Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie namens des Präsidiums. Wir wünschen Ihnen einen guten Morgen!
Am 6. März 2017 verstarb der ehemalige Abgeordnete Manfred Reese im Alter von 85 Jahren. Manfred Reese gehörte dem Niedersächsischen Landtag als Mitglied der SPD-Fraktion von 1974 bis 1978 an. Während dieser Zeit war er Mitglied im Ausschuss für Bau- und Wohnungswesen und im Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen. Wir werden den Kollegen in guter Erinnerung behalten und widmen ihm ein stilles Gedenken. - Ich danke Ihnen.
Zur Tagesordnung: Die Einladung für diesen Tagungsabschnitt sowie die Tagesordnung einschließlich des Nachtrags und der Informationen zu den von den Fraktionen umverteilten Redezeiten liegen Ihnen vor. - Ich stelle das Einverständnis des Hauses mit diesen geänderten Redezeiten fest. - Die heutige Sitzung kann gegen 19.40 Uhr enden.
Für die Initiative „Schulen in Niedersachsen online“ werden in den kommenden Tagen Schülerinnen und Schüler der Oberschule Am Roten Berg aus Hasbergen mit einer Onlineredaktion live aus dem Landtag berichten. Die Patenschaft hat dankenswerterweise die Kollegin Kathrin Wahlmann übernommen.
Laufe der kommenden Tage wieder Sendungen im Rahmen des Projektes „Landtagsfernsehen“ erstellen. Sie halten sich während der Plenarsitzungstage im Vorraum zum Raum der Landespressekonferenz sowie im Raum der Landespressekonferenz auf und führen dort auch Interviews durch. Die einzelnen Sendungen stehen im Internet auf der Homepage der Schule - www.mmbbs.de - bereit und sollen über den Regionalsender LeineHertz 106.5 und den Fernsehsender h1 ausgestrahlt werden.
Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr die Schriftführerin zu meiner Linken, Frau Rakow, mit.
Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es haben sich entschuldigt: von der Fraktion der CDU André Bock für die Zeit nach der Mittagspause sowie von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Meta Janssen-Kucz und Susanne Menge.
Tagesordnungspunkt 2: Regierungserklärung des Niedersächsischen Ministers für Umwelt, Energie und Klimaschutz zum Thema „Standortauswahlgesetz und Neubeginn bei der Endlagersuche“ - Regierungserklärung - Drs. 17/7681
Ich darf Herrn Umweltminister Wenzel das Wort erteilen, um die angekündigte Regierungserklärung abzugeben. Bitte sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bundestag und Bundesrat haben das sogenannte Standortauswahlgesetz vor wenigen Tagen mit großer Mehrheit verabschiedet. Einige meinen, damit sei das Thema abgehakt. Zwei Jahre in Berlin diskutiert - beschlossen und fertig! - Meine Damen und Herren, ein fundamentaler Irrtum, der an die Frühzeit der Asse erinnert. Aus den Augen aus dem Sinn - das passt gut in diesen Tagen.
Vor 50 Jahren wurde das erste Mal Atommüll in die Asse-Schächte bei Wolfenbüttel gekippt. Die Asse sollte „Sicherheit gewährleisten für alle Zeiten“,
und ein Wassereinbruch wurde mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen“. Das Problem Atommüllentsorgung schien gelöst zu sein. Bis zuletzt behauptete die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, dass sich Risse im Salz von allein schließen. Aber da floss das Wasser schon mehr als zwei Jahrzehnte und ließ sich bis heute nicht stoppen. - Wohlgemerkt: Wir sprechen in diesem Zusammenhang über nur wenige Jahrzehnte.
Beim Standortauswahlgesetz geht es um deutlich mehr. Wir sprechen über Tausende Tonnen hoch radioaktiven Atommüll, über unvorstellbar lange Zeiträume, und wir sprechen über weit mehr als 100 Milliarden Euro. Über manches Problem, das uns in diesen Tagen beschäftigt, werden unsere Nachfahren in den intergalaktischen Landesmuseen einer fernen Zukunft kein Sterbenswörtchen mehr finden. Der Atommüll und seine sichere Lagerung dagegen werden dann todsicher immer noch ein Thema sein.
Meine Damen und Herren, das Gesetz regelt das Verfahren zur Suche nach einem Standort für die dauerhaft sichere Lagerung hoch radioaktiver und weiterer schwach und mittelradioaktiver Abfälle in Deutschland. Dieser Ort soll die bestmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von 1 Million Jahren gewährleisten. Diese Entscheidung für einen Neubeginn ist von historischer Bedeutung, gerade auch für Niedersachsen, das immer eine prekäre Sonderstellung hatte.
Die Geschichte der Atomenergie in der Bundesrepublik Deutschland kann in drei Phasen eingeteilt werden:
Phase 1: die Zeit der Sorglosigkeit und der Gleichgültigkeit, insbesondere in Bezug auf Gefahren, Halbwertzeiten und die Probleme mit dem Müll.
Phase 2: die Zeit der Rücksichtslosigkeit, insbesondere im Durchsetzen der Interessen der Atomwirtschaft und im Umgang mit der Zivilgesellschaft.
Und Phase 3 - darum geht es heute -: die Zeit der Verantwortlichkeit für den Schutz der Bevölkerung und vor allen Dingen für künftige Generationen.
Es gibt nunmehr die Chance - ich betone: die Chance -, einen Jahrzehnte währenden gesellschaftlichen Großkonflikt hinter uns zu lassen. Mit dem Gesetz soll ein ergebnisoffenes, transparen
Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe wurde von Bundestag und Bundesrat eingesetzt und nahm im Mai 2014 ihre Arbeit auf. Neben den beiden Vorsitzenden gehörten ihr Vertreter der gesellschaftlichen Gruppen, der Wissenschaft, des Bundestages und der Landesregierungen an. Nach zweieinhalbjähriger Arbeit legte die Kommission ihren Abschlussbericht vor, der mit großer Mehrheit, bei nur einer Gegenstimme, beschlossen wurde. Der Bericht enthält Empfehlungen und Kriterien für die Auswahl eines oder mehrerer Endlagerstandorte in Deutschland, die für radioaktive Abfallstoffe bestmögliche Sicherheit gewährleisten und in einem fairen Verfahren mit umfassender Bürgerbeteiligung auszuwählen sind.
Herr Minister, einen Moment, bitte! - Meine Damen und Herren, die Geräuschkulisse ist so nicht in Ordnung. Wenn das jetzt schon so losgeht, dann weiß ich nicht, was hier drei Tage lang passieren soll. - Herr Kollege Schönecke, bitte nehmen Sie Platz. Ich darf wirklich um Ruhe und Konzentration bitten. - Bitte, Herr Minister!
Meine Damen und Herren, Niedersachsen hat sich intensiv an der Kommissionsarbeit und der Gesetzesberatung beteiligt und in verschiedenen Arbeitsgruppen mitgewirkt. Niedersächsische Positionen finden sich in weiten Teilen des Berichts und des Gesetzes. Als Schwerpunkte sind zu nennen:
Als Konsequenz aus Fehlern der Vergangenheit wurden neue Formen der Bürgerbeteiligung entwickelt, die u. a. einen Rat der Regionen, Fachkonferenzen sowie ein nationales Begleitgremium mit Akteneinsichtsrechten und wissenschaftlicher Begleitung vorsehen.
Die Rechtsschutzmöglichkeiten wurden deutlich erweitert. Eine Klagemöglichkeit besteht auch in Bezug auf die Entscheidung zur Festlegung der zu erkundenden Standorte.
Die Neuausrichtung der Endlagerforschung wird im Bericht eingefordert und wurde beschlossen, beispielsweise mit Bezug auf den Fokus auf Tonstein und Kristallin, auf Transdisziplinarität und sozioökonomische Fragen.
Alle infrage kommenden Wirtsgesteine - Salz, Ton und Kristallin - werden berücksichtigt. Mindestanforderungen schließen das Wirtsgestein Kristallin nicht mehr aus. Erneute Versuche, Kristallin als Endlagergestein von Beginn an auszuscheiden, konnten abgewehrt werden.
Es war ausdrücklicher Wille der Atommüllkommission, dass alle potenziellen Wirtsgesteine gleichermaßen betrachtet und untersucht werden sollen.
Fehlerkorrekturen und Rücksprungmöglichkeiten wurden verankert, um ein lernendes Verfahren zu ermöglichen. Dabei wurde als Konsequenz aus dem Asse-Skandal der Aspekt der Rückholbarkeit und der Bergungsmöglichkeit für bereits eingelagerten Atommüll gesetzlich verankert. Vorgesehen sind die Möglichkeit einer Rückholbarkeit für die Dauer des Betriebs, die Möglichkeit einer Bergung für 500 Jahre nach dem geplanten Verschluss des Endlagers und die Umkehrbarkeit von Entscheidungen im Auswahlverfahren.
Meine Damen und Herren, auch die Sicherheitsanforderungen und die Sicherheitsuntersuchungen werden neu geregelt. Die Verordnungen hierzu müssen vor Beginn des Verfahrens vorliegen.
Die Verankerung von Kriterien und Anforderungen zur Beurteilung sicherheitsrelevanter Eigenschaften erfolgt auch anhand von Kriterien zur Temperaturverträglichkeit und zum Deckgebirge.
Die Bereitstellung von Daten durch Landesbergbehörden kann einschließlich der Daten Dritter erfolgen. Die Dokumentation und die dauerhafte Speicherung von Daten für die End- und Zwischenlagerung sind vorgesehen.
Bereits im Sommer 2016 wurde eine rechtliche Umsetzung der von der Kommission vorgeschlagenen Organisationsstruktur für die Endlagersuche vorgenommen - ein ganz zentraler Punkt, meine Damen und Herren, weil hier mit der Trennung von Vorhabenträger und Aufsicht eine ganz neue Lage geschaffen wurde und auch eine 100-prozentige Beteiligung des Bundes sichergestellt wurde.
Dabei wurde auch schon im Vorhinein die Berufung des gesetzlich vorgesehenen nationalen Begleitgremiums unmittelbar nach Abschluss der Kommissionsarbeit unter Vorsitz von Herrn Töpfer und Frau Professor Schreurs verankert. Erstmals erfolgte die Einbeziehung von zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern, die in das Gremium
berufen werden. Das Gremium hat seine Arbeit bereits aufgenommen, wird seine Rolle intensiv wahrnehmen und ist damit auch ein wichtiges Element für ein lernendes Verfahren.
Auch das Auslaufen der Veränderungssperre für Gorleben wurde beschlossen. Damit ist endlich die von der Kommission geforderte Gleichbehandlung aller potenziell für ein Endlager geeigneten Standorte möglich.
Differenzierte Sicherungsvorschriften sehen vor, dass potenzielle Endlagerstandorte nicht vorzeitig durch Bohrungen und Bodenabbauvorhaben zerstört werden dürfen. Das notwendige Einvernehmen des Bundesamts für Entsorgungssicherheit, das der Bundestag noch eingefügt hat, stellt eine einheitliche Handhabung der Vorschrift in Deutschland sicher.