Protocol of the Session on December 15, 2016

Wir hatten im Jahr 2016 14 aktive und 38 passive, also insgesamt 52 Entweichungen zu verzeichnen. Im Jahr 2012, unter Ihrer Regierungsverantwortung, sind es 16 aktive und 73 passive, also insgesamt 89 Entweichungen gewesen.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Ebenfalls seine zweite Zusatzfrage stellt der Kollege Holger Ansmann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund der bereits angesprochenen Personalausstattung des Kompetenzzentrums für Sicherheit im Maßregelvollzug frage ich die Landesregierung: Wie ist der konkrete Stand der Vorbereitungen, und welche Aufgabenstellung erhält dieses Kompetenzzentrum?

Vielen Dank, Herr Kollege Ansmann. - Frau Ministerin Rundt, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Kompetenzzentrum soll zusätzlich juristischen Sachverstand mit dem therapeutischen Sachverstand zusammenbringen. Die Auswahlgespräche für die Stellen der Sachbearbeitung werden jetzt im Januar stattfinden, während die Auswahlgespräche für die Leitung mit zwei Juristinnen bzw. Juristen bereits stattgefunden haben.

Das Kompetenzzentrum wird in der Organisationsstruktur dem Maßregelvollzugszentrum zugeordnet und am Standort Göttingen angesiedelt werden. Ziel ist es, die Vollzugsleitungen in Fragen der Lockerungspraxis, aber sicherlich auch in juristisch relevanten Fragestellungen des Maßregelvollzugs insgesamt zu beraten. Die personelle Besetzung ist sozusagen gerade im Aufbau. Wir gehen davon aus, dass wir im Jahr 2017 nicht nur die Arbeit aufnehmen werden, sondern dann in diesem Bereich auch voll arbeitsfähig sind.

Ziel war es, den Schutz der Allgemeinheit noch einmal deutlich dadurch zu verbessern, dass es bei Lockerungsmaßnahmen eine bestmögliche Verbindung von therapeutischer und juristischer Kompetenz gibt. Dieses Kompetenzzentrum wird, wenn es Bedenken an den geplanten Lockerungen gibt, letztlich auch entscheiden, dass diese nicht stattzufinden haben. Das heißt, in einem solchen Falle müssten dann die jeweiligen Maßregelvollzugszentren neue Überlegungen dazu anstellen, wie entsprechend dem therapeutischen Verlauf Lockerungen auf anderer Art und Weise durchgeführt werden können, weil gegen das ausdrückliche Veto des Kompetenzzentrums Lockerungen nicht durchgeführt werden dürfen.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die ebenfalls für ihn zweite Zusatzfrage stellt der Kollege AnsgarBernhard Focke.

Sehr geehrter Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass Sie ausgeführt haben, dass es am Standort Moringen bzw. Göttingen dieses Kompetenzzentrum gibt: Ist auf Dauer geplant, die Kompetenz, die dort aufgebaut

wurde, auch an den anderen Standorten zu implementieren, um diese an jedem Standort anzusetzen, oder ist das nicht geplant?

Vielen Dank, Herr Focke. - Frau Ministerin Rundt, bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Ganze heißt deshalb Kompetenzzentrum, weil es zentral für alle zehn Maßregelvollzugszentren tätig werden wird. Das heißt, dass auch die beliehenen Zentren dieses Kompetenzzentrum werden nutzen können.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die ebenfalls für sie zweite Zusatzfrage kommt von der Kollegin Immacolata Glosemeyer.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Welche Erkenntnisse hat die 2015 erfolgte Novellierung des Maßregelvollzugs bisher ergeben?

Vielen Dank, Frau Glosemeyer. - Frau Ministerin Rundt, bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Landtag hat es intensive Diskussionen zum neuen Maßregelvollzugsgesetz gegeben, die, so denke ich, sehr positiv abgeschlossen worden sind. Letztlich galt es, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2011 umzusetzen, bei denen es um die Frage der Zwangsmedikation ging.

In der Zeit, bevor das novellierte Maßregelvollzugsgesetz in Kraft getreten ist, hat es erhebliche Probleme in den Maßregelvollzugseinrichtungen gegeben, weil die Rechtssituation für die Beschäftigten dort schwierig war, da es keine klaren Regelungen gegeben hat, wie mit Zwangsfixierung, aber auch mit Zwangsmedikation umzugehen ist. Insofern sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort jetzt deutlich entlastet, weil sie auf der Basis von klaren Rechtsgrundlagen arbeiten können, ohne

sich immer wieder die Frage zu stellen, ob sie möglicherweise gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts verstoßen, das erfolgte, weil es eben in Niedersachsen so lange keine angepasste Rechtsform gegeben hat.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung von Filiz Polat [GRÜNE])

Danke, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage: Kollege Lutz Winkelmann.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, ich frage Sie: Wenn bei einem Patienten festgestellt wurde, dass er entweder therapieunfähig oder aber dauerhaft therapieunwillig ist, wie zeitnah wird der Patient und Straftäter dann wieder dem normalen Strafvollzug zugeführt?

(Zustimmung von Adrian Mohr [CDU])

Vielen Dank, Herr Winkelmann. - Das Wort hat Frau Ministerin Rundt.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das kann das Maßregelvollzugszentrum nicht von sich aus entscheiden; denn die Maßregel muss ja zunächst einmal durch ein Gericht beendet sein. Das heißt, es ist davon abhängig, wie das Gericht den jeweiligen Fall sieht und ob die Erledigung der Maßregel vom Gericht beschlossen wird oder nicht oder ob z. B. ein zweiter Versuch in einem anderen Maßregelvollzugszentrum angeordnet wird. Insofern kann man auf diese Frage keine standardisierte Antwort geben.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Nun noch eine Zusatzfrage des Kollegen Marco Brunotte. Bitte schön, Herr Kollege!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Auswirkungen der von CDU und FDP vorgenommenen Privatisierung der Landeskrankenhäuser?

Bitte, Frau Ministerin Rundt!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist eine wunderschöne Frage, weil es natürlich auch uns seit der Regierungsübernahme umtreibt, welche Vorteile die Privatisierung der Landeskrankenhäuser hat. Ich darf an dieser Stelle versichern, dass kein Vorteil zu erkennen ist.

Zum einen sind die Kosteneinsparungen, die man sich offensichtlich davon versprochen hat, nicht eingetreten. Wir haben darüber hinaus feststellen müssen, dass mehrere der neuen Träger zu wenig Personal eingesetzt haben. Wir haben auch feststellen müssen, dass die bauliche Situation häufig zu Klagen Anlass gegeben hat.

Gerade dann, wenn wir versuchen, gemeinsame Standards zu erarbeiten, ist es besonders schwierig, weil wir natürlich in die jeweilige Organisationshoheit der privatisierten Landeskrankenhäuser nicht eingreifen können. Das heißt, es macht die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Maßregelvollzugseinrichtungen untereinander deutlich schwerer.

Als größtes Manko erweist sich im Moment, dass sich zwar die Maßregelvollzugseinrichtungen, soweit sie denn unserem Zugriff unterliegen, durchaus engagieren, auch im Bereich der forensischen Institutsambulanzen, die sehr wichtig sind, um die Patientinnen und Patienten eben nach der Entlassung weiter zu unterstützen. Aber einige private Träger steigen an dieser Stelle eindeutig nicht ein. Damit haben wir Versorgungsschwierigkeiten, die sicherlich nicht nötig wären und die es bei nicht privatisierten Landeskrankenhäusern sicherlich nicht geben würde.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Ich stelle um 10.11 Uhr fest, dass weitere Wortmeldungen für Zusatzfragen nicht vorliegen. Damit ist die Fragestunde für diesen Tagungsabschnitt beendet.

Die Antworten der Landesregierung zu den Anfragen, die jetzt nicht mehr aufgerufen werden konnten, werden nach § 47 Abs. 6 unserer Geschäftsordnung zu Protokoll gegeben. Sie stehen Ihnen in

Kürze im Intranet und im Internet als unkorrigierte Drucksache elektronisch zur Verfügung.2

Mit Beginn des nächsten Tagesordnungspunktes übernimmt Herr Präsident Busemann. Wir haben einen kurzen Wechsel.

(Präsident Bernd Busemann übernimmt den Vorsitz)

Meine Damen und Herren, wir wollen die Sitzung fortsetzen.

Mir liegt eine Wortmeldung des Kollegen Nacke zur Geschäftsordnung vor. Herr Nacke, ich erteile Ihnen das Wort bis - Sie wissen das - maximal fünf Minuten. Bitte!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich zur Geschäftsordnung gemeldet, weil wir die Notwendigkeit sehen, dass die Landesregierung eine Unterrichtung am heutigen Tage vornimmt.

Ich nehme dabei Bezug auf eine Berichterstattung vom heutigen Tage und auch von gestern, aus der Bild von heute, vom 15. Dezember 2016. Dort heißt es unter der Überschrift: „Vergewaltigerskandal - kein Personal für Abschiebungen“:

„Die Sprecherin des Landkreises Holzminden, Marie-Luise Niegel... redet Klartext. Dort hatte der Marokkaner“

- dem in Hamburg eine Vergewaltigung zur Last gelegt wird -

„seinen Asylantrag gestellt, der im April 2016 abgelehnt wurde. In Niedersachsen habe das Innenministerium Ausländerbehörden angewiesen, abgelehnte Asylbewerber zunächst freiwillig ausreisen zu lassen.“

Die Welt von gestern berichtet unter der Überschrift: „Mutmaßlicher Vergewaltiger: Abschiebung aus Strafhaft“ von Kommunikationsproblemen. Dort heißt es - Zitat -:

„Speziell geht es um eine E-Mail, die die Hamburger Ausländerbehörde im Juli nach der ersten Festnahme des Mannes an ihre Kollegen in Holzminden geschickt haben

2Die Antworten zu den Anfragen 2 bis 33, die nicht in der 118. Sitzung des Landtages am 15. Dezember 2016 behandelt und daher zu Protokoll gegeben wurden, sind in der Drucksache 17/7145 abgedruckt.

will. In der E-Mail soll Holzminden aufgefordert worden sein, einen Haftantrag auf Abschiebehaft zu stellen. Da aus Holzminden jedoch keine Antwort folgte, reagierte auch Hamburg nicht. Der Marokkaner konnte das Gericht nach dem Urteilsspruch ohne weitere Konsequenzen verlassen.“

In dem Bericht heißt es weiter:

„Unterdessen hat Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius die zuständigen Behörden in Holzminden am Dienstag um einen Bericht zum Fall Adil B. gebeten.“

Herr Minister, wenn Sie inzwischen Informationen erhalten haben bzw. wenn Sie sich inzwischen über diesen Vorgang informiert haben, da Dienstag ja bereits ein paar Tage her ist, möchten wir Sie bitten, auch den Landtag über diesen Vorgang entsprechend zu unterrichten.