Dazu gehört erstens die Sicherung der Stasiunterlagen als nationales Kulturgut. Das ist bereits grundsätzlich durch das im August 2016 in Kraft getretene Kulturgutschutzgesetz erfüllt; denn es gilt für alle erfassten Archive. Dazu gehört natürlich auch das Archiv, in dem die für uns wichtigen Unterlagen verwahrt sind.
Zweitens gibt es beim Bund bereits eine hohe Sensibilität und auch ein Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Thematik sowie eine Bereitschaft, sich um diesen Sonderbestand unter dem Dach des Bundesarchivs zu kümmern.
Meine Damen und Herren, die Rekonstruktion der zerrissenen Stasiakten, über die eben schon mehrmals gesprochen worden ist, ist nicht ganz so rasch vorangekommen, wie wir uns das gewünscht hätten.
Zwischenzeitlich wurde das Projekt der Fraunhofer-Gesellschaft, mittels Hochleistungsrechnern die Papierschnipsel wieder zu Dokumenten zusammenzufügen, auf Eis gelegt. Wir haben uns das an verschiedenen Orten angeguckt und haben gesehen, wie kompliziert und wie arbeitsaufwendig das ganze Verfahren ist. Dieses Projekt hat bereits mehrere Millionen Euro verbraucht. Aufwand und Ergebnis - das muss man sagen - halten sich nicht unbedingt in der Balance.
Gleichwohl sollte dies nicht bedeuten, dass die Bestrebungen zur Rekonstruktion völlig ad acta gelegt werden. Es sollte vielmehr Ansporn sein, nach tragfähigen Lösungen „in gebotener Weise“, wie es der Antrag formuliert, zu suchen. Denn technische Innovationen und Fortschritte in der Digitalisierung helfen nicht nur bei der Rekonstruktion der Stasiakten, sondern auch bei anderem Archivgut und sind insgesamt eine nützliche Angelegenheit. Solange diese Technologien nicht gefunden sind, bleiben die Stasiakten sicher verwahrt im Archiv.
Letztlich ist das Aufbewahren von Archivalien aber kein Selbstzweck. Sie müssen historisch aufgearbeitet und interpretiert werden. Lehren für das demokratische Miteinander und gegen Repression und Verfolgung sind daraus zu ziehen. Unsere Demokratie muss verteidigt werden. Dazu trägt das Wissen über Methoden und Aktivitäten der Gegner von Demokratie natürlich einiges bei.
Meine Damen und Herren, wir freuen uns auf Ihre Zustimmung zu dieser gemeinsamen Entschließung, die in die Empfehlung der Enquetekommission Eingang finden soll.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der FDP in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das war einstimmig. Vielen Dank.
Tagesordnungspunkt 10: Abschließende Beratung: Für ein praxisgerechtes Düngerecht, das die Umwelt zielgenau schützt und unnötige Bürokratie vermeidet - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/5113 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Drs. 17/7370 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/7474
Ich eröffne die Beratung und erteile das Wort Herrn Kollegen Grupe, FDP-Fraktion. Bitte, Herr Kollege!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier schon häufiger über das Düngerecht diskutiert. Wir haben auch bei Abstimmungen in vielen Punkten Einigkeit erzielt.
Wir haben im Zuge der lang anhaltenden Debatte - es wird ja bereits seit Jahren darüber diskutiert, auch auf Bundesebene - einen Antrag eingebracht, der im Februar Geburtstag feiern konnte. Mit diesem Antrag wollten wir weitere Verbesserungen erzielen, wir wollten unnötige Belastungen für die Landwirte vermeiden und dabei möglichst gute ökologische Effekte erzielen. Er ist auch sehr gewürdigt worden.
haben. Wir haben dann im Januar darauf gedrungen, man solle nun endlich handeln, auch weil sich die Verabschiedung auf Bundesebene zuspitzte. Daraufhin wollte man erst einmal eine Unterrichtung durch die Landesregierung abwarten.
Meine Damen und Herren, das ist nichts weiter als blanke Politikverweigerung: „Mal hören, was die in Berlin verhackstückt haben, dann können wir uns dem anschließen!“
Das interessiert mich nun wirklich überhaupt gar nicht. Wenn es darum geht, Punkte, die uns persönlich wichtig sind, die uns für das Land Niedersachsen wichtig sind, in die Debatte einzubringen, dann muss man das tun, ehe man sich in Berlin ein abschließendes Urteil gebildet hat. Dann muss man es rechtzeitig einbringen, meine Damen und Herren.
Erst gestern Abend um 21 Uhr habe ich entdeckt, dass uns ein Änderungsantrag erreicht hat. Ich habe mich total erschreckt. Das ist ein bemerkenswertes Werk. Sie streuen erst einmal wieder eine Handvoll verfälschende oder falsche Zahlen in den Raum. Meine Damen und Herren, das ist wirklich zum Genießen! Darin ist davon die Rede, dass bundesweit 50 % der Nitratwerte im Grundwasser erhöht seien - 28 % über dem Grenzwert. In Niedersachsen seien 38 % der Messstellen für die Berichterstattung über dem Grenzwert. Der einsame Spitzenreiter ist immer noch unser Minister Christian Meyer, der hier an dieser Stelle behauptet hat, 50 % der Messstellen in Niedersachsen seien über dem Grenzwert. Damit hält er die einsame Spitze.
Wahr ist: Wenn man dem NLWKN glaubt - ich glaube dem NLWKN -, dann lagen im Jahr 2014 16 % von 1 354 Messstellen über dem Grenzwert. Teilweise wird mit „240 %“ übertrieben, der Minister spricht sogar von dem Dreifachen als völlig falscher Zahl. Der NLWKN sagt: „Rund 65 % der Messstellen weisen mit 10 mg/l Nitratgehalte im Bereich unbeeinflussten Grundwassers auf.“ Dann wird es natürlich schwierig, wie der Minister seine 50 % noch zusammenbekommen kann.
mer gemacht wird. Ich will sie nicht beschönigen; ich will aber auch nicht, dass sie schlechtgeredet wird. Dieser Wert von 16 % eignet sich nach Auffassung von Rot-Grün offensichtlich nicht zur Skandalisierung. Deswegen erfindet man andere Zahlen.
Meine Damen und Herren, wir haben ein ganzes Stück Detailverbesserungen - das gebe ich zu. Was aber z. B. die Strohausgleichsdüngung im Herbst angeht, das steht immer noch - soweit wir informiert sind - in dem Einigungspapier in Berlin. Wir haben es aus dieser Düngeverordnung und aus dem Düngegesetz mit Gesamtkosten für die Landwirtschaft zwischen 2,5 Milliarden und 5 Milliarden Euro zu tun. Das kann ja notwendig sein. Aber dann ist man auch wirklich aufgerufen, sehr akribisch damit umzugehen und zu sehen, was wirklich notwendig ist. Wenn man so genau regeln will, wäre es zwingend notwendig, wegen der unterschiedlichen Boden- und Klimaverhältnisse regionale Belange viel stärker einzubeziehen. Die Probleme der Qualitätsweizenerzeugung werden überhaupt nicht berücksichtigt.
Meine Damen und Herren, statt hier an Verbesserungen zu arbeiten, betreiben Sie blanke Politikverweigerung zum Schaden der niedersächsischen Landwirtschaft, ohne das Potenzial zur weiteren Verbesserung auch der Grundwasserqualität voll auszuschöpfen. Deswegen ist es äußerst bedauerlich, dass Sie diesen Antrag weitgehend durch Liegenlassen erledigt haben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sauberes Grundwasser ist eine elementare Grundlage unserer Gesellschaft; denn ein überwiegender Teil unseres Trinkwassers kommt aus dem Grundwasser. Es ist jahrelang bekannt und auch unbestritten, dass die bisherigen Vorgaben aus dem Düngerecht in Deutschland nicht ausreichen, um die wegen zu starker Düngung zu hohe Nitratbelastung im Grundwasser zu reduzieren.
Die Düngeverordnung ist ja das zentrale Steuerungselement für die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. Danach sind die Vorgaben für die Dün
gung so auszugestalten, dass damit die Anforderungen an den Umwelt- und Gewässerschutz eingehalten und eine Reduzierung der in einigen Regionen zu hohen Nitratgehalte erreicht wird.
Der jetzt auf der Bundesebene endlich erzielte Kompromiss erkennt diesen Handlungsbedarf spät - aber hoffentlich nicht zu spät - an. Möglicherweise hat der Druck des EU-Vertragsverletzungsverfahrens jetzt dieses Ergebnis ermöglicht.
Gerade wir in Niedersachsen als Agrarland Nummer eins haben großes Interesse an der Neuregelung des Düngerechts und haben uns auch auf der Bundesebene entsprechend eingebracht. Nach unserer Auffassung darf es jetzt kein weiteres Taktieren geben. Wir müssen die Novellierung des Düngerechts zügig umsetzen; denn nur so lassen sich die uns bekannten Herausforderungen bewältigen.
Kern des neuen Düngerechts ist - auch aufgrund von zentralen Forderungen Niedersachsens - eine transparente Stoffstrombilanz, die präzise erfasst, welche Mengen an Gülle, an Gärresten und an Wirtschaftsdünger von den Betrieben selbst genutzt und verwendet oder auch abgegeben werden. Dabei konnten besondere, weniger belastende Regelungen für kleinere Betriebe mit Festmist und für Weidetierhalter erreicht werden. Dafür sind wir besonders dankbar.
Wichtig - gerade für uns in Niedersachsen - ist auch die Einbeziehung aller Gärreste von Biogasanlagen in die 170-kg-N/ha-Regelung. Es hat viel Überzeugungsarbeit gerade auch aus Niedersachsen bedurft, dass wir jetzt eine gesetzliche Grundlage für die Datenübermittlung geschaffen haben. Damit kann unsere Düngebehörde in Niedersachsen auch auf Daten zugreifen, die für andere Zwecke erhoben worden sind, damit ein mehrfaches Melden von gleichen Daten nicht erforderlich ist und somit ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand auch für die Landwirte vermieden werden kann.
Das ist auch ein Schutz für die vielen landwirtschaftlichen Betriebe, die über Jahre ordnungsgemäß gewirtschaftet haben, weil die bessere Datengrundlage eine Konzentration der Prüfung auf die Betriebe ermöglicht, die das geltende Recht nicht eingehalten haben.
Es war also gut und richtig, dass Niedersachsen schon zum Jahresende die Landwirtschaftskammer als einheitliche Düngebehörde deutlich gestärkt hat.