Federführend soll der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration und mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sein. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 6: Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Staatsgerichtshofs - Wahlvorschlag des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Staatsgerichtshofs - Drs. 17/7282
Ich begrüße zunächst die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Staatsgerichtshofs, die in der Loge Platz genommen haben, um den vor uns liegenden Wahlvorgang zu verfolgen. Mein besonderer Gruß gilt dem Präsidenten des Staatsgerichtshofs, Herrn Dr. Herwig van Nieuwland.
Ich begrüße auch das heute zur Wiederwahl stehende stellvertretende Mitglied, Herrn Dr. Stefan von der Beck. Auch Ihnen ein herzliches Willkommen!
Für die Wahl des stellvertretenden Mitglieds des Staatsgerichtshofs hat der Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Staatsgerichtshofs den Wahlvorschlag in der Drucksache 17/7282 vorgelegt.
Gemäß Artikel 55 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung werden die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Staatsgerichtshofs vom Landtag ohne Aussprache mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Landtages, mindestens aber mit der Mehrheit seiner Mitglieder auf sieben Jahre gewählt.
Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof geschieht dies in geheimer Wahl. Diese geheime Wahl wird mit Stimmzetteln durchgeführt.
Grundlage ist der Wahlvorschlag in der Drucksache 17/7282. Sie erhalten dazu einen Stimmzettel und geben Ihr Votum ab, indem Sie „Ja“ ankreuzen, wenn Sie die zur Wahl stehende Person wählen möchten, oder „Nein“ ankreuzen, wenn Sie die zur Wahl stehende Person nicht wählen möchten. Wenn Sie sich enthalten möchten, kreuzen Sie „Enthaltung“ an. Ich mache darauf aufmerksam, dass in diesem Fall Enthaltungen die gleiche Wirkung wie Neinstimmen haben.
Die Mitglieder des Landtages werden durch die Schriftführerin Frau Tippelt aufgerufen und kommen dann bitte einzeln hier nach vorn. Auf der von mir aus gesehen rechten Seite des Präsidiums erhalten Sie Ihren Stimmzettel. Gehen Sie dann bitte einzeln zur Wahlkabine. Nach dem Vermerken Ihres Votums falten Sie den Stimmzettel und werfen ihn in die Wahlurne.
Frau Schriftführerin Eilers - unterstützt durch eine Beamtin der Landtagsverwaltung -, die Stimmzettel auszugeben und die Wählerliste zu führen,
Herrn Schriftführer Brinkmann, Aufsicht darüber zu führen, dass immer nur ein Mitglied des Landtages zur Wahlkabine geht,
Ich bitte alle Mitglieder des Landtages, darauf zu achten, dass die Kreuze auf dem Stimmzettel korrekt angebracht werden, sodass keine Zweifel über die Gültigkeit ihrer Stimme entstehen können. Wer den Stimmzettel beschädigt, verändert oder mit Zusätzen oder anderen Kennzeichen versieht, macht ihn ungültig. Es sind daher auch nur die in der Wahlkabine bereitliegenden Kugelschreiber zur Stimmabgabe zu benutzen. Die Verwendung eines anderen Schreibgerätes ist als unzulässige Kennzeichnung anzusehen, die zur Ungültigkeit des Stimmzettels führt.
Die Mitglieder des Landtags bitte ich, bis zum Aufruf ihres Namens auf den Plätzen sitzen zu bleiben und nach der Stimmabgabe gleich wieder den Platz einzunehmen. Unnötiges Herumlaufen oder Herumstehen stört den Wahlablauf.
Ich bitte nun die drei genannten Schriftführerinnen bzw. Schriftführer, ihr Amt zu übernehmen. - Das ist geschehen.
Bevor wir nun zum Namensaufruf kommen, weise ich die an der Durchführung des Wahlvorgangs beteiligten Präsidiumsmitglieder darauf hin, dass sie ebenfalls, wie der Sitzungsvorstand, erst nach der Beendigung des Namensaufrufs gesondert aufgerufen werden, ihre Stimme abzugeben.
Für die Zeit, in der ich meine Stimme abgebe, bitte ich Frau Vizepräsidentin Dr. Andretta, mich hier zu vertreten.