Protocol of the Session on June 9, 2016

Das Thema Rehabilitation ist ein Schwerpunkt, weil es um die Wiedererlangung körperlicher, beruflicher und sozialer Fähigkeiten geht. In Zeiten des Fachkräftemangels ist es nun einmal ganz wichtig, Menschen nicht verfrüht in Rente zu schicken, sondern ganz gezielt Maßnahmen zu ergreifen, dass sie weiter arbeiten können, gegebenenfalls mit einer gesundheitlichen Einschränkung, die dann eben bestmöglich behandelt werden muss.

Der Gesundheitstourismus muss sich noch breiter aufstellen, als er es bereits tut. Wir haben von Herrn Minister Lies gerade gehört, welche Verbindungen zwischen Reha und Gesundheitstourismus es schon gibt. Ein Beispiel war Thalasso.

Ebenfalls wichtig sind und die Themen E-Health und Ambient Assistet Living. Wir müssen auch da bessere Rahmenbedingungen schaffen. Wichtig wäre z. B., dass die dortigen Maßnahmen in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen werden.

Beim Thema Life Science müssen wir darauf achten, dass wir neben der Grundlagenforschung, die wichtig ist, auch den nächsten Schritt schaffen, nämlich dass die Markteinführung solcher Produkte wirklich möglich ist.

All das sind Themen, die wir als Schwerpunkte aufgegriffen haben und an denen wir gemeinsam arbeiten.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen für Zusatzfragen liegen nicht vor, sodass ich die Beratung der Dringlichen Anfrage der SPDFraktion schließen kann.

Ich rufe auf

b) In welchen Punkten konnte sich die Landesregierung bei den Verhandlungen zum EEG 2016 durchsetzen? - Anfrage der Fraktion der FDP - Drs. 17/5867

Zur Einbringung erteile ich Herrn Kollegen Dr. Hocker das Wort.

(Unruhe)

- Einen Moment, bitte! - Die Kolleginnen und Kollegen, die noch Gespräche führen möchten, bitte ich, das außerhalb des Plenarsaals zu tun.

Bitte, Herr Kollege!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Ich darf die Dringliche Anfrage meiner Fraktion einbringen: In welchen Punkten konnte sich die Landesregierung bei den Verhandlungen zum EEG 2016 durchsetzen?

Am 12. Mai und am 31. Mai traf sich Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder, um im Rahmen einer Sonderkonferenz über die konkreten Inhalte der EEG-Novelle 2016 zu beraten. Neu am EEG 2016 wird sein, dass ein Ausschreibungsmodell das bisher geltende Vergütungssystem ab 2017 ersetzen soll.

Obwohl es am 31. Mai zu keinen abschließenden Beschlüssen kam, da man erst „90 % der Strecke“ geschafft habe, wie der Bremer Bürgermeister Carsten Sieling betonte, einigte man sich dennoch auf verschiedene Ziele.

So soll bei der Windenergie an Land ein jährlicher Zubau von 2 800 MW erfolgen. Davon dürfen höchstens 60 % in Norddeutschland errichtet werden. Das Repowering bestehender Anlagen wird dabei allerdings nicht angerechnet.

Zudem sollen jedes Jahr künftig 2 500 MW bei der Solarenergie neu zugebaut werden. Davon sollen 600 MW ausgeschrieben werden. Anlagen bis 750 KW sollen wie bisher gefördert werden.

Bei der Offshorewindenergie soll es beim Ausbauziel von 15 000 MW bis zum Jahr 2030 bleiben.

Bei der Biomasse wurde eine Erhöhung des Ausbaudeckels auf 150 MW in den ersten drei Jahren und dann auf 200 MW in den darauf folgenden drei Jahren vereinbart.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche konkreten Vorschläge hat die Niedersächsische Landesregierung in den Bund-LänderGesprächen zum EEG gemacht, und in welchen Punkten konnte sie sich durchsetzen?

2. Was würden die getroffenen Ausbauziele konkret im Einzelnen für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Niedersachsen bedeuten? Bitte nach Energieerzeugungsform aufschlüsseln!

3. Wie bewertet die Landesregierung die in den Bund-Länder-Gesprächen gefundenen Kompromisse, speziell die der Begrenzung auf 2 800 MW bei der Onshorewindenergie?

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Hocker. - Für die Landesregierung antwortet der Ministerpräsident. Bitte!

(Jens Nacke [CDU]: Donnerschlag!)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Guten Morgen! Mit dem gestern vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf für ein neues EEG 2016 werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass auch in der nächsten Stufe der Energiewende Verlässlichkeit herrscht.

Klar ist aber auch: Es gab von Anfang an politische Kräfte, die die Energiewende und den Ausbau der erneuerbaren Energien nicht nur ausbremsen, sondern sogar das Rad zurückdrehen wollten.

Dagegen haben wir - „wir“ ist die Gemeinschaft der 16 Länder - uns erfolgreich gewehrt, weil wir wissen, dass die Energiewende nicht nur ein Gebot für eine umweltverträgliche und verlässliche Energieversorgung ist, sondern - das ist der besondere Gesichtspunkt für die norddeutschen Länder - gerade für uns im Norden auch ganz besondere wirtschafts- und industriepolitische Chancen beinhaltet.

Die Entscheidungen sind in schwierigen Gesprächen zwischen der Bundesregierung und der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin getroffen worden. Es handelt sich um ein umfassendes Vorhaben. Deswegen bitte ich um Verständnis dafür, dass meine Antwort ein ganz klein wenig ausführlicher ausfällt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen der FDP-Fraktion wie folgt:

Die erste Frage lautete: Mit welchen konkreten Vorschlägen konnte sich die Landesregierung in den Bund-Länder-Gesprächen zum EEG durchsetzen?

Wir als Landesregierung haben die Reform des EEG von Anfang an mit großer Aufmerksamkeit begleitet und unsere Interessen vertreten. Mit dem Wismarer Appell vom 25. Januar 2016 haben sich die fünf norddeutschen Länder gemeinsam frühzeitig positioniert. Wir haben dabei im Interesse Norddeutschlands gemeinsam insbesondere darauf gedrängt, an dem vereinbarten Ausbaupfad des EEG 2014 für die Onshorewindenergie von 2 500 MW netto pro Jahr festzuhalten und beim Offshorewind einen kontinuierlichen Ausbau von mindestens zwei Windparks in Nord- und Ostsee jährlich sicherzustellen.

Die Herangehensweise des Bundes war zunächst von einem ganz anderen Ansatz geprägt. Es sollte mit einer sogenannten Strommengenformel der Ausbau von Windenergieanlagen flächendeckend auf eine denkbar kompliziert zu ermittelnde Restmenge reduziert werden. Zudem wäre es zu enormen Unsicherheiten gekommen, weil jedes Jahr aufs Neue nicht wirklich klar gewesen wäre, wie hoch die Zubaumenge gewesen wäre. Hätten wir diese Formel nicht mit gemeinsamen vereinten Kräften der Länder verhindert, wäre jegliche Planungssicherheit sicher verloren gegangen.

Zu bedenken ist auch, dass das EEG nur ein Einspruchsgesetz ist. Das heißt, letzten Endes haben die Länder über den Bundesrat nicht die Möglichkeit, Dinge zu verhindern. Deswegen war es für uns so wichtig, zwischen Bund und Ländern eine politische Vereinbarung über die wesentlichen Inhalte zu treffen. Das ist uns am 31. Mai gelungen. Das Ergebnis ist ein hart errungener Kompromiss gewesen.

Generell kann man sagen: Es besteht die Absicht, mehr Wettbewerb bei der Förderung zu schaffen. Künftig wird die Förderhöhe von erneuerbaren Energien nicht mehr politisch festgelegt, sondern durch Ausschreibungen ermittelt.

Es besteht die Absicht, mit einer Mengensteuerung dafür zu sorgen, dass der Ausbaupfad, der dem EEG derzeit zugrunde liegt und der 40 bis 45 % eines Anteils der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis 2025 vorsieht, weder über- noch unterschritten wird.

Es besteht die Absicht, einen ausreichend hohen und planbaren Ausbau der unterschiedlichen erneuerbaren Energien sicherzustellen, und es besteht letztlich die Absicht, mit einem beschleunigten Netzausbau sicherzustellen, dass die Menge an erneuerbar erzeugtem Strom nicht nur produziert, sondern auch abtransportiert wird.

Die Landesregierung hätte sich vor dem Hintergrund der Pariser Klimaschutzvereinbarung selbstverständlich auch ein höheres Ausbauziel bis 2025 sehr gut vorstellen können. Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass es Bestrebungen exakt in die andere Richtung gab, den weiteren Ausbau der Windenergie an Land und auf See noch wesentlich deutlicher zu begrenzen.

Auch mit der industriepolitischen Dimension des EEG 2016 können wir zufrieden sein. Die besonderen Ausgleichsregelungen werden beibehalten. Sie haben dafür gesorgt, dass stromkostenintensive Produktion am Standort Deutschland erhalten bleibt und die EEG-Umlage dennoch stabil geblieben ist.

Mit einer Härtefallregelung soll künftig sichergestellt werden, dass Unternehmen, die wegen durchgeführter Effizienzmaßnahmen unter die Schwelle von 17 % bei der Stromkostenintensität fallen, trotzdem entlastet werden können.

Außerdem soll sichergestellt werden, dass bestehende Eigenstromerzeugungsanlagen auch über das Jahr 2017 hinaus von der EEG-Umlage befreit werden können.

Vor diesem Hintergrund halte ich das Ergebnis der Verständigung im Kanzleramt für durchaus vertretbar.

Zur zweiten Frage: Was würden die getroffenen Ausbauziele konkret im Einzelnen für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Niedersachsen bedeuten?

Dazu muss ich die kleine einschränkende Bemerkung machen, dass wir über Bundesregelungen reden und dass deswegen eine wirklich ganz genaue, belastbare Aussage für die nächsten Jahre nicht gut möglich ist.

Zunächst dazu, was zur Windenergie an Land vereinbart worden ist. Die Verständigung sieht jetzt einen bundesweiten jährlichen Zubau von 2 800 MW brutto Onshorewindenergie vor. Ab 2020 sollen es 2 900 MW jährlich sein.

Zum Vergleich: In den letzten fünf Jahren hatten wir in Deutschland einen durchschnittlichen jährli

chen Zubau von 3 155 MW. Wenn man beides miteinander in Relation setzt, kann man sagen: Das nächste Ausbauziel beläuft sich auf etwa 90 bis 95 % des Zubaus der letzten drei Jahre. Die letzten drei Jahre waren wiederum besonders zubaustark.

Es wird ein einstufiges Referenzertragsmodell eingeführt, das vergleichbare Wettbewerbsbedingungen in ganz Deutschland schafft und Anreize für den Bau effizienter Anlagen an windhöffigen Standorten gewährleistet. Dieses Referenzertragsmodell ist deswegen für die nicht im Norden gelegenen Bundesländer so wichtig, weil inzwischen bundesweit ein großes Interesse an der damit verbundenen Wertschöpfung besteht. Es kam darauf an, gerade unter diesen Bedingungen auch die norddeutschen Interessen zu wahren.