Nein, Frau Ministerin, das können Sie nicht ernsthaft glauben. Das können diese Mädchen gar nicht frei entscheiden. Dazu fehlt ihnen die körperliche und geistige Reife. Das haben sie auch nicht frei entschieden. Das haben in den Herkunftsländern zumeist ihre Eltern, vielleicht wohlmeinend, vielleicht - aus welchen Gründen auch immer - aus Verzweiflung oder für Geld, und später ihr Mann für sie getan.
Diese Mädchen werden von gewissenlosen und verantwortungslosen Männern ihrer Kindheit beraubt. Ihnen werden vielfach ihre Bildungschancen, ihre Lebenschancen und ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung genommen, und das auf Dauer. Das kann man durch nichts rechtfertigen oder schönreden. Kinderehen schaden immer den Kindern, und das gehört beendet.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kinderehen lehnen wir ab. Kinder brauchen Fürsorge, Bildung und Ausbildung und eine Gesellschaft und staatliche Behörden, die in allererster Linie ihr Wohlergehen im Blick haben und nichts anderes.
Die Debatte um Ehen von Minderjährigen braucht Empathie und muss stets das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen. In diesem Sinne freue ich mich - bei allen Unterschieden, auf die ich noch eingehen werde - über den insgesamt doch sehr differenzierten Beitrag der Kollegin Ross-Luttmann.
Es gibt zu diesem Thema zahlreiche Stellungnahmen von anerkannten Fachverbänden, die alle im Kern eines gemeinsam haben: die Ablehnung der Kinderehe, das Kindeswohl im Mittelpunkt. Das ist auch gut so.
Insbesondere die Entschließung des Landtages Nordrhein-Westfalen, die dort von allen Fraktionen, also auch von der CDU, getragen worden ist, verdient Aufmerksamkeit, weil sie das Thema in seiner ganzen Breite behandelt. Diese Entschließung, die sich für Einzelfallentscheidungen unter Einschluss von Jugendämtern und Familiengerichten einsetzt, begrüßen wir. Wir teilen ihre Forderungen und Analysen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, was aber nicht geht und was dem Thema nicht gerecht wird, das ist der Stil, den der Spitzenkandidat der CDU in Niedersachsen in die Debatte eingeführt hat.
„Grüne Justizministerin in Niedersachsen: ‚Zwangsheirat mit minderjährigen Mädchen differenziert betrachten.‘ Unfassbar! Untragbar! Unmöglich!“
Meine Damen und Herren, dass es nicht wahr ist, dass die Ministerin das gesagt hat, und auch nie wahr war, wissen Sie ganz genau.
Zwangsehen sind verboten, und darauf hat die Ministerin auch immer wieder hingewiesen. Es war diese Justizministerin, die bereits im Jahr 2013 eine Bundesratsinitiative gegen Menschenhandel und für einen besseren Schutz insbesondere von Kindern als Opfern von Menschenhandel eingebracht hat.
Wider besseres Wissen hat Ihr Spitzenkandidat diesen Tweet abgesetzt und damit eine Reihe von Beleidigungen und Diffamierungen durch die Follower provoziert. Ein Tweet lautete etwa:
„Da hoffe ich nur, diese Frau bekommt keine Kinder, sonst sofort zum Jugendamt …, diese Frau ist eine Gefahr!!“
In einem anderen Tweet wurde die Justizministerin „auf den Scheiterhaufen“ gewünscht. All dieses blieb unwidersprochen von der CDU in Niedersachsen, die die Debatte angestoßen hat.
(Anja Piel [GRÜNE]: Nicht zu fassen! - Miriam Staudte [GRÜNE] - zur CDU gewandt -: Davon könnten Sie sich einmal distanzieren!)
Meine Damen und Herren, das ist eine unerträgliche Trumpisierung des niedersächsischen Landtagswahlkampfs. Sie nehmen eine Vergiftung der politischen Debatte in Kauf, in der Hoffnung, daraus Wählerstimmen zu ziehen. Das ist nicht einmal mehr unterste Schublade, das ist weit unter jedem Schrank, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Sie haben lange darüber diskutiert, wer bei Ihnen Spitzenkandidat werden soll. Ich muss sagen, in solchen Situationen denke ich manchmal, dass Björn Thümler vielleicht doch der bessere gewesen wäre. Bei Ihrem jetzt gewählten Spitzenkandidaten
Ich will ausdrücklich betonen, dass diese populistische Haltung des CDU-Spitzenkandidaten sich auf Niedersachsen beschränkt. Die CDU-Justizministerin aus Sachsen hat ebenso wie die rechtspolitische Sprecherin der CDU im Bundestag ähnliche Auffassungen geäußert wie unsere Justizministerin. Ihre Parteifreunde in anderen Ländern und im Bund sind deutlich weiter.
Wer wie der CDU-Landesvorsitzende jede Position mit wüsten Beschimpfungen überzieht, die auf Einzelfalllösungen setzt, wer demjenigen die Befürwortung von Zwangsehen vorwirft, greift damit nicht nur die Grünen an. Nein, diese Attacken richten sich gegen den Deutschen Anwaltverein, gegen den Deutschen Notarverein, gegen das Deutsche Institut für Menschenrechte, gegen die Caritas und gegen die Diakonie. Das ist beschämend für die CDU in Niedersachsen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Denn zu welcher Lösung man auch tendiert - Einzelfall- oder Pauschalllösung -, man muss sich doch mit der Frage auseinandersetzen, was die konkreten Rechtsfolgen z. B. einer Nichtigkeit sind. Eine Folge wäre z. B. das Erlöschen jeglicher Unterhaltsansprüche. Damit muss man sich doch zumindest auseinandersetzen, bevor man eine rechtliche Regelung schafft.
Meine Damen und Herren, die Empathie für Opfer von Ausbeutung und Zwangsheirat und auch andere Aspekte des Kinderschutzes werden zukünftig noch stärker als bislang im Mittelpunkt der Prüfverfahren stehen. Das ist gut so, und das wird den Opfern gerecht. Wir müssen das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen und dürfen dieses Thema nicht als Hebel für Kulturkämpfe missbrauchen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte den Blick auch auf ein weiteres Thema lenken - ich bin bei unserem gestrigen Pressefrühstück darauf hingewiesen worden -: 2008 ist in Deutschland das Verbot, religiöse Trauungen zeitlich vor der stan
desamtlichen Trauung vorzunehmen, aufgehoben worden. Ich halte das ausdrücklich für einen Fehler. Dieses Verbot statuierte deutlich das Primat der staatlichen Ehe mit allen Rechten und Pflichten und unter den Voraussetzungen des deutschen Rechts. Es stellte damit religiöse Eheschließungen, die nicht den Voraussetzungen des deutschen Rechts entsprachen, Ehen mit Minderjährigen etwa oder Mehrfachehen, unter eine Sanktion. Ich meine, es wäre heute, neun Jahre später, an der Zeit, dieses Verbot wiedereinzuführen, um deutlich zu machen: Eheschließungen müssen dem deutschen Recht entsprechen. Kinderehen, Mehrfachehen und Ähnliches dürfen nicht sein, auch nicht nach religiösen oder sonstigen Vorschriften.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Jens Nacke [CDU]: Eine Klar- stellung würde anders klingen!)
Vielen Dank, Herr Limburg. - Jetzt spricht für die SPD-Fraktion Andrea Schröder-Ehlers. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich zu Beginn ganz deutlich zu sagen: Wir werden alles dafür tun, Kinder und Jugendliche vor Kinderehen und vor Zwangsehen zu schützen.
Wir unterstützen den Vorschlag von Heiko Maas und der Großen Koalition. Der Entwurf wird heute übrigens zeitgleich im Kabinett diskutiert. Ich will die fünf Hauptforderungen dieses Gesetzentwurfes hier noch einmal nennen:
Erstens. In Deutschland sollen zukünftig nur noch Ehen geschlossen werden können, wenn beide Partner mindestens 18 Jahre alt sind.
Zweitens - das ist der Punkt, über den wir hier bisher diskutiert haben -: Auch Ehen, die im Ausland geschlossen worden sind, sollen grundsätzlich nur dann Rechtswirkung entfalten, wenn beide Partner volljährig waren.
Drittens: In Deutschland sollen Ehen vorbehaltlich der völkerrechtlichen Übereinkommen ausschließlich nach deutschem Recht geschlossen werden dürfen.
Viertens - das hat der Kollege gerade angesprochen -: Kirchliche bzw. religiöse Trauungen von Minderjährigen sollen verboten werden.
Fünftens: Die Hilfsangebote für die bedrohten und die schon betroffenen Jugendlichen und Kinder müssen verbessert werden.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, in der letzten Woche hat der Koalitionsausschuss auf Bundesebene beschlossen, den Gesetzentwurf zum Verbot auf den Weg zu geben. Es hat lange gebraucht. In der Vergangenheit ist viel darüber diskutiert worden. Nun soll es diese Änderungen geben. Wir begrüßen das, weil das im Interesse der bedrohten und betroffenen Kinder und Jugendlichen ist. Wir wollen wirklich alles am Grundgedanken des Kindeswohls ausrichten. Ich glaube, da sind wir uns hier im Hause einig.
Worum geht es genau? - Über das Verbot von Zwangsehen und Kinderehen wurde schon lange diskutiert. Das Thema bekam neue Brisanz durch die Zuwanderung. Mit der Aufnahme von Flüchtlingen steigt die Zahl dieser Ehen. Es sind zumeist die Mädchen, die unter 18 oder sogar unter 14 Jahren verheiratet werden. Frau Ross-Luttmann hat es gesagt.
Diese Verheiratungen erfolgen fast immer unter Zwang. Die Mädchen haben oft keine Vorstellung, was die Ehe tatsächlich für sie bedeutet. Sie können sich überhaupt nicht wehren. Sie werden teilweise regelrecht verkauft. Sie werden ihrer Kindheit entrissen. Sie leben danach abgeschottet, entweder weil sie sich selber zurückhalten oder weil sie abgeschottet werden. Vielfach ist es mit dem Abbruch der Schulausbildung verbunden. Dann bleiben die Arbeit im Haushalt und die finanzielle Abhängigkeit, und sie werden nicht selten Opfer häuslicher Gewalt oder sexuellen Missbrauchs. Auch frühe Schwangerschaften sind oft mit frühen Ehen verbunden. Diesen Zustand wollen wir nicht dulden.