Protocol of the Session on September 14, 2016

(Lebhafter Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen jetzt zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 2. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer der Änderungsempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 3. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Diese liegen nicht vor. Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 3/1. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer der Änderungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 4. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer der Änderungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Auch hier war das Erste war die Mehrheit.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Jetzt bitte ich diejenigen, die dagegen sind, sich von den Plätzen zu erheben. - Enthaltungen? - Die gibt es nicht. Das Erste war die Mehrheit. Das Gesetz ist beschlossen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Wir treffen uns um 15.30 Uhr wieder.

(Unterbrechung der Sitzung von 14.17 Uhr bis 15.30 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Zeitpunkt, bis zu dem unterbrochen wurde, ist erreicht. Wir setzen die Plenarsitzung mit dem Nachmittagsteil fort, auch wenn das Haus im Moment noch nicht ganz gefüllt ist. Aber wir hoffen, das wird sich gleich ändern.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 7 und 8 auf, die wir gemeinsam behandeln:

Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 (Haushaltsgesetz 2017/2018 - HG 2017/2018 -) und Ergänzungsvorlage zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/6060 neu

Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung: Haushaltsbegleitgesetz 2017 - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/6407

Wie es üblich ist, wird die Einbringungsdebatte zum Haushalt durch den Finanzminister eröffnet, der den Haushalt jetzt einbringt. Das Wort hat Herr Minister Schneider. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die mangelnde Präsenz macht sicherlich deutlich, dass ich das uneingeschränkte Vertrauen aller Teile des Hauses genieße.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Grascha [FDP]: Das täuscht! - Reinhold Hilbers [CDU]: Freuen Sie sich nicht zu früh!)

Und das ist natürlich auch gerechtfertigt. Sie wissen, die schwarze Null steht. Erstmals in der Geschichte des Landes kann ich einen Haushaltsplanentwurf vorlegen, der in der Planung die Nettokreditaufnahme auf null setzt. Darauf bin ich ein bisschen stolz. Darauf ist die gesamte Landesregierung stolz, und ich denke, das kann sie auch sein;

(Starker Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Dürr [FDP]: Auf dem Papier stimmt das, Herr Schneider!)

denn das ist in 70 Jahren Landesgeschichte das erste Mal.

Unsere Planungen sind sehr solide. Wir werden von 2018 an ohne neue Schulden auskommen

(Christian Grascha [FDP]: Glaubt ihr das denn selbst?)

- das gilt selbstverständlich auch für 2019 und 2020 -, und das in Zeiten, die ja durchaus von einigen Unsicherheiten geprägt sind.

Vor einem Jahr, meine Damen und Herren, bei der Einbringung des Haushalts 2016, befanden wir uns mitten in einer Flüchtlingssituation, die niemand vorhergesehen hat und auch nicht vorhersehen konnte. Wir mussten im Laufe des Jahres mehrfach die Prognosen über die Flüchtlingszugänge nach oben ändern. Am Ende des Jahres 2015 waren es mehr als 100 000 Menschen, die allein in Niedersachsen Zuflucht gesucht haben.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung haben wir damals, also im vorigen Jahr, bereits vor der Sommerpause mit einem Nachtragshaushalt für 2015 ein erstes Bündel von Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die außergewöhnlichen Belastungen der Kommunen im Zusammenhang mit der

Aufnahme der Flüchtlinge abzufedern. Diesem ersten Nachtrag folgte ein zweiter Nachtrag, mit dem wir die Unterstützung für die Kommunen, aber auch die eigenen Kapazitäten weiter massiv ausbauen konnten.

Daran schloss sich das parlamentarische Verfahren der Haushaltsplanberatungen 2016 an, in dem wir mit Ihrer Hilfe die notwendige Nachsteuerung und Aktualisierung vorgenommen haben. 867 Millionen Euro betrug das Volumen, um das wir im Herbst des vergangenen Jahres den Haushalt in der technischen Liste zum Thema Flüchtlinge aufgestockt haben.

Der Nachtragshaushaltsplanentwurf 2016, über den wir heute Vormittag abschließend beraten haben, schließt daran ein weiteres Mal an. Wenn Sie die flüchtlingsbedingten Ausgaben im Haushalt 2016 zusammenzählen, kommen Sie auf die Höhe von 1,9 Milliarden Euro. Das ist eine Steigerung um mehr als das Zehnfache gegenüber 2014, also der Situation vor der Flüchtlingskrise, und innerhalb von nur zwei Jahren ein Plus von zusätzlichen 1,7 Milliarden Euro.

Vom Bund bekommen wir in diesem Jahr - das hat heute Morgen schon eine Rolle gespielt - 595 Millionen Euro, also ein knappes Drittel und deutlich weniger, als wir an die Kommunen zahlen.

Die flüchtlingsbedingten Zahlungen an die Kommunen betragen - ich sagte es heute Morgen schon - in diesem Jahr mehr als 1 Milliarde Euro. In dieser Größenordnung, meine Damen und Herren, bleiben auch die Zahlen im Doppelhaushalt für die Jahre 2017 und 2018. Mit 1,5 und 1,4 Milliarden Euro sind Vorkehrungen für flüchtlingsbedingte Ausgaben getroffen. Davon wird auch jeweils mehr als die Hälfte an die Kommunen fließen.

Einnahmeseitig vom Bund eingeplant sind 340 Millionen Euro im Jahr 2017 und 350 Millionen Euro im Jahr 2018. Dabei ist jeweils die Ergänzungsvorlage, die Ihnen vorliegt, eingeschlossen. Sie ist erforderlich gewesen, weil es die Einigung mit dem Bund erst am 7. Juli gegeben hat, zu einem Zeitpunkt, als die Landesregierung ihren Haushaltsplanentwurf schon beschlossen hatte.

Aber auch nach dieser verbesserten Zahlung des Bundes bleibt es beim selben Befund wie für 2016: Die vom Bund bereitgestellte Unterstützung beträgt in den nächsten beiden Jahren jeweils weniger als ein Drittel unserer Ausgaben, und wir leisten deutlich mehr an die Kommunen, als wir vom Bund erhalten. Gleichwohl - das will ich auch nicht ver

hehlen - nehmen wir positiv zur Kenntnis, dass sich der Bund mittlerweile angesichts der Flüchtlingssituation nennenswert bewegt hat und die erheblichen Belastungen, die die Länder und Kommunen haben, mitfinanziert. Dazu hat es mehrerer kontroverser Auseinandersetzungen bedurft, aber am Ende hat sich der Bund bewegt. Das wollen wir durchaus anerkennen.

Wie das weitergeht, wissen wir alle miteinander nicht. Es bleiben Unsicherheiten bei den Flüchtlingszahlen in den nächsten Jahren. Das ist das Risiko, das wir mit dem Haushalt 2017 und natürlich auch mit dem Haushalt 2018 haben. Die Einschränkung bezieht sich gleichermaßen auf das Flüchtlingsabkommen mit der Türkei - eine ja nicht ganz sichere Konstruktion - und auf die unverändert bestehenden Fluchtursachen in Syrien und anderswo. Insofern bestehen auch bezogen auf den Landeshaushalt weiterhin Risiken, die wir aber nicht beziffern und demzufolge auch nicht einplanen können. Umso wichtiger ist es daher, sie deutlich zu machen und aufmerksam zu verfolgen.

In welchem Maße uns die Flüchtlingssituation auch finanzpolitisch gefordert hat und weiter fordert, habe ich geschildert. Wie ist es nun trotzdem gelungen, für 2018 einen Haushaltsplanentwurf ohne Nettokreditaufnahme vorzulegen? - Das ist zu einem wesentlichen Teil unserer finanzpolitischen Konzeption zu verdanken, die wir seit der Regierungsübernahme im Jahre 2013 konsequent verfolgen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Unser Ziel ist es immer gewesen, einen austarierten Haushaltsausgleich ohne Kahlschlagpolitik zu erreichen. Dieses Ziel haben wir erreicht. Wir haben uns dabei zunächst des strukturellen Defizits angenommen. Das betrug bei der Regierungsübernahme 1,3 Milliarden Euro.

(Beifall bei der SPD)

Mit dem Haushalt 2016 haben wir es planerisch auf 650 Millionen Euro zurückgeführt. Dies ist eine Halbierung des strukturellen Defizits innerhalb von nur drei Jahren. Das für sich genommen ist schon eine beachtliche Leistung.

(Christian Grascha [FDP]: Sie haben es aber erhöht!)

Genauso kontinuierlich führen wir es weiter zurück. Am Ende des Planungszeitraums der Mipla wird

das strukturelle Defizit dann bei null Euro liegen und komplett abgebaut sein.

(Beifall bei der SPD)

Herr Minister, Herr Hilbers würde Ihnen gern eine Zwischenfrage stellen. Wie verhalten Sie sich dazu?

Ich schlage vor, Herr Hilbers, dass ich erst einmal vortrage und Sie dann reden, und dann können wir in einen Dialog eintreten.

(Björn Thümler [CDU]: Provozieren Sie das nicht, Herr Minister! - Christi- an Dürr [FDP]: Selbst schuld! Jetzt redet er!)

Bitte, Herr Minister, setzen Sie fort.

Ich muss erst einmal ein paar andere lobende Dinge erwähnen. Das war erst einmal das Lob für das strukturelle Defizit.