Ich möchte mich an dieser Stelle bei den anderen Fraktionen bedanken. Wir haben den Gesetzentwurf, den die Landesregierung vorgelegt hat, sehr positiv gemeinsam beraten. Ich denke, es dient außerordentlich dazu, den Wirtschaftsstandort Niedersachsen zu stärken, wenn die Informationen durch die geodatenhaltenden Stellen weitergegeben werden. Das ist eine positive Entwicklung für Niedersachsen. Die Möglichkeiten für Niedersachen, die durch die Weitergabe dieser Daten eröffnet werden, sind hervorragend.
Ich bedanke mich dafür, dass wir dieses Gesetz - „Gott sei Dank“ möchte ich noch einmal sagen - in breitem Konsens verabschieden können. Ich hoffe, dass wir damit eine gute Grundlage für die geodatenhaltenden Stellen geschaffen haben, sodass die Weitergabe der Daten entsprechend dem Datenschutzgesetz gewährleistet wird.
In Richtung der Linken möchte ich sagen: Das Datenschutzgesetz in Niedersachsen ist hervorragend. Deswegen bin ich fest davon überzeugt, dass mit den Daten sorgsam umgegangen wird.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Limburg hat eigentlich schon alles gesagt. Ich möchte aber noch einige aus unserer Sicht wichtige Dinge hinzufügen.
Auch wir hatten Bedenken gegen den ursprünglichen Entwurf des Gesetzes. Wir haben dann eine mündliche Anhörung dazu durchgeführt. Der Datenschutzbeauftragte hatte einige Einwände, die wir gemeinsam ausgeräumt haben. Genau das ist auch das Ziel gewesen. Das ist Politik; und so verstehen wir die Politik auch.
Der Rechtsausschuss hat in der entscheidenden Sitzung der Sache ebenso wie dann auch der Innenausschuss zugestimmt. Auch wir sehen keinen Grund mehr, der Sache nicht zuzustimmen. Wir stimmen also dem Gesetzentwurf jetzt so zu; denn die Begründung des Datenschutzbeauftragten ist
Dass die Linken dem nicht zustimmen, liegt vielleicht in Folgendem begründet - ich will einmal spekulieren -: Die CDU hat ja einmal gesagt, mit den Linken könne sie nicht gemeinsam abstimmen. Vielleicht machen sie es jetzt umgekehrt.
Aber ich möchte schon noch einmal Folgendes deutlich machen: Ich finde es schon bemerkenswert, dass wir eine sachliche, gute inhaltliche Beratung des Gesetzentwurfes hatten. Der mitberatende Rechtsausschuss hat sich den Bedenken des Datenschutzbeauftragten angeschlossen und den Gesetzentwurf im Sinne des Datenschutzbeauftragten verändert.
Das heißt, die Linke stellt jetzt datenschutzrechtliche Probleme dar, die der Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen nicht hat und die keine der anderen Fraktionen hier im Hause teilt.
Sie haben im Rechtsausschuss zugestimmt und nachher im Innenausschuss nicht mehr zugestimmt. Ich habe den Eindruck, bei der Fraktion DIE LINKE weiß die linke Hand nicht, was die rechte Hand macht. Deswegen ist es gut, dass zumindest vier Fraktionen wissen, was sie tun.
Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer
Artikel 2. - Hierzu liegt ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor, über die ich abstimmen lasse. - Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist auch hier der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.
Gesetzesüberschrift. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Der Empfehlung ist gefolgt worden.
Wir kommen damit zur Schlussabstimmung. Wer sich dafür ausspricht, den Gesetzentwurf in dieser Form anzunehmen, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist der Gesetzentwurf so angenommen worden.
Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die Versorgung der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten und des Niedersächsischen Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie zur Aufhebung von Rechtsvorschriften - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/2865 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 16/3105 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/3136
Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieses Gesetz ohne Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich sehe und höre keinen Widerspruch.
Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist einstimmig angenommen.
Artikel 2. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor, über die ich abstimmen lasse. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Auch dem ist einstimmig gefolgt worden.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich? - Auch hier haben wir eine einstimmige Entscheidung. Herzlichen Dank dafür.
Zweite Beratung: a) Entwurf eines Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/281 - b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drs. 16/2709 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration - Drs. 16/3106 - Schriftlicher Kurzbericht - Drs. 16/3134 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/3116
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP mit Änderungen anzunehmen und den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD abzulehnen.
Der Änderungsantrag bezieht sich auf den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, dessen Ablehnung der Fachausschuss empfiehlt.
Damit kommen wir zur Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich Frau Pieper von der Fraktion der CDU. Frau Pieper, ich erteile Ihnen das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ziel war es im Jahre 1994, Frauen eine gleichberechtigte Stellung in den öffentlichen Verwaltungen zu verschaffen. Deswegen war es auch
ein richtiger und wichtiger Schritt, das Niedersächsische Gleichstellungsgesetz und den Verfassungsauftrag entsprechend umzusetzen. Es haben sich aber im Laufe der Jahre einige Umsetzungsdefizite gezeigt, die wir jetzt mit der Gesetzesnovellierung beseitigen wollen.
Erstens. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist als gleichrangiges Ziel in die Novelle aufgenommen worden.