Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir werden im Innenausschuss weiter in dieser Sache beraten. Einiges ist für mich nach den Ausführungen von Ihnen, Herr Oetjen, klarer geworden. Daher freue ich mich auf konstruktive Beratungen im Innenausschuss und Ihre jetzige Kurzintervention.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Lynack, es ist in der Tat nicht gemeint, dass wir durch dieses Gesetz generell alle Ausnahmen zulassen, sondern Ihr Minister, der da sitzt, soll prüfen, ob das ein Vorschlag von der kommunalen Ebene, aus seiner kommunalen Familie, für einen Weg ist, den man vielleicht gehen könnte.
(Dr. Christos Pantazis [SPD]: Unser aller Minister! - Christian Dürr [FDP]: Und Frau Merkel gehört der CDU, oder wie?)
Für die Kommunen, die auf Probleme stoßen, ist es nicht mehr Bürokratie, wenn sie eine Ausnahme beantragen können, sondern die Lösung des Problems. Ich halte es insofern für den falschen Ansatz, in diesem Zusammenhang von mehr Bürokratie zu reden.
Über das Tariftreue- und Vergabegesetz kann man sich streiten. Aber dass das Gesetz in der kommunalen Praxis zu erheblichen Schwierigkeiten führt und man die Kommunen bei dessen Umsetzung selbst dann, wenn sie gutwillig sind, einmal fragen sollte, wo das Gesetz Verbesserungsmöglichkeiten bietet, muss doch eigentlich etwas sein, was auch Sie nur gut finden können. Ich würde sagen: Lassen Sie doch der Kreativität und den Ideen der kommunalen Ebene einfach einmal ein bisschen Spielraum, sodass die Kommunen uns zeigen können, wo Spielräume für Entbürokratisierung bestehen!
Vielen Dank, Herr Oetjen. - In Bezug auf das Landrecht spricht jetzt Herr Kollege Hiebing. Sie haben das Wort. Das emsländische vielleicht.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte den Hinweis, dass es um das Landrecht geht, eher so verstanden, dass wir im Lande möglicherweise Dinge ändern wollen.
Meine Damen und Herren, „Gesetz zur Flexibilisierung von Standards für kommunale Körperschaften“ ist eine Bezeichnung für ein Gesetz, die sich zugegebenermaßen gut anhört und möglicherweise auch viel verspricht. Tatsächlich darf man bei dem Gesetzentwurf der FDP darauf gespannt sein, welche Standards die FDP konkret flexibilisieren möchte. Ich glaube, wir werden uns darüber intensiv unterhalten können. Ich habe den Kollegen Lynack so verstanden, dass er tendenziell gegen weitere Flexibilisierung ist und dass er möglicherweise auch für Standards plädiert, die überall gelten. Das ist vom Grundsatz her richtig. Aber ich glaube schon, dass wir uns darüber austauschen und wir auch mit den kommunalen Spitzenverbänden darüber reden können, ob es Bedarf gibt, den wir vielleicht gemeinsam erkennen können.
CDU und FDP sind bereits in der Vergangenheit hier und da gegen unsinnige, bürokratische und teure Standards angetreten, die Rot-Grün den Kommunen vorschreibt. Dieses auf ein vernünftiges Maß zurückzuführen, ist möglicherweise unser gemeinsames Ziel.
Auch in aktiver Regierungsverantwortung haben wir große und sinnvolle Beiträge zur Entbürokratisierung leisten können. Unser ModellkommunenGesetz ist eben schon einmal erwähnt worden. Es war ein Erfolg und hat am Ende zur Vereinfachung für alle Kommunen geführt. Darüber hinaus haben wir das niedersächsische Recht gezielt verschlankt, alte überflüssige Gesetze und Verordnungen abgeschafft und andere Gesetze zusammengefasst bzw. gebündelt.
Diese Landesregierung geht eher in eine andere Richtung. Ich meine, dass man diesen anderen Weg überdenken sollte. Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, vielleicht ist hier und da das Thema Bürokratie auch bei den Kommunen durchaus so ernst zu nehmen, dass man zumindest darüber nachdenken sollte, ob man hier und da zu beweglicheren Lösungen kommt.
Meine Damen und Herren, als uns der Gesetzentwurf vorgelegt wurde, machte sich allerdings auch eine gewisse Enttäuschung bereit, liebe Kollegen von der FDP. Dieses Gesetz soll den Kommunen die Möglichkeit geben, Ausnahmen von Standards zu beantragen. Ich habe es so verstanden, dass Sie das in zwei Paragrafen regeln wollen. In den neuen Bundesländern hat es solche Anträge auch schon gegeben, und zwar vor langer Zeit und nicht von der FDP, sondern, wenn ich es richtig weiß, gab es im Jahre 2000 ein Standardöffnungsgesetz. Das ist seinerzeit von SPD und PDS eingebracht worden. - Herr Kollege Oetjen, Sie schauen mich jetzt möglicherweise entsetzt an. Ich habe versucht, ausfindig zu machen, woher solche Ideen auch kommen können. Das ist wirklich so gewesen. Vielleicht schauen Sie einmal nach! Manchmal kann man auch bei anderen gute Ideen finden.
Ich glaube, dass wir auf jeden Fall zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden darüber nachdenken sollten, ob es Verbesserungsbedarf gibt und ob die immer wieder gestellte Frage, ob wir zu hohe Standards haben, wirklich berechtigt ist. Ich glaube schon, dass man mit den kommunalen Spitzenverbänden darüber reden sollte. Ich denke, dass sie es so ähnlich sehen. Ich hielte es für falsch, wenn Sie der Meinung sein sollten, dass sie gar nicht erst gefragt werden sollten.
Meine Damen und Herren, ich glaube schon, dass wir gut daran tun, darüber nachzudenken, ob es wirklich so ist, dass die Kommunen zu strenge Standards haben. Ich halte es im Grundsatz für richtig, darüber zu sprechen, ob der Weg des eigenen Antrags der bessere ist und ob eine größere Flexibilisierung für unsere Kommunen erstrebenswert ist. Wir werden im Ausschuss dazu sicher noch interessante Debatten führen.
Vielen Dank, Herr Hiebing. - Jetzt hat sich Belit Onay, Bündnis 90/Die Grünen, gemeldet. Bitte sehr, Herr Onay!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gesetz sieht zunächst eine Flexibilisierung, also auch den Abbau von Bürokratie, vor. Das ist zumindest das beschriebene Ziel. Dem kann man viel abgewinnen. Das klingt auch aus den einzelnen Reden heraus.
Ich möchte eines aufgreifen, was gerade von Herrn Oetjen wiederholt gesagt wurde: Die Kommunen und die kommunalen Spitzenverbände haben jetzt schon einen guten Zugang zum Innenausschuss und zu den Fraktionen und können ihre Ideen also auch außerhalb einer solchen Gesetzesberatung in den ständigen Kontakten, die wir haben, immer wieder einbringen. - Das aber nur als Randnotiz.
Allerdings haben die Gesetze, die Verordnungen, die hier anvisiert werden, aus unserer Sicht ihre Daseinsberechtigung, und es gibt einen Grund, warum es genau diese gibt. Sie sprechen diverse Bereiche an: Standards für Kindertagesstätten, Schulen, Tariftreue- und Vergabegesetz, die freiwilligen Feuerwehren und die Berufsfeuerwehr. Es stellt sich die Frage, um welche Standards es geht, ob eventuell die Qualität darunter leidet. Auch diese Frage muss man natürlich diskutieren. Gerade bezüglich der Kindertagesstätten und der Modellkommunen gab es Diskussionen - das habe ich in den Plenarprotokollen gelesen -, wie sich das auswirken wird. Deshalb wäre es interessant, sich in der weiteren Beratung im Innenausschuss darüber unterrichten zu lassen.
Zu fragen ist natürlich auch: Was passiert, wenn die Evaluation gelaufen ist, nach den entsprechenden Fristen? Wie wird danach verfahren werden? Wird der Standard beibehalten? Was passiert mit geschaffenen Fakten? - Hier stellen sich noch ein paar Fragen, die geklärt werden müssen.
Darüber hinaus wird - das wurde schon angesprochen - durchaus ein Flickenteppich entstehen bzw. zumindest entstehen können, weil unterschiedliche Ansprüche geltend gemacht werden und die Anträge dann beim Innenministerium eingehen.
Da ist, glaube ich, ein weiterer Haken, gerade wenn Sie von Bürokratieabbau sprechen. Denn die Bürokratie wird ja dann zum Innenministerium verlagert. Der Innenminister muss innerhalb einer
Frist Einvernehmen herstellen und kann nur ablehnen, wenn - das sagten Sie auch - Leib und Leben in Gefahr sind oder bedroht werden - so heißt es, glaube ich, hier - oder Gefahren ähnlichen Umfangs geltend gemacht werden. Das heißt, eine Ablehnung wird im Grunde kaum möglich sein. Auch da ergibt sich eine gewisse Schwierigkeit; zumindest deutet sie sich an. Es wird, wie gesagt, weitere Bürokratie geben. Wir sollten uns das aber noch einmal anschauen und im Ausschuss noch einmal darüber beraten.
Wir haben aber - das finde ich besonders spannend; das habe ich eingangs schon gesagt - auch den Blick auf die Modellkommunen. Über drei Jahre ist das meines Wissens gelaufen. Man sollte sich anschauen, welche Wirkungen das gehabt hat, eventuell auch in anderen Bundesländern. Wir haben ja gehört, in den ostdeutschen Bundesländern hat es so etwas Ähnliches gegeben. Das sollten wir uns noch einmal genauer anschauen.
Danke, Herr Onay. - Es liegt eine Bitte um eine Kurzintervention von der FDP vor. Bitte, Herr Oetjen!
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will es nicht unnötig verlängern. Ich will Ihnen nur sagen, sehr geehrter Herr Kollege Onay, dass erstens die kommunalen Spitzenverbände zwar einen guten Zugang zum Innenausschuss haben, aber natürlich nicht jedes Einzelproblem kennen, das in einer Kommune entsteht.
Zweitens. Nicht alles, was Probleme auf kommunaler Ebene verursacht, ist gesetzlich geregelt. Vieles ist vielmehr untergesetzlich, auf dem Verordnungs- oder Erlasswege, geregelt. Dazu haben wir im Gesetzgebungsverfahren keinen Zugang, sondern dies ist einzig Handeln der Landesregierung.
Drittens. Die Landesregierung soll prüfen, ob einem solchen Antrag stattgegeben werden kann. Er muss abgelehnt werden, wenn in irgendeiner Art und Weise Leib und Leben oder Gesundheit gefährdet sind; aber es kann natürlich auch andere Gründe für die Ablehnung geben. Ich vertraue darauf, dass das Innenministerium dies dann prak
Vorgesehen ist, den Ausschuss für Inneres und Sport federführend und den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen mitberatend zu beteiligen. Wer so entscheiden will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 14: Abschließende Beratung: Grundlage für die Ausweisung des Drömlings als UNESCO-Biosphärenreservat in Niedersachsen schaffen - länderübergreifende Zusammenarbeit fördern - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/3836 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/5833 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Drs. 17/6413 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/6462
Zu dieser Drucksache hatte der Ausschuss für Umwelt, Energie und Klimaschutz zunächst die Beschlussempfehlung in der Drucksache 17/5715 vorgelegt. Die Fraktion der CDU hatte dazu einen Änderungsantrag in der Drucksache 17/5833 eingereicht. In der 99. Plenarsitzung am 8. Juni 2016 wurde der Entschließungsantrag dann jedoch entsprechend einer Übereinkunft der Fraktionen an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Klimaschutz zurücküberwiesen.
Nunmehr hat der Ausschuss die Beschlussempfehlung in der Drucksache 17/6413 vorgelegt und empfiehlt Ihnen unter Zurückziehung der Beschlussempfehlung in der Drucksache 17/5715, den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in geänderter Fassung anzunehmen und den Änderungsantrag der CDUFraktion abzulehnen.
CDU, der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen vor, der auf die Annahme des Antrags in anderweitig geänderter Fassung zielt.
Wir kommen zur Beratung. Mir liegt die Wortmeldung des Kollegen Bosse vor. Marcus Bosse, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weltweit gibt es 631 Biosphärenreservate, 16 davon in Deutschland, 2 zurzeit in Niedersachsen: das Biosphärenreservat Niedersächsisches Wattenmeer und das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe.