Wir können über die Stiftung „Eine Chance für Kinder“ versuchen, dieses schwer zu gewinnende Potenzial über das Familienhebammenmodell, dann in Krippeneinrichtungen und dann in KitaEinrichtungen weiterhin zu begleiten. Wir sollten hier einmal über eine Vernetzung nachdenken. Herr Kollege Möhrmann, danke für diesen Hinweis. Ich glaube, das ist ein ganz sinnvoller Bereich, den wir insgesamt weiterverfolgen sollten.
Frau Kollegin, vielen Dank für den Hinweis auf meine Person. Aber erinnern Sie sich noch daran, warum ich Sie auf Herrn Schnipkoweit angesprochen habe? - Ich habe darauf hingewiesen, dass Herr Schnipkoweit noch 1989 der Meinung war, Kindergartenerziehung sei eine kommunale Aufgabe, mit der das Land überhaupt nichts zu tun habe; es sei dort in guten Händen.
Vielleicht darf ich Ihnen zur Antwort geben, was ich Ihnen eben auch gesagt habe: Erinnern Sie sich noch an das Volksbegehren zu Zeiten der SPDgeführten Landesregierung? Die SPD hat unter dem damaligen Ministerpräsidenten Gabriel ja auch gesagt, das Kita-Gesetz könne eigentlich abgeschafft werden. - Wir können diese Diskussion von vorgestern gerne weiterführen. Ich wollte den Trend nach vorne aufzeigen, den wir in den letzten Jahren vorangebracht haben.
Ich verweise zwar immer gerne auf die Schwächen der SPD-Landesregierung. Aber wichtiger ist es, nach vorne zu schauen. Selbst da hat sich Hermann Schnipkoweit mit kreativen Ideen eingebracht und zu einem enormen Gewinn beigetragen. Ich warte einmal, wann Herr Gabriel sich wieder mit einer Idee, die passt, zu Wort meldet.
Ich will darauf hinweisen, dass der Antrag, Frau Kollegin Staudte, den Sie eingebracht haben, insbesondere auch die Träger in erhebliche Unruhe versetzt hat. Herr Kollege Försterling hat ja schon gesagt, dass das, was in dem Antrag steht, im Prinzip schon alles möglich ist. Daher brauche ich nicht darauf einzugehen. Sie sagen, aufgrund Ihres Antrages müssten ja nur 8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Auch darauf ist Herr Kollege Försterling schon eingegangen.
Ich will Ihnen einmal sagen, was mir dazu eine Kreisverwaltung schreibt: Die in Ihrem Antrag dargelegte Finanzstruktur belaste die Träger der örtlichen Jugendhilfe bzw. die Kommunen im Umfang von mindestens 80 % der Restkosten.
Das zeigt: Sie kommen hier mit Ideen, die bereits umgesetzt werden. Aber Sie stellen es so dar, als seien Sie die Erfinder. Das habe ich eben bei meinem Kollegen Brammer auch erfahren, der gesagt hat, wie toll nifbe ist. Wer hat es denn eingerichtet, und wie toll läuft es denn jetzt? - Insofern war das ein ganz wichtiger Baustein.
Ihren Antrag haben wir im Fachausschuss vernünftig beraten. Wir haben vernünftig diskutiert. Ich will heute einfach feststellen, Frau Kollegin: Damals in der Fachausschussberatung haben Sie erfahren, dass die Träger schon jetzt die Verfügungszeiten für Gruppen- und Leitungskräfte über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus erhöhen können. Sie erhalten dafür bei Kindern unter drei Jahren den Finanzhilfesatz von 20 % bzw. 43 %. Als Sie das erfahren haben, haben Sie gesagt: Oh, da erzählen Sie mir ja etwas Neues, das wussten wir ja gar nicht!
Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, dass eine Oppositionsfraktion, wenn sie eine Idee hat, zunächst auf schriftlichem Wege eine Anfrage an die Landesregierung stellt, ob hiervon möglicherweise schon etwas gemacht wird. Damit ersparen Sie uns Debatten und sparen Sie uns Zeit.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Helge Stefan Limburg [GRÜNE]: Das Parlament ist für Debatten da! Dafür sitzen wir hier!)
Zu einer Kurzintervention hat sich die Kollegin Staudte von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemeldet. Bitte sehr!
Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Vockert, ich möchte noch einmal klarstellen: Wir zwingen keine Kommune dazu, Familienzentren einzurichten. Aber wir wollen, dass das Land intensive Anreize gibt. Die Kommunen beklagen sich häufig darüber, dass sie keine Planungssicherheit haben, was die Zusagen des Landes angeht. Die erhöhten Betriebskostenzuschüsse, die Herr Försterling schon angesprochen hat, sind zunächst nur schleppend ausgezahlt worden. Es gab auch Unstimmigkeiten bei der genauen Berechnung.
Ich glaube, dass es den Kommunen gut täte, wenn vonseiten des Landes deutlicher die Absicht erklärt würde: Ja, wir wollen euch unterstützen, wenn ihr Familienzentren einrichtet! Ja, wir werden, falls verstärkt Anträge beim Land eingehen, diesen erhöhten Betriebskostenzuschuss auch in Zukunft zahlen! Ja, wir werden Fortbildung anbieten, über das nifbe oder wie auch immer! Wir wollen die Fachberatung in den Jugendämtern auch finanziell unterstützen! - Das ist wie die Fortbildung einer der Punkte, die noch nicht erfüllt sind.
Sie haben immer wieder auf das nifbe hingewiesen. Ich möchte Sie, da Sie die Arbeit des nifbe so sehr loben, fragen: Wann wird sich die Landesregierung, wann wird sich die Regierungskoalition entscheiden, ob und, wenn ja, in welcher Höhe das nifbe weiter gefördert werden soll?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Staudte, Sie geben mir die Gelegenheit, noch einmal darauf hinzuweisen, dass es bereits sehr gute inhaltliche Fachberatungen gibt. Ich glaube, dass wir uns auch inhaltlich darauf verständigen können.
Mich treibt um, dass Sie in Ihrem Antrag nicht nur die landesseitige Übernahme weiterer Personalkosten fordern, sondern bezüglich der Fachberatung in den Kindertagesstätten auch schreiben „falls vor Ort Pläne vorliegen“. Ich interpretiere es so: Sie wollen Fachberatung vor Ort nach Beliebigkeit je nachdem, wer was möchte.
Seitens der CDU und der FDP sind wir uns auch im Ausschuss darüber einig gewesen, dass wir hier keine Beliebigkeiten setzen. Wir möchten, wenn Fachberatung stattfindet, auch sagen: Dies ist die Zielsetzung, sie ist wichtig, z. B. analog dem Orientierungsplan, der jetzt für die unter Dreijährigen entwickelt wird.
Im Bereich der Fachberatung liegen wir also leider noch auseinander, weil wir sagen: Wir möchten unseren Einfluss geltend machen und die Zielrichtung mit vorgeben, was auch richtig ist.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um den letzten Punkt gleich aufzugreifen und es noch einmal klarzustellen: Die Fachberatung ist in erster Linie eine Aufgabe des Trägers - des kommunalen Trägers oder des freien Trägers, in den allermeisten Fällen aber die Aufgabe der Kommunen.
Im Kindertagesstättengesetz hat man ganz bewusst keine konkrete Ausgestaltung der Fachberatung vorgenommen. Ich denke, dass sie mit guten Gründen nicht vorgenommen wurde, nämlich weil es wichtig ist, dass wir anerkennen, dass die kommunalen Träger, die in erster Linie die Kindertagesstätten betreiben, in den Möglichkeiten frei sein müssen, wie sie ihre erzieherische Beratung gestalten, wie sie ihr Angebot gemeinsam mit den Eltern vor Ort gestalten.
Insofern, Frau Staudte, ist auch die finanzielle Ausstattung konkret an dieser Frage aufgehängt: 20 % der Personalkosten werden vom Land getragen. 80 % der Personalkosten werden von der Kommune getragen.
Wenn man heute sagt „Wir wollen heute Kindertagesstätten zu Familienzentren weiterentwickeln“, dann muss man sich im Prinzip auch über sämtliche Personalkosten unterhalten. Das wollen Sie natürlich nicht. Das können wir auch gar nicht finanzieren.
Aber ich finde, wir sollten gerade mit Blick auf die besondere Problematik vor Ort fragen, wo es Kindertagesstätten in besonders schwierigen Lagen - sogenannte Brennpunktkindertagesstätten - gibt, die einen besonders hohen Anteil von Migranten und von Kindern mit Sprachproblemen haben. Dort müssen doch die kommunalen Träger in der Frage, wie sie ihre Beratungsangebote und ihre Erziehungspartnerschaft gemeinsam mit den Eltern gestalten und wie sie die Eltern einbinden, frei sein! Insofern macht es doch überhaupt keinen Sinn, darüber zu fabulieren, ob man hier einen weiteren Schritt gehen und als Land diese Standards vorgeben sollte.
Ich will deutlich sagen: Die Bedeutung der frühkindlichen Bildung hat in den letzten Jahren Gott sei Dank und richtigerweise im Fokus der Bildungspolitik gestanden und deutlich an Fahrt gewonnen. Auch die Schwerpunktsetzung in diesem Bereich hat zugenommen.
Kindertagesstätten sind nun einmal die ersten Bildungseinrichtungen, auf die unsere Kinder treffen. Die Bilanz der Niedersächsischen Landesregierung seit 2003 kann sich, denke ich, wahrlich mehr als sehen lassen.
Ich finde, zur Fairness in dieser Diskussion gehört es auch, deutlich darauf hinzuweisen, dass wir 226 Millionen Euro in den Bereich der Tagespflege und der Krippenförderung investieren und dass wir
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Miriam Staudte [GRÜNE]: Sie wissen auch, von wem die Mittel kommen!)
Geben Sie uns die Chance, dass wir die 16 500 Plätze, die jetzt entstanden sind, weiter fördern können! Die Beitragsfreiheit des dritten Kindergartenjahres ist hier genannt worden.
Es geht um Qualitätssicherung bei der Sprachförderung im Kindertagesstättenbereich. Wir sind eine Vielzahl von Problemen angegangen.
Frau Staudte, ich finde Ihren Vorwurf unfair. Sie sagen, wir drohten jetzt den Eltern, die ihre Kinder nicht zur Sprachförderung anmelden, mit einem Bußgeld.