat für einigermaßen Verwirrung bei den Jurastudierenden gesorgt.

Die SPD und auch die Grünen haben daraufhin den Studierenden und den Fachschaftsräten zu verstehen gegeben, dass es sich bei der Abschaffung lediglich um ein Versehen gehandelt habe. Das Wissenschaftsministerium hat allerdings am 10. März in einer Presseerklärung herausgestellt, dass die Anpassungen bei den Rechtswissenschaften bewusst geschehen seien. Es war also nicht ein Versehen, sondern eine bewusste Entscheidung des Wissenschaftsministeriums, ein solches Gesetz vorzulegen. Und Rot-Grün hat es dann auch dienstbeflissen so beschlossen.

Laut einer Erklärung des Wissenschaftsministeriums vom 27. März dieses Jahres wird jetzt angestrebt, eine bundesweit einheitliche Regelung zur Vergabe universitärer Grade nach dem ersten Staatsexamen zu finden.