Hier ist wichtig, dass wir die neueste Rechtsprechung und auch die Urteile des Bundesverfassungsgerichts mit im Auge haben. Für mich ist der entscheidende Punkt, dass alles anwenderfreundlich und klar gegliedert formuliert wird. Ich glaube, dass dies gelungen ist und dass wir einen anwenderfreundlichen Gesetzentwurf vorgelegt haben.
den ist, wird in dieses Gesetz ebenfalls mit aufgenommen. Dabei geht es um das Gendiagnostikgesetz. Es ist meiner Ansicht nach richtig, den Schutzbereich des Gendiagnostikgesetzes auf Beamtinnen und Beamte des Landes auszudehnen. Hierzu hat der Landtag bereits einstimmig eine Entschließung verabschiedet.
Insgesamt kann ich nur sagen, dass wir mit diesen Regelungen die richtigen Weichen gestellt haben. Auf der einen Seite mussten wir zwar die Pensionsgrenze erhöhen. Auf der anderen Seite aber haben wir dies mit flankierenden Maßnahmen abgefedert. Insofern haben wir für unsere Beamtinnen und Beamten sowie für unsere Richterinnen und Richter meiner Ansicht nach eine vernünftige Möglichkeit geschaffen.
Herzlichen Dank, Herr Minister Schünemann. - Zu dem Gesetzentwurf hat sich seitens der SPDFraktion Frau Kollegin Rübke zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Werte Kollegen, liebe Kolleginnen! Was hat sich der Ältestenrat nur dabei gedacht, diesen Tagesordnungspunkt „Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung und Änderung des Beamtenversorgungsrechts sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“ heute nach der Mittagspause auf die Tagesordnung zu setzen, wo doch bekannt ist, dass die Aufmerksamkeit - ich meine nicht die derjenigen, die hier sind - bzw. die Anwesenheit im Plenum zu dieser Stunde auf dem absoluten Tiefpunkt ist?
Wurde diese Stunde, Frau Klopp, etwa absichtlich gewählt, nach dem Motto: Das versteht ohnehin nur die Hälfte und schon gar nicht nach all den Stunden über das Thema Dioxin?
Oder ist dadurch gar jemand aus dem Landwirtschaftsministerium auf den Gedanken gekommen, Versorgungsbezüge in Naturalien zu zahlen? - Das würde auf unseren erbitterten Widerstand stoßen,
genauso wie einige Verschlechterungen im Versorgungsrecht und anderen dienstrechtlichen Vorschriften.
Ich erkenne bei dem Gesetzentwurf der Landesregierung auf den ersten Blick nicht, dass es sich um ein modernes, zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes gemachtes Gesetz handelt. Aber da der Entwurf erst vor einigen Tagen vorgelegt wurde, wäre es voreilig, schon jetzt ein abschließendes Urteil abzugeben. Dazu fehlen meiner Fraktion, aber auch mir wesentliche Detailkenntnisse.
Ich freue mich auf die Beratungen im Innenausschuss und auf ein konstruktives Endergebnis zum Wohle aller niedersächsischen Beamten und Beamtinnen, die ihre Arbeit in vielfältigen und schwierigen Aufgabenfeldern verrichten.
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Rübke. - Für die CDU-Fraktion hat sich Herr Kollege Wiese gemeldet. Bitte schön!
Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe einen Augenblick gebraucht, um hier nach vorne zu kommen, weil ich nicht damit gerechnet hatte, dass Frau Rübke mit ihrer Rede zu dem Gesetzentwurf so schnell fertig wird.
Ich hatte zwar gehofft, dass die SPD-Fraktion zu diesem Themenbereich einige Grundgedanken vortragen würde, aber wir befinden uns ja erst bei der Einbringung durch die Landesregierung bzw. in der ersten Beratung, und Frau Rübke hat gesagt, dass Sie sich im Innenausschuss einer intensiven Debatte stellen werden. Dort werden wir dann die Einzelheiten diskutieren.
Ich persönlich glaube nicht nur an das Gute im Beamten, sondern auch an das Gute im Menschen. Deswegen gehe ich davon aus, dass die wenigen Kolleginnen und Kollegen, die gerade
nicht anwesend sind, über die Lautsprecheranlage zuhören und die Beratung dieses wichtigen Gesetzeswerks mit Interesse verfolgen.
Das vorliegende Gesetzesvorhaben ist nicht nur wichtig für eine große Bevölkerungsgruppe in unserem Land, nämlich für die Beamtinnen und Beamten sowie für die vielen Pensionäre, sondern auch von erheblicher Bedeutung, wenn wir darüber reden, wie wir Niedersachsen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zukunftsfest gestalten wollen. Es gibt ein chinesisches Sprichwort, das lautet: „Wenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.“ Ich bin gespannt, ob die Andeutungen, die u. a. aus den Reihen der Linkspartei bei verschiedenen Fachtagungen gemacht worden sind, jetzt Wahrheit werden und man bei diesem Themenbereich eher Mauern aufbaut, anstatt sich den Herausforderungen zu stellen.
Die Grundsituation ist klar umrissen und dürfte jedem bekannt sein. Mithin geht es nur um die Frage, ob wir dieses Thema ehrlich miteinander diskutieren - auch mit Blick auf die nachfolgenden Generationen - oder ob wir uns dieser Diskussion möglicherweise für den kurzfristigen politischen Beifall Einzelner verweigern.
Aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion sind wir es den Beamtinnen und Beamten des Landes schuldig, ehrlich und offen über das zu sprechen, was wir wollen, was zukünftig geht und was nicht geht. Wir glauben, der Gesetzentwurf der Landesregierung ist hierfür eine sehr gute Grundlage. Dieses uns vorgelegte Werk ist sehr umfangreich und wird in den Einzelheiten abzuarbeiten sein. Hierbei geht es nicht nur um theoretische Weichenstellungen, sondern diese Weichenstellungen haben ganz praktische Auswirkungen für jeden Beamten dieses Landes - jedenfalls dann, wenn er sich in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet.
Wir meinen, dass dieser Gesetzentwurf eine gute Grundlage für die Beratungen ist. Er wird sicherlich in der zweiten Beratung nicht wieder eins zu eins vorgelegt, aber zu den grundsätzlichen Punkten, die dort benannt sind, stehen wir.
Ein Grundsatz - vor allem darüber wird öffentlich diskutiert - ist die Pension mit 67. Es ist bewusst ein schrittweises Verfahren gewählt worden; diese Regelung wird nicht über Nacht eingeführt. Wir werden unserer Verantwortung gerecht, indem wir
lange Übergangszeiträume verankern und - das müssen wir auch offen sagen - durchaus auch Potenziale für den niedersächsischen Haushalt gewinnen, die wir dringend brauchen, um unser Land lebens- und liebenswert zu halten - gerade auch im Interesse unserer Beamten und Versorgungsempfänger.
Die einfache Rechnung, dass die Lebenserwartung steigt und wir gleichzeitig immer früher in Rente oder in Pension gehen können, ist eine Milchmädchenrechnung, die längst nicht mehr aufgeht. Deshalb sollten wir uns den Herausforderungen stellen. Über die Pension mit 67 wird man mit uns in der Anhörung und in den weiteren Beratungen nicht verhandeln können.
Allerdings ist es für uns ganz entscheidend, dass in dem Gesetzentwurf Regelungen formuliert sind, die eben nicht alles über einen Kamm scheren. Es gibt sehr wohl sehr unterschiedliche Möglichkeiten und Varianten - je nach den persönlichen Lebensentwürfen und den beruflichen Anforderungen. Polizisten und Berufsfeuerwehrleute werden z. B. nicht mit der allgemeinen Verwaltung gleichbehandelt. Es gibt einen weitgehenden Korridor für den Eintritt in den Ruhestand; er geht noch weiter, als es aktuell der Fall ist. Sonderregelungen für Schwerbehinderte und für diejenigen, die wegen Dienstunfähigkeit aus dem Dienst ausscheiden, werden aufrechterhalten. Auch die Möglichkeit der Altersteilzeit ist verankert, auch wenn damit vielleicht in dem einen oder anderen Bereich gewisse Verschlechterungen verbunden sind.
Den Grundgedanken des Gesetzes kann man, denke ich, wie folgt zusammenfassen: Wer vergleichsweise spät in den Beruf einsteigt, der kann nicht erwarten, möglichst früh und ohne erhebliche Einbußen den Ausstiegskorridor zu betreten. Das sollten wir der Fairness halber dazusagen. Wer auf der anderen Seite eine lange Erwerbsbiografie vorweisen kann, der wird das letzten Endes auch in der Versorgung spüren. Über Einzelheiten werden wir sicherlich noch im Ausschuss sprechen, dafür ist die Beratung da.
Angesprochen worden ist auch der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über den Schutz vor genetischen Diskriminierungen in öffentlichen Dienstverhältnissen. Die abschließende Beratung über diesen Gesetzentwurf haben wir bis zur Einbringung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zurückgestellt; denn wir waren uns von vornherein einig, dass das unter den Fraktionen ein eher unstrittiger Punkt sein wird. Insofern ist es
sinnvoll und entspricht es dem Wunsch des Ausschusses, dass die Landesregierung diesen Punkt eingearbeitet hat. Dafür vielen Dank!
Ich glaube auch, dass es in der seinerzeitigen Beratung über die allgemeinen Änderungen des Niedersächsischen Beamtengesetzes richtig war, den Themenbereich der Besoldung noch nicht mit einzubeziehen, weil noch intensive Vorgespräche und ein Austausch mit den Interessenvertretungen, den Gewerkschaften etc., stattfinden sollten. Nun wissen wir, dass sie in der Sache nicht in allen Punkten zufrieden sind - das ist im Leben häufig so. Ich weiß aber aus verschiedenen Gesprächen, dass die Zufriedenheit über das Verfahren doch sehr groß ist und ein intensiver Austausch stattgefunden hat.
Insgesamt, glaube ich, ist der Gesetzentwurf eine gute und solide Grundlage, auf der wir arbeiten können. Wir werden ein Beamtenversorgungsrecht auf den Weg bringen, das die Versorgung in Niedersachsen zukunftsfest und für die Beamten verlässlich auf stabile Füße stellen wird. Alles Weitere werden wir in den Beratungen im Innenausschuss und in den mitberatenden Ausschüssen zu klären haben.
Danke schön, Herr Kollege Wiese. - Nun hat sich für die Fraktion DIE LINKE Herr Adler zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will Ihnen zunächst sagen, was wir an diesem Gesetzentwurf gut finden: Das ist zum einen die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe - das ist inzwischen aber auch eine Selbstverständlichkeit -, und das ist zum anderen die Neuregelung zur Flexibilisierung des Pensionseintrittsalters, allerdings auf freiwilliger Grundlage; denn die Leistungsfähigkeit im Alter sinkt nicht bei allen Menschen in gleichem Ausmaß. Sie haben das Renteneintrittsalter von 60 bis 70 - bei den Richtern von 60 bis 68 - flexibel gestaltet. Das ist von den Verbänden auch begrüßt worden.
Aber nun zum Kern dieses Gesetzes - und um den geht es doch in erster Linie -, und zwar die Einführung der Pension mit 67. Frau Kollegin Rübke, es
hat mich schon ein bisschen enttäuscht, dass Sie so getan haben, als seien Sie in der Frage völlig offen und warteten auf die Ergebnisse der Anhörung der Verbände. Ich meine, Sie hätten an dieser Stelle schon politisch Position beziehen müssen: Wie stehen Sie zum Pensionsalter 67? - Ich kann Ihnen jedenfalls sagen: Wir sehen das sehr kritisch.
Denn es geht dabei in erster Linie eigentlich um Pensionskürzungen. Die wenigsten werden diese Altersgrenze 67 erreichen. Die meisten werden aus anderen Gründen schon vorher Pensionsbezüge erhalten.
Nun kenne ich das Argument, das kommen wird und das lautet: In der gesetzlichen Rentenversicherung haben wir auch die Altersgrenze 67 eingeführt. - Dazu muss ich Ihnen aber sagen: Die Rente mit 67 ist zwar im Bundestag von der Großen Koalition beschlossen worden - auch die Grünen waren dafür -, aber sie ist in der Bevölkerung nach wie vor nicht akzeptiert. Sie ist nach wie vor umstritten. Unsere Fraktion vertritt die Position: Wenn man bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Fehler gemacht hat, dann muss man ihn nicht unbedingt bei den Beamten fortsetzen.
Ich will Ihnen sagen, was gegen die Rente mit 67 spricht: Nicht einmal 10 % der 64-Jährigen waren 2008 sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Nicht einmal 10 %! Das durchschnittliche Renteneintrittsalter beträgt in Deutschland 63 Jahre. Von denjenigen, die mit 65 Jahren ins Rentenalter eintreten, sind gerade einmal 7,5 % zu diesem Zeitpunkt noch sozialversicherungspflichtig beschäftigt, übrigens einschließlich derjenigen in Altersteilzeit.