Der auf Annahme in geänderter Fassung zielende Änderungsantrag entfernt sich inhaltlich vom ursprünglichen Antrag. Wir stimmen daher zunächst über diesen Änderungsantrag ab. Falls er abgelehnt wird, stimmen wir anschließend über die Beschlussempfehlung ab. Wer also dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 17/6944 zustimmen will, den bitte ich jetzt um ein Handzei
chen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit. Dem Änderungsantrag wurde also gefolgt. Damit wurde der Antrag in der Fassung des Änderungsantrages angenommen. Damit ist zugleich die Beschlussempfehlung des Ausschusses nach § 39 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 unserer Geschäftsordnung abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung zu Nr. 2 der Beschlussempfehlung. Da geht es zunächst um den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/5017. Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/5017 ablehnen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.
Wir kommen jetzt zum Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/5116. Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/5116 ablehnen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.
Und Antrag 3 der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/5277. Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/5277 ablehnen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Auch hier war das Erste die Mehrheit.
Tagesordnungspunkt 13: Abschließende Beratung: Car-Pass einführen - Tachomanipulation wirksam eindämmen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/5121 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Drs. 17/6913 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/6941
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen. Der Änderungsantrag der Fraktion der CDU zielt auf eine Annahme des Antrags in anderweitig geänderter Fassung.
Wir kommen zur Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich Dr. Alexander Saipa für die SPD-Fraktion. Herr Dr. Saipa, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Welt ist im stetigen Wandel. Die Zeit kann man nicht zurückdrehen, auch wenn das gerade in den heutigen Zeiten angesichts der vielen Meldungen aus aller Welt, die uns nicht immer erfreuen, hin und wieder sicherlich praktisch wäre.
Das Zurückdrehen eines Tachos hingegen ist heutzutage mehr als simpel. In einer Anhörung, die wir im Unterausschuss „Verbraucherschutz“ zu diesem Thema durchgeführt haben, wurde mehr als deutlich, wie einfach dies selbst für Laien ist. Eine solche Betrügerei kann wahre Wunder bewirken, besonders im Hinblick auf den Wiederverkaufspreis von Autos. Den Käufer jedoch kann diese Anpassung nicht freuen; denn er kauft ein betrügerisch verändertes Produkt.
Der ADAC und die Behörden schätzen den Schaden, der in der Bundesrepublik durch eine Manipulation des Tachostandes entsteht, auf jährlich 6 Milliarden Euro - zur Erzielung eines höheren Gebrauchtwagenpreises, niedriger Leasingkosten oder zum Zwecke der Erschleichung von Garantieleistungen. Die Einführung digitaler Tachometer hat die Manipulation noch deutlich vereinfacht. Nun braucht man nur noch ein Gerät, das man an die Diagnoseschnittstelle des Wagens steckt, und mit dem richtigen Programm ist es ein Leichtes, den Kilometerstand nach zurückzudrehen. Zeitungsberichten zufolge ging in Bayern kürzlich ein Ermittlungsverfahren gegen 90 Beschuldigte aus dem Großraum München wegen Tachoschwindels zu Ende. Darunter waren viele Gebrauchtwagenhändler.
Die Zurückschaltung der Tachos erfordert nach Ansicht der Behörden massive Eingriffe in die Elektronik der Fahrzeuge. Damit sind auch erhebliche Gefahren verbunden. Mit einer Veränderung der Speicherchips können sicherheitsrelevante Daten vernichtet werden. Ausfälle des Antiblockiersystems oder der elektronischen Stabilitätskontrolle können die Folge sein.
In Belgien wird es Betrügern nicht so einfach gemacht. Dort wird der Verbraucher durch den sogenannten Car-Pass geschützt. Die bei jedem Werkstattbesuch abgelesenen Kilometerstände werden an die gemeinnützige Organisation Car-Pass weitergegeben. Die so entstehende Historie erschwert
Wir wollen mit unserem vorliegenden Antrag - in der durch die Beschlussempfehlung geänderten Fassung - mehrere Punkte umgesetzt wissen.
Zum einen wollen wir unbedingt, dass auf Bundesebene ernsthaft geprüft wird, ob eine Datenbanklösung, mit deren Hilfe die angegebene Kilometerleistung auf ihre Plausibilität hin kontinuierlich überprüft werden kann, auch in Deutschland verbindlich eingeführt werden kann.
Mich haben in den letzten Wochen und Monaten viele E-Mails von Verbraucherinnen und Verbrauchern erreicht, in denen sie berichteten, dass sie Autos gekauft haben, bei denen man hinterher feststellte, dass am Tachostand gedreht wurde. In den meisten Fällen ließ sich das damit herausfinden, dass man versucht hat, die Werkstatthistorie zu rekonstruieren. An den Einträgen hat man gesehen, dass tatsächlich irgendwann einmal am Tacho gedreht wurde. Das zeigt: Mit einer verbindlichen und vernünftigen Erfassung dieser Daten kann man diese Betrügerei schon einmal deutlich erschweren.
Wir wollen zum anderen, dass sich Niedersachsen nachdrücklich dafür einsetzt, die Hersteller von Kraftfahrzeugen zu verpflichten, ihre Fahrzeuge besser gegen die Manipulation des Kilometerstandes abzusichern. Ich will es einmal so sagen: Damit könnte auch der hier in Niedersachsen beheimatete Autobauer vielleicht die eine oder andere gute Nachricht produzieren und das Vertrauen der Verbraucher zurückholen.
Des Weiteren wollen wir, dass auf Bundesebene geprüft wird, ob und gegebenenfalls wie der Handel mit Geräten untersagt werden kann, mit denen der auf dem Tachometer angezeigte Kilometerstand manipuliert werden kann. Solange solche Geräte einfach zu erwerben sind, sind alle flankierenden Maßnahmen zwar wichtig und notwendig, aber wir müssen auch die Wurzel des Übels austrocknen.
Eine klare und deutliche Abschreckung muss also her. Allen Betrügern muss klar sein, dass wir Tachomanipulationen nicht als Kavaliersdelikt betrachten, sondern als gefährliche Manipulation von Autos. Es geht nicht nur um den betrügerisch veränderten Verkaufswert, sondern es geht um die Sicherheit der Menschen, die in den Autos sitzen.
Das führt zu dem letzten Punkt unseres Antrages. Wir wollen, dass auch auf europäischer Ebene einheitliche, klare und abschreckende Regeln gelten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte mich an dieser Stelle einfach einmal bedanken, und zwar bei allen Mitgliedern des Unterausschusses „Verbraucherschutz“. Wir haben ungemein konstruktiv über dieses Thema diskutiert. Uns eint über die Fraktionen hinweg der Wunsch, dass diese Betrügereien so schnell wie möglich weitestgehend eingegrenzt werden.
Wir haben versucht, diesen Antrag zu einen, haben es aber nicht ganz geschafft. Die Geister scheiden sich an der Einrichtung einer bundeseinheitlichen Datenbank für Kilometerstände. Die Oppositionsfraktionen können diesen Weg aus eigenen Erwägungsgründen nicht mitgehen. Dazu werden wir bestimmt noch etwas hören.
Mir ist wichtig, am Ende eines Plenartages zu sagen, dass wir in der Sache sehr klar und wertschätzend miteinander umgegangen sind. Ich finde, das ist in Zeiten, in denen extreme Populisten den Menschen vorgaukeln, einfache Antworten auf komplizierte Fragen zu haben, mehr als wichtig. Ich wünsche mir das an vielen Stellen noch öfter.
Wir als Parlament haben den klaren Auftrag, unsere Bürgerinnen und Bürgern vor Straftaten und vor Sicherheitsrisiken zu schützen. Wir müssen begreifbare Politik machen, bei großen und kleinen und auch bei komplexen Themen, im Sinne der Menschen, die wir vertreten. Daher bitte ich um breite Zustimmung zu unserem Antrag; denn er ist richtig und wichtig und kann sehr viel Gutes bewirken.
Vielen Dank, Herr Dr. Saipa. - Für die CDU-Fraktion hat sich Gerda Hövel gemeldet. Frau Hövel, bitte schön! Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit der Einbringung des Antrags von Rot-Grün haben wir uns im Fachausschuss intensiv mit der Frage beschäftigt, wie man Tachomanipulationen wirksam eindämmen kann.
Die Anhörung hat uns viele Informationen geliefert. Wir haben darüber hinaus im Laufe der Beratungen konstruktive fraktionsübergreifende Gespräche geführt, um möglicherweise sogar zu einem gemeinsamen Antrag zu gelangen; Herr Dr. Saipa hat es gerade schon dargestellt. Leider ist uns das dann doch nicht gelungen. Deshalb liegt Ihnen heute der Änderungsantrag der CDU-Fraktion vor. Ich hoffe, dass wir Sie heute noch davon überzeugen können, diesem Antrag zuzustimmen.
Wir fordern auf Landesebene - diese unsere Forderung haben Sie von Rot-Grün ja auch übernommen - die deutliche Ausweitung der Ermittlung und der Strafverfolgung im Bereich der Straftaten im Zusammenhang mit Tachomanipulationen.
Ich rufe in Erinnerung: Seit August 2005 ist Tachomanipulation in Deutschland gesetzlich verboten. Mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr kann der Missbrauch von Wegstreckenzählern geahndet werden.
Wenn die tatsächliche Gesamtlaufzeit eines Autos verschwiegen wird, um Vorteile zu erschwindeln, so stellt das einen Betrug dar. Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren sehen unsere Gesetze dafür vor.
Meine Damen und Herren, wir müssen dafür sorgen, dass alle uns zur Verfügung stehenden Instrumente genutzt werden, um Delikte aufzudecken und entsprechend zu sanktionieren, und auch, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen. Das dient insgesamt dem Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger.
Wir fordern auch - das haben Sie ebenfalls von uns übernommen - den Einsatz der Landesregierung für eine europaweite Harmonisierung des Verbots von Tachomanipulationen. Bei unseren Nachbarn, beispielsweise in den Niederlanden und in Polen, außerdem auch in Tschechien, ist Tachomanipulation keine Straftat. Dort gibt es legale Angebote für „Laufleistungsanpassung“. Schon deshalb ist ein einheitliches europäisches Recht bei dieser Problembewältigung eine ganz grundlegende Maßnahme.
Der entscheidende Schritt bei der Bekämpfung der Tachomanipulation ist für uns allerdings ein zeitgemäßer technischer Schutz. Er muss gesetzlich verankert werden. Die Manipulation von Kilometerzählern muss technisch so aufwendig gestaltet sein, dass sie sich nicht mehr lohnt. Entsprechende Technologien sind bereits heute in zahlreichen Fahrzeugen vorhanden. Sie sind aber nicht aktiviert. Hier sind die Automobilhersteller dringend aufgefordert, ihren Beitrag zu leisten, um das Schutzniveau für Verbraucherinnen und Verbraucher entscheidend zu erhöhen.
In anderen Bereichen ist es ja auch möglich, solche Systeme abzusichern, z. B. zum Diebstahlschutz oder gegen Chip-Tuning.
Es ist dringend geboten, über Vorschriften nachzudenken, wie Tachometer zu bauen und zu schützen sind.
Wir sehen das Problem nicht durch eine Datenbank gelöst. Im Gegenteil, wir sehen damit eher weitere Probleme auf uns zukommen. Wenn wir die verbindliche, gesetzlich vorgeschriebene Datenbanklösung wollen, dann fordern wir von unseren Bürgern eine weitere zusätzliche Preisgabe von persönlichen Daten. Gerade das Thema der Datensicherheit, der Schutz persönlicher Daten und der Notwendigkeit, überhaupt bestimmte Daten zu speichern, muss doch auch eine wichtige Rolle spielen.
Die entscheidende Frage, meine Damen und Herren, ist doch: Was erreichen wir mit einer Datenbank? Sichert, erhöht sie den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher? - Nein, nach unserer Meinung ist das nicht der Fall.
Es gibt keine Gewähr, dass die gespeicherten Kilometerstände in den Datenbanken der tatsächlichen Laufleistung eines Autos entsprechen. Denn Manipulation ist jederzeit zwischen den Einträgen möglich - preiswert und kundenfreundlich über das Internet. Der ADAC hat das in der Anhörung auch anhand von Beispielen beeindruckend dokumentiert. Intelligente, systematische „Dreher“ würden belohnt.
In dem Antrag von Rot-Grün wird in der Begründung für eine Datenbanklösung der Erfolg der Firma CarPass in Belgien angeführt. Dazu kann ich nur sagen, dass der Geschäftsführer von CarPass
Deutschland in der Anhörung den kausalen Zusammenhang zwischen der Einführung der Datenbank und einer geringeren Anzahl von Manipulationen nicht schlüssig darstellen konnte. Er verwies lediglich auf eine verringerte Anzahl von festgestellten Verstößen.