Protocol of the Session on March 1, 2017

Deswegen wissen Sie auch nicht, welche Maßnahmen in diesem Aktionsplan stehen. Ich kann gerne etwas daraus vorlesen. Auf Seite 17 heißt es beispielsweise:

„Ziel: Veranstaltungen des Landes sind barrierefrei.“

Es heißt dort „sind“ und nicht „sollen irgendwann barrierefrei sein“. Dazu heißt es:

„Öffentliche Veranstaltungen der Ministerien sind barrierefrei. Bedarfsgerecht werden Unterstützungssysteme zur Verfügung ge- stellt...“

Das nächste Ziel lautet:

„Das Ehrenamt und die Mitentscheidung von Menschen mit Behinderungen sind gestärkt.

Das Land wird Assistenzleistungen nach dem Vorbild der Richtlinie des Landes Niedersachsen über die Gewährung von Leistungen... entwickeln.“

Ich lese Ihnen das einfach vor, weil das alles verbindliche Maßnahmen sind. Sie erwecken den Eindruck, das Gegenteil sei der Fall. Das finde ich unredlich. Deswegen sage ich es Ihnen noch einmal.

Ich werde noch einmal in der Wunde herumstochern. Das ist jetzt nämlich der nächste Punkt. Zum Landesblindengeld haben Sie ja leidlich Erfahrungen mit den Verbänden gesammelt, von denen Sie jetzt behaupten, sie seien nicht zufrieden. Kein einziger Verband hat gesagt, er sei nicht zufrieden. Nennen Sie mir einen!

Ich nenne Ihnen die nächste Maßnahme, die die Landesregierung durchführen wird:

„Das Landesblindengeld ist geändert und das Landesblindengeldgesetz angepasst.

Das Landesblindengeld wird auf der Grundlage eines zu ändernden Landesblindengeldgesetzes erhöht.“

Genau das haben wir jetzt zweimal gemacht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Mehr ist eigentlich zu den Dingen, die Sie hier vorgebracht haben, nicht zu sagen.

Vielleicht noch eine letzte Bemerkung: Das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz wird in Zukunft „Teilhabegesetz“ heißen. Auf Bundesebene haben CDU/CSU gesagt: Das Behindertengleichstellungsgesetz geht uns viel zu weit, wir nehmen nun die ganzen Maßnahmen heraus. - Sie wollen diese Maßnahmen über die Länderebene wieder einklagen. Das ist meines Erachtens auch unredlich.

Man kann eigentlich nur sagen: Dieser Antrag ist komplett überflüssig. Sie hätten ihn zurückziehen sollen. Sie haben das nicht gemacht. Also werden wir ihn heute ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Schremmer. - Es liegt jetzt noch eine Kurzintervention der CDU-Fraktion vor. Frau Pieper, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Kollege Schremmer, um das gleich klarzustellen: Ich habe nicht von den Verbänden gesprochen. Ich habe in meiner Rede von Fachkollegen gesprochen. - Das ist Punkt 1.

Der Punkt 2 ist: Sie haben heute bestimmt schon SoVD kompakt gelesen. Darin steht: Der ultimative Aktionsplan wurde auch von Rot-Grün nicht vorgelegt. - Das war ein Zitat von Matthias Büschking, Abteilungsleiter Kommunikation SoVD.

Wir wollen den Aktionsplan nicht kleinreden. Wir wollen ihn mit Ihnen zusammen zu etwas Großem machen. Das ist unser Anliegen. Deswegen legen wir auch den Finger in die Wunde. Aber ich glaube, das haben Sie bis jetzt noch nicht begriffen. Sie können sicher sein: Diesen Aktionsplan habe ich Seite für Seite und Zeile für Zeile gelesen.

(Beifall bei der CDU)

Herr Schremmer, möchten Sie antworten? - Ja. Bitte schön!

Herr Präsident! Frau Kollegin Pieper, das ist möglicherweise nicht der ultimative Aktionsplan, aber es ist der Aktionsplan der Landesregierung. Das ist das, was gefordert worden ist. Das unterstützen die Verbände.

Ich kann Ihnen sagen, ich begreife sehr schnell. Deswegen habe ich auch mitbekommen, dass Sie gut protokolliert haben, was wir gemacht haben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Jetzt hat Sylvia Bruns für die FDPFraktion das Wort. Frau Bruns, bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es etwas kürzer machen. Erstens. Ich teile die inhaltlichen Argumente, die Gudrun Pieper angeführt hat. Ich bin dankbar, dass der Antrag eingebracht worden ist. Denn wenn etwas nicht kommt, ist es die ureigene Aufgabe der Opposition, Anträge zu stellen, um der Regierung deutlich zu machen, dass sie jetzt ein Ergebnis erwartet.

Sie argumentieren immer, auch wir hätten nichts gemacht. Erstens teile ich genau das, was der Kollege Schwarz gesagt hat, wenn man auf 2009 zurückblickt. Trotzdem dürfen doch Anträge von der Opposition gestellt und gesagt werden: Wir wollen aber, dass das zum Erfolg wird, jetzt muss langsam etwas kommen! - Das eine erklärt doch nicht das andere. Das fand ich in der ganzen Diskussion etwas merkwürdig.

(Beifall bei der FDP)

Zweitens hat Gudrun Pieper schon ganz viel dazu gesagt. Es hieß nun, wir würden uns hinter einen fahrenden Zug werfen. Das Beispiel von Max Matthiesen von der Novellierung der NBauO kommt nun auch noch aus dem Sozialministerium. Wenn noch nicht einmal vom eigenen Ministerium die Änderungen vorgesehen sind, die man jetzt vornehmen könnte, weil man die NBauO novelliert, dann ist das sehr rätselhaft und zeigt dies, dass man tätig werden muss.

Ich hoffe, dass wir noch weiter darauf schauen und die Ergebnisse evaluieren werden, wie es Gudrun gesagt hat. Ich finde schon, es hätte ein bisschen verbindlicher sein können. Dennoch bedanke ich mich für die Arbeit an dem Aktionsplan. Ich finde es gut, dass ein Aktionsplan vorliegt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Bruns. - Die Ministerin hat sich gemeldet. Frau Ministerin Rundt, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schön, dass wir hier im Landtag über das Thema Inklusion und Aktionsplan diskutieren können. Ich glaube, uns eint der Wunsch, dass wir

Fortschritte bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Niedersachsen machen möchten.

Es ist aber auch deutlich geworden, dass möglicherweise nicht alle anwesenden Politikerinnen und Politiker auf dem aktuellen Stand sind, was alles bereits passiert ist. Den Inklusionsplan haben wir am 6. Januar 2017 für zwei Jahre im Kabinett verbindlich beschlossen. Wir haben 211 unterschiedliche und ganz konkrete Schritte zu weniger Barrieren und mehr Miteinander von Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen verbindlich beschlossen.

Dabei haben wir auch einen Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik beschlossen. Der alte Fürsorgeansatz ist passé. Es geht der Landesregierung darum, dass Menschen mit Behinderungen so selbstbestimmt wie nur irgend möglich leben können. Deswegen haben wir auch nicht über die Köpfe der behinderten Menschen hinweg entschieden, sondern haben wir sie einbezogen. Wir haben sie in unsere Fachkommission Inklusion einbezogen. Diese Beteiligung ist besonders gelobt worden. Das Deutsche Institut für Menschenrechte als Nationale Beobachterstelle für die UNBehindertenrechtskonvention hat genau diese Einbeziehung der betroffenen Menschen ganz besonders gelobt.

Da Inklusion nicht nur Sache eines einzelnen Ressorts ist, sondern ressortübergreifend für alle gilt, hat es einen interministeriellen Arbeitskreis aus allen Ressorts und der Staatskanzlei gegeben, die gemeinsam Projekte für ihre jeweiligen Zuständigkeitsbereiche überlegt haben. Auch diese Projekte sind in den nun verbindlichen Inklusionsplan eingegangen.

Frau Ministerin, darf ich Sie kurz unterbrechen? Frau Pieper würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.

Nein, ich würde gerne zu Ende reden.

Nein, Frau Pieper. - Bitte schön!

Wir haben diese unterschiedlichen Überlegungen zusammengeführt. Der Inklusionsplan, der ent

standen ist, wird von einem Gremium begleitet, in dem wiederum der Landesbehindertenbeirat vertreten ist. Das heißt: Dort sind Menschen mit Behinderung an maßgeblicher Stelle beteiligt.

Außerdem ist der Inklusionsplan ganz gezielt auf zwei Jahre angelegt. 211 Maßnahmen umzusetzen heißt: Eine Aufschiebung ist nicht möglich; diese Maßnahmen müssen umgesetzt werden. Zeitgleich wird der nächste Aktionsplan für die Folgejahre erarbeitet.

Zum Thema Behindertengleichstellungsgesetz kann ich sagen: Auch dieses Behindertengleichstellungsgesetz ist eine dieser 211 Maßnahmen aus dem Inklusionsplan. Wir haben uns verpflichtet, dieses Gesetz vorzulegen, das von Ihnen, wie hier richtig ausgeführt wurde, noch im Jahr 2011 für völlig entbehrlich gehalten wurde. Der Entwurf für das angepasste Gesetz ist jetzt auf dem Weg und wird demnächst im Kabinett beraten. Das heißt: Wir bringen ein Behindertenteilhabegesetz auf den Weg.

In Sachen Inklusion von Menschen mit Behinderungen sind wir, so denke ich, auf dem richtigen Weg. Dieser Weg heißt Teilhabe. Ich glaube, es wäre im Sinne der Betroffenen, wenn wir diesen Weg in aller Konsequenz gemeinsam gehen.

Vielen Dank.