Protocol of the Session on June 10, 2016

Ja, gern.

Bitte, Herr Kollege!

Vielen Dank. - Sie haben eben ausgeführt, dass die elektronische Fußfessel keinerlei Einfluss auf zu begehende Taten haben würde. Wie beurteilen Sie in diesem Zusammenhang die Einschätzung des Kriminologen Professor Pfeiffer, der gesagt hat, dass allein durch das Tragen der Fußfessel der Wunsch, abzuhauen, zu fliehen und eine Straftat zu begehen, präventiv gehemmt würde, weshalb aus wissenschaftlicher Sicht sehr wohl eine solche Folge eintreten würde?

(Zuruf von der CDU: Gute Frage!)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Bitte!

Zum einen ist das, was Sie, Herr Kollege Bode, gerade von Herrn Pfeiffer zitiert haben, etwas anderes als das, was hier suggeriert wird, dass man nämlich solche gefährlichen Straftaten mit einer Fußfessel verhindern könnte. Die Wahrheit wäre - ich würde mir wünschen, dass auch CDU und FDP das einmal bekennen würden -: Ein freiheitlichliberaler Maßregelvollzug wird leider nie verhindern können, dass während des Ausgangs auch Straftaten begangen werden.

(Zuruf von der CDU: Das habe ich doch gesagt, Herr Kollege!)

Das müssten Sie hier einmal klar und deutlich sagen, statt hier solche Kampagnen zu fahren.

Zum Zweiten, Herr Kollege Bode, reden wir hier leider über Patientinnen und Patienten. Leider. Das ist Fakt im Maßregelvollzug. Herr Kollege Schwarz hat darauf hingewiesen. Das heißt: Wir reden auch mit Patienten, die ganz andere Denkstrukturen aufweisen als etwa Gefangene im normalen Justizvollzug.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Ich komme - - -

Herr Kollege Limburg, bevor Sie zum Schluss kommen müssen, meine Frage: Lassen Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Pieper zu?

Nein. Jetzt reicht es mir. Ich will jetzt zum Schluss kommen.

Dann kommen Sie bitte zum Schluss.

Meine Damen und Herren, die Frau Sozialministerin hat zahlreiche Maßnahmen ergriffen. Natürlich kann man immer prüfen, was man noch weiter verbessern kann. Aber klar ist, dass sowohl der Maßregelvollzug als auch die Sicherheit der Menschen in Niedersachsen bei dieser Landesregierung in guten Händen sind.

Vielen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD - Gudrun Pieper [CDU]: Wann waren Sie eigentlich mal im Ausschuss?)

Vielen Dank, Herr Kollege Limburg. - Es gibt jetzt eine Kurzintervention des Kollegen Hilbers auf Sie. Bitte!

(Unruhe)

- Ich darf noch einmal alle um Ruhe bitten.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Maßregelvollzug und die Sicherheit der Menschen sind bei Ihnen keineswegs in guten Händen. Sonst hätten wir unsere Anträge nicht geschrieben.

(Beifall bei der CDU)

Herr Schwarz, ich halte das, was Sie hier gesagt haben, für eine Ungeheuerlichkeit. Sie haben hier behauptet, durch die Privatisierung der Landeskrankenhäuser sei der Maßregelvollzug unsicherer geworden, sei die Zusammenarbeit schlechter geworden. Das Gegenteil ist doch der Fall! Die Landeskrankenhäuser sind nach der Privatisierung durch Investitionen gestärkt worden. Und der Maßregelvollzug befindet sich nach wie vor in staatlicher Hand, meine Damen und Herren.

Herr Kollege, Sie wissen aber, dass Sie zu Herrn Limburg sprechen müssen.

Ja, darauf hat Herr Limburg auch abgehoben.

Wunderbar.

Wir haben nie bestritten, Herr Kollege Limburg, dass auch Lockerungen dazugehören. Die Frage aber ist, wie ich diese Lockerungen gewähre und wie ich die Wahrscheinlichkeit, dass jemand straffällig wird, und die Gefährlichkeit eines Straftäters zu beurteilen habe. Darüber ist sehr wohl auch im Zusammenhang mit dem Gesetz diskutiert worden, als es beschlossen wurde, Herr Schwarz. Ich war dabei, als wir über die Frage diskutiert haben, was wir dort tun können. Wir dürfen nicht ausblenden, dass es sich bei den Patienten dort auch um Straftäter handelt. Insofern haben wir eine besondere Sorgfalt an den Tag zu legen. Deswegen erwarten wir hier Verbesserungen.

Nicht die Anzahl hat zugenommen, aber die Gefährlichkeit. Ich erinnere nur einmal daran, was in Rehburg passiert ist. Dort wird jemand beschuldigt, eine junge Frau umgebracht zu haben. Oder die Messerstecherattacke in Wunstorf. Das sind doch ganz gefährliche Ereignisse, die es damals nicht gegeben hat.

Die Fußfessel ist schon ein probates Mittel. Das hat auch Professor Pfeiffer unterstrichen. Wenn ein Täter weiß, dass andere genau wissen, an welchem Ort er sich befindet, dann wird er sich von einer Tat vielleicht abhalten lassen, meine Damen und Herren. Deswegen sollte man solche Dinge nicht unversucht lassen, wenn dadurch die Sicherheit der Menschen erhöht werden kann. Deswegen haben wir Ihnen ein Paket vorgelegt. Sie müssen endlich, was die Sicherheit angeht, handeln.

Und Sie müssen zum Schluss kommen.

Einen Teil hat Ihre Ministerin schon gemacht - auf unseren Druck hin. Wir erwarten nun weitere Schritte Deswegen haben wir Ihnen einen dezidierten Katalog vorgelegt.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. - Herr Kollege Limburg antwortet Ihnen. Bitte!

Noch einmal zur Fußfessel. Sie haben ein neues Lieblingsspielzeug, Herr Kollege Hilbers.

(Jörg Hillmer [CDU]: Was soll das? - Weitere Zurufe von der CDU)

Selbst wenn die Fußfessel Wirkung hätte - das habe ich Ihnen schon einmal gesagt -, so sind die Voraussetzungen für die Verwendung der Fußfessel im Strafgesetzbuch geregelt. Das Strafgesetzbuch gehört in diesem unserem Land in die Zuständigkeit des Bundes. Tun Sie doch nicht so, als könnte die Sozialministerin hier mal soeben im Maßregelvollzug die Fußfessel einführen, und alles wäre erledigt. Setzen Sie sich auf Bundesebene dafür ein! Wenn ich mich recht entsinne, Herr Hilbers, dann ist Ihre Partei vielleicht ein bisschen, ein klein bisschen an der Bundesregierung beteiligt, auch wenn man davon in diesem Hause nicht so viel merkt, meine Damen und Herren.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Zur Privatisierung des Maßregelvollzuges. Es ist schon erstaunlich: 2007/2008 feiern sich CDU und FDP für den „genialen“ Schachzug, den Maßregelvollzug im Lande zu privatisieren, und zwar in verfassungswidriger Weise, wie Ihnen Bückeburg attestiert hat. Nur wenige Jahre später wollen dieselben Personen, die damals schon im Landtag saßen, von ihrer Verantwortung dafür nichts mehr wissen. Diese Verantwortung tragen Sie aber, und wir müssen mit dieser schweren Erblast umgehen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Gudrun Pieper [CDU]: Sie sind ja nie im Ausschuss gewesen, bei den Anhörungen usw.! - Gegenruf von Helge Limburg [GRÜNE]: Das stimmt ja nicht, Frau Pieper! Das ist eine Un- verschämtheit!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich würde die Beratungen jetzt gerne fortsetzen.

Nun hat für die Landesregierung Frau Sozialministerin Rundt das Wort.

(Otto Deppmeyer [CDU] steht an der Regierungsbank und spricht mit Um- weltminister Stefan Wenzel)

- Herr Deppmeyer, ich würde mich freuen, wenn Sie Ihre intensiven Beratungen einstellen könnten.

Einen Moment bitte, Frau Ministerin. - Bitte, Frau Ministerin!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es hat leider, tragischerweise in allen vergangenen Jahren, auch unter meinen Vorgängerinnen, immer wieder Gewaltübergriffe und sexualisierte Gewalt durch Patienten des Maßregelvollzugs gegeben. Das sind ernste Vorfälle; sie sind schlimm für die Betroffenen und für die Angehörigen. Natürlich muss man alles tun, um genau so etwas zu verhindern. Und genau deswegen haben wir auch Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Sicherheit im Maßregelvollzug weiter zu erhöhen.

(Zustimmung bei der SPD - Dr. Marco Genthe [FDP]: Zu spät!)

Wir alle sind uns dabei einig, dass in unserem Rechtsstaat diejenigen Menschen, die straffällig geworden sind, eine Chance erhalten sollen, sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Das gilt insbesondere dann, wenn eine psychische Erkrankung oder eine Sucht die Schuldfähigkeit der Betroffenen einschränkt oder aufgehoben hat. Das beste Instrument dazu ist der Maßregelvollzug, die Behandlung und Therapie mit dem Ziel der Besserung und der Heilung, und natürlich hat dabei die Sicherheit der Bevölkerung erste Priorität.

Zu einer der ersten Maßnahmen, die wir sofort ergriffen haben, gehört die Einrichtung eines baulich, technisch und personell besonders ausgestatteten zentralen Hochsicherheitsbereichs in der landeseigenen Klinik Moringen mit Außenstelle in Göttingen. Dieser steht für die Unterbringung besonders schwieriger und gefährlicher Patienten aus Niedersachsen zur Verfügung. Dort richten wir auch in Kürze ein Behandlungskonzept speziell für diese Patienten ein, bei denen eine Sicherungsverwahrung zu erwarten ist. Im Maßregelvollzug werden kranke Menschen behandelt. Sie haben einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Lockerungen. Art und Umfang sind jedoch individuell zu bemessen und in jeder Phase der Behandlung mit dem jeweiligen Risiko- und Gefährdungsprofil der jeweiligen Patienten abzugleichen.

Kriterien, wie dies zu geschehen hat, sind von Prognosekommissionen zu erarbeiten. In Niedersachsen stellen Teams aus drei Gutachterinnen und Gutachtern die Prognose für die Patientinnen und Patienten des Maßregelvollzugs. Wir werden dieses Konzept aus dem Jahr 2006, das noch unter Frau Ministerin Ross-Luttmann erarbeitet worden ist, nun einer wissenschaftlichen Untersuchung durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen unterziehen.

Um die Entscheidungen über Vollzugslockerungen auf eine noch breitere Erkenntnisbasis zu stellen, werden wir im Maßregelvollzug Moringen außerdem eine juristische Ebene in Form eines Kompetenzzentrums Sicherheit einziehen. Dieses Kompetenzzentrum wird als Organisationseinheit im Maßregelvollzugszentrum angesiedelt und für alle zehn forensischen Kliniken zuständig sein. Wesentliche Aufgabe des Kompetenzzentrums ist es, die Lockerungsentscheidung der Vollzugsleistungen aus einer anderen, einer juristischen Perspektive zu prüfen. Bei fehlender Zustimmung des Kompetenzzentrums müssen die Lockerungen verändert werden.