- Und ich darf alle noch einmal um etwas mehr Ruhe im Plenarsaal bitten! - Einen Moment noch, Frau Kollegin! - Bitte!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von mir sehr geschätzte Vorsitzende des Ausschusses, Herr Krumfuß, hat es gerade schon betont: Kaum ein Beratungsgegenstand war so lange in der Vorbereitung wie der nun vorliegende Antrag.
Die Fraktionen haben - das zu sagen, ist sehr wichtig - gemeinsam mit der Verwaltung daran gearbeitet, das Petitionswesen wesentlich breiter auszugestalten. Die gemeinschaftlich ausgearbeiteten Facetten wurden von meinen Vorrednern schon vorgestellt. Deswegen verzichte ich an dieser Stelle darauf, dazu etwas zu sagen.
Bei aller Zufriedenheit über das Ergebnis: Wir wissen auch genau, dass das Verfahren einer ständigen Überprüfung und mit Sicherheit auch einer Anpassung schon nach kurzer Frist bedarf. Deswegen sollten wir uns immer fragen: Erfüllt unser Petitionswesen eigentlich die Ansprüche an das beste Petitionswesen? Und ist das ausgearbeitete Angebot für Verwaltung und Politik auch praktika
bel? Aber vor allem: Wann sagen die Menschen mit ihren Bitten und Beschwerden, dass das Petitionswesen in Niedersachsen effektiv ist, und wann sagen sie, dass es gut genug ist?
In erster Linie geht es doch um das Vertrauen der Bürger. Und sie vertrauen darauf, dass ihr Anliegen ernst genommen und mit größter Sorgfalt geprüft und entschieden wird. Und sie vertrauen darauf, dass das zügig geschieht und nicht erst dann, wenn die Zeit längst Fakten geschaffen hat.
Damit bin ich bei einem wesentlichen Punkt, für dessen Aufnahme die FDP besonders hartnäckig gekämpft hat. - Die Kollegen wissen das und lächeln auch ein wenig dabei. Aber, sehr geehrte Damen und Herren, das Verfahren ist nur dann ausgereift, wenn es dem Petenten bestmöglich dient.
Und es ist dann gut genug, wenn u. a. eine Frist für die Bearbeitungsdauer durch die Politik eingezogen und die dazugehörige Kontrolle veranlasst wird.
Warum nun war der FDP das so wichtig? - Wir wollen nicht, dass die Petenten jahrelang auf Antwort aus Hannover warten müssen.
Bedenken Sie doch bitte, dass eine Petition oft die Ultima Ratio für die Menschen ist; Herr Krumfuß hat es gerade den „letzten Strohhalm“ genannt. Wir wollen vielmehr, dass die Bürger durch das Vorbringen ihrer Anliegen unverzüglichen und direkten Einfluss auf die Entscheidungen der Landesregierung und die Gesetzgebung nehmen können. So können Petentinnen und Petenten weiterhin darauf bauen, dass ihr Vertrauen nicht enttäuscht wird.
Ich freue mich, dass sich die Kollegen letztlich überzeugen ließen und die Geschäftsordnung in diesem Punkt künftig die Handschrift der FDP tragen darf.
Eine andere Anregung allerdings wurde nicht aufgenommen; darauf möchte ich noch einmal zu sprechen kommen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es nicht der beste Weg ist, zunächst alle Eingaben im Petitionsausschuss zu behandeln.
Die Eingaben gehören meiner Ansicht nach in die Fachausschüsse. Ich bedaure, dass die parlamentarische Mehrheit diesen Weg nicht wieder gehen wollte, obwohl - das sollte Ihnen vielleicht Anlass zum Nachdenken geben - eine erfolgreiche öffentliche Petition darauf verweist, dass sich Fachausschüsse mit den Eingaben befassen sollten.
Abschließend will ich mich bei den Kollegen und den anderen Ausschussmitgliedern für die Zusammenarbeit bedanken, insbesondere aber auch bei den äußerst kompetenten Mitgliedern der Verwaltung. Denn ohne sie würde das Ganze nicht funktionieren.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Herr von Holtz das Wort. Bitte!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser Entschließung gehen wir einen Schritt, den wir in der erst jungen Geschichte des Petitionsausschusses folgerichtig gehen müssen. Was in anderen Bundesländern schon möglich ist, soll auch in Niedersachsen möglich sein, nämlich das Unterzeichnen von öffentlichen Petitionen. Mit diesem Schritt stärken wir die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Dass wir das einstimmig tun, dass alle Fraktionen diesen Schritt gehen, finde ich ausgesprochen gut und wichtig.
Uns gelingt heute tatsächlich das, was anderen Landtagen vor dieser Legislaturperiode nicht gelungen ist, nämlich den Antrag zur Weiterentwicklung des Petitionswesens zum Beschluss zu bringen, bevor er der Diskontinuität zum Opfer fällt. Frau Kollegin Polat kann davon ein Lied singen; sie hatte schon vor zehn Jahren einen entsprechenden Antrag in den Landtag eingebracht.
Öffentliche Petitionen, also die Mitzeichnung von Petitionen, sind ein Instrument der direkten Demokratie. Es gibt Plattformen wie Avaaz, campact, change.org und openPetition. Sie alle eint aber,
dass Petitionen, die dort zur Mitzeichnung gestellt werden, keine Eingaben sind, die sich gemäß der Verfassung an den Bundestag oder den Landtag wenden. Genau diese Möglichkeit richten wir jetzt ein. Erhält eine solche Petition innerhalb einer Frist von sechs Wochen 5 000 Unterschriften oder mehr, so gibt es eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss mit den Initiatoren.
Meine Damen und Herren, dies ist ein großer Schritt, den wir hier gehen. Ich wünsche der Landtagsverwaltung ein gutes Händchen bei der Umsetzung; denn der Erfolg dieses Instruments hängt am Ende auch davon ab, wie leicht zugänglich und handhabbar dieses Instrument ist.
Doch wir beschließen nicht nur öffentliche Petitionen, wir werden auch ein Kinderpetitionsportal einrichten. Wir wollen die Hürden für unsere jungen Leute, sich mit ihren Anliegen an den Landtag zu wenden, senken. Auch hier wird es entscheidend darauf ankommen, wie wir das Ganze umsetzen und wie wir, wenn das Portal steht, dafür werben und sorgen, dass es bekannt und genutzt wird.
Wir verpflichten uns mit der Entschließung, künftig jährlich über die Arbeit des Petitionsausschusses zu berichten. Ein solcher Bericht ist ein Mittel der Öffentlichkeitsarbeit, allerdings kommt es auf die Ausgestaltung an. Wenn er anschaulich gestaltet ist, mit Beispielen und Grafiken, wird er auch gelesen. Dann können wir der Bevölkerung zeigen, wie das Petitionsrecht in Niedersachsen zur Anwendung kommt.
Herr Krumfuß hat in seinem Bericht darauf hingewiesen, dass wir einige Punkte der Entschließung schon in die Praxis umgesetzt haben. Dabei handelt es sich insbesondere um Verfahrensfragen, also darum, wie wir Eingaben im Landtag behandeln. Die zweijährige Evaluationsphase, die wir uns mit der Entschließung selbst auferlegen, haben wir in diesem Punkt quasi schon hinter uns. Ein erstes Fazit kann man durchaus schon ziehen.
Auch wenn es bei der einen oder anderen Eingabe hakt: Im Großen und Ganzen hat sich die doppelte Zuweisung an Berichterstatterinnen und Berichterstattern bewährt. Der stete Versuch, sich im Votum zu einigen, führt dazu, dass die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger tatsächlich viel mehr im Mittelpunkt stehen, als das früher der Fall war.
Bei den Formulierungen der Voten und deren Abgrenzungen - das gebe ich zu - müssen wir vielleicht noch genauer hinsehen.
bedeutet beispielsweise, dass lediglich - hören Sie gut zu, Herr Bode und Herr Dr. Hocker! - dem einzelnen Anliegen zu entsprechen ist, und zwar bei bestehender Rechtslage. „Berücksichtigung“ ist also keine Aufforderung an die Landesregierung, für eine generelle Regelung zu sorgen.
So wäre meine Empfehlung im Rahmen der Evaluation auch, Formulierungen und Ausdifferenzierungen der Voten zu untersuchen.
Mit „Sach- und Rechtslage“ ist es ähnlich. „Sach- und Rechtslage“ - so heißt es in unserem Entscheidungskatalog arg technisch - bedeutet mitnichten automatisch, dass dem Anliegen der Eingabe nicht entsprochen werden kann. Es gibt nicht wenige Fälle, in denen sich die Sach- und Rechtslage so darstellt, dass in diesem Rahmen tatsächlich Abhilfe geschaffen werden kann.
Oder der Petentin oder dem Petenten kann auf dem Weg der Klärung - liebe Frau Kollegin Eilers, das ist auch bei vielen Petitionen der Fall, die länger brauchen - geholfen werden. Denn man ist im steten Kontakt mit den entsprechenden Behörden und den Einsenderinnen oder Einsendern der Eingaben. Es braucht manchmal Zeit, bis man zu einem Ergebnis kommt. In solchen Fällen sollten wir, finde ich, diese Zeit nutzen. Das ist auch im Sinne der Petentinnen und Petenten.
Aber eins nach dem anderen: Jetzt heißt es erst einmal, einen großen Schritt in Richtung Stärkung der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung zu tun.
Ich schließe mich dem großen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen im Petitionsausschuss, an den Vorsitzenden Herrn Krumfuß und an Herrn Rasche und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eingabenbüros für die wirklich sehr gute Zusammenarbeit in diesem eigentlich wich
Einen Dank, der bisher vergessen wurde, möchte ich noch anfügen, nämlich an alle Bürgerinnen und Bürger, die von dem Recht, Petitionen einzureichen, Gebrauch machen, damit dieses Recht wirklich mit Leben erfüllt wird.