Protocol of the Session on April 5, 2017

Danke, Herr Kollege Haase.

Eine Aussprache erfolgt nicht.

Dann kommen wir zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1 einschließlich des Staatsvertrags. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich jetzt vom Platz zu erheben. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist das Gesetz beschlossen.

Meine Damen und Herren, wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Nach unseren Planungen treffen wir uns um 15 Uhr hier wieder. Wenn Sie essen wollen, wünsche ich Ihnen einen guten Appetit.

(Unterbrechung der Sitzung von 13.02 Uhr bis 15.01 Uhr)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es ist jetzt 15.02 Uhr. Wir wollen s. t. beginnen.

Wir fahren in der Tagesordnung fort. Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 6: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung- Drs. 17/6233 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 17/7684 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/7710

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Ich eröffne die Beratung und erteile Frau Kollegin Hamburg, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Wort. Bitte, Frau Kollegin! - Alle anderen darf ich um Aufmerksamkeit bitten.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute das Niedersächsische Versammlungsgesetz. Bereits 2008 haben die Grünen - damals ging es um die Debatte, wie ein Niedersächsisches Versammlungsgesetz ausgestaltet werden kann - einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, um deutlich zu machen, wie ein versammlungsfreundliches Gesetz in Niedersachsen aussehen kann.

(Ulf Thiele [CDU]: Das ist ein Laden- hüter!)

Wir haben damals den Schwerpunkt darauf gelegt, zu sagen: Behörden und staatliche Stellen müssen serviceorientiert an die Bürgerinnen und Bürger herangehen, die ihr Grundrecht wahrnehmen wollen, zu demonstrieren, und ihnen dabei helfen, Versammlungen durchzuführen.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Wir haben bereits damals gefordert, die Bannmeile abzuschaffen, gute Regelungen für Spontanversammlungen zu schaffen, Videoaufzeichnungen zu begrenzen und nur für Strafverfolgung zu nutzen, den Datenschutz auszuweiten, die Kennzeichnungspflicht einzuführen, Bußgeld- und Straftatbestände auf den Prüfstand zu stellen und auch das Stellen von Anmeldern und Ordnern zu erleichtern; denn immer wieder können Versammlungen nicht stattfinden, weil gerade dieser Punkt schwergefallen ist.

Was war die schwarz-gelbe Antwort? - Zur damaligen Zeit kam 2010 ein - ich kann es nicht anders nennen - rechtswidriges Grusel-Gesetz auf den Weg,

(Helge Limburg [GRÜNE]: Richtig!)

das bundesweit für negative Aufmerksamkeit gesorgt hat. Es wurde bundesweit debattiert und hat zu massiven Protesten geführt, die ich damals nur aus der Außenperspektive mit begleitet habe, also noch nicht hier vom Landtag aus.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Aber nicht nur die Proteste, sondern auch vernichtende Stellungnahmen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes und nicht zuletzt der große Einsatz des liberalen Gewissens der FDP, JanChristoph Oetjen,

(Zurufe von der CDU: Oh!)

haben dazu geführt, dass dieses Gesetz am Ende nicht so schlimm wurde, wie Uwe Schünemann es sich damals gedacht hatte.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Dennoch ist für Rot-Grün eine Menge Spielraum geblieben, um dieses Gesetz noch weiter zu verbessern. Die Bannmeile wird abgeschafft. Somit werden Demonstrationen vor dem Landtag von der Ausnahme endlich zur Regel, und der Landtag stellt sich auch den Diskussionen mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, die zu den Themen, die wir hier diskutieren, demonstrieren.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Im Übrigen ist es anders, als es die Opposition behauptet. Wir haben derzeit ja faktisch gar keine Bannmeile und erleben trotzdem hier überhaupt keine Einschränkungen. Natürlich ist es im Interesse der Polizei, die ja weiterhin darüber entscheidet, ob Versammlungen zu dem Zeitpunkt an dem Ort stattfinden können, auch mit dem Landtagspräsidenten und dem Landtag dazu in Gespräche zu kommen. Hier zu behaupten, es käme zu Verschlechterungen, ist wirklich hanebüchen und entbehrt jeglicher Grundlage.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Gleichzeitig geben wir der Polizei für ihre Einsatzstrategien Ermessensspielraum, indem wir Verstöße gegen das Vermummungsverbot zur Ordnungswidrigkeit erklären und somit ermöglichen, dass Polizisten nicht eingreifen müssen, sondern einschreiten können, je nachdem, wie sich das Versammlungsgeschehen entwickelt. Auch hier geben wir Polizisten Handlungsspielräume. Und das wird wegweisend sein. Denn faktisch handeln Polizeibehörden schon heute häufig so. Aber sie dürfen es derzeit nicht. Wir geben ihnen für dieses Verhalten endlich Rechtssicherheit.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Außerdem stärken wir den Datenschutz, indem wir Anmeldern ermöglichen, dass sie eine Adresse angeben können, unter der sie erreichbar sind, und nicht mehr ihre Privatadresse mit angeben müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, hiermit ermöglichen wir eine Serviceorientierung und eine Stärkung des Datenschutzes, auf die wir stolz sind.

Ich möchte es kurz zusammenfassen: Rot-Grün wird hier die Versammlungsfreundlichkeit in Niedersachsen stärken. Ich darf im Namen meiner Fraktion sagen: Wir werden froh sein, gleich für dieses Gesetz aufstehen zu dürfen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Hamburg. - Es folgt nun für die FDP-Fraktion Herr Kollege Oetjen. Bitte!

Vielen Dank. - Hochverehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Hamburg, zunächst einmal lautet die Forderung der Grünen, die auch immer wieder durch die Medien geisterte: Es muss endlich vor dem Landtag demonstriert werden können. - Das ist der Anspruch, den Sie in Ihrer Koalitionsvereinbarung formuliert haben.

Es wird zwar immer suggeriert, dass das heute gar nicht möglich wäre. Wenn wir uns die Historie anschauen, sehen wir aber: Nach der Föderalismusreform hatten wir hier in Niedersachsen die Aufgabe, ein Versammlungsgesetz für unser Land auf den Weg zu bringen, das erste Niedersächsische Versammlungsgesetz. Das ist damals unter Schwarz-Gelb und unter der Federführung von Uwe Schünemann als Innenminister hier in Niedersachsen diskutiert worden.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht ein bayerisches Versammlungsgesetz oder Teile davon für verfassungswidrig erklärt hatte, haben wir hier in Niedersachsen als erstes Bundesland nach diesem Urteil ein eigenes Versammlungsgesetz auf den Weg gebracht, das überhaupt nicht verfassungswidrig ist, meine sehr verehrten Damen und Herren, sondern wegweisend und modern. Mit diesem neuen Versammlungsgesetz haben wir als CDU und FDP damals ermöglicht, dass im befriedeten Bezirk vor dem Niedersächsischen Landtag demonstriert werden kann.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das war also die Aufweichung der Bannmeile klassischer Art. Und ich sage heute: Der Vorschlag, den CDU und FDP damals gemacht haben und der in das Versammlungsgesetz eingeflossen ist, wie wir es heute haben, hat sich bewährt. Es gibt keinen Grund, dies zu ändern.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

In den Beratungen im Innenausschuss hat uns die Landtagsverwaltung deutlich gemacht, wie der Ablauf ist. Es gibt einen Anmelder für eine Versammlung, der sie bei der Versammlungsbehörde anzeigt und sagt: Ich möchte gern demonstrieren. Das möchte ich hier an der Marktkirche machen. - Und wenn wir hoffentlich bald endlich wieder auf der anderen Seite der Leinstraße tagen, sagt er vielleicht: Ich möchte die Demonstration gern auf dem Hannah-Arendt-Platz abhalten. - Solche Demonstrationen im befriedeten Bezirk sind in der Vergangenheit regelmäßig genehmigt und in der Praxis durchgeführt worden.

(Zuruf von Julia Willie Hamburg [GRÜNE])

Ich halte es auch für richtig, sehr verehrte Frau Kollegin Hamburg, dass Bürgerinnen und Bürger dicht an das Parlament und dicht an die Abgeordneten herankommen, um ihre Anliegen vorzutragen.

Wenn ich den Kollegen Grupe oder den Kollegen Ehlen angucke, sage ich aber auch: Bei einer Demonstration, wie wir sie heute hier hatten, bei der die Bauern gegen das schlimme Wassergesetz der Minister Meyer und Wenzel demonstriert haben,

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)

könnte die Idee entstehen, mit Treckern anzureisen. So etwas geht aber auf dem Hannah-ArendtPlatz möglicherweise nicht, weil der Raum dort begrenzt ist.

(Ottmar von Holtz [GRÜNE]: Das hat doch mit der Bannmeile nichts zu tun!)

Für solche Situationen brauchen wir die Einvernehmensregelung im Hinblick auf die Landtagsverwaltung, damit die Landtagsverwaltung von der Versammlungsbehörde, also der Polizeidirektion Hannover, beteiligt wird und dann - - -