Die Dringliche Anfrage heute bezog sich auf die Entwicklung der Kriminalität in Niedersachsen und nicht auf irgendwelche Fragen, die in die Zukunft gehen. Ich habe alle Fragen zur Kriminalitätsentwicklung in Niedersachsen ausführlich und detailliert beantwortet.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen für Zusatzfragen vor. Die Behandlung der Dringlichen Anfragen ist beendet.
Tagesordnungspunkt 17: Abschließende Beratung: Das Petitionswesen in Niedersachsen - angekommen im 21. Jahrhundert - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/77 - Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses - Drs. 17/6884
Die mündliche Berichterstattung hat der Abgeordnete Krumfuß übernommen. Sie haben das Wort, lieber Herr Kollege. - Ich sehe ihn im Moment nicht. Könnte vielleicht jemand Herrn Kollegen Krumfuß bitten, in den Plenarsaal zu kommen? - Ich bitte Sie um Verständnis, dass wir jetzt noch eine Minute warten, weil wir doch gerne die mündliche Berichterstattung zu diesem, wie ich finde, sehr wichtigen Antrag für unser Parlament hören wollen. - Ich werde die Sitzung ganz kurz unterbrechen, bis Herr Krumfuß gekommen ist.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einen solchen Spurt habe ich das letzte Mal vor 20 Jahren hingelegt.
Ich habe mit Petenten gesprochen, und das ist ja ein wichtiger Grund, nicht im Plenarsaal zu sein. Dass Sie heute so schnell sein würden, hätte ich nicht für möglich gehalten.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir beraten heute einen Antrag abschließend, der vor mehr als drei Jahren in den Landtag eingebracht worden ist und dessen Ursprünge in die 16. Wahlperiode zurückreichen.
„Das Petitionswesen in Niedersachsen - angekommen in 21. Jahrhundert“, lautet die durchaus anspruchsvolle Überschrift. Oder: „Mehr Rechte für Bürger im Landtag“, wie es im Vorgriff auf unsere heutige Debatte bereits in der Zeitung zu lesen war. Es ist mir eine Ehre und Freude zugleich, als Vorsitzender des Petitionsausschusses über unsere Beratungen zu berichten.
Im Niedersächsischen Landtag gibt es den Petitionsausschuss erst seit 2003. Damit ist er der jüngste Petitionsausschuss in einem deutschen Parlament. Allerdings hat er - und das habe ich bei meinem Spurt zum Rednerpult vorhin gemerkt - den dienstältesten Ausschussvorsitzenden.
Wir haben uns die Arbeit an dem Entschließungsantrag nicht leicht gemacht. Wenn ich „wir“ sage, dann ist das auch so gemeint; denn von Anbeginn an haben alle Fraktionen das Ziel gehabt, am Ende möglichst zu einer von allen Fraktionen getragenen Beschlussempfehlung zu kommen.
Beratungsgrundlagen waren daher neben dem Antrag der Koalitionsfraktionen diverse Änderungsvorschläge der beiden Oppositionsfraktionen. Daraus hat sich entwickelt, dass wir uns auch beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und beim Bürgerbeauftragten des Landtages von Rheinland-Pfalz kundig gemacht haben. Dabei ging es in Sonderheit um die Frage des Umgangs mit öffentlichen Petitionen.
Bevor ich zu einigen der empfohlenen Neuerungen komme, möchte ich auf zwei Aspekte besonders aufmerksam machen:
Erstens. Die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ist einstimmig ergangen. Das heißt, der Beschluss ist mit den Stimmen aller Ausschussmitglieder aus allen Fraktionen gefasst worden.
Zweitens. Wir haben nicht drei Jahre lang beraten, um für die Zukunft Modernisierungen zu fordern, sondern eine Reihe von Maßnahmen, über die wir uns schnell einig waren und die ohne vorherige Änderungen etwa der Geschäftsordnung möglich waren, sind zwischenzeitlich bereits vollzogen worden. Das gilt zum einen für die Einführung von Onlinepetitionen. Sie können bereits seit Herbst 2011 über das entsprechende Onlineformular auf der Internetseite des Landtags eingereicht werden. Dazu kommen die Zuordnung nahezu aller Eingaben an den Petitionsausschuss durch den Ältestenratsbeschluss vom 12. Juni 2013, die inzwischen obligatorische Benennung von zwei Berichterstatterinnen oder Berichterstattern zu einer Eingabe und insbesondere das landtagsseitig beschaffte und seit Sommer 2014 im Einsatz befindliche neue Petitionsbearbeitungssystem, das Forderungen wie die nach einer elektronischen Eingabenakte bereits erfüllt. - Daran sehen Sie: Es wurde schon viel dafür getan.
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses zeigt allerdings auch, in welchen Bereichen Änderungen gewünscht wurden, und zwar - ich betone das noch einmal - einvernehmlich. Sie lassen sich in zwei Stichworten zusammenfassen: erstens eine stärkere Einbeziehung der Petentinnen und Petenten und zweitens eine bessere und vielfältigere Öffentlichkeitsarbeit. Darauf werden die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen anschließend näher eingehen.
Die Entschließung, die der Landtag heute fassen wird, stellt einerseits also einen gewissen Abschluss der Arbeit dar. Andererseits beschreibt sie eine Reihe von Zielen, an deren Umsetzung nun gearbeitet werden muss. Deshalb richtet die Entschließung auch eine Reihe von Wünschen an den Landtagspräsidenten und an die Verwaltung. - Und mein Wunsch an die amtierende Präsidentin wäre, mir aufgrund meines wirklich erheblichen Zwischenspurts bei der Zeit etwas behilflich zu sein.
Zugleich ist der Petitionsausschuss aber auch selber künftig noch stärker in der Pflicht. Dies gilt etwa für die Zulassung von öffentlichen Petitionen von allgemeinem Interesse, an denen der Ausschuss maßgeblich mitzuwirken hat, damit sich die damit verbundenen Absichten auch verwirklichen lassen.
Ich komme zum Schluss und sage das einmal ganz persönlich: Ich danke allen, die innerhalb der Beratungen im Ausschuss mit dazu beigetragen haben, dass es heute zu diesem, wie ich meine, hervorragenden einstimmigen Beschluss kommen wird. Dazu gehören natürlich in erster Linie die Mitglieder des Ausschusses. Ich danke aber auch der Verwaltung für die Zuarbeit.
In meinen 13,5 Jahren als Vorsitzender des Petitionsausschusses habe ich nie die Chance gehabt, das zu tun. Aber heute sage ich all denen ein ganz herzliches Dankeschön, die von 2003 bis heute im Petitionsausschuss des Niedersächsischen Landtags für die Bürgerinnen und Bürger aus Niedersachsen ihren Dienst geleistet haben. Ich danke der Verwaltung, ich danke aber auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den einzelnen Ministerien, die uns immer wieder mit Rat und Hilfe und bei der Beantwortung noch von bestehenden Fragen geholfen haben.
Der Petitionsausschuss hat sich immer als jemand verstanden, der einen wichtigen Beitrag zur Lösung der von den Bürgerinnen und Bürgern vorgebrachten Anliegen leistet. Meist ist er der letzte Strohhalm, an den sich die Menschen klammern, die sich im Recht nicht so gut auskennen, die dort nicht so firm sind.
Deshalb habe ich die herzliche Bitte an alle Kolleginnen und Kollegen aus dem Landtag, dass dieses wichtige Gut, das Petitionswesen, von allen unterstützt wird - zum Wohle der Menschen in unserem schönen Bundesland Niedersachsen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Klaus Krumfuß, das Warten hat sich in der Tat gelohnt. Aber genau so atemlos, wie du bei deiner Rede gewesen bist, genau so fest bist du in der Führung dieses Ausschusses. Dafür sagen wir dir an dieser Stelle unser herzliches Dankeschön.
Das Petitionswesen in Niedersachsen zu modernisieren war und ist unser Anliegen. 2013 haben wir diesen Antrag eingebracht, und heute wird dieses Hohe Haus das durch einen Beschluss bekräftigen, und zwar einstimmig. Dafür möchte ich mich schon jetzt ganz herzlich bedanken. Vielen Dank, meine sehr geehrten Damen und Herren.