Wenn jemand öffentlich nicht in Erscheinung tritt, ist es schwierig, das festzustellen. Man trägt das ja in der Regel auch nicht am Revers des Anzugs. Aber wir sind dabei, das nach Kräften zu ermitteln, weil wir natürlich ein eigenes Interesse daran haben zu wissen, wo gegebenenfalls Reichsbürger sitzen.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Watermann, Sie müssen schon mir überlassen, was ich hier vorne sage oder frage.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie selbst vorhin den Mord an dem Polizeibeamten in Bayern zitiert haben und dass wir es bei Reichsbürgern nicht nur mit Menschen zu tun haben, die
keine Steuern zahlen und die die Verfassung nicht anerkennen, sondern von denen offenbar eine ganz konkrete Gefahr für Leib oder Leben ausgeht, frage ich die Landesregierung: Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um die Bevölkerung und die Polizei vor sogenannten Reichsbürgern zu schützen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Adasch, die Polizei macht in solchen Fällen das, was sie immer tut: Sie analysiert die Lage. Sie spricht mit den Verantwortlichen vor Ort. Sie untersucht, wo es Reichsbürgerbewegungen gibt, was sie tun, in welcher Form sie sich in der Öffentlichkeit artikulieren und in welcher Form sie auftreten.
Insbesondere über die Waffenbehörden der Kommunen sorgen wir dafür, dass Waffenbesitzerlaubnisse aufgehoben werden, soweit dies rechtlich trägt, um wenigstens die Entwaffnung solcher Menschen zu erreichen. Das ist der erste wichtige Schritt, den wir gehen müssen.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Sie schon umfangreich auf eine Anfrage der FDP-Fraktion am 1. Dezember geantwortet haben - ich empfehle zur Lektüre die Drucksache 17/7075 über Reichsbürger in Niedersachsen - und dass Sie auf die Frage 7 - Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, ob „Reichsbürger“ im niedersächsischen öffentlichen Dienst arbeiten? Wenn ja, in welchem Bereich? - ausgeführt haben, dass es einen Lehrbeauftragten an einer Hochschule und eine niedersächsische Versorgungsempfängerin gegeben habe, frage ich die Landesregierung: Wie kommt die Diskrepanz zustande, dass Sie uns heute sagen, keine Erkenntnisse zu haben, weil sie erst abfragen müssen, uns aber schon am 1. Dezember eine Antwort gegeben haben?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich die Beantwortung der Anfrage vom Dezember richtig in Erinnerung habe - ich lese sie gerne noch einmal nach, Herr Oetjen -, dann bezog sich die Auskunft auf einen ehemaligen Lehrbeauftragten und auf einen Versorgungsempfänger. Beide sind keine aktiven Beschäftigten im Landesdienst.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, auffußend auf meine Frage von eben, möchte ich von Ihnen gerne noch Konkreteres hören, was die Bekämpfung des Reichsbürgertums betrifft. Sie haben darauf hingewiesen, dass sich wohl auch der Verfassungsschutz darüber Gedanken macht. Im Grunde genommen haben alle Sicherheitsbehörden mit diesem Thema zu tun, die Polizei, der Verfassungsschutz und das Landeskriminalamt. Gibt es seitens der Landesregierung ein abgestimmtes Konzept zur Bekämpfung des Reichsbürgertums?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Selbstverständlich, Herr Adasch, gibt es ein abgestimmtes Vorgehen zwischen den Polizeibehörden und dem Verfassungsschutz in der Frage der Beobachtung bzw. der Bekämpfung der Bestrebungen der sogenannten Reichsbürgerszene.
Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Fragen liegen nicht vor. Damit können wir den Tagesordnungspunkt „Dringliche Anfragen“ beenden.
Tagesordnungspunkt 16: Abschließende Beratung: Deine Chance, unsere gemeinsame Zukunft - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/6893 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 17/7286
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auf 9 Seiten mit 82 Vorschlägen zur Veränderung der Politik macht Ihnen die FDP-Fraktion heute ein Angebot, wie wir die Zuwanderung in Deutschland regeln können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, derzeit mangelt es in Deutschland nicht an Zuwanderung. Aber in Deutschland mangelt es an Regeln im Rahmen der Zuwanderung, und das wollen wir Freien Demokraten ändern.
Dafür gibt es aus unserer Sicht drei Bausteine und drei verschiedene Gruppen von Menschen. Auf der einen Seite gibt es das Grundrecht auf Asyl. Menschen, die verfolgt werden, haben selbstverständlich einen Anspruch darauf, von uns geschützt zu werden, bei uns Zuflucht zu finden und nicht der Verfolgung in ihrem Heimatland ausgesetzt zu sein. Dieses Grundrecht, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist eine der Grundsäulen unserer Gesellschaft. Das dürfen wir auch in diesen Zeiten nie vergessen. Das Grundrecht auf Asyl darf niemand antasten.
Auf der anderen Seite gibt es Menschen, die vor Krieg flüchten. Sie kommen in der letzten Zeit insbesondere aus Syrien und aus dem Irak, aber auch aus Afghanistan. Diese Menschen werden nicht individuell verfolgt, wie es für das Grundrecht auf Asyl notwendig ist. Gleichzeitig haben wir aber nicht die Möglichkeit, sie wieder in die Kriegsgebiete zurückzuschicken.
Gerade vor dem Hintergrund unserer eigenen Geschichte sollten wir diesen Menschen für den Zeitraum des Krieges in ihrem Heimatland Zuflucht in Deutschland gewähren. Wir Freien Demokraten nennen das vorübergehenden humanitären Schutz mit dem Ziel, dass die Menschen, die bei uns Zuflucht suchen, am Ende, wenn der Krieg in ihrer Heimat wieder vorbei ist, wieder in ihre Heimat zurückkehren, um ihr Land, ihre Heimat wieder aufzubauen. - Das ist die zweite wichtige Säule in unserem Zuwanderungspapier.
Die dritte Säule ist die gesteuerte Zuwanderung. Wir wissen doch, dass es Abertausende von Menschen gibt, die einen Asylantrag in Deutschland gestellt haben, die aber eigentlich gar nicht in das Asylsystem gehören, sondern die bei uns nach Arbeit suchen, die für sich und ihre Familie eine bessere Zukunft suchen. Für diesen Bereich der Einwanderung brauchen wir klare Regelungen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Deswegen braucht Deutschland ein Einwanderungsgesetz, das genau das in Regeln, in Wort und Schrift, in Gesetze gießt.
Auf dem Weg dorthin wollen wir die Instrumente, die schon vorhanden sind, verbessern. Dabei geht es um das Job-Seeker-Visum, das wir ausweiten wollen, damit Menschen zu uns kommen, in Deutschland nach Arbeit suchen und kurzfristig eine Arbeit aufnehmen können, und zwar in den Bereichen, in denen wir einen Mangel an Arbeitskräften haben.
Es geht darum, dass wir die Blue Card ausweiten und die notwendige Einkommensgrenze absenken, damit man in Deutschland über die Blue Card einfacher einen Arbeitsplatz finden kann. Aber es geht in diesen Zeiten insbesondere darum - dazu machen wir eine ganze Reihe von Vorschlägen -, die Schnittstelle im Falle derer, die derzeit im Asylverfahren sind und möglicherweise bei uns einen Arbeitsplatz finden, aber nach dem Asylrecht kein Recht haben, in Deutschland zu bleiben, zu verbessern. Wir müssen dafür sorgen, dass wir den Menschen, die in Deutschland ihren eigenen Lebensunterhalt verdienen, die auf ihren eigenen Füßen stehen und somit keine Belastung für den Staat sind, sondern diesen Staat bereichern - nicht nur dadurch, dass sie da sind, sondern auch durch, dass sie hier arbeiten -, eine Perspektive geben, bei uns bleiben zu können, wenn sie Arbeit haben. Auch dazu, verehrte Kolleginnen und Kollegen machen wir Vorschläge. Wir würden uns
wünschen, dass Sie, dass die anderen Fraktionen dieses Hauses, gerade diese Schnittstelle des Übergangs zwischen Asyl und Arbeitsmarkt stärker in den Blick nehmen. Deswegen bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist richtig, dass unsere Gesellschaft Zuwanderung braucht und dass darin eine Chance für die Zuwandernden und für die aufnehmende Gesellschaft liegen kann. Richtig ist aber auch, dass Zuwanderung Regeln und Steuerung braucht, damit die aufnehmende Gesellschaft nicht überfordert wird und gegebenenfalls sogar mit Ablehnung auf Zuwanderung reagiert.
Das deutsche Einwanderungsrecht ist eines der liberalsten der Welt, so sagt es die OECD. Darauf können wir einerseits stolz sein, andererseits müssen wir aber auch die unterschiedlichen Formen der Zuwanderung sehr präzise benennen und ebenso präzise umsetzen und immer wieder den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen anpassen.
Die Regelungen der Zuwanderung sind im Aufenthaltsgesetz und im Asylgesetz aufgeführt, hinzukommen noch Regelungen der EU und internationale Abkommen.
Meine Damen und Herren, diese unterschiedlichen Regelungen sind in ihrer jetzigen Form so komplex, dass sie selbst für Fachleute häufig unübersichtlich und unverständlich sind. Damit haben Zuwanderungswillige eine ganz große Problematik vor sich, um überhaupt durch den Dschungel der Behördensprache und der vielen verschiedenen Regelungen durchzusteigen.