Protocol of the Session on December 9, 2010

Danke schön, Herr Kollege Limburg. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Busemann.

Frau Präsidentin! Herr Kollege Limburg, Sie wissen ja, dass ich meine Arbeit völlig ideologiefrei mache. Dort, wo es im Interesse der Sache gewinnbringend, vernünftig, richtig und effizienter ist, mache ich ÖPP, siehe Bremervörde. Dort haben wir über ÖPP den höheren Wirtschaftlichkeitsvorteil. Das Projekt Justizzentrum Hannover, also Fachgerichtszentrum, ist etwas, was wir, wenn Sie so wollen, herkömmlich errichten, wenn auch im Wege einer Investorenlösung.

Neben den Synergieeffekten und Vorzügen, die ich eben auch an den Zahlen und mit den Einzelbausteinen dargelegt habe, sind ansonsten Privatisierungsmaßnahmen nicht angedacht. Wenn Sie aber eine gute Idee haben, werde ich sie ideologiefrei verwerten.

Herzlichen Dank, Herr Minister Busemann. - Herr Kollege Hagenah von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Sie haben das Wort zu Ihrer ersten Zusatzfrage.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung nach der sehr präzisen Auskunft des Justizministers, dass sich beim Investorenmodell ein Finanzvorteil von, glaube ich, 8,45 % im Vergleich zum eigenen Erstellen abbilden würde, wie denn angesichts dessen, dass ein Finanzinvestor selbst noch Gewinne macht und machen muss, damit er entsprechend investieren kann, ein solcher Finanzvorteil erreicht wird. Womit ist hinterlegt, dass Private das

günstiger machen können als die öffentliche Hand mit dem Staatlichen Baumanagement?

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Mit Ideo- logie!)

Herzlichen Dank. - Für die Landesregierung, Frau Flauger, antwortet Herr Minister Busemann.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Ent- schuldigung! Ich bin ja noch nicht Mi- nisterin!)

Frau Präsidentin! Herr Kollege Hagenah, Sie sind ja vom Fach. Sie glauben gar nicht, was alles geleistet und aufgewendet werden muss, bevor man eine Landesverwaltung davon überzeugen kann, dass eine Investorenlösung günstiger sein könnte. Natürlich haben alle berufenen Kräfte in der Verwaltung des Landes genau geguckt, was in welcher Variante welches zahlenmäßige Ergebnis hat und was günstiger ist.

Ich habe die Zahlen vorhin genannt. Wir würden nach unseren Erfahrungen unter Regie unseres Staatlichen Baumanagements bei einer Eigenbaurealisierung mit vorgegebenen Raumgrößen und Quadratmeterzahlen usw. am Ende bei 81,6 Millionen Euro herauskommen und bei einer Investorenlösung mit den von mir genannten Rahmendaten bei 74,7 Millionen Euro. Ich habe es nicht nachgerechnet, vertraue aber einfach einmal darauf, dass der Unterschied 8,45 % beträgt.

Ich will allerdings darauf hinweisen, dass man am Ende die Ausschreibung abwarten muss. Das ist das, was wir nach bestem Wissen und Gewissen kalkulieren können und worauf wir dann unsere Entscheidung gründen. Am Ende gilt der freie Markt. Es wird ja im Laufe des nächsten Jahres zum Ausschreibungs- und danach zum Vergabevorgang kommen. Dann muss man sehen.

Ich habe übrigens bei ÖPP Bremervörde Glück gehabt. Die Bauzinsen - das gilt überhaupt für das Zinsniveau im Staate und in Europa - sind derartig niedrig, dass wir alle Unkenrufe auch dieses Hauses in Sachen Bremervörde unterbieten konnten und „viel weniger“ - in Anführungsstrichen - ausgeben mussten, als hier befürchtet wurde. Wenn das Zinsniveau auch noch die nächsten zwölf Monate günstig bleibt, liegen wir mit diesen Einschätzungen - unterstellen wir das einmal - durchaus auf der sicheren Seite.

(Zustimmung von Björn Thümler [CDU] und Christian Grascha [FDP])

Herr Kollege Hagenah, Sie haben das Wort für Ihre zweite Zusatzfrage. Bitte!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, wie sie denn angesichts dieses dann über Ausschreibung ermittelten Investorenmodells noch anständige Architektur sicherstellen will. Wird das Ganze über einen Architektenwettbewerb entsprechend gestaltet? Oder kommt ein Schuhkarton dahin?

Herzlichen Dank. - Für die Landesregierung hat Herr Minister Busemann das Wort.

Frau Präsidentin! Herr Kollege Hagenah, da Sie vom Fach sind, würde ich sagen: Wir einigen uns darauf, dass es in Niedersachsen nur anständige Architektur gibt.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Ansonsten ist es Basis der Ausschreibung, dass wir unseren Raumbedarf genau definiert haben. Sie glauben gar nicht, wie viel Fleiß und auch sachliche Auseinandersetzung dahinterstehen, um erst einmal den Raumbedarf zu definieren. Sie glauben es gar nicht, wie schwierig es ist, festzulegen, wie groß ein Präsidentenzimmer zu sein hat. Aber egal! Auf der Grundlage des vorgegebenen Raumbedarfs steht es den Bietern, also den Investoren, die wahrscheinlich gemeinsam mit Architekturbüros antreten, frei, uns möglichst schöne, anständige Entwürfe zu machen. Das fließt mit in die Gesamtbewertung ein.

(Zustimmung von Björn Thümler [CDU] und Christian Grascha [FDP])

Herzlichen Dank, Herr Minister. - Als letzte Wortmeldung für eine Zusatzfrage liegt mir die Wortmeldung für die zweite Frage des Kollegen von der SPD-Fraktion vor. Herr Haase, bitte!

Wir haben zwar Fragestunde. Ihre Äußerung zu Bremervörde reizt mich aber zum Widerspruch. Die Abrechnung machen wir später, ab 2013. Es wird mit Sicherheit teurer für unser Land.

Keine Vorbemerkungen, bitte!

Ich habe mich noch einmal gemeldet, weil Sie im Zusammenhang mit Ihrer Antwort auch über andere Projekte wie z. B. Lüneburg und Osnabrück gesprochen haben, aber auch Oldenburg genannt haben. Insoweit frage ich die Landesregierung: Ist Hannover quasi ein Pilot für die Planung im Bereich Oldenburg, bzw. gibt es dort einen neuen Sachstand für die Planung? - Denn die Oldenburger Justiz wartet.

(Zustimmung von Johanne Modder [SPD])

Herzlichen Dank, Herr Kollege Haase. - Für die Landesregierung hat Herr Minister Busemann das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Herr Kollege Haase, zunächst auch zu Bremervörde: Nach 25 Jahren wird abgerechnet. Dann sind wir gut auf der sicheren Seite - mit Sicherheit.

(Hans-Dieter Haase [SPD]: Das glau- be ich nicht!)

- Warten wir es ab. Wir müssen nur noch so lange in der Politik bleiben, dass wir uns noch austauschen können.

(Hans-Dieter Haase [SPD]: Wir wer- den es dann bei einem Glas Bier klä- ren!)

Ich halte das Justizzentrum Hannover für eine tolle Sache. Dieses Projekt ist über 20, 30 Jahre diskutiert worden - mit dem Zwischenschritt Bredero; was auch immer man dazu sagen möchte. Jetzt machen wir es und ziehen es im Wege einer Investorenlösung durch. Jeder Fall ist anders und neu zu betrachten. Hannover hat also keine Pilotfunktion.

Fakt ist aber auch - ich habe mich ja auch dazu eingelassen -, dass wir an dem bedeutenden Ge

richtsstandort Oldenburg - mit Oberlandesgericht, mit Landgericht, mit Amtsgericht, mit Staatsanwaltschaft, mit Fachgerichtsbarkeiten und mit JVA in dem Areal - erheblichen Handlungsbedarf sehen, weil der Gebäudebestand zum Teil - sagen wir es ruhig - am Rande der Abgängigkeit,

(Hans-Dieter Haase [SPD]: Der ist abgängig, genau!)

teils denkmalgeschützt und dann wieder ganz toll ist. Daher sollten wir uns hier nach Möglichkeit einer Gesamtlösung nähern und gemeinsam mit der Stadt und etwaigen Investoren vielleicht zunächst gucken, was aus dem alten Areal wird. Bitte nicht alles abreißen! Das, was 100 Jahre alt ist, kann interessanter sein als das, was nur 35, 40 oder 50 Jahre alt ist. Dann sollten wir uns bemühen, an einem - ich sage einmal: Modell Hannover - möglichst guten, zentralen, verkehrstechnisch optimal angebundenen Standort zu einer neuen Lösung zu kommen. Aber auch da bin ich ideologisch wie auch sonst nicht festgelegt. Hauptsache, es wird etwas.

(Zustimmung von Björn Thümler [CDU] und Professor Dr. Dr. Roland Zielke [FDP])

Herzlichen Dank, Herr Minister Busemann. - Weitere Wortmeldungen für Zusatzfragen liegen nicht vor.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Ich hatte noch eine Nachfrage gestellt!)

Damit kann ich, Herr Kollege Limburg, Herrn Kollegen Hagenah von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bitten, die Frage 2 vorzutragen.

Werden niedersächsische Bahnprojekte durch eine rechtswidrige Finanzierung von Stuttgart 21 ausgebremst?

Herr Hagenah, bitte!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Frage lautet: Werden niedersächsische Bahnprojekte durch eine rechtswidrige Finanzierung von Stuttgart 21 ausgebremst?

(Björn Thümler [CDU]: Nein!)

In dem Rechtsgutachten „Finanzverfassungsrechtliche Fragen des Stuttgarter Bahnkonflikts“ von Professor Dr. Dr. h. c. Hans Meyer, HumboldtUniversität zu Berlin, vom 3. November 2010 finden sich in der „Thesenförmigen Zusammenfassung“ folgende Aussagen:

„Die Mitfinanzierung der Neubaustrecke Wendlingen–Ulm durch das Land in Höhe von 950 Millionen Euro ist an der Grundregel der Finanzverfassung, nämlich an Artikel 104 a GG, zu messen. Danach tragen der Bund und die Länder jeweils ‚gesondert’ die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben.

Die zunehmende Fondspolitik des Bundes, mit der er finanziellen Einfluss auf Landesaufgaben nahm (‚gol- dener Zügel’), führte bei der Finanzverfassungsreform 1969 zu diesem Verbot für den Bund wie für die Länder, fremde Aufgaben ganz oder teilweise zu finanzieren.

Wenn der Neubau der Strecke Wendlingen–Ulm eine Bundesaufgabe im Sinne des Artikels 104 a Abs. 1 GG ist, verbietet diese Norm eine Finanzierung durch das Land, und zwar auch eine bloße Mitfinanzierung. Es sei denn, dass die Verfassung Ausnahmen zulässt.

Die im Grundgesetz vorgesehenen Ausnahmen treffen hier nicht zu, weil sie entweder nur die Mitfinanzierung von Landesaufgaben durch den Bund erlauben und nicht umgekehrt (Arti- kel 91 a, Artikel 104 b und Arti- kel 143 c Abs. 1 GG) oder aber nicht analogiefähig sind (Artikel 91 b GG).

Selbst wenn der Bau für das Land förderlich wäre, geben weder die Kompetenz zur Wirtschaftsförderung noch eine Verantwortung im Bereich des Personennahverkehrs, noch die Verbindung zum Projekt Stuttgart 21 eine Mitkompetenz zur Finanzierung des Baus einer Fernstrecke der Bundesbahn.

Das hat einen guten verfassungspolitischen Sinn. Wie der Bund über die Fondspolitik nicht in die Aufgabener