Protocol of the Session on October 28, 2016

Ich schlage vor, wir gehen einmal zusammen einkaufen und schauen, ob es Bioleberwürste gibt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Aber ich finde es schon interessant, dass der CDU-Fraktion zum Thema Ökolandbau anscheinend nur die Frage einfällt, ob es eine Bioleberwurst gibt. Ich weiß nicht, was das soll.

Anscheinend gibt es Bioleberwürste auf dem Markt. Wer sie essen möchte, soll sie essen. Wir schreiben das niemandem vor.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Machen wir mal eine kleine Beruhigungspause! - Herr Limburg, Sie möchten eine Frage stellen. Bitte schön!

(Zuruf von Hermann Grupe [FDP])

- Jetzt ist Herr Limburg dran, nicht Sie, Herr Grupe.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Frage des Kollegen Große Macke, die unterstreicht, dass er offensichtlich keine Ahnung davon hat, welche Bioprodukte in niedersächsischen Supermärkten angeboten werden - neben Bioleberwurst gibt es dort schon seit Langem Biobratwurst, Biomettwurst, Biomortadella, Biosteaks, Bioschnitzel und andere Biofleischprodukte, die sehr schmackhaft sind -, frage ich die Landesregierung, ob sie es nicht auch bedauerlich findet, dass die CDU-Fraktion dieses für das Agrarland Nummer eins sehr wichtige Thema hier so ins Lächerliche zieht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Minister Meyer antwortet. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man merkt halt, wer sich bei Bio auskennt, wo es viele Biokonsumenten und wo es wenige Biokonsumenten gibt. Wir freuen uns, wenn viele Produkte aus Niedersachsen konsumiert werden, vor allem aus regionalem Anbau, egal ob bio oder konventionell.

Die Landesregierung wird nicht kommentieren, ob die Opposition mit ihren Fragen ein Thema ins Lächerliche zieht. Es ist nicht die Aufgabe der

Landesregierung, Fragen der Opposition zu bewerten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. - Ich stelle fest, dass weitere Zusatzfragen nicht vorliegen. Der für die Fragestunde vorgesehene Zeitrahmen ist deutlich überschritten worden. Damit ist die Fragestunde für diesen Tagungsabschnitt beendet.

Die Antworten der Landesregierung auf Fragen, die jetzt nicht mehr aufgerufen werden konnten, werden nach § 47 Abs. 6 unserer Geschäftsordnung zu Protokoll gegeben. Sie stehen Ihnen in Kürze im Intranet und im Internet als unkorrigierte Drucksache elektronisch zur Verfügung.1

Ich rufe nun die Tagesordnungspunkte 34 und 35 auf, die wir vereinbarungsgemäß zusammen beraten, also

Tagesordnungspunkt 34: Erste Beratung: Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie korrigieren - ältere Menschen und junge Familien nicht von Wohnimmobilienkrediten ausschließen - überschießende Regulierung zurücknehmen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/6681

Tagesordnungspunkt 35: Erste Beratung: Wohneigentum fördern - Bessere Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/6684

Wir kommen zu den Einbringungsreden. Zunächst hat für die CDU-Fraktion der Kollege Dr. Stephan Siemer das Wort. Bitte, Herr Kollege!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine wesentliche Ursache der Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2008/2009 war das Platzen der Immobilienblase in den USA. Auch in Europa sind in dieser Zeit in Ländern wie z. B. Spani

1Die Antworten zu den Anfragen 2 bis 62, die nicht in der 110. Sitzung des Landtages am 28. Oktober 2016 behandelt und daher zu Protokoll gegeben wurden, sind in der Drucksache 17/6785 abgedruckt.

en die Immobilienmärkte in schweres Fahrwasser geraten - mit schwerwiegenden Folgen für alle: Die Menschen, die Wirtschaft, soziale Einrichtungen. Staatshaushalte wurden durcheinandergebracht. Gerade die Immobilienkreditnehmer haben die existenzgefährdenden Folgen einer solchen Krise unmittelbar zu spüren bekommen.

Damit Immobilienblasen in dieser Form nicht mehr entstehen und um Verbraucher vor einer überzogenen Verschuldung bei der Finanzierung nicht dauerhaft werthaltiger Immobilien zu schützen, hat die Europäische Union 2015 eine neue Verbraucherschutzrichtlinie in Kraft gesetzt. Der Bundesgesetzgeber - deshalb sprechen wir heute über dieses Thema - hat auf Basis dieser Richtlinie am 21. März dieses Jahres das deutsche Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie auf den Weg gebracht. Federführend war dabei das SPD-geführte Bundesjustizministerium mit Justizminister Heiko Maas.

Der Bundesjustizminister hat die EU-Richtlinie in unnötiger und auch für Verbraucher geradezu schädlicher Form verschärft. Man kann in aller Kürze sagen: Heiko Maas hat hier das Maß verloren.

(Beifall bei der CDU - Zuruf von Rena- te Geuter [SPD])

Ich möchte Ihnen einige Beispiele aus der Praxis nennen:

Eine Privatperson, 50 Jahre alt, polnischer Abstimmung, hat hier einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Seine Frau und sein Sohn wohnen noch in Polen. Der Kunde möchte ein renovierungsbedürftiges Haus erwerben, um seine Familie hierherzuholen. Die notwendigen Arbeiten an dem Objekt möchte er zusammen mit seinem Sohn vornehmen. Wegen der neuen Richtlinie, die alleinig auf das Einkommen des Kunden abstellt, ist eine Darlehensvergabe in realistischer Größe nicht möglich. Bei geringster Tilgung würde dann die Laufzeit über 40 Jahre betragen. Bei einem Alter von 50 Jahren sieht man, dass das zu Problemen führt.

Eine Rentnerin, 65 Jahre alt, und Eigentümerin eines Resthofes mit einem Verkehrswert von ca. 400 000 Euro plant den Umbau einer ehemaligen Stallung zu einer barrierefreien Wohnung zur Selbstnutzung. Die Umbaukosten würden 100 000 Euro betragen. Die Belastung wäre mietähnlich. Die Bank muss diesen Kreditvertrag wegen der neuen Richtlinie ablehnen, da eine Rückzahlung

aus Einkommen und mangels freiem weiteren Vermögen nicht geleistet werden kann.

Ein junges Ehepaar, er 28, sie 25 Jahre alt, beide berufstätig, will sich ein Einfamilienhaus kaufen, das etwa 325 000 Euro kosten soll. Sie selbst können 70 000 Euro Eigenkapital organisieren. Es müssen also noch 255 000 Euro kreditiert werden. Das für die Finanzierung angefragte Institut muss aber aufgrund der neuen Richtlinie ablehnen, da bei Nachwuchs nur auf die potenziellen negativen Folgen für das Erwerbseinkommen abgestellt werden muss. Positive Umstände wie z. B. familiäre Unterstützung bei der Kinderbetreuung können hier nicht zur Anrechnung gebracht werden.

Ich habe von Banken mehr als 50 weitere Beispiele bekommen - selbstverständlich anonymisiert -, die allesamt aufzeigen, dass die Wohnimmobilienkreditrichtlinie im Markt zu erheblichen Problemen geführt hat. Es betrifft einen Mann, 19 Jahre alt, der das Haus seiner Eltern übernehmen möchte, einen Rentner, 75 Jahre alt, ein Ehepaar, beide erwerbstätig mit drei Kindern, einen Kunden, 53 Jahre alt, berufstätig. Selbstständige Gewerbetreibende können nicht umfinanzieren, und auch Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber in Insolvenz geraten, sind bezüglich ihrer weiteren Immobilienfinanzierung unmittelbar gefährdet.

Fazit: Viele junge Familien und Senioren können bei deutschen Banken keinen Immobilienkredit mehr bekommen, weil die hohen Anforderungen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie, die in einem Anflug von überzogenem Verbraucherschutz, wie gesagt, federführend im Bundesjustizministerium auf den Weg gebracht wurde,

(Renate Geuter [SPD]: Und vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde!)

die Verbraucher eben nicht schützt, sondern sie entmündigt. Diese Verschärfung ist durch Heiko Maas verursacht worden.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung von Christian Grascha [FDP])

Nachdem ich gerade Einzelbeispiele genannt habe, will ich jetzt auch noch einmal in genereller Form auf die Probleme eingehen.

Die Banken dürfen nach der neuen Wohnimmobilienkreditrichtlinie nur noch auf die Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung innerhalb der statistischen Lebenszeit des Kreditnehmers abstellen. Das führt zu unüblich hohen Raten. Außerdem gibt es in der

neuen Wohnimmobilienkreditrichtlinie zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe wie z. B. „Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung“. Das erzeugt Rechtsunsicherheiten. Diese Rechtsunsicherheiten gehen ausschließlich zulasten der Banken und lassen diese bei der Kreditvergabe natürlich noch vorsichtiger werden. Das maßgebliche Kriterium für die Kreditvergabe ist das Einkommen. Auf den Wert der Immobilie darf nicht mehr abgestellt werden. Auch schon bestehende Kreditverträge müssen, wenn sie in die Verlängerung gehen, einer sehr verschärften Kreditwürdigkeitsprüfung unterzogen werden.

Andere Länder wie z. B. Österreich haben die EURichtlinie 1 : 1 umgesetzt. Dies ist also ein Fall, an dem nicht Europa schuld ist, sondern für den die Verantwortung beim Bundjustizministerium liegt.

Ich möchte noch einmal auf die Bedeutung des Problems eingehen. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es ca. 41 Millionen Wohnungen. 2014 wurden knapp 290 000 Wohnungen umgebaut oder neu gebaut. Das sind die aktuellsten Zahlen, die mir vorliegen. In der Vergangenheit lagen diese Zahlen schon einmal höher. Im Jahr 1990 wurden 600 000 Wohnungen um- oder neu gebaut.

Wir wollen alle, dass zusätzlicher Wohnraum im Bestand erschlossen wird, beispielsweise durch den Ausbau von Dachgeschossen. Wir wollen modernisierte, altersgerechte Wohnungen, und wir wollen energetisch sanierte Wohnungen.

Die Zahlen zeigen, dass der Bauboom in Deutschland ca. 20 Jahre zurückliegt. In Deutschland ist in der Finanzkrise 2008/2009 keine Immobilienblase geplatzt, und die aktuellen Zahlen weisen auch nicht darauf hin, dass hier so etwas geschehen wird.

(Christian Grascha [FDP]: So ist es!)

Natürlich steht außer Frage, dass der Verbraucher geschützt werden muss. Ein Immobilienkredit macht ein Vielfaches des Jahreseinkommens aus. Deshalb können wir uns hier auf die Fragen des Verbraucherschutzes konzentrieren und brauchen die Befürchtungen, die bei der EU im Raum stehen, nämlich dass eine Immobilienblase platzen könnte, nicht weiter zu berücksichtigen.

(Christian Grascha [FDP]: So ist es!)

Die neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie hat bei den Banken und hier insbesondere bei den Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die in die

sem Bereich vornehmlich tätig sind, zu einem erheblichen Rückgang der Kreditvergabe geführt. Deshalb haben sowohl die CDU- als auch die FDP-Landtagsfraktion jeweils einen Entschließungsantrag auf den Weg gebracht.

Wir haben unseren Entschließungsantrag bereits im September in der Fraktion behandelt. Gegenstand dieses Entschließungsantrages sind u. a. die Herausnahme der unbestimmten Rechtsbegriffe aus der neue Richtlinie, das Abstellen des Kredits auf den Wert der zu finanzierenden Immobilie, keine erneute Kreditwürdigkeitsprüfung bei Bestandsverträgen vornehmen zu müssen und klarzustellen, dass Gewerbeimmobilien von der Richtlinie nicht betroffen sein sollen.

Die Länder Baden-Württemberg - grün-schwarz regiert -, Bayern - schwarz-regiert - und Hessen - schwarz-grün regiert - haben eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, die im Wesentlichen auf diese Punkte abzielt.