Wir haben eine Fristverlängerung erwirkt, die zumindest einen Rahmen gibt, über SchleswigHolstein koordiniert, um eine vernünftige Stellungnahme abzugeben und vor allen Dingen mit einer Stimme sprechend gegenüber dem Bund aufzutreten.
Der vorgelegte Entwurf soll die Rechtsunsicherheit, die wir haben und die eine Präzisierung des Begriffs historisches Wasserfahrzeug erfordert, beseitigen - das begrüßen wir und das wollen wir auch - und soll dem Erhalt der historischen Schiffssubstanz dienen - wir bezweifeln ein bisschen, dass das wirklich die Zielsetzung ist - und soll ein zeitgemäßes Sicherheitsniveau festlegen. Vielleicht darf man „zeitgemäß“ nicht daran festmachen, was man morgen auf dem neuesten Schiff realisieren würde, sondern ein Stück weit an dem festmachen, was für den Zweck angemessen ist, den dieses Schiff erfüllen soll.
Meine Damen und Herren, wir haben mit dem Antrag ein deutliches Signal gesetzt. Auch die Kolleginnen und Kollegen der Hamburger Bürgerschaft haben einen solchen Beschluss gefasst. Auch das Parlament dort steht hinter den weiteren Arbeiten.
Wir werden jetzt sehr intensiv mit den Kolleginnen und Kollegen der anderen Länder im Interesse dessen, was noch weiter beraten werden muss, dafür sorgen, zügig in einen Dialog einzutreten.
Was ich allerdings vom BMVI erwarte, ist nicht nur der Dialog mit uns, sondern vor allen Dingen der Dialog mit denen, die vor Ort für die Schiffe verantwortlich sind, weil die am besten wissen, was realistischerweise umsetzbar ist. Sie haben auch ein gutes Gespür dafür, dass das Thema Sicherheit bei Ihnen ganz oben angesiedelt ist.
Vielen Dank, Herr Minister Lies. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die Beratung schließen kann.
Die Fraktionen waren sich im Ältestenrat darüber einig, über den Antrag sofort abzustimmen. Der guten Ordnung halber frage ich, ob Ausschussüberweisung beantragt wird. - Das ist nicht der Fall.
Wer den Antrag in der Drucksache 17/6897 annehmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe? - Enthaltungen? - Das war einstimmig.
Tagesordnungspunkt 20: Erste Beratung: Mehrsprachigkeit fördern - Angebote an Niedersachsens Schulen ausbauen! - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/6903
Zur Einbringung erteile ich das Wort Herrn Kollegen Scholing, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte, Herr Kollege!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin im Vorfeld gefragt worden, in welcher Sprache ich diesen Antrag einbringen werde.
Ich verzichte in diesem Zusammenhang auch deshalb auf Farsi, weil das die beiden Kollegen hier vorn zu sehr beanspruchen würde. Deswegen in Deutsch.
- nein, war nichts mit Farsi -, der in einer immer mehr zusammenwachsenden Welt einen hohen Wert hat.
Sie haben die Fähigkeit, sich neben Deutsch in ihrer Herkunftssprache auszudrücken. Wir stehen keineswegs am Nullpunkt im Umgang mit dieser
Die Bedeutung erschließt sich nicht allein durch die Bedeutung der Zweisprachigkeit, sondern aus der Bedeutung für den Spracherwerb insgesamt. Der Spracherwerb - auch in der Herkunftssprache - beim Eintritt in die Schule ist nicht abgeschlossen. Erst in der Schule erlernen die Kinder auch die Schriftsprache, und erst in der Schule differenzieren sie ihre Sprachfähigkeiten aus und lernen fachsprachliche Begriffe.
Es reicht nicht aus, dass Kinder ihre Herkunftssprache von ihren Eltern lernen. Schon in der Kindertagesstätte und dann in der Schule muss die Sprachentwicklung weiter gefördert werden.
Der Erlass zur Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache aus dem Jahre 2014 stellt eine gute Grundlage für die Bearbeitung der Thematik dar. Wir sind der rot-grünen Landesregierung dankbar, dass sie diesen Erlass vorgelegt hat. Nur im Kontext dieses Erlasses ist unser Antrag zu verstehen. Das heißt, er ist ein weiterer Baustein zur Beantwortung der Frage, wie Sprachentwicklung gelingen kann.
Wir müssen uns natürlich weiter darum kümmern, dass der herkunftssprachliche Unterricht den Stellenwert erhält, der ihm zusteht.
Es kann nicht sein, dass er sozusagen in den Randbereichen stattfindet, dass er ausfällt und nachlässig behandelt wird. Die Förderung der Herkunftssprache muss im Sekundarbereich fortgesetzt werden. Denn auch hier wird Fachsprachlichkeit ausgebildet.
Damit die Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund das Potenzial ihrer Mehrsprachigkeit in ihrem weiteren Leben voll ausschöpfen können, wollen wir, dass die Herkunftssprache in der Schule als zweite oder dritte Fremdsprache anerkannt wird,
neben dem Deutschen gefördert wird und dann auch zertifiziert wird, bis hin zur Berücksichtigung beim Abitur.
Da weise ich auf ein Missverständnis hin, das zurzeit durch die Presse geistert: Wir sagen nicht, dass das Abitur demnächst in Farsi abgelegt wer
Vielleicht kann ich es auch in einer anderen Sprache. Mal sehen! Wir müssen ein bisschen offen bleiben.
Es reicht nicht, Herkunftssprachen in AGs am Nachmittag anzubieten. Vielmehr müssen sie vollwertige Schulfächer sein. Nur so bekommen sie die notwendige Wertschätzung.
Ich freue mich übrigens über die große Zustimmung, die unser Antrag bereits im Vorfeld der heutigen Debatte erfahren hat.
Gelegentlich wird der Einwand vorgebracht, an erster Stelle müsse die Förderung der deutschen Sprache stehen. Es ist richtig, dass die Beherrschung der deutschen Sprache eine Grundvoraussetzung ist, um am Leben in dieser Gesellschaft teilzunehmen. Selbstverständlich ist die Förderung der Sprachfähigkeiten im Deutschen an unseren Schulen unverzichtbar. Auf die zahlreichen Maßnahmen, die hier in den vergangenen Monaten ergriffen worden sind, muss in diesem Zusammenhang sehr deutlich verwiesen werden.
Aber die Förderung der Herkunftssprache und die Förderung des Deutschen stehen gar nicht in Konkurrenz zueinander.
Eine solche Konkurrenz wird in der öffentlichen Debatte an Rändern, die - so sage ich einmal - keinen rechten Begriff von den Zusammenhängen haben, immer wieder behauptet. Es wird so getan, als führe die Förderung der Herkunftssprache zu einer Vernachlässigung der Integration, weil das Deutsche zu kurz komme. Das ist eine sehr verkürzte und schließlich auch falsche Sichtweise.