Herr Minister, wenn Sie inzwischen Informationen erhalten haben bzw. wenn Sie sich inzwischen über diesen Vorgang informiert haben, da Dienstag ja bereits ein paar Tage her ist, möchten wir Sie bitten, auch den Landtag über diesen Vorgang entsprechend zu unterrichten.
Vielen Dank, Herr Kollege Nacke. - Bevor ich pflichtgemäß eine Geschäftsordnungsdebatte eröffne, die vielleicht weitere Wortmeldungen nach sich zieht, darf ich darauf hinweisen: Der Herr Innenminister ist bereit, zu diesem Komplex eine Unterrichtung vorzunehmen, sodass sich das insoweit schon wieder erledigt hat. Herr Minister, bitte sehr!
Außerhalb der Tagesordnung: Unterrichtung durch die Landesregierung über die bisher nicht vollzogene Abschiebung eines straffällig gewordenen abgelehnten Asylbewerbers
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Nacke, ich komme der Bitte nach einer Unterrichtung gerne nach. Lassen Sie mich zum Sachverhalt Folgendes feststellen:
Am 14. September 2015 reiste der marokkanische Staatsangehörige B. in das Bundesgebiet ein. Aufgrund seines Asylantrags vom 30. September 2015 wurde sein Aufenthalt zunächst gestattet. Mit Bescheid vom 1. April 2016 wurden sein Asylantrag abgelehnt und eine Abschiebungsandrohung erlassen. Im Zuge dessen ist die oben genannte Aufenthaltsgestattung dann logischerweise erlo
schen. Daraufhin wurde B. dann am 29. April 2016 eine Grenzübertrittsbescheinigung mit Ausreisefrist bis zum 15. Mai 2016 ausgehändigt. Aufgrund seines dann erfolgten Untertauchens wurde B. am 15. Mai im Ausländerzentralregister mit „nach unbekannt verzogen“ durch den Landkreis Holzminden abgemeldet.
Zur Bewertung aus unserer Perspektive der freiwilligen Ausreise - Sie alle wissen das; was dort in der Zeitung steht, ist vielleicht etwas verzerrt dargestellt -: Erlässt das BAMF einen Ablehnungsbescheid unter Androhung der Abschiebung, so ist kraft Gesetzes - § 59 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes - eine angemessene Frist für die freiwillige Ausreise zu setzen. Es gibt leider keine Alternative dazu. Insoweit entspricht die hiesige Erlasslage im sogenannten Rückführungserlass der geltenden Gesetzeslage und konkretisiert die praktische Umsetzung der Ausreisefrist. Darüber hinaus ist die freiwillige Ausreise - auch darüber waren wir uns in diesem Hause immer einig - als humanere Variante der Aufenthaltsbeendigung vorzugswürdig. Die Einräumung einer Frist zur freiwilligen Ausreise war hier ohne Belang für die spätere Straftat. Auch das muss man noch einmal deutlich hervorheben.
Was die Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung und Fahndung angeht: Gemäß § 50 Abs. 6 des Aufenthaltsgesetzes steht es im Ermessen der Ausländerbehörde, zum Zweck der Aufenthaltsbeendigung in den Fahndungshilfsmitteln der Polizei einen Ausländer zur Aufenthaltsermittlung und Festnahme auszuschreiben, wenn der Aufenthalt des Ausländers unbekannt ist.
Hier muss man jetzt feststellen - unsererseits jedenfalls -: Welche Gründe die Ausländerbehörde dazu bewogen haben, dies nicht zu tun, ist noch nicht bekannt. In diesem Einzelfall wurde eine Ausschreibung von der Ausländerbehörde nicht veranlasst. Es sei eine melderechtliche Abmeldung von Herrn B. von der Ausländerbehörde nicht nachbearbeitet worden.
Zum Stichwort „Passlosigkeit“, weil das hier eine zentrale Rolle spielt: B. befand sich nicht im Besitz von gültigen Ausreisepapieren. Insofern wäre eine Abschiebung aus tatsächlichen Gründen zunächst nicht möglich gewesen, und mithin wäre sein Aufenthalt während der Pass- bzw. Passersatzpapierbeschaffung zu dulden gewesen. Auch das ist leider - oder wie auch immer - unausweichlich.
Gemäß § 62 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes kann zur Vorbereitung der Abschiebung ein Ausländer in sogenannte Vorbereitungshaft genommen werden, wenn die Abschiebung ohne die Inhaftnahme erschwert oder vereitelt würde. Die Vorbereitungshaft darf sechs Wochen nicht überschreiten. Nach Entlassung aus der U-Haft in Hamburg wäre eine Antragstellung angezeigt gewesen. Zur Sicherung einer Abschiebung kann Haft dann bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 62 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes angeordnet werden.
Gemäß Satz 3 ist die Sicherungshaft unzulässig - das ist jetzt wichtig -, wenn feststeht, dass aus Gründen, die der Ausländer nicht zu vertreten hat, die Abschiebung nicht innerhalb der nächsten drei Monate durchgeführt werden kann. Dazu ist festzustellen, dass die Beschaffung von Ersatzpapieren gerade bei Maghreb-Staaten sehr schnell fünf bis sechs Monate oder länger dauern kann. Das heißt, der Herr B. wäre in jedem Fall hier gewesen, ob bei einer freiwilligen Ausreise oder in der Vorbereitung einer Abschiebung.
Es ist schrecklich, was dort in Hamburg passiert ist. Wir sind mit der Ausländerbehörde in Kontakt, um den Sachverhalt aufzuarbeiten. Fest steht, dass es keine Berichtspflicht für die Ausländerbehörden gibt, das Innenministerium über Einzelfälle zu unterrichten oder darüber regelmäßig zu berichten. Wir stehen zur Verfügung, wenn es um Beratung und Unterstützung geht, auch im Hinblick auf die neu geschaffene Zentralstelle in Potsdam. Wir haben allerdings von diesem Fall erst aus der Presse erfahren, weil vorher keine Kontaktaufnahme durch den Landkreis Holzminden mit uns erfolgt ist.
Also, zur Klarstellung: Dass es eine gesonderte Anweisung gegeben hat, hier der freiwilligen Ausreise den Vorzug zu geben, und dass dadurch irgendetwas entstanden ist, was sonst nicht entstanden wäre, ist schlicht nicht zutreffend. Die freiwillige Ausreise als Vorrang ist im Gesetz geregelt. Eine angemessene Frist war gesetzt worden. Was dann danach passierte, als der B. untergetaucht ist, bleibt eine Frage der weiteren Bewertung, die jetzt folgen wird. Darüber wird mit dem Landkreis zu reden sein, etwa in der Art und Weise: Warum ist nicht zur Fahndung ausgeschrieben worden? Warum ist nicht auf die Anfrage aus
Meine Damen und Herrn, die Unterrichtung hat ziemlich genau fünf Minuten gedauert. Ich gebe Gelegenheit zur Aussprache. Das hieße dann für die beiden großen Fraktionen fünf Minuten und für die beiden kleineren Fraktionen zweieinhalb Minuten.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, ich bedanke mich sehr herzlich für die Unterrichtung. Allerdings entsteht doch der Eindruck, dass Sie es sich ein klein bisschen zu einfach machen.
Vielleicht nehmen Sie noch einmal Gelegenheit, dann auch zu dem Vorgang Stellung zu beziehen. Denn ich würde von dieser Landesregierung schon gerne wissen, ob man nicht von der Praxis abgehen muss - die an sich selbstverständlich ist und die von den Landkreisen seit vielen Jahren in gleicher Form gelebt wird, nämlich dass zunächst auf eine freiwillige Ausreise zu setzen und jeder zunächst gehalten ist, die getroffenen Anordnungen freiwillig zu befolgen, und dass erst bei einer Verweigerung eine Abschiebung erfolgen sollte -, wenn jemand wegen eines Einbruchs zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt wurde, und ob solche Leute dann nicht mehr nur zur freiwilligen Ausreise aufgefordert, sondern zügig abgeschoben werden müssen. Die Sprecherin des Landkreises, die ich eben zitiert habe, Frau Marie-Luise Niegel, hat gesagt, das Innenministerium erwarte das Gegenteil. - Das ist die erste Frage.
Das Zweite ist die Frage, warum auf die Anfrage Hamburgs hin nicht angemessen reagiert wurde. In dem Bild-Artikel heißt es - ein Zitat der Sprecherin -:
„Es ist angesichts einer Zahl von mehr als 4 000 Fallbetreuungen im Verhältnis zum Stellenschlüssel von insgesamt 2,5 Vollzeit
kräften zum fraglichen Zeitpunkt nicht möglich gewesen, dass eine Abholung und Überführung eines Abschiebehäftlings aus einer Haftanstalt in Hamburg in eine dafür geeignete Einrichtung nach Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen erfolgen konnte.“
Das klingt also nicht danach, dass hier eine bewusste Entscheidung getroffen wurde, dass man eine entsprechende Reaktion nicht setzen will, sondern hier hat schlichter Personalmangel dazu geführt, dass ein solch gefährlicher Mann offensichtlich wieder auf freien Fuß gesetzt wurde, in Hamburg verbleiben konnte und anschließend eine schwere Vergewaltigung erfolgt ist. Ich finde, dazu sollten Sie etwas konkreter Stellung nehmen, als Sie es jetzt hier etwas lax gemacht haben. Wir erfahren davon nur aus der Presse und wissen nicht, was da passiert ist.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Nacke, ich habe hier vorgetragen, was Stand unserer Erkenntnisse heute ist. Ich habe gesagt, wir werden den Sachverhalt weiter aufklären.
Der Sachverhalt ist uns, wie gesagt, durch die Presse bekannt geworden. Vorher sind wir vom Landkreis nicht unterrichtet worden. Das ist erst einmal schlicht das Faktum. Deswegen konnten wir vorher nichts wissen.
Was nun Ihre Darstellung des Sachverhalts angeht, vielleicht noch eine Klarstellung - ich habe mich gerade noch einmal vergewissert -: Danach hat es bis zum Ablaufen der Frist für die freiwillige Ausreise keine Straftat gegeben. Die Straftaten sind danach begangen worden - um das noch einmal deutlich zu sagen.
Das ist ein ganz normaler Fall gewesen. Der Mann ist dann untergetaucht. Dann hätte nach unserer Auffassung - das wird mit dem Landkreis zu klären sein - eine Ausschreibung zur Fahndung zur Aufenthaltsermittlung erfolgen müssen. Das ist offenbar nicht erfolgt. Es wird zu klären sein, warum nicht.
Was die Frage der Personalausstattung der Kommunen angeht, wird von uns seit Monaten in den Dienstbesprechungen mit den Ausländerbehörden darauf hingewiesen, dass wir aufgrund des Arbeitsanfalls beim BAMF und der zunehmenden Abarbeitung der Berge, die dort liegen, damit rechnen, dass es in den nächsten Monaten und vor allen Dingen im nächsten Jahr zu einem erheblichen Anstieg der Abschiebezahlen kommen wird, und dass die Ausländerbehörden gebeten werden, sich darauf einzustellen, so wie wir es als Land beispielsweise bei der Unterbringung und der Betreuung in den Erstaufnahmeeinrichtungen tun mussten. Das ist eine klare Bekanntgabe in allen Dienstbesprechungen gewesen, damit deutlich ist: Bereitet euch darauf vor!
Die 2,5 Stellen im Landkreis Holzminden für diesen Bereich möchte ich jetzt ausdrücklich nicht bewerten, genauso wie ich mich im Übrigen - darum bitte ich zum jetzigen Zeitpunkt um Verständnis -, bevor wir nicht mit dem Landkreis Holzminden selbst auf Fachebene haben reden können, einer abschließenden Bewertung auch hier im Plenum enthalte. Wir können das gerne zu gegebener Zeit nachholen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister, Sie haben eben mit einer Bemerkung gesagt, dies sei eigentlich ein ganz normaler Fall, was die Abläufe angeht. Genau das ist das Erschreckende. Ich muss Ihnen völlig zustimmen: Es ist ein ganz normaler Fall, dass zwar ein Ablehnungsbescheid zu einem Asylbegehren ergangen ist, dass dann aber die Ausreise bzw. die Abschiebung eben nicht so funktioniert, wie es eigentlich sein müsste. Dann ist es auch Ihre Aufgabe, sich in rechtlicher und auch personeller Hinsicht zu vergewissern, dass die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Sie können an den bestehenden rechtlichen Hindernissen im Moment ad hoc nichts ändern. Aber Sie können eine politische Einschätzung und eine Stellungnahme dazu abgeben, wie Sie gedenken, diese Missstände abzustellen.
Es kann doch nicht sein, dass sich jemand, der abgelehnt ist, dadurch, dass er seine Identität verschleiert und dass die Passpapiere nicht vorliegen, mehr oder minder dauerhaft oder zumindest vorübergehend eine Aufenthaltsmöglichkeit in der Bundesrepublik Deutschland beschafft und dann noch untertaucht. Damit würde komplett das konterkariert, was wir in der gesamten Flüchtlingsdebatte bisher gesagt haben, nämlich dass wir schnelle Verfahren haben wollen.
Wenn das der Normalfall ist, dann ist es am Ende doch völlig egal, wie schnell das BAMF handelt, weil eine Abschiebung oder ein Vollzug der Ausreiseverpflichtung gar nicht realisiert werden kann. Das ist die politische Herausforderung, die hier sehr deutlich wird.
Sie sagen zu Recht: Das ist fast schon Normalität. - Das darf aber nicht Normalität sein. Deshalb sind Sie als Landesregierung und als Minister gefordert, hier zu sagen, wie Sie eigentlich diesen Missstand am Ende abstellen wollen. Was sind Ihre politischen Vorstellungen dazu? - Das ist das eine.
Das Zweite ist - Herr Minister, Sie haben das angesprochen -: Natürlich sind Sie auch mit in der Verantwortung, die personelle Ausstattung sicherzustellen. Das ist zwar eine kommunale Aufgabe. Aber man muss sich zumindest vergewissern, dass der Vollzug tatsächlich gewährleistet ist.
Wir erwarten, dass Sie auch im Hinblick auf die Situation in Niedersachsen eine Analyse vornehmen und nicht nur warten - wie das allzu oft bei Ihnen durchklingt -, bis ein Problem bei Ihnen aufschlägt, und erst dann handeln. Vielmehr müssen Sie sich dieses Problems frühzeitig annehmen, selbst abfragen, wo Defizite sind, und versuchen, diese zu erkennen. Das ist in dieser Sache dringend nötig. Denn sonst werden die Probleme im Zusammenhang mit der Zuwanderung und der Flüchtlingskrise noch in viel größerer Weise bei uns ankommen, als uns das lieb sein kann.