Sie waren wegen zu hoher Schwefel- und Stickstoffniederschläge aus unseren Kraftwerken und Kraftfahrzeugen versauert. Das war ein Grund, warum ich beispielsweise gesagt habe: Wir müssen etwas dafür tun, damit wir lebendige Flüsse auch in Zukunft unseren Kindern noch hinterlassen können.
Das, Herr Hocker, ist nämlich auch ein wichtiger Punkt, wenn man überhaupt Gewässer nutzen und angeln will.
Ich sage Ihnen auch: Ich esse gerne Fisch. Auch deswegen habe ich eine große Nähe zu den Anglern und Fischern, die hier in Niedersachsen in großer Zahl organisiert und auch als Naturschutzverband anerkannt sind. Deswegen halte ich überhaupt nichts davon, wie Sie versuchen, hier zwischen verschiedenen Naturschutzverbänden zu spalten
und am Ende noch den einen oder anderen, der hier ehrenamtlich tätig ist, zu beleidigen. Das weise ich in aller Form zurück.
Ich sage Ihnen ganz deutlich, Herr Dr. Hocker: Die Angler sind unsere besten Bündnispartner, wenn es um den Gewässerschutz geht.
Bei der Preisverleihung der „Niedersächsischen Bachperle“ waren ganz viele Anglerverbände dabei, die an erster Stelle standen und die Preise abgeräumt haben.
In den Gewässerallianzen, Herr Dr. Hocker, setzen wir auf eine gemeinsame Arbeit mit den Kommunen, Anglerverbänden und Naturschutzverbänden, um unsere Bäche und Flüsse bestmöglich zu schützen.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Dr. Gero Hocker [FDP]: Dann sprechen Sie doch mit den Anglern vor Ort!)
Von daher kann ich Ihnen nur raten: Setzen Sie sich in Ihrer Kommune dafür ein, dass es hier zu einer sachgerechten Umsetzung kommt!
Ich gehe davon aus - ich habe das auch in der Vergangenheit so gesehen -, dass das in den allermeisten Fällen der Fall ist. Dabei können die Kommunen auf eine Arbeitshilfe zurückgreifen. Die können sie benutzen; sie müssen sie aber nicht benutzen. Sie müssen in jedem Einzelfall eine sorgfältige Abwägung machen.
Vielleicht haben Sie einmal hineingeguckt. Darin gibt es auch umfangreiche Freistellungen, beispielsweise für Fischer und Angler, für berufliche oder sonstige fischereiliche Nutzung. Auch das sollten Sie dann zur Kenntnis nehmen. Insofern ist die Aufregung hier wirklich für die Katz‘.
Wir werden jedenfalls mit den Anglern gute Lösungen finden und vor allen Dingen auch dafür sorgen, dass man in Zukunft in sauberen Bächen und Flüssen in Niedersachsen angeln kann, meine Damen und Herren.
Herr Minister, bevor ich Herrn Oesterhelweg das Mikrofon überlasse: Auch Herr Angermann hat darum gebeten, eine Frage stellen zu dürfen. - Auch für Herrn Angermann ist das zugesagt. - Bitte, Herr Oesterhelweg!
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie, wie Sie eben betonten, als Jugendlicher gern geangelt haben und dass Sie sich, wie Sie in der letzten Plenarwoche betont haben, auch gern in der freien Natur bewegt haben - das kann ich sehr gut nachvollziehen -, und angesichts dessen, dass viele Menschen befürchten, dass sie das in Zukunft nicht mehr dür
fen, frage ich Sie, ob Sie die Prognose von Herrn Bosse bestätigen und den Wunsch teilen, der vorhin gesagt hat: „Es wird keine Angelverbote geben.“
Herr Oesterhelweg, ich gehe davon aus, dass das, wenn, dann nur in kleinen Ausnahmen der Fall sein wird. In der Regel wird das definitiv nicht der Fall sein. Deswegen ist die Karte, die einmal an die Wand gemalt wurde, aus meiner Sicht überhaupt nicht richtig. Wenn Sie in die Freistellungen hineingucken, werden Sie sehen, dass in der Regel eine umweltschonende fischereiliche Nutzung möglich und auch die Zusammenarbeit mit den Anglern gewünscht ist, weil sie eben auch dazu beitragen, die Gewässer zu schützen und zu bewahren.
Von daher ist mir auch wichtig: Hier hat es offensichtlich Missverständnisse gegeben. Ich will gar nicht in Abrede stellen, dass dies missverständlich interpretiert wurde. Deswegen habe ich das Gespräch beispielsweise auch mit einer Reihe von Anglern gesucht, um deutlich zu machen, dass das, was hier befürchtet wird, überhaupt nicht beabsichtigt ist.
Wenn in einem Schutzgebiet beispielweise der Rotmilan geschützt wird, dann macht es doch keinen Sinn, dort das Angeln zu verbieten. Dadurch hat man doch keine Unterstützung für den Schutz des Rotmilans. So hat jedes Schutzgebiet in der Regel - - -
Herr Minister, aufgrund dessen, dass eine Arbeitshilfe mit höchstmöglicher Fachkompetenz erarbeitet werden müsste, frage ich Sie und hätte ich gerne gewusst, warum das Fachreferat Fischerei des LAVES nicht mit eingebunden worden ist.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Diskussion hat sich an einer Arbeitshilfe des Niedersächsischen Landkreistages entzündet. Wir haben dort fachlich durch den NLWKN zugearbeitet. Wir gehen davon aus - das haben wir in einer Kleinen Anfrage entsprechend bearbeitet -, dass es sinnvoll ist, auch das LAVES künftig mit in die Beratung einzubeziehen.
Vor Ort werden die Fischer jeweils von den Kommunen beteiligt. Da wird nichts über die Köpfe der Fischer hinweg entschieden.
Vielen Dank, Herr Minister. - Einen Moment, bitte! Der Fairness halber: Auch Herr Bode hatte darum gebeten, eine Frage stellen zu dürfen.
Sie haben gerade gesagt, dass man den Rotmilan nicht durch Angelverbote schützen kann. Von daher interessiert mich, welchen Schutzwert es für den Rotmilan hat, wenn man Gebäudehöhen auf maximal 4 m beschränkt. Kann er die Gebäude sonst nicht überfliegen und würde dagegen fliegen? - Das ist ein Fall in Holzminden.
Es hängt immer von dem jeweiligen Schutzzweck ab, welche Regelungen durch die Kommunen vorgesehen werden.
(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Und das finden Sie gut? Das ist doch rechts- widrig! Das haben Sie doch schon mit anderen Ministern abgestimmt! Schön ausgedealt!)
Sie müssen sich das Schutzziel im Detail vor Ort ansehen und sich dann die entsprechende Maßnahme anschauen. Das kann auch Landschaftsschutz sein. Diese Frage liegt aber völlig jenseits des Themas, das wir hier besprechen. Ich komme gern darauf zurück. Aber Detailfragen dazu beantworte ich lieber am Rande.
Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass ich die Beratung schließen kann.
Das Wort hat nun Herr Kollege Siebels zu einer persönlichen Bemerkung nach § 76 unserer Geschäftsordnung. Den Inhalt setze ich als bekannt voraus. Bitte!