Protocol of the Session on January 19, 2011

Eines muss man auch wissen, wenn man sich hier über wirtschaftliche Zusammenhänge unterhält: Die Konzentration auf wenige Anlageformen erhöht das Verlustrisiko und vermindert den Kapitalertrag.

Für unsere Universitäten und Hochschulen ist wichtig: Sichere und zusätzlich ertragreiche Anlagen sind aufgrund ihrer langen Laufzeit für Hochschulen nicht interessant, da Kapital über einen zu langen Zeitraum gebunden wird.

Ich mache es für jeden noch einmal kurz verständlich: Die Hochschulen haben Studienbeiträge, Drittmittel und Stiftungsmittel genauso anzulegen wie die Lebensversicherer die Spargroschen ihrer Kunden. Branchenkenner beschreiben die Anlagevorschriften als sehr konservativ, aber auch - das ist wichtig - als sicher. So ist es auch kein Wunder, dass bisher in Deutschland noch kein Kunde seine derart angelegten Spargroschen verloren hat.

(Zustimmung bei der CDU)

Eine Anlagepolitik, die gut und sicher für die Kunden der Lebensversicherer ist, ist auch gut und sicher für die Gelder der Hochschulen.

Wenn ich das jetzt auf Ihren Gesetzentwurf übertrage, kann ich nur fragen: Warum machen wir uns so viele Gedanken? Warum müssen die Hochschulen diesbezüglich gegängelt werden?

Fakt ist: Die Verwendung der Studienbeiträge erfolgt in Abstimmung mit den Studierenden. Hinsichtlich der Verwendung heißt es auch, dass Gelder, die nicht konkret ausgegeben werden, angelegt werden. Auch hier besteht eine Mitsprachemöglichkeit der Studierenden.

Die Autonomie der Hochschulen ist sonst immer die heilige Kuh, die wir wie eine Monstranz vor uns hertragen. Hier wollen Sie plötzlich die Autonomie der Hochschulen einschränken. Das kann ich nicht verstehen.

(Victor Perli [LINKE]: Quatsch!)

Außerdem ist es wichtig, dass wir die Flexibilität der Hochschulen erhalten und auch an die Eigenverantwortung der Hochschulen appellieren.

(Zustimmung von Björn Thümler [CDU] - Hans-Henning Adler [LINKE]: Sie sollen ihre Aufgaben erfüllen!)

Wir als CDU trauen den Hochschulen nach wie vor zu, verantwortlich mit den Studienbeiträgen umzugehen.

(Björn Thümler [CDU]: Eben!)

Wir wollen erstens keine Einschränkung der Autonomie der Hochschulen, wir wollen zweitens keinen Zugriff des Staates auf die Handlungsmöglichkeiten der Hochschulen über neue Gesetze, und drittens wollen wir keine Gängelung der Hochschulen. Das heißt für uns: Die Hochschulen entscheiden auch zukünftig autonom über die Verwendung der Studienbeiträge.

Abschließend noch ein wichtiges Signal an die Studierenden in Niedersachsen: Ihre Studienbeiträge, liebe Studierenden in Niedersachsen,

(Dr. Gabriele Andretta [SPD]: Sind si- cher!)

stehen weiterhin uneingeschränkt und in voller Höhe für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen zur Verfügung. So war es, so ist es, und so bleibt es.

Vielen Dank fürs Zuhören.

(Beifall bei der CDU)

Nun hat Herr Dr. Sohn für anderthalb Minuten das Wort zu einer Kurzintervention. Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Dreyer, der Begriff „mündelsicher“ ist, wie wir ja beide wissen, nicht abstrakt-schwebend, sondern steht im BGB. Dort heißt es im Zusammenhang mit Vormundschaften, dass diese Anlagen mündelsicher gemacht werden müssen. Man kann doch wohl von einer Hochschule mindestens so viel verlangen, wie nach dem BGB von jemandem verlangt wird, der für einen anderen die Vormundschaft übernimmt.

(Beifall bei der LINKEN)

Was die Frage der Autonomie anbelangt, so sind eigentlich Sie der Enteigner dieses Hauses, fast

der Kommunist. Denn in dem genannten Fall ist das Geld zur Hochschule geflossen. Der AStA - das demokratisch gewählte Vertretungsorgan derer, die das Geld gegeben haben - wusste noch nicht einmal, dass es verzockt wird. Das ist dort passiert.

Dagegen wenden wir uns. Das heißt: Wenn schon mündelsicher, dann wenigstens auf dem Niveau von Vormundschaftsstrukturen. Dann darf das Geld nicht verzockt werden. Das soll im Interesse der Studierenden mit unserem Gesetzentwurf gewährleistet werden.

Am besten wäre es allerdings, Sie schafften den ganzen Käse mit den Studiengebühren komplett ab.

Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Kollege Dreyer möchte antworten. Herr Kollege, auch Sie haben anderthalb Minuten Zeit.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Dr. Sohn, ich kann Ihre Schlussaussage überhaupt nicht nachvollziehen. Sie sprachen davon, die Studiengebühren abzuschaffen. Das stand hier noch nie zur Debatte. Das zeigt auch, auf welchem Niveau Sie das Ganze diskutieren.

Sie stellen hier auf das Wort „mündelsicher“ ab. „Mündel“ heißt immer, dass jemand einen Vormund hat. Sie haben es ausgeführt. Das heißt für mich im Umkehrschluss, dass man andere entmündigt. Meine Damen und Herren, hierbei geht es doch darum: Die Hochschulen selber sollen, dürfen und wollen in ihren eigenen Gremien darüber entscheiden, was sie mit ihren Finanzen machen.

Deswegen wiederhole ich mich noch einmal: Wir sind für die Autonomie der Hochschulen. Wenn der AStA meint, er sei nicht beteiligt worden, dann hat er in den entsprechenden Gremien einzufordern, dass er mitbeteiligt wird. Die Handlungsmöglichkeiten sind vorhanden; sie müssen nur genutzt werden. Nicht immer, wenn jemand gepennt hat, kann das durch den Staat nachträglich reguliert werden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Nun hat Herr Kollege Wulf von der SPD-Fraktion das Wort.

(Victor Perli [LINKE]: Sie wollen nur die Freiheit, Millionen zu verzocken!)

- Herr Kollege Perli, Herr Wulf hat das Wort!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 23. September 2008 meldeten die Zeitungen bei uns im Raum Oldenburg: „Kirche verzockt Millionen“. Es war tatsächlich so: Die EvangelischLutherische Kirche in Oldenburg hatte 4,3 Millionen Euro bei der pleite gegangenen US-Bank Lehman Brothers in hoch riskante Anleihen investiert und verloren.

(Björn Thümler [CDU]: Können Sie sagen, wer das war?)

Sarkastisch meinten einige Zeitungen, auch viele Scherflein der Witwen und Waisen seien in den prallen Taschen der Zocker gelandet. Man warf der Kirche vor, einen Teil der Kirchensteuer leichtfertig verschleudert zu haben.

(Björn Thümler [CDU]: Können Sie sagen, wer das war?)

Ein Kommentar verwies auf eine Aussage in der Bibel:

„Niemand kann zwei Herren dienen: Entweder er wird den einen hassen und den andern lieben, oder er wird an dem einen hängen und den andern verachten. Ihr könnt nicht Gott dienen und dem Mammon.“

So Jesus in der Bergpredigt.

(Beifall bei der SPD und bei der LIN- KEN - Björn Thümler [CDU]: Sagen Sie einmal, wer das war!)

Die Frage steht, meine Damen und Herren, ob wir solche Schlagzeilen und solche Häme wegen Spekulationsverlusten auch über die niedersächsischen Hochschulen hören wollen.

(Björn Thümler [CDU]: Das war doch der Penner bei der Kirche! Der gehört doch der SPD an!)

Theoretisch wäre es möglich. Denn - das haben Sie gerade gehört - auch Hochschulen können mit Wertpapieren finanzielle Transaktionen betreiben, wie Herr Perli richtig dargestellt hat. Hochschulen

verfügen jetzt schon, Herr Dreyer, autonom über anvertraute Mittel, und zwar nicht nur über das Geld des Steuerzahlers - in Form der Zuwendungen, die sie vonseiten des Landes erhalten -, sondern natürlich auch über Zuweisungen aus dem Bereich der Drittmittel und über die Studiengebühren. Und hier fängt das Problem an, Herr Dreyer. Darüber darf man keineswegs so leichtfertig hinweggehen, wie Sie es gerade getan haben.

Laut Niedersächsischem Hochschulgesetz ist es unseren Hochschulen in der Tat möglich, aktuell nicht benötigte Geldmittel zinsbringend bei einer Bank oder Sparkasse anzulegen. Dagegen ist nichts einzuwenden, wenn diese Mittel sicher angelegt sind. Aber in unserem Hochschulgesetz ist auch die Tür zum Kauf von Aktien und Investmentfondsanteilen geöffnet worden. Dies gilt für die Stiftungshochschulen grundsätzlich und für die normalen Hochschulen bei der Verwendung der Studiengebühren und der Drittmittel.

(Vizepräsident Hans-Werner Schwarz übernimmt den Vorsitz)

Hierbei sollen die Grundsätze des § 54 des Versicherungsaufsichtsgesetzes beachtet werden. Sie haben das kurz angedeutet, Herr Dreyer.