Wir meinen, dass es unfair ist, dass man die Versicherten doppelt belastet. Das wurde 2004 von RotGrün in einer Nacht- und Nebelaktion eingeführt. Damals waren vor allem Bestandsverträge betroffen. Es gab noch nicht einmal einen Bestandsschutz. Und jemand, der in gutem Glauben vor 2004 einen solchen Vertrag abgeschlossen hat, war am Ende derjenige, der im Regen stehen gelassen wurde. Das geht auf gar keinen Fall.
Jetzt können Sie nicht noch einmal anfangen. Sie haben die Redezeit schon um eine halbe Minute überzogen, Herr Kollege Grascha. Vielen Dank für Ihre Rede.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Ich finde es sehr bedauerlich, dass Sie den Antrag heute ablehnen und auch keine Alternative vorgelegt haben. Ansonsten muss man leider feststellen, dass die Ausschussberatungen eher dazu beigetragen haben, die Vorurteile gegenüber meiner Fraktion zu verstetigen, als tatsächlich sachlich in das Thema einzusteigen.
wicklung der Altersvorsorge dabei, dass die gesetzliche Rentenversicherung auch in Zukunft die entscheidende Basis der Altersversorgung darstellt. Sie zu stabilisieren gelingt dann, wenn möglichst viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Berufsgruppen in sie einzahlen und dadurch die Einnahmegrundlage verbreitert wird. Insofern macht es Sinn, in erster Linie über die Weiterentwicklung des staatlichen Teils nachzudenken. Hierbei fällt mir die Wiederherstellung einer paritätischen Finanzierung zwischen Versicherten und Unternehmen ein.
Meine Damen und Herren, das würde zu einer spürbaren Entlastung der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer führen.
Wer jedoch die Stärkung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge durch Entlastung für Versicherte und Unternehmen will, der darf sich in seinen Forderungen bei gleichzeitigem Ausfall von erheblichen Steuern für den Staat nicht auf die tatsächliche Entlastung der Unternehmen beschränken. Sie wollen, dass Kapitalauszahlungen aus Verträgen der betrieblichen Altersvorsorge nicht als Versorgungsbezug gewertet werden und damit nicht mehr der Beitragspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen. Damit schwächen Sie bewusst die Einnahmeseite der gesetzlichen Krankenversicherung und die Stabilität ihrer Finanzierung.
Meine Damen und Herren, die volle Beitragspflicht von Versorgungsbezügen in der Kranken- und Pflegeversicherung wurde bereits 2004 durch das GKV-Modernisierungsgesetz eingeführt. Das haben Sie während Ihrer Regierungsbeteiligung in Berlin nie verändert, sondern Sie haben es so belassen. Sie hätten, als Sie noch im Bundestag vertreten waren, reichlich Zeit gehabt, es zu ändern.
Heute, wo Sie solche Vorstöße nur noch über das Landesparlament machen können, schließt sich Ihnen sogar Herr Bley an.
Die Vorschrift für die Abzinsung von Pensionsrückstellungen sieht zurzeit 6 % vor und besteht seit 1981. Ihre Forderung, die Bewertung der Pensionsrückstellungen in der der Handels- und Steuerbilanz wieder anzugleichen, ist nicht zielführend. Dazu führte der Vertreter des Finanzministeriums im Ausschuss Folgendes aus:
„Würde das steuerrechtliche Rückstellungsniveau bundesweit bei allen in Deutschland eingetragenen Unternehmen auf das höhere handelsrechtliche Rückstellungsniveau angehoben, ergäben sich nach sehr groben Schätzungen ‚stille Lasten‘ in Höhe von 230 bis 250 Milliarden Euro, die bei entsprechender Gesetzgebung die steuerrechtliche Bemessungsgrundlage der Unternehmen mindern würden.“
Also eine Regelung mit gravierenden Auswirkungen, die Sie selbst in Ihrer Regierungszeit in Berlin ebenfalls nicht verwirklich haben - aus nachvollziehbaren Gründen. Heute fordern Sie es ohne Regierungsverantwortung hier in Niedersachsen - ich sage es Ihnen - folgenlos und wirkungslos.
Meine Damen und Herren, in der schriftlichen Stellungnahme des Ministeriums der Finanzen wurde darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung über die Absenkung des Zinses nachdenke.
Die Antwort auf eine parlamentarische Anfrage weist auf die Folgen hin. Die Absenkung des Zinssatzes von 6 % auf 5 % hätte zur Folge, dass es in den ersten drei Jahren nach dem Inkrafttreten für Bund, Länder und Gemeinden zu Steuermindereinnahmen in Höhe von etwa 9 Milliarden Euro käme. Bei Absenkung auf 4 % ergäben sich Steuermindereinnahmen von ca. 18 Milliarden Euro.
Meine Damen und Herren, auch dieser Forderungsteil Ihres Antrags richtet sich wieder einseitig auf wirtschaftliche Besserstellung der Unternehmen, ohne die betroffenen Versicherten, denen Sie in der Überschrift Entlastung versprechen mit einzubeziehen.
(Dr. Gero Hocker [FDP]: Die Versi- cherten? Haben Sie überhaupt einmal einen Blick in den Antrag geworfen?)
Also wieder einmal FDP pur. Das lehnen wir ab. Wegen Ihrer Klientelpolitik lehnen wir Ihren Antrag folgerichtig ab. Wir werden ihn heute nicht beschließen.
(Beifall bei der SPD - Dr. Gero Hocker [FDP]: Klientel der Arbeitnehmer! - Christian Grascha [FDP]: Die Klientel der Arbeitnehmer haben Sie verges- sen!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es wird immer wieder darauf hingewiesen, dass wir Altersvorsorge betreiben müssen, damit wir auch im Alter genügend Mittel zur Verfügung haben. Der Staat unterstützt das durch Informationen, durch Anreize und durch eine entsprechende Ausgestaltung des Sozialsystems. Daran knüpft der Antrag der FDP an.
Die Ziffern 1 und 3 betreffen die betriebliche Altersvorsorge. Ziffer 1 ist eher allgemein gehalten, Ziffer 3 betrifft die Pensionsrückstellungen. Dazu ist eben schon etwas gesagt worden. Es ist im Arbeitnehmerinteresse, die betriebliche Altersversicherung zu stärken. Darauf will ich doch einmal hinweisen.
Es ist auch im Interesse der Unternehmen, weil dadurch die Investitionsmöglichkeiten verbessert werden und damit Beschäftigung gesichert wird.
Deshalb ist es sehr sinnvoll, dass überlegt wird, den Prognosezeitraum von sieben auf zehn Jahre zu verlängern und den Zins abzusenken.
Auch Ziffer 4 des Änderungsantrages ist sinnvoll, weil die Portabilität verbessert werden soll. Das heißt: Wenn Arbeitnehmer das Unternehmen wechseln, können sie die Ansprüche aus der Betriebsrente mitnehmen.
Ich möchte jetzt aber schwerpunktmäßig zu Ziffer 2 sprechen. Deshalb stehe ich hier auch als Sozialpolitiker.
In meiner Sprechstunde war ein Bürger, der darauf hinwies, dass er im Jahr 2004 einen solchen Vertrag abgeschlossen hatte und auf einmal ganz erstaunt war, als er Krankenversicherungsbeiträge bezahlen musste. Er hatte diesen Vertrag als Selbstständiger abgeschlossen, weil er dachte: Man weiß nie, wie es weitergeht, und wenn ich große Probleme habe, dann kann das ausgezahlt werden.
Er war inzwischen Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung. Auf einmal bekam er dann ein Schreiben. Darin hieß es, dass auch bei einer Kapitalisierung - er wollte die Rente nicht, weil er ja noch weiterarbeitete - nun der Zahlbetrag 500 Euro betrug. Die Beitragsbemessungsgrenze lag im Jahr 2015 bei 4 125 Euro. Er lag genau 500 Euro darunter. Der Zahlbetrag betrug 500 Euro. - Ich vereinfache das jetzt etwas. - Das bedeutete für ihn, dass er auf einmal im Jahr 1 086 Euro Krankenversicherungsbeiträge bezahlen musste.
Er wollte diesen Betrag aber liegen lassen, weil er ihn ja im Alter brauchte. Das heißt, um ihn real zu erhalten, musste er zumindest eine Rendite von 1 086 Euro im Jahr erzielen, was natürlich gar nicht so einfach ist. Nun erklären Sie einmal diesem Bürger, dass das alles gerecht sei. Der erzählt Ihnen etwas anderes.
Wenn Sie dann noch sagen, das Bundesverfassungsgericht habe das alles als richtig erkannt oder zumindest als nicht gegen die Verfassung verstoßend, können Sie ihn auch nicht trösten.
Damit Sie erkennen, dass das sogar uns als Abgeordnete betreffen kann, will ich Ihnen ein Beispiel nennen. Denn als Volkswirt denke ich natürlich gerne in Modellen. Ich habe einmal einen Fall konstruiert:
Ein Abgeordneter ist im Jahr 2003 in den Landtag gewählt worden und hat sich gedacht: Ich bin solidarisch - was Sie von der SPD ja immer einfordern -, bleibe in der gesetzlichen Krankenkasse und versichere mich dort freiwillig. Er hat gesagt: Ich kann noch so aktiv sein, 2008 oder 2013 kann es dennoch sein, dass ich nicht wieder in den Landtag gewählt werde. Deshalb treffe ich Vorsorge und schließe eine private Lebensversicherung ab. Nach zwölf Jahren ist dieser Abgeordnete im
mer noch glücklich, weil er weiter in den Landtag gewählt worden ist, aber er braucht diese Alterssicherung nicht als Rente und sagt sich: Ich werde weiter Vorsorge treffen; ich nehme das Geld und werde es nun privat anlegen.
Nun kommt das Schreiben der Versicherung. Er ahnt nichts Böses und füllt aus, welcher Krankenversicherung er angehört. Er denkt: Das kann ja gar kein höherer Beitrag sein, weil ich ja schon den vollen Beitrag freiwillig leiste. Das stimmt aber nicht, weil er jetzt nicht den ermäßigten, sondern den normalen Beitrag zahlen muss, auch wenn er kein Krankengeld bekommt.
Aber es geht noch weiter: Nun schickt er diesen Krankenkassenbescheid an die Landtagsverwaltung, und da kommt Freude auf: Dieser Abgeordnete trägt nun zur Haushaltskonsolidierung bei - Herr Schneider, darüber freuen Sie sich -; denn weil es vorrangig genommen wird, gibt es natürlich für den Abgeordneten keinen Krankenkassenzuschuss.