Protocol of the Session on October 27, 2016

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. - Es gibt keine Wortmeldungen mehr. Ich schließe die Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/4712 ablehnen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Ich frage nach den Gegenstimmen. - Das Erste war die Mehrheit. Sie sind der Beschlussempfehlung gefolgt.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 29: Abschließende Beratung: Veräußerung von Grundstücken des Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds (AHK) in Wennigsen an die Projektgesellschaft „Klostergrund 1 GmbH & Co KG“, ein Joint Venture zwischen der Ideal Wohnen GmbH & Co KG sowie der PE Value 86 GmbH & Co KG - Antrag der Landesregierung - Drs. 17/6618 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/6699

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die Einwilligung zu der Veräußerung zu erteilen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre keinen Widerspruch und lasse daher abstimmen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und die von der Landesregierung beantragte Einwilligung zu der Veräußerung erteilen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Stimmenthaltungen? - Dann haben Sie einstimmig so entschieden.

Tagesordnungspunkt 30: Abschließende Beratung: Veräußerung von Grundstücken des Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds (AHK) in Northeim an die CCC Coriander Constructing & Consulting GmbH mit Sitz in Frankfurt/Main - Antrag der Landesregierung - Drs. 17/6619 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/6700

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen auch hier, die Einwilligung zu der Veräußerung zu erteilen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Auch hier waren sich die Fraktionen im Ältestenrat einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre auch hier keinen Widerspruch und lasse daher abstimmen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und die von der Landesregierung beantragte Einwilligung zu der Veräußerung erteilen möch

te, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann haben Sie auch hier einstimmig beschlossen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 31: Abschließende Beratung: Organstreitverfahren der Abgeordneten Thomas Adasch, Christian Grascha u. a. wegen Einsetzung des 23. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses („Mögliche Sicherheits- lücken in der Abwehr islamistischer Bedrohun- gen in Niedersachsen“) - StGH 1/16 - gegen den Niedersächsischen Landtag, vertreten durch den Präsidenten Bernd Busemann, MdL, Hannah-Arendt-Platz 1, 30159 Hannover - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 17/6696

Die unter diesem Tagesordnungspunkt vorgesehene abschließende Beratung betrifft das verfassungsgerichtliche Verfahren Staatsgerichtshof 1/16 in Sachen 23. Parlamentarischer Untersuchungsausschuss, in dem der Landtag als Antragsgegner bereits in seiner August-Sitzung dieses Jahres eine Erwiderung beschlossen hatte.

Nachdem im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen zunächst fraktionsübergreifend die Auffassung vertreten worden war, auf die ergänzenden Ausführungen der Antragsteller im Schreiben vom 30. August 2016 nicht erwidern zu wollen, haben die Fraktion der SPD und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der vergangenen Woche nun doch den Entwurf einer Stellungnahme vorgelegt, die gegenüber dem Staatsgerichthof abgegeben werden soll. Die Einzelheiten ersehen Sie aus der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen in der Drucksache 17/6696.

Der Ausschuss empfiehlt demnach zu dem ergänzenden Schreiben der Antragsteller vom 30. August 2016, an dem Beschluss, den Antrag der Antragsteller vom 20. Mai 2016 zurückzuweisen, festzuhalten und zur Begründung auf die der Beschlussempfehlung beigefügte Stellungnahme Bezug zu nehmen.

Auch hier waren sich die Fraktionen im Ältestenrat einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre auch hier keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 17/6696 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Die gibt es nicht. Enthaltungen? - Von den Fraktionen der CDU und der FDP. Dann haben Sie entsprechend der Beschlussempfehlung entschieden.

Ich rufe jetzt, wie zwischen den Fraktionen vereinbart, auf den

Tagesordnungspunkt 42: Abschließende Beratung: Verfassungsfeindliche Propaganda und Hetze im Internet konsequent bekämpfen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/5287 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 17/6698

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir treten in die Beratung ein. Zu Wort gemeldet hat sich der Kollege Helge Limburg, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Herr Limburg, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bei allen Kolleginnen und Kollegen aus dem Rechtsausschuss und auch bei der Landesregierung bedanken. Die Beratungen zu diesem wichtigen Thema Bekämpfung von Hetze und Hass im Internet waren sehr konstruktiv. Wie ich höre, kommen wir jetzt auch zu einer einvernehmlichen Abstimmung. Das begrüße ich bei diesem wichtigen Thema ausdrücklich, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Hetze und Hass haben massiv zugenommen. Sie haben ein für unsere Demokratie bedrohliches Ausmaß angenommen. Menschen, die sich für Flüchtlinge engagieren, Politikerinnen und Politiker, aber auch zunehmend Journalistinnen und Journalisten werden massiven Drohungen, Angriffen, Beleidigungen bis hin zu Morddrohungen ausgesetzt. Das alles ist in keinster Weise akzeptabel

und nicht hinnehmbar, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Zustimmung von Miriam Staudte [GRÜNE])

Klar muss sein: Der Rechtsstaat, das Strafgesetzbuch, gilt uneingeschränkt auch im Internet. Wer im Internet hetzt und zu Mord und anderen Straftaten aufruft, macht sich genauso strafbar, als wenn er das außerhalb der digitalen Welt tun würde.

Ich bin froh, dass die niedersächsische Justiz und auch die Justiz deutschlandweit seit einigen Jahren verstärkt durchgreifen und es auch zu Haftstrafen gegen solche Hetzer kommt.

Aber wichtig muss auch sein, dass es nicht allein bei den Hetzern bleibt, sondern dass sich auch diejenigen, die solche Plattformen betreiben - Facebook und andere -, sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Firmen, wenn sie, obwohl sie entsprechende Hinweise auf volksverhetzende Inhalte, auf Hass, auf Bedrohungen bekommen, diese Inhalte dann trotzdem nicht löschen, strafbar machen. Ich gehe davon aus, dass, wenn diese Firmen ihre Politik nicht verändern, wir in der kommenden Zeit Strafverfahren dagegen erleben werden. Und das, meine Damen und Herren, ist auch richtig und notwendig.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Miriam Staudte [GRÜNE]: Das stimmt!)

Vielen Dank, Herr Kollege Limburg. - Das Wort hat jetzt für die CDU-Fraktion der Kollege Christian Calderone.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf mich dem Dank des Kollegen Limburg anschließen und alle Fraktionen mit einbeziehen. Herzlichen Dank dafür, dass wir am Ende der Beratungen eine einheitliche Formulierung in dieser tatsächlich wichtigen Frage der Hasskommentare im Internet gefunden haben!

Wir können einen großen Bogen spannen und uns über eine Verrohung der Sprache beklagen. Wir können uns Sorgen machen über eine Radikalisierung von Teilen der Gesellschaft, gerade an den politischen Rändern. Wir können aber auch ein deutliches Zeichen setzen, dass der demokrati

sche und freiheitliche Staat Hetze und Volksverhetzung nicht toleriert. Dieses Zeichen setzt die niedersächsische Politik mit diesem Antrag heute Abend.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP sowie Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Genauso wichtig wäre es aber aus meiner Sicht, wenn Politiker selbst Zeichen setzen für einen Umgang untereinander, der dem eines demokratischen und freiheitlichen Staates auch tatsächlich würdig ist. Dies gilt für die Debattenkultur in den Parlamenten. Dies gilt aber auch für die Wortwahl einzelner Politiker; denn, meine Damen und Herren, egal, wer gemeint ist: Wenn Sigmar Gabriel Mitbürger als „Pack“, Peter Tauber Mitbürger als „Arschlöcher“ und Wolfgang Schäuble Mitbürger als „Dumpfbacken“ bezeichnet, dann ist das eines demokratischen und freiheitlichen Staates nicht würdig, unabhängig vom Adressaten und deren falscher Positionierung.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP sowie Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Das gilt umso mehr für die Wortwahl von Berufspolitikern, also von Berufssprechern und Berufsrhetorikern.

Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat sich bei dieser am Ende gemeinsamen Formulierung in zwei Fragen durchgesetzt, nämlich bezüglich der Aufforderung an die Landesregierung zur Überprüfung der Ressourcen im Bereich Personalausstattung und Finanzmittel für eine wirksame Verfolgung von Hasskommentaren sowie bei der Forderung nach einer Erweiterung des Radikalitätsbegriffs.

Unzweifelhaft stehen rechtsradikale Kommentare deutlich an der Spitze aller Fallzahlen in diesem Bereich. Dies hat der Abschlussbericht „Gut leben in Deutschland“, der in dieser Woche veröffentlicht wurde, eindrucksvoll - oder eben auch bedrückend - gezeigt.

Aber auch linksradikale, antisemitische, salafistische und ausländerextremistische Kommentare und Haltungen bedrohen unseren Staat. Er muss sich allen Verirrungen gegenüber als wehrhaft erweisen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen, meine Herren, der Landtag kann ein Zeichen setzen. Er tut dies heute Abend. Die