Wissen Sie, was meine, was unsere Befürchtung ist? - Dass andere Bundesländer - das Land Schleswig-Holstein z. B. hat bereits den Standort Flensburg für eine Nachfolgeregelung ins Gespräch gebracht - jetzt voranmarschieren, während wir hier mit unserer Zurückhaltung, die wir mit Blick auf das Plattdeutsche hier in Hannover leider immer wieder zu spüren bekommen und immer wieder festzustellen haben, am Ende den Zug verpassen, -
- und dass wir eine suboptimale Lösung bekommen, die eine Vernetzung der Institutionen im plattdeutschen Bereich in Norddeutschland verschlechtern und nicht verbessern wird.
Vorgesehen ist die Überweisung an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen. Wer so abstimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Dann ist das so beschlossen.
Der Ausdruck „Quatsch“ ist in unserem Katalog als nicht parlamentsfähig eingestuft. Ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf.
Lieber Kollege! - Ich habe aufgebracht, dass er keine zwei Ordnungsrufe bekommt, weil er zweimal Quatsch gesagt hat. Ich nehme einmal an, das sollte ein Spaß sein. So haben wir es auch verstanden. - Okay, ein Ordnungsruf für Sie, Herr Kollege Dürr.
Tagesordnungspunkt 9: Erste (und abschließende) Beratung: Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes - Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP - Drs. 17/6248
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Kollege Limburg von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie haben das Wort, Herr Kollege.
Danke. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Parlamentarismus gehören Zwischenrufe, in der Tat gelegentlich auch Ordnungsrufe. Zum Parlamentarismus gehören Abgeordnete, aber natürlich auch Fraktionen.
Fraktionen müssen mit ausreichenden Finanzmitteln ausgestattet sein. Das wird bei uns in Niedersachsen über das Abgeordnetengesetz gewährleistet, das die Höhe der Unterstützung der Fraktionen festlegt. Fraktionen haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese erhalten natürlich auch Tariferhöhungen. Das ist auch gut und richtig so.
Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes passen wir die Höhe der Fraktionskostenzuschüsse an einen Durchschnittswert, an Preissteigerungen und Tariferhöhungen an. Ich meine, das ist ein angemessener und maßvoller Schritt, um auch zukünftig die Arbeitsfähigkeit der Fraktionen zu gewährleisten, ohne die ein Landtag in der Tat nicht bestehen kann.
Wir waren uns einig, dass wir heute zur sofortigen Abstimmung kommen. Insofern freue ich mich auf die Zustimmung aller Fraktionen.
Vielen Dank, Herr Limburg. - Herr Kollege Nacke von der CDU-Fraktion, bitte schön! Sie haben das Wort.
Selbstverständlich wird die CDU-Fraktion diesem Antrag zustimmen. Ich glaube, dass wir als Parlament selbstbewusst dazu stehen sollten, dass in diesem Fall auch die Fraktionen eine auskömmliche Finanzausstattung brauchen, um ihre Arbeit, die für das Land wichtig ist, hier wahrnehmen zu können.
Das, was für die Fraktionen gilt - deswegen habe ich hier das Wort auch im Namen meiner Fraktion ergriffen -, gilt auch für die Abgeordneten. Auch dazu sollte man stehen. Deswegen appelliere ich jetzt noch einmal daran, in diesem Fall an die Regierungsfraktionen, dass es doch möglich sein muss, in Zukunft die notwendigen Entscheidungen so herbeizuführen, dass sie zeitgerecht getroffen werden können, wenn die Entscheidungen anstehen.
Dieses permanente Verschieben und dieses „Wir haben noch etwas zu besprechen, wir wollen das noch einmal klären“ - ich weiß nicht, ob Sie tatsächlich in irgendein grünes Klientel ein Zeichen setzen, wenn Sie sagen: „Wir tun uns wahnsinnig schwer, auch die Abgeordnetenbezüge, also die Diäten, einer allgemeinen Entwicklung anzupassen.“
Wenn Sie das allerdings tun, um das vor der Kommunalwahl verheimlichen zu wollen, um erst nach der Kommunalwahl zuzugeben, dass Sie am Ende auch Ihre eigenen Bezüge erhöhen werden, dann setzen Sie erst ein Zeichen des Misstrauens, dass Sie sich eigentlich für das Geld schämen, das Sie bekommen. Das müssen wir nicht und sollten wir auch nicht. Wir sollten selbstbewusst damit umgehen. Deswegen empfehle ich, zukünftig diese
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch meine Fraktion wird die Gesetzesänderung heute, wie angekündigt, mittragen. Denn wir halten es genauso, wie es die Vorredner formuliert haben, für berechtigt, dass wir in unserer demokratischen Aufgabe, die wir als Parlament haben, eine angemessene Ausstattung haben. Immerhin haben wir ja eine Landesverwaltung zu kontrollieren, die weitaus größer als das Parlament und der Mitarbeiterstab ist, der uns zur Verfügung steht. Insofern ist es angemessen und sinnvoll, in diesem Mechanismus zu bleiben.
Ich möchte noch einmal darauf eingehen und bekräftigen, was Herr Kollege Nacke hier gesagt hat. Wir haben sowohl bei den Diäten als auch bei den Fraktionskostensteigerungen gute Mechanismen eingerichtet, die einen fairen Ausgleich ermöglichen. Um diese Mechanismen dann auch tatsächlich in die Praxis zu bringen, ist hier eine Zustimmung notwendig. Das Gleiche gilt aber auch für die Abgeordnetenentschädigung. Insofern werden wir heute zustimmen.
Im Ältestenrat waren sich, wie eben schon gesagt, alle Fraktionen einig, über diesen Gesetzentwurf sofort abzustimmen.
Nach § 29 unserer Geschäftsordnung beginnt die zweite Beratung eines Gesetzentwurfes frühestens am zweiten Tag nach Schluss der ersten Beratung. Sie kann früher beginnen, wenn nicht eine Fraktion oder zehn Mitglieder des Landtags widersprechen. Ich frage daher, ob es einen Widerspruch dagegen gibt, dass wir die zweite Beratung jetzt und damit vor Ablauf der genannten Frist durchführen. - Ich sehe, das ist nicht der Fall.
Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das Gesetz beschlossen.
Tagesordnungspunkt 12: Abschließende Beratung: Organstreitverfahren der Abgeordneten Thomas Adasch, Christian Grascha u. a. gegen den Niedersächsischen Landtag wegen Einsetzung des 23. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses („Mögliche Sicherheitslü- cken in der Abwehr islamistischer Bedrohun- gen in Niedersachsen“) - StGH 1/16 - gegen den Niedersächsischen Landtag, vertreten durch den Präsidenten Bernd Busemann, MdL, Hannah-Arendt-Platz 1, 30159 Hannover - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 17/6264
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, auf den Antrag, wie aus der Beschlussempfehlung ersichtlich, zu erwidern, d. h. zu beantragen, den Antrag der Antragsteller vom 20. Mai 2016 zurückzuweisen, den Antragstellern die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen und zur Begründung Bezug auf die der Beschlussempfehlung beigefügte Gutachterliche Stellungnahme zu nehmen.