Es ist volkswirtschaftlich und gesellschaftspolitisch durchaus von Bedeutung, das Wohneigentum zu stärken und die Wohneigentumsquote zu steigern. Herr Henning, Sie setzen hier nur auf Zuschüsse zum Bau von Mietwohnungen. Das zeigt, dass Sie ein verqueres Verhältnis zum Eigentum haben. Eigentum in der Hand breiter Kreise der Bevölkerung fördert die Alterssicherung in ganz erheblichem Umfange und trägt dazu bei, dass Vermögen in unserer Gesellschaft gut und gerecht verteilt ist. Die Stärkung des Wohneigentums ist also durchaus ein volkswirtschaftliches Anliegen, das zu fördern sich lohnt.
Ein Hemmnis für die Schaffung von Wohneigentum sind Erwerbsnebenkosten, die in den vergangenen Jahren ganz erheblich angestiegen sind. Die Grunderwerbsteuer ist bei den Erwerbsnebenkosten ein ganz wesentlicher Faktor. Man muss daran arbeiten, sie ein Stück weit abzusenken, um das Eigenkapital derjenigen zu schonen, die in Wohneigentum investieren wollen.
Herr Grascha hat recht: Die Eigentumsquote, die Eigentumsbildung hat in den letzten Jahren stagniert - und das, obwohl der Kauf eines Einfamilienhauses zur Selbstnutzung im Kostenvergleich mit
der Miete in den vergangenen Jahren auch aufgrund niedriger Zinsen ganz erheblich günstiger geworden ist. Da gibt es erhebliche Kostenunterschiede. Diese Entwicklung sollten wir unterstützen. Aber die Kaufpreise von Häusern sind angestiegen, und die Nebenkosten sind angestiegen.
Wenn ich für 250 000 Euro ein Eigenheim erwerben will, muss ich 12 500 Euro Grunderwerbsteuer zahlen. Bei der Finanzierung spielen solche Beträge schon eine Rolle: Komme ich noch in den Bereich der Kreditfähigkeit? Ist mein Eigenkapital ausreichend?
Die Banken stellen bei der Wohnraumfinanzierung in der Regel auf den Beleihungswert ab. Der liegt in der Regel 20 % unter dem Verkehrswert, weil die Banken ihr Geld in jedem Fall wiederbekommen möchten. Darauf stellt man dann noch mit einer Beleihungsgrenze von in der Regel 80 % ab. Das heißt, ich muss 36 % Eigenkapital in ein solches Geschäft einbringen.
Nicht jeder hat 50 000 Euro auf der Kante liegen. Dann spielt es eben eine Rolle, ob ich 10 000, 12 000, 15 000, 20 000 Euro bei der Steuer sparen und stattdessen in die Finanzierung einfließen lassen kann, um den Eigenkapitalanteil zu erbringen, den ich erbringen muss, um die Beleihungsgrenze einzuhalten. Wenn ich das kann, habe ich einen erheblichen Vorteil. Das müssen Sie einfach sehen. Das lassen Sie bei Ihren Diskussionen leider außen vor.
Wenn Sie dies ermöglichen, steigern Sie die Attraktivität des Wohneigentums. Das ist schon ein ganz interessanter Punkt. Das wird, wie gesagt, auch in Unionskreisen diskutieren - nicht nur unter den Finanzpolitikern, sondern auch unter denen, die die Wahlaussagen auf Bundes- und Landesebene vorbereiten. Im Bereich der Wohnbauförderung ist dies ein ganz wesentliches Instrument, neben unserem Baukindergeld, das insbesondere auf Kinder abstellt.
In Kreisen unserer Bundestagsfraktion wird auch diskutiert, dass man die Mindereinnahmen dadurch teilweise ausgleichen könnte, dass man Restriktionen bei den Share Deals einführt, die Missbrauch minimieren oder ausschließen.
Über die Höchstgrenzen und über die Ausgestaltung, die der FDP-Antrag vorsieht, kann man sicherlich diskutieren. Das werden wir im Ausschuss tun. Dabei geht es darum, wo die Grenzen liegen und wo sie sinnvoll angesiedelt sind.
Uns geht es darum, dass der Ersterwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung von der Grunderwerbsteuer befreit wird. Zu handhaben ist das ganz einfach. Ich erinnere daran, dass es damals auch möglich war, dafür zu sorgen, dass jeder die Eigenheimzulage nur einmal bekommt. Das konnte man über die Steuernummer ganz einfach regeln. Auch diese Steuerbefreiung wäre ganz einfach zu regeln, ohne dass man großen Verwaltungsaufwand auf sich nehmen müsste.
Das Aufkommen der Grunderwerbsteuer in Niedersachsen ist von 2012 bis 2017 um 62 % gestiegen. Das macht deutlich, dass wir Möglichkeiten haben, hier gestalterisch tätig zu werden.
Sie sollten nicht immer nur darauf abzielen, den Mietwohnungsbau zu fördern und Mietpreisbremsen einzuführen. Nein, ermutigen Sie die Menschen, Eigentum zu schaffen! Ermutigen Sie die Menschen, sich für ihr eigenes Wohl einzusetzen! Das ist Ludwig Erhard, das ist soziale Marktwirtschaft, Teilhabe aller!
Schließen Sie nicht immer bestimmte Einkommens- und Bevölkerungsgruppen von solchen Entwicklungen aus! Verdammen Sie sie nicht dazu, mit Mietwohnraum zurechtzukommen!
Vielen Dank, Herr Hilbers. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich dem Kollegen Gerald Heere das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Idee, bei der Grunderwerbsteuer einen Freibetrag einzuführen, um die Eigentumsquote zu erhöhen, ist ein diskutabler Ansatz.
Ist das allerdings wirklich das beste Instrument, um den privaten Ersterwerb zu fördern? Sind andere Förderinstrumente nicht effektiver? - Gesetzt den Fall, man führt wirklich einen Freibetrag ein: Welche Höhe ist angemessen, damit der Freibetrag zielgenau wirkt?
Herr Grascha, mal ehrlich: Bei Ihnen von der FDP muss man immer aufpassen, dass Sie nicht tolle Ziele plakatieren, während Sie eigentlich nur neue Steuerschlupflöcher für eine Klientel schaffen wollen. Das würden wir nicht mitmachen.
sondern um die Frage: Wie gestaltet man so etwas aus, damit es nicht am Ende Unternehmen und Luxusimmobilien zugutekommt?
(Christian Dürr [FDP]: Wie soll das Un- ternehmen zugutekommen? Es geht um selbstgenutztes Wohneigentum!)
(Christian Dürr [FDP]: Bei Ihnen muss man auch dauernd skeptisch sein, dass Sie nicht alles verbieten wollen! Was ist das für eine Debattengrundlage?)
Überrascht war ich von Ihrem Vorschlag einer Gegenfinanzierung der Steuerausfälle: Der Bund soll die Mindereinnahmen auf der Basis eines Steuersatzes von 3,5 % kompensieren - immerhin.
Ich verweise aber darauf, dass die Mindereinnahmen deutlich höher wären, weil die Grunderwerbsteuer bei uns 5 % beträgt. Für diese Ausfälle machen Sie keine Vorschläge.
Ich erinnere mich übrigens an diverse Auftritte vor allen Dingen von Vertretern der FDP, bei denen beklagt wurde, dass Rot-Grün vom Bund eine Gegenfinanzierung oder Kompensation für was auch immer gefordert hat. Da waren wir diejenigen, die angeblich immer nur in Berlin die Hand aufmachen. Jetzt adressieren Sie selber Berlin. Chapeau! Sie lernen. Das ist doch mal gut.
Wenn Sie uns aber das nächste Mal wieder diesen Vorwurf machen, dann werde ich den Antrag herausholen, den Sie heute gestellt haben, und ihn Ihnen vor die Nase halten.
Sie haben uns hier gerade eben vorgeworfen, dass wir eine Gegenfinanzierung von der Bundesebene zumindest anstreben. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass das Grunderwerbsteuergesetz ein Bundesgesetz ist und dass nur darin ein Freibetrag - oder eine Öffnungsklausel für die Länder - festgelegt werden kann! Denn nach dem Grundgesetz sind die Länder nur in der Lage, den Steuersatz festzulegen. Alles andere ist Bundesrecht. Von daher muss diese Initiative auf der Bundesebene bearbeitet werden, wenn sie denn von Niedersachsen ausgeht.
Sehr geehrter Kollege Grascha, überhaupt kein Widerspruch! Ich habe Sie sogar gelobt und gesagt: „Chapeau! Sie lernen.“
In vergangenen, vergleichbaren Fällen haben Sie immer jegliche Gegenfinanzierungsansprüche gegenüber Berlin abgelehnt.
Man könnte diesen Freibetrag ja auch ohne Kompensation, ohne Gegenfinanzierung einführen. Das war in der Vergangenheit Ihre Politik.
Es freut mich, dass Sie das ein Stück weit geändert haben. Dafür habe ich Sie sogar gelobt. Ich habe aber darauf hingewiesen, dass ich mir das für das nächste Mal merken werde, wenn Sie wieder sagen: Sie gucken immer nur nach Berlin!