Ja, Herr Schneck, Sie haben recht. Sie wollen einen Ausbildungsplatz für jeden Jugendlichen. Das geht aber nur mit CDU und FDP.
Meine Damen und Herren, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt. Ich schließe damit die Besprechung der Großen Anfrage.
Abschließende Beratung: Dämpfung der Aufwendungen für die Beihilfe durch Begrenzung der Arztkosten - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/2984 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/3232 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis
Der gemeinsame Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, des Bündnis 90/Die Grünen und der Linken zielt auf die Annahme des Antrages in einer geänderten Fassung ab.
Ich eröffne die Beratung. Zunächst hat sich der Kollege Klein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Wort gemeldet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor gerade einmal einem Monat haben Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, hier einen Haushalt beschlossen, der Niedersachsen im laufenden Jahr um rund 2,6 Milliarden Euro ärmer machen wird. Aus Ihrer ablehnenden Beschlussempfehlung zu unserem Antrag, mit dem bei den Beihilfekosten des Landes deutlich einzusparen gewesen wäre, kann man eigentlich nur den Schluss ziehen, dass Ihnen das offensichtlich völlig egal war.
Die Möglichkeit, auf diese Weise jährlich bis zu 50 Millionen Euro einzusparen, nutzen Sie jedenfalls nicht. Ihnen ist es offensichtlich wichtiger, Ihre Klientel zu bedienen und deren Pfründe zu sichern. Sie haben bisher nicht annähernd erklären können, warum das Arzthonorar für die Behandlung eines beamteten Lehrers im Durchschnitt etwa doppelt so hoch sein muss wie für die Behandlung einer angestellten Lehrerin.
Das werden Sie auch in Zukunft niemandem erklären können. Es hat doch mit dem Gesundheitszustand der privat versicherten Beamten nichts zu tun, wenn die Ausgaben der privaten Krankenkassen für ärztliche Leistungen zwischen 2003 und 2007 um 90 % - ich wiederhole: 90 % - gestiegen sind, während - das ist das Entscheidende - die Steigerung bei den gesetzlichen Krankenkassen gerade einmal bei 26 % lag.
Da kann man doch nur zu dem Schluss kommen, dass da von den Ärzten einfach nur ordentlich zugelangt wird, und zwar einerseits auf Kosten der Beschäftigten, die direkt oder über steigende Beiträge einen Teil der Kosten selbst zu tragen ha
Beamtinnen und Beamte haben doch bisher faktisch überhaupt keine Möglichkeit, sich dem zu entziehen. Sie können zwar Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden, müssen dann aber ihren Krankenversicherungsbeitrag zu 100 % selbst bezahlen. Wer macht das schon? Das macht in der Tat wirtschaftlich keinen Sinn.
Deswegen fordern wir echte Wahlfreiheit. Bei uns Abgeordneten ist das übrigens schon längst so geregelt. Wir können gesetzlich versichert sein mit 50 % Beitragszuschuss oder privat mit Beihilfeanspruch.
Meine Damen und Herren, bevor sich die FDP wieder hier hinstellt und das Lied der notleidenden Ärzteschaft singt: Jeder niedergelassene Arzt hat im vergangenen Jahr im Durchschnitt einen Reinertrag von 164 000 Euro erwirtschaftet. Gehälter, Praxiskosten usw. sind da schon abgezogen. Das entspricht quasi dem Bruttogehalt. Gegenüber dem Jahr 2007 ist das eine Steigerung von 15 %. Davon können die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur träumen.
Sie erinnern sich, meine Damen und Herren: Die niedersächsische Ärzteschaft gehörte auch zu den Gewinnern der Honorarreform 2009. Während im Bundesdurchschnitt 7,8 % Einkommenszuwachs erzielt wurden, konnten die niedersächsischen Ärzte 19 % mehr Honorar verbuchen. Für Subventionen auf Kosten des Steuerzahlers, die Sie offenbar aufrechterhalten wollen, besteht also wahrlich kein Anlass.
Meine Damen und Herren, unser Ansatz, dass bereits ab dem 1,7-fachen statt wie bisher ab dem 2,3-fachen Gebührensatz im Einzelfall begründet werden muss, warum die Behandlung diesen erhöhten Satz rechtfertigt, ist eine zurückhaltende und maßvolle Korrektur der bisherigen Fehlentwicklung. Auf Bundesebene werden derzeit die Gebührenordnungen überholt. Deswegen ist es sinnvoll und vernünftig, sich hierbei frühzeitig einzuschalten und deutlich zu machen, dass wir eine gerechtere Regelung und eine Reduzierung der Kosten für das Land, die Kommunen und die Versicherten wollen.
Während die Koalition in den Ausschussberatungen nur überlegt hat, wie sie diese unsere Initiative am besten ablehnt, hat die Opposition gemeinsam den Antrag optimiert. Das Ergebnis liegt Ihnen heute als gemeinsamer Änderungsantrag vor. CDU und FDP müssen nur noch zur Vernunft kommen und zustimmen.
Besten Dank, Herr Präsident. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Da Niedersachsen gerade eine neue Beihilfeverordnung erarbeitet, ist es uns wichtig, darauf hinzuweisen, dass weitere Reformschritte notwendig sind, nämlich solche, die wirksam dazu beitragen, die Kosten der Beihilfe signifikant zu begrenzen; denn der Anstieg der vergangenen Jahre ist erschreckend.
Zusammen mit den Schwierigkeiten der öffentlichen Haushalte im Allgemeinen betrachtet, ist es immer weniger zu verstehen, warum der Gebührensatz in der Gebührenordnung für Ärzte noch immer nicht auf dem normalen, nämlich 1,7-fachen Satz festgeschrieben werden konnte. Das, was einmal als Ausnahme für besonders schwierige Fälle gedacht war, nämlich eine Vergütung mit dem 2,3-fachen Satz, ist mit mehr als 90 % aller Behandlungen inzwischen die Regel geworden. Dies ist aber nicht zum Vorteil für die Beamten, ja, sie haben nichts davon.
Überhaupt ist hier festzustellen, dass es uns nicht darum geht, etwas zum Nachteil der Beamten zu beschließen. Aber es darf auch nicht weiterhin zum Nachteil des Steuerzahlers gehandelt werden.
- Humbug ist doch eigentlich Ihr Berater; Homburg heißt der gute Mann! -, dass die Privatpatienten 10 % aller Kunden in einer durchschnittlichen Praxis stellen. Sie erbringen jedoch 25 % des gesamten Umsatzes.
Insofern ist das Interesse der Ärzteschaft an der Beibehaltung der bisherigen Regelung durchaus nachvollziehbar. Aus Kosten- und Gleichbehandlungsgründen ist es für uns allerdings untragbar.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten für eine Harmonisierung der Vergütung der ärztlichen Leistung für alle Patienten ein. So sollten sich auch die Leistungen der Beihilfe zunehmend an denen der GKV orientieren.
Einiges ist bereits geschehen. So wurden die Wahlleistungen für Beamtinnen und Beamte bereits an das Niveau der GKV-Versicherten angepasst. Die Vereinheitlichung der Gebührenordnung und die maßvolle Begrenzung auf den einheitlichen 1,7-fachen Abrechungssatz ist auch im Hinblick auf die demografische Entwicklung notwendig;
denn diese hat insbesondere im Fall der Versorgungsempfänger zu einer Kostensteigerung mit rasantem Anstieg geführt. Diese Tendenz nimmt zu, wenn nicht spätestens jetzt notwendige Änderungen erfolgen.
In der Landtagsdebatte 2003 zu unserem damaligen Antrag haben sowohl Minister Möllring als auch der damalige haushaltspolitische Sprecher der CDU, Herr Althusmann, sehr gute - das muss ich wirklich sagen - und differenzierte Reden zur Begrenzung der Beihilfe gehalten. Sie erkannten damals die zwingende Notwendigkeit einer Kostenbegrenzung. Damals sagte Herr Möllring, die Kosten für die Beihilfe lägen nunmehr bei rund einer halben Milliarde Euro. Seitdem sind sieben Jahre vergangen, die Kosten sind weiter gestiegen und übersteigen nunmehr 650 Millionen Euro - weiter steigend.
Eine bundeseinheitliche Regelung ist nirgends in Sicht; denn auch wenn die Föderalismusreform dem Land eigene Möglichkeiten zur Regelung gegeben hat, wäre es jetzt sinnvoll, über den Bundesrat einen neuen Anlauf zu unternehmen. Da alle Länder im gleichen Boot sitzen und spätestens mittelfristig die gleichen Probleme bei der Entwicklung der Beihilfekosten haben werden, wäre jetzt der geeignete Zeitpunkt; denn wenn der Staat alle seine Leistungen auf den Prüfstand stellt und gegebenenfalls auch kürzen muss, so ist der Hand
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass für uns selbstverständlich das Prinzip der Bürgerversicherung die beste aller Varianten ist,
um für alle Patienten auf Dauer gute medizinische Versorgung gewährleisten zu können. Aber ein erster wichtiger Schritt sollte bei den Beamtinnen und Beamten sein, dass ihnen bei Eintritt in das Beamtenverhältnis - Herr Klein hat es eben gesagt - die Wahlfreiheit gegeben wird, sich für die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung entscheiden zu können.
Kolleginnen und Kollegen, wenn uns hier immer wieder vorgerechnet wird, dass die anteiligen Arbeitgeberkosten zur Krankenversicherung höher wären als bei der Beihilfe in der bisherigen Form, so ist das eigentlich etwas kurz betrachtet, zumal der Haushalt auch von den Kosten für die Bürokratie entlastet würde. Kosten für die Prüfung, Berechnung und Auszahlung der Beihilfe - bei all dem handelt es sich doch um einen Anachronismus, der seinen Sinn längst verloren hat.
Aber auch dem Steuerbürger ist die derzeitige Praxis nicht zu vermitteln. Es ist ja auch nicht einzusehen, warum eine Leistung bei einem GKVPatienten deutlich niedriger vergütet wird, während aus dem allgemeinen Steueraufkommen - in Wirklichkeit natürlich aus der staatlichen Kreditaufnahme - für die gleiche Leistung bei der Gesundheitsversorgung von Beamtinnen und Beamten deutlich höhere Honorare abgerechnet werden können.
Die Subventionierung ärztlicher Praxen ohne erkennbaren Nutzen für die Beamtinnen und Beamten des Landes ist aus unserer Sicht keine staatliche Aufgabe und gehört nunmehr umgehend auf den Prüfstand.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir behandeln das Thema Beihilfe. Die Beihilfe ist das eigenständige Krankensicherungssystem für unsere Beamten und Richter. Für Soldaten - das wissen Sie - und zum Teil auch für Beamte im Vollzugsdienst kann die Krankensicherung auch in Form der sogenannten Heilfürsorge ausgestaltet sein.