Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kollegin Polat hat zur Eingabe von Prof. Dr. Orth aus Braunschweig vorgetragen. Prof. Dr. Orth - ich will das hier im Kontext noch einmal kurz erwähnen - ist ein Staatsbürger, der sich in Fragen des Menschenrechts, Asylrechts und Ausländerrechts sehr stark engagiert. Und er hat recht mit seiner Petition. Es kann ja nicht wahr sein, dass nur ein Termin oder die Tatsache, dass ein Termin versäumt worden ist, den Sachverhalt ändert. Wenn es einen humanitär zu begründeten Härtefall gibt, dann ist der schon vor Festsetzung eines Abschiebetermins gegeben und auch danach. Also ist allein die Festsetzung eines Termins als Begründung für einen Ausschlussgrund eine Willkürentscheidung; gleichwohl aber ist dieser Ausschlussgrund in der Verordnung der Landesregierung leider enthalten. Der Sachverhalt ändert sich dadurch nicht. Deswegen muss die Chance bestehen, auch im Falle der Familie, deren Name hier schon genannt worden ist und die uns schon hier im Landtag im Petitionsverfahren, in dem Sie unserem Vorschlag mehrheitlich nicht gefolgt sind, beschäftigt hat, ein Härtefallverfahren durchzuführen.
Wenn wir im Innenausschuss abweichend von den Grünen nicht für „Berücksichtigung“, sondern für „Erwägung“ plädiert haben, dann hat das einen Grund. Das hat den Grund, dass wir Ihre Argumentation kennen. Sie sagen: Das ist Verordnungsrecht der Landesregierung. Die Verordnung kann nur durch die Landesregierung geändert werden. - Deshalb wollen wir Ihnen die Chance zur Zustimmung geben.
Wir werden uns bei der Abstimmung über den Antrag auf „Berücksichtigung“ also der Stimme enthalten und dann unserem Antrag, die Eingabe der Landesregierung zur Erwägung zu überweisen mit dem Ziel, dass sie die eigene Kommissionsverordnung ändern möge, zustimmen.
Ich erhoffe mir, dass auch FDP und CDU für „Erwägung“ stimmen. Dem Berücksichtigungsvorschlag würden Sie ja nicht zustimmen. Dieses Signal sollten wir der Landesregierung geben. Dieser Ausschlussgrund ist im Augenblick willkürlich.
Herr Präsident, vielen Dank. - Auch ich spreche zu der Petition 01699/02/16. Worum geht es? - Nach § 23 a Aufenthaltsgesetz ist der Anwendungsbereich für ein Härtefallersuchen auf diejenigen Ausländerinnen und Ausländer beschränkt, die vollziehbar ausreisepflichtig sind. Das heißt mit anderen Worten: Die betroffenen Personen, über die wir reden, haben alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. Das rechtsstaatliche Resultat ist die Verpflichtung zur Ausreise.
Weil wir diese vorgeschalteten rechtlichen Möglichkeiten haben, sind sich die betroffenen Personen - ebenso wie eventuelle Unterstützer oder auch die entsprechenden Anwälte - darüber klar, dass sie sich in Deutschland eigentlich nicht mehr aufhalten dürfen. Sie tun es trotzdem. Natürlich gibt es bis zu dem Zeitpunkt, der hier von dem Kollegen Bachmann und der Kollegin Polat angesprochen wurde, auch die Möglichkeit, rechtzeitig eine Härtefalleingabe zu stellen. Bevor ein konkreter Termin zur Abschiebung festgesetzt wird, gibt es eine schriftliche Ankündigung, sodass es noch einmal vier Wochen Zeit gibt. Auch während dieser Zeit kann die Härtefallkommission entsprechend angerufen werden. Erst dann kommt der Abschiebungstermin.
Bei all dem Aufwand und auch - so muss man sagen - bei all den Kosten, die dem deutschen Steuerzahler in solchen ausländerrechtlichen Verfahren entstehen, muss erwartet werden, dass sich die Betroffenen in diesen beschriebenen langwierigen Prozess rechtzeitig einbringen. Deshalb brauchen wir § 5 der Härtefallkommissionsverordnung auch nicht zu ändern. Wir plädieren auf „Sach- und Rechtslage“.
Vorab allerdings noch folgende Vorbemerkung: Ich weise darauf hin, dass die Eingabe 01553/11/15, auf die sich gleichlautende Änderungsanträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE beziehen, mit Schreiben vom 3. Dezember 2010, das gestern eingegangen ist, zurückgenommen wurde. Über diese Eingabe stimmen wir daher heute nicht mehr ab.
Ich rufe die Änderungsanträge einzeln bzw. bei gleichem Sachverhalt im Block auf und lasse zunächst über die Änderungsanträge und, falls diese abgelehnt werden, dann über die Ausschussempfehlung abstimmen.
Wir beginnen mit der Eingabe 01827/04/16 betr. Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Schulen mit dem Schwerpunkt Körperliche und Motorische Förderung: - Anrechnungszeiten, - Teilzeitbeschäftigung.
Hierzu liegen gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der SPD und der Fraktion DIE LINKE vor. Sie lauten auf „Erwägung“. Darüber lasse ich jetzt abstimmen. Wer ihnen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Die Änderungsanträge sind abgelehnt worden.
Damit kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Sie lautet auf „Sach- und Rechtslage“. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.
Hierzu liegen gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der SPD und der Fraktion DIE LINKE vor. Sie lauten auf „Berücksichtigung“. Darüber lasse ich jetzt abstimmen. Wer ihnen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Die Änderungsanträge sind abgelehnt worden.
Damit kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Sie lautet auf „Sach- und Rechtslage“. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen. Er lautet auf „Berücksichtigung“. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsantrag ist abgelehnt worden.
Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD abstimmen. Er lautet auf „Erwägung“. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Auch dieser Änderungsantrag ist abgelehnt worden.
Damit kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Sie lautet auf „Sach- und Rechtslage“. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.
Wir kommen jetzt zur Eingabe 01525/11/16 betr. Unterrichtsversorgung der IGS Roderbruch mit sonderpädagogischen Förderstunden.
Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Er lautet auf „Berücksichtigung“. Darüber lasse ich jetzt abstimmen. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsantrag ist abgelehnt worden.
Damit kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Sie lautet auf „Sach- und Rechtslage“. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.
Wir kommen jetzt zur Eingabe 01882/04/16 betr. Kindertagesstätten; hier: Beitragsfreiheit für Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr.
Hierzu liegen gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der SPD und der Fraktion DIE LINKE vor. Sie lauten auf „Erwägung“. Darüber lasse ich jetzt abstimmen. Wer ihnen seine Zustimmung geben
möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Die Änderungsanträge sind abgelehnt worden.
Damit kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Sie lautet auf „Sach- und Rechtslage“. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.
Fortsetzung zweite Beratung Haushalt 2011 - Debatte über ausgewählte Haushaltsschwerpunkte (einschl. einzubringender Änderungsanträge) unter Einbeziehung der betroffenen Ressortminister
In der Abfolge behandeln wir zunächst Inneres und Sport, dann Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien, dann Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration und als Letztes den Bereich Kultus.
Für den jetzt anstehenden Teil der Haushaltsberatungen können Sie die Redezeitkontingente der Ihnen vorliegenden Redezeittabelle entnehmen. Der Ältestenrat ist davon ausgegangen, dass die Landesregierung eine Redezeit von jeweils elf Minuten nicht überschreitet.
Um die Debatte zu strukturieren, bitte ich, dass Sie sich schriftlich zu Wort melden und dabei angeben, zu welchem Haushaltsschwerpunkt Sie sprechen möchten.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute hat die CDU-Fraktion mehrfach behauptet, sie sei kommunalfreundlich.
Jetzt will ich Ihnen einmal erzählen, was Sie sind und wie andere das sehen. Ich beginne damit, den Teil des Innenhaushalts, der sich mit der Finanzierung der Kommunen befasst, im Rahmen der Debatte über den Einzelplan 03 anzusprechen, und zitiere den Hauptgeschäftsführer Heiger Scholz vom Niedersächsischen Städtetag,
der in den monatlichen erscheinenden NSTNachrichten sehr stark beachtete Kommentare schreibt. Er hat dort ausgeführt, die beste Stärkung des Ehrenamtes in der Kommunalpolitik sei die Wiederherstellung der finanziellen kommunalen Handlungsfähigkeit.
Vorhin ist in der Rede des Kollegen Krogmann zur Kommunalverfassung schon deutlich geworden, dass Sie dort ganz offensichtlich ein Defizit haben.