Interessant ist nämlich, dass Sie in den Medien ankündigen, diese Gesetzesänderungen noch in diesem Jahr zu beschließen und in Kraft treten zu
lassen. Wann denn sonst? - Obwohl Sie in Ihrem Koalitionsvertrag festgelegt haben, das Polizeigesetz unverzüglich zu ändern, ist das nach vier Jahren immer noch nicht geschehen. Das gilt aber ja für fast alle Gesetzentwürfe, die wir im Innenbereich gerade in der Beratung haben. Nach vier Jahren Flickschusterei!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, es muss Schluss mit einer Sicherheitspolitik sein, die den Entwicklungen nicht gerecht wird. Ihre Vorwürfe und Schlechtmacherei in dieser und der letzten Wahlperiode zum geltenden Polizeirecht rächen sich nun. Räumen Sie das ein, und beginnen Sie einen ehrlichen Neustart! Setzen Sie wenigstens das um, was die SPD-Innenminister gefordert haben!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Jetzt müssen wir in der zweiten Beratung dieses Antrags zu Ende bringen, was Sie, meine Damen und Herren von der CDU, mit Ihrem in der Substanz nicht weiter erwähnenswerten Antrag in das November-Plenum eingebracht hatten.
(Zurufe von der CDU und von der FDP: Oh! - Christian Grascha [FDP]: Da haben Sie uns aber schwer getrof- fen!)
Der Antrag war klar erkennbar ausschließlich darauf gerichtet, das Thema innere Sicherheit am Köcheln zu halten.
(Christian Grascha [FDP]: Dafür müs- sen wir leider keine Anträge stellen! Das machen Sie schon ganz alleine! Das macht Ihr Innenminister schon ganz alleine!)
Das belegt auch Ihre Rede, Frau Jahns, in der Sie zu den genauen Inhalten Ihres Antrags nichts weiter ausgeführt haben.
Dieser Antrag, meine Damen und Herren, trifft eine einzige Aussage, diese allerdings sehr nachdrücklich: Die CDU hat an einer ernsthaften Debatte
Genau in diesem Kontext hat die Kollegin Jahns im Innenausschuss ja auch erklärt, dass die CDUFraktion keinen Bedarf für eine Beratung dieses Antrags im Ausschuss sieht.
Auch wir finden, meine Damen und Herren von der CDU, dass Ihr Antrag, mit dem Sie etwas gekünstelt versuchen, eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse der A- und B-Innenministertreffen herzustellen, mangels Substanz keiner weiteren Debatte bedarf. Die Ergebnisse der CDU- und der SPD-Innenministertreffen sind natürlich auch nicht vergleichbar. Bei der CDU hat man ja immer irgendwie den Eindruck, man wartet dort auf jede geeignet erscheinende Gelegenheit, um das parteipolitische Standardportfolio an Gesetzesverschärfungen wieder auf den Tisch packen zu können.
Aber, meine Damen und Herren, wenn die Therapievorschläge - da unterscheiden wir uns, Frau Jahns - nichts mit der Diagnose zu tun haben, dürfen Sie sich nicht wundern, wenn der Beifall für Ihre Vorschläge recht verhalten ausfällt.
Meine Damen und Herren, Herr Nacke, jeder Gesetzesverschärfung und jeder neuen Eingriffsbefugnis muss eine gründliche Analyse vorausgehen, eine Analyse zu möglichen Defiziten und einer wirksamen, ausgewogenen juristischen Lösung. Dementsprechend haben wir gehandelt: analytisch, zielgerichtet und im Gegensatz zu dem bloßen Ruf nach mehr vom Selben der CDU-Innenminister, die in ihren Forderungen über ein Mehr
an Daten, ein Mehr an Videokameras, umfangreichere Gefährderdateien, schnellere Abschiebung, ein Verbot von Vollverschleierung und einen Prüfvorbehalt für die doppelte Staatsbürgerschaft nicht hinausgekommen sind, frei nach dem Motto: „Hilft nix - macht aber Stimmung“.
Meine Damen und Herren, wie Sie der Presse vielleicht entnommen haben, haben die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen und die von ihr getragene Landesregierung ein Gesetzespaket zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus auf den Weg gebracht. Wir werden unsere Sicherheitsbehörden damit gerade unter den Bedingungen der aktuellen terroristischen Herausforderung in die Lage versetzen, Personen, bei denen die konkrete Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie eine terroristische Straftat begehen werden, effektiver zu überwachen und an ihren Aktivitäten zu hindern. Niedersachsen ist in diesem Zusammenhang das erste Bundesland, das den Begriff „terroristische Straftat“ und die in diesem Kontext agierenden Gefährder gesetzlich definiert.
Das, meine Damen und Herren, ist in seinen Auswirkungen nicht ganz unerheblich. Es ist ein juristischer Ansatz, der dezidiert auf schwere Straftaten aus dem Bereich des Terrorismus gerichtet ist und der ausschließlich terroristische Gefährder zum Adressaten sicherheitsbehördlicher Maßnahmen macht. Niedersachsen, meine Damen und Herren, ist damit wieder einmal bundesweit Vorreiter.
Die Eingriffsmaßnahmen wie die Einschränkung der Bewegungsfreiheit und der Kommunikation können damit auf terroristische Gefährder beschränkt werden, und so können übermäßige Grundrechtseingriffe vermieden werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Becker, ich frage Sie: Ist Ihnen bekannt, dass das Bundeskabinett heute einen derartigen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der auch genau das beinhaltet? - Sie haben hier den Gesetzentwurf
Wenn wir aus Niedersachsen dazu beitragen konnten, dass die Lernkurve bei Ihrem CDU-Innenminister etwas steiler verlaufen ist, dann freut mich das, weil es in der Sache hilft.
- Da reden Sie ja aus Erfahrung. Ich gehe davon aus, dass Sie beurteilen können, wie das mit Lernkurven so ist.
Die Maßnahmen, die ich gerade vorgestellt habe, können durch eine elektronische Aufenthaltsüberwachung - populär ausgedrückt: durch eine elektronische Fußfessel - ergänzt werden.
Meine Damen und Herren, ich halte es für wesentlich: Wir wollen diese gesetzliche Regelung auf drei Jahre befristen und ihre Wirkung evaluieren.
Darüber hinaus werden wir auch die Möglichkeiten der Videoüberwachung im Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz anpassen, wenn während eines zeitlich begrenzten Ereignisses Straftaten oder nicht geringfügige Ordnungswidrigkeiten zu erwarten sind. Das gilt in diesem Zusammenhang besonders, wenn eine terroristische Straftat begangen werden könnte.
Wir werden uns schließlich vor allem für eine schnelle Umsetzung der Vierten Geldwäscherichtlinie in Deutschland einsetzen, um Finanzströme besser kontrollieren und Terrorismusfinanzierung eindämmen zu können.
Sie können sicher sein: Wir werden auch weiterhin verstärkt in Präventionsprogramme investieren und Radikalisierungsprozessen entgegenwirken. Dementsprechend sind wir zufrieden, dass wir u. a. die Landeszentrale für politische Bildung jetzt wieder an den Start gebracht haben - wir haben das heute Morgen diskutiert -, nachdem Sie sie abgeschafft haben, meine Damen und Herren von der Opposition. Ein schwerer Fehler!
Meine Damen und Herren, bei uns stimmt der Dreiklang von Repression, Prävention und Ausstiegshilfe. Das sage ich auch ausdrücklich in Abgrenzung zu den Vorschlägen der CDUInnenminister. Und bei uns stimmt die Balance zwischen Freiheitsrechten und Eingriffsbefugnissen.
Dass Sie daran teilhaben möchten, meine Damen und Herren von der CDU, liebe Frau Jahns, kann ich verstehen. Dagegen hätte ich auch gar nichts einzuwenden. Aber solche unsinnigen Entschließungsanträge sollten Sie dann vielleicht nicht stellen.