Protocol of the Session on June 19, 2013

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Auf der anderen Seite sind wir uns aber genauso sicher, dass der Artikel 6 unseres Grundgesetzes,

der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates stellt, eine sehr, sehr hohe Priorität hat. Hier gilt es sehr genau abzuwägen, was der besondere Schutz von Ehe und Familie bedeutet. Und: Nach unserem christlich-europäischen Verständnis versteht man unter Ehe im Allgemeinen die biologische Form des dauerhaften Zusammenlebens von Mann und Frau.

Für uns alle hier im Landtag stellt sich jetzt die Frage, inwieweit man die Ehe für eingetragene Lebenspartnerschaften öffnen will. Ich möchte an dieser Stelle eines ganz besonders und ganz bewusst hervorheben: Für uns als CDU ist das Rechtsinstitut der Ehe unantastbar. Den besonderen Schutz, unter den der Staat Ehe und Familie stellt, gilt es zu wahren.

(Beifall bei der CDU)

Ich weiß, dass ich auch in meiner ersten Plenarrede zu diesem Thema über den besonderen Schutz der Ehe gesprochen habe und dass damals der Zwischenruf „Das sehen wir auch so!“ kam.

Nun habe ich ein bisschen im Internet gesucht, und dabei ist mir eine Pressemitteilung des Bundesvorstands der Grünen Jugend mit dem Beschluss „Wir wollen die Ehe abschaffen“ in die Hand gefallen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist mit uns nicht zu machen!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Aber hier geht es ja um die Frage, inwieweit wir die Ehe für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften öffnen möchten.

(Grant Hendrik Tonne [SPD]: Frau Kollegin, steht das in der Entschlie- ßung?)

Wir haben das in unserer Fraktion ausgiebig und sehr sachlich diskutiert und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir bei dieser Frage, die als Kernfrage auch unsere christliche Wertevorstellung betrifft, die Abstimmung freigeben wollen.

(Beifall)

Wir werden als frei gewählte Abgeordnete über Ihren Antrag abstimmen. Jeder ist bei dieser Abstimmung seinem Gewissen unterworfen. Und bitte nehmen Sie es der CDU ab: Uns ist es wichtig, dass vor dem Gesetz jedermann gleich ist.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Lebhafter Beifall)

Vielen Dank, Frau Kollegin Ross-Luttmann. - Für die Landesregierung hat nun Frau Ministerin Rundt das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ross-Luttmann, vielen Dank für Ihre Worte. Ich denke, sie haben uns allen gutgetan und werden uns auch bei der Meinungsbildung helfen.

Meine Damen und Herren, vor etwa drei Monaten, in der Landtagssitzung im März 2013, gab es hier eine Aussprache über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Normalität statt schrille Minderheit - Ehe auch für Homosexuelle“. Damals stand die Debatte unter dem Eindruck des kurz davor ergangenen Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts, die sogenannte Sukzessivadoption, also das Adoptionsverbot eines von einer Lebenspartnerin adoptierten Kindes, für verfassungswidrig zu erklären.

Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht auch entschieden, dass die Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften im Einkommensteuerrecht verfassungswidrig ist. Das heißt auch, dass solange, bis die entsprechenden Vorschriften neu gefasst sind, übergangsweise die bestehenden Regelungen zum Ehegattensplitting angewendet werden können, und das rückwirkend ab 1. August 2001, also bis zu dem Tag, an dem der Gesetzgeber lesbischen und schwulen Paaren das Eingehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ermöglicht hat.

Ich bin der festen Überzeugung, dass dem Ehegattensplitting nicht die Zukunft gehört, und setze mich u. a. aus gleichstellungspolitischen Gründen für seine Abschaffung ein. Deshalb meine ich, dass die Ausweitung des Splittings auf Lebenspartnerschaften nur ein Zwischenschritt sein kann, allerdings ein außerordentlich wichtiger.

Ich freue mich, dass sich Bundestag und Bundesrat noch vor der Sommerpause mit der gesetzlichen Umsetzung der Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften im Einkommensteuerrecht befassen werden. Ich bin zuversichtlich, dass die Bundesregierung nicht nur den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes umsetzt, sondern ich hoffe auch, dass es auch darum geht, keine halben Sachen zu machen: Zeitgleich müssen ähnliche Regelungen, die im direkten Zusammen

hang mit der Einkommensteuer stehen, die Abgabenordnung, das Wohnungsbauprämiengesetz, das Gesetz zur Riester-Rente usw. geändert werden.

Wenn, wie erhofft, die rechtliche Ungleichbehandlung im Steuerrecht der Vergangenheit angehört, dann bleibt als nächster wichtiger Schritt - auch das ist bereits genannt worden - die Änderung des Adoptionsrechtes und die Öffnung der Ehe.

(Zustimmung bei der SPD)

Um weiteren Geschichtsklitterungen vorzubeugen, möchte ich folgende kleine Geschichte aus dem Niedersächsischen Landtag erzählen: Es war schon 1992 bei einer so genannten Aktion „Standesamt“, als der damalige Sozialminister Walter Hiller die Gleichstellung der Partnerschaften homosexueller Paare mit der Ehe gefordert hat.

Seitdem ist viel Zeit vergangen und hat sich auch gesellschaftlich vieles gewandelt. Wenn man sich die heutigen Zahlen vergegenwärtigt: 74 % der Bevölkerung wollen die eingetragene Lebenspartnerschaft mit der Ehe gleichgestellt haben, 21 % wollen dies nicht.

Ich komme zum Schluss. Was wir brauchen, ist eine Kultur von Wertschätzung, Akzeptanz, Freude an der Vielfalt und Begegnung mit denjenigen, die dem einen oder anderen auf den ersten Blick etwas merkwürdig erscheinen.

In diesem Zusammenhang will ich hier auch all jenen Kräften eine ganz klare Absage erteilen, die sich, dem Wähler sei Dank, außerhalb dieses Hauses bewegen, die, sehr aktuell, auf menschenverachtende Art und Weise Menschen mit anderer sexueller Orientierung, wie Homosexuelle, Bi-, Trans- oder Intersexuelle, diffamieren. Diese Menschen sind unsere Freunde. Sie sind ein wertvoller Teil unserer Lebenswelt - anders, als man dies von den rechtsextremen Kreisen sagen kann, die diese diffamieren.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, dem Antrag eine möglichst breite Zustimmung zu gewähren. Wir als Sozialministerium wollen mit einer landesweiten Kampagne gemeinsam mit Verbänden und Gruppen dazu beitragen, ein noch bunteres und lebendigeres Niedersachsen zu schaffen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Ich darf die Beratung schließen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der sich aus der Beschlussempfehlung geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Beschlussempfehlung ist mit Mehrheit gefolgt worden. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 29: Abschließende Beratung: a) Den Niedriglohnsektor zurückdrängen - Initiative zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns unterstützen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/28 - b) Faire Arbeitsbedingungen schaffen - Leistungsbereitschaft der Gesellschaft honorieren - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/138 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 17/233

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unverändert anzunehmen und den Antrag der Fraktion der CDU abzulehnen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Ich eröffne die Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich für die SPD-Fraktion der Kollege Schminke. Bitte schön! Sie haben das Wort.

Verehrte Frau Präsidentin!

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Einen Moment, bitte, Herr Kollege! - Wenn einige noch den Raum verlassen möchten, so können sie das gerne tun. - Ich danke Ihnen für die eingekehrte Ruhe. Jetzt hat Herr Kollege Schminke das Wort.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In Deutschland ist ein gesetzlicher Mindestlohn nicht mehr aufzuhalten. Man darf inzwischen sogar die Hoffnung haben, dass die CDU nach der Sprachakrobatik der letzten Monate nun doch zur Einsicht gelangt ist und ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn, vielleicht auch in anderer Form, eingeführt werden kann.

Herr Toepffer, Sie sind mit Ihren Mitstreitern ein Stück auf uns zugegangen, und das erkennen wir auch an. Aber das reicht nicht. Denn an der entscheidenden Stelle sind Sie stehengeblieben, nämlich dort, wo Sie auf die Tarifpartner setzen, die nach Ihrem CDU-Verständnis den Mindestlohn aushandeln sollen. Aber genau das funktioniert seit vielen Jahren nicht, und darum haben wir so schlimme Verhältnisse, Herr Toepffer. Deshalb müssen wir genau das ändern.

Wenn das Aushandeln der Tarife durch die Tarifpartner in der Vergangenheit funktioniert hätte, dann bräuchten wir heute nicht mit einem Mindestlohn einzugreifen; denn dann würde ja der Anlass fehlen. Aber die Verhältnisse sind leider anders. Unser Eingreifen ist dringend nötig. Ein Mindestlohn von 8,50 Euro wäre für über 5 Millionen Menschen bereits eine deutliche Einkommensverbesserung.

Das vergessen Sie. Stattdessen arbeiten Sie mit der Argumentation, dass Sie die Tarifautonomie schützen wollen. Diese Argumentation kommt aus der Propagandaabteilung der Leihstimmenpartei FDP.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Aber was aus der Abteilung kommt, ist grundsätzlich gegen Arbeitnehmer gerichtet, und dem darf man keinen Glauben schenken. Das bringen wir unseren Kindern bereits im Kindergarten bei.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Lachen bei der FDP)

Niemand stellt die Tarifautonomie infrage, schon gar nicht Ronald Schminke. Die Tarifautonomie ist uns als SPD heilig. Wenn Sie mit der Bibel unterm Kopfkissen einschlafen, dann liegt da bei mir das Tarifvertragsgesetz - weil ich das wertschätze, liebe Kolleginnen und Kollegen.